HU-Richtlinie: Zuordnung von Mängeln ab 1.07.2012 verschärft

Mercedes E-Klasse W210

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ab dem 1.07.2012 kommt bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen ein neu gefasster Mangelkatalog zur Anwendung. Nachfolgend einige Mängel, die bisher im Ermessen des Prüfers der Mangelklasse GM (geringer Mangel) zugeordnet werden konnten, aber ab dem 1.07.2012 immer (zumindest) der Mangelklasse EM (erheblicher Mangel) zugeordnet werden müssen und daher nicht zu einer Erteilung einer neuen HU-Prüfplakette führen:

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

121 Bremsleitungen: undicht, beschädigt, korrodiert

123 Bremsschläuche: zu kurz, schadhaft, undicht

131 Prüfanschlüsse: schadhaft, fehlen, unzugänglich

132 ALB-Schild (Automatisch-Lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung): fehlt, nicht lesbar, Einstelldaten unvollständig oder fehlerhaft

133 Druckwarnanzeige/Druckanzeige: schadhaft

402 Abblendlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

403 Fernlicht: einer leuchtet nicht, Wirkung zu schwach, zu tief eingestellt

404 Begrenzungsleuchten/Parkleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

405 Nebelscheinwerfer: (beide) leuchten nicht

406 Zusatzleuchten-Scheinwerfer: (mehr als eine) leuchten nicht

407 Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten: (mehr als eine) leuchten nicht

410 Kennzeichen-Beleuchtung: (mehr als eine) leuchten nicht

411 Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeige: Blinkfrequenz nicht vorschriftsmässig

415 Kontrollleuchten für Fernlicht, Nebelschlußleuchte: leuchten nicht, nicht vorschriftsmässig

515 M+S-Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt, falsch angebracht

602 Rahmen/Hilfsrahmen/Karosserie: Korrosionsschäden, die bei Nichtbehandlung zur Schwächung tragender Teile führen (602 ist im neuen Mangelkatalog entfallen, geht in 601 auf)

Zitat:

Bei der Verwendung von LED in lichttechnischen Einrichtungen ist grundsätzlich ein "EM" festzustellen, wenn die Ausfallkontrolle aktiviert ist oder bei nicht vorhandener Ausfallkontrolle mehr als eine Lichtquelle (einzelne bzw. in Reihe geschaltete LED/LED-Module) ausgefallen ist. Dabei muss die Mangeleinstufung jeweils entsprechend der Zuordnung erfolgen.

Hinweis zur Zuordnung: Die Mangelbezeichnung "eine/einer leuchet nicht" ist ausdrücklich (nur) hinterlegt bei: Begrenzungsleuchten/Parkleuchten/Tagfahrleuchten, zusätzliche Scheinwerfer (z.B. Nebel-, Arbeits-, Suchscheinwerfer), zusätzliche Leuchten, Umrissleuchten/Seitenmarkierungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten (eine von mehr als zwei), Kennzeichen-Beleuchtung, Rückfahrscheinwerfer: Zuordnung GM (geringer Mangel)

Desweiteren können folgende Mangelbezeichnungen als VU (verkehrsunsicher) zugeordnet werden (Verschärfung):

115 Bremsanlage - Pedal-/Hebelweg: zu groß, keine ausreichende Wegreserve

400 Gesamtanlage Lichttechnische Einrichtungen/Elektrische Anlage: Vorgaben nicht eingehalten

510 Bereifung - Profiltiefe: unzulässig nachgeschnitten

600 Fahrgestell/Rahmen/Aufbau: Vorgaben nicht eingehalten

700 Sonstige Ausstattung: Vorgaben nicht eingehalten

701 Sicherheitsgurte, andere Rückhaltesysteme, Gurtstraffer, Airbag, Überrollschutz (dynamisch wirkender): fehlen, unbrauchbar, beschädigt, nicht genehmigte(r) Ausführung/Einbau, Vorgaben nicht eingehalten

Folgende Mangelbezeichnungen führen ausschließlich zu einer Zuordnung VU (verkehrsunsicher)(Verschärfung):

121 Bremsleitungen: Ausfallgefahr

840 Kraftstoff-/Gasanlage - Leitung/Tank: Brandgefahr

Eine ausführliche Tabelle HU-Richtlinie alt vs. neu folgt in absehbarer Zeit.

LG, Walter

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Hallo Marcellus,

AU und HU bestanden! Herzlichen Glückwunsch! Hat der Prüfer nichts bemerkt oder wurde das Thema Hosenrohr angesprochen?

LG, Walter

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97


Hallo Marcellus,

AU und HU bestanden! Herzlichen Glückwunsch! Hat der Prüfer nichts bemerkt oder wurde das Thema Hosenrohr angesprochen?

LG, Walter

Danke!. Doch er sagte das ganze sei zwar nicht schön, weil schon etwas lauter aber noch OK und ich sollte das machen lassen, wenn es schlimmer wird. Naja so schlimm war es ja auch nicht und sonst war der Wagen ja auch vollkommen OK und die AU Werte waren auch OK.

Hallo zusammen,

also ... ich hätte da auch 1 Frage ... auf deren Antwort ich gespannt bin

habe meinne nun 15 Jahre alten CLK Coupe (W208) mit 244.000 km An-
fang September beim TÜV um die Ecke vorgefahren (AU/HU), nachdem
vor 2 Jahren lediglich 1 Traggelenk als Fehler erkannt wurde war ich
recht zuversichtlich. Auch hat sich der Prüfer sehr ins Zeug gelegt, da
er die AU dreimal starten musste, damit die alte Dame endlich die di-
versen Ab,-und Zuschaltungen (Lambdasonde) tadellos erledigte =
erfolgreiche AU. Die HU brachte auch nur "minimale" Veränderungen
ans Tageslicht (bsp. war alles an der VA immer noch in Ordnung) .

Aber, und nun kommt der Punkt. Dem Ingeniur ist dieses mal aufgefa-
llen, daß das TYPSCHILD am (AMG) ESD (Endschalldämpfer) fehlt. Das
muss irgendwann einfach abgefallen sein, da es mit 6 ! Schweisspunk-
ten (statt 4) am ESD fixiert ist, da keinerlei Kratzspuren zu sehen sind.
Dieser ist seit wahrscheinlich 10 Jahren montiert (Vorbesitzer) und in
den Papieren wie folgt eingetragen: ... AMG Body-Kit - wahlweise mit
AMG Endschalldämpfer No. SN ... und wurde nun als EM ! klassifiziert.

Ich habe daraufhin gleich mit AMG telefoniert, die mich an 2 Mercedes
Niederlassungen verwiesen habe, die dann " mal nach einem neuen
Typenschild schauen möchten ".

Ich selbst bezweilfe, daß es das seperat geben wird, ob nun von AMG
oder Mercedes (No. A208 490 00 01). Obwohl ich die ABE dafür vorliegen
hatte und die Zeichnung darin die Masse der Zu,-und Ableitungen enthält
(aber leider nicht die Länge oder Breite des ESD). Man könnte also die
"Rohre" nachmessen und damit die Richtigkeit des AMG ESD (700€ neu)
feststellen und der Einbau zeigt eindeutig, daß der seit ewig verbaut ist.

Was ist nun, wenn ich das Typschild nicht erhalten kann ? Alles andere
ist nämlich o.k. oder bereits erledigt/repariert ? mmmhhh ..........

Zitat:

Original geschrieben von cabriofreek


Hallo zusammen,

also ... ich hätte da auch 1 Frage ... auf deren Antwort ich gespannt bin

habe meinne nun 15 Jahre alten CLK Coupe (W208) mit 244.000 km An-
fang September beim TÜV um die Ecke vorgefahren (AU/HU), nachdem
vor 2 Jahren lediglich 1 Traggelenk als Fehler erkannt wurde war ich
recht zuversichtlich. Auch hat sich der Prüfer sehr ins Zeug gelegt, da
er die AU dreimal starten musste, damit die alte Dame endlich die di-
versen Ab,-und Zuschaltungen (Lambdasonde) tadellos erledigte =
erfolgreiche AU. Die HU brachte auch nur "minimale" Veränderungen
ans Tageslicht (bsp. war alles an der VA immer noch in Ordnung) .

Aber, und nun kommt der Punkt. Dem Ingeniur ist dieses mal aufgefa-
llen, daß das TYPSCHILD am (AMG) ESD (Endschalldämpfer) fehlt. Das
muss irgendwann einfach abgefallen sein, da es mit 6 ! Schweisspunk-
ten (statt 4) am ESD fixiert ist, da keinerlei Kratzspuren zu sehen sind.
Dieser ist seit wahrscheinlich 10 Jahren montiert (Vorbesitzer) und in
den Papieren wie folgt eingetragen: ... AMG Body-Kit - wahlweise mit
AMG Endschalldämpfer No. SN ... und wurde nun als EM ! klassifiziert.

Ich habe daraufhin gleich mit AMG telefoniert, die mich an 2 Mercedes
Niederlassungen verwiesen habe, die dann " mal nach einem neuen
Typenschild schauen möchten ".

Ich selbst bezweilfe, daß es das seperat geben wird, ob nun von AMG
oder Mercedes (No. A208 490 00 01). Obwohl ich die ABE dafür vorliegen
hatte und die Zeichnung darin die Masse der Zu,-und Ableitungen enthält
(aber leider nicht die Länge oder Breite des ESD). Man könnte also die
"Rohre" nachmessen und damit die Richtigkeit des AMG ESD (700€ neu)
feststellen und der Einbau zeigt eindeutig, daß der seit ewig verbaut ist.

Was ist nun, wenn ich das Typschild nicht erhalten kann ? Alles andere
ist nämlich o.k. oder bereits erledigt/repariert ? mmmhhh ..........

Kann nicht kompetent auf die Frage antworten aber ich würde im Zweifel die 85 Euro nochmal in die Hand nehmen und zu einem anderen Tüv fahren. Hatte mal einen defekten Scheibenheber den die Dekra als Sicherheitsmangel (von wegen Notausstieg) angesehen hat. Ich wollte das zwar machen aber warten bis ich ein passiges Teil bei der Bucht finde und einen Termin bei einem Bekannten der das Ding einbaut. Sonst wären ca 400 Euro für die Werkstatt fällig geworden (Es war der dritte Scheibenheber, bei einem 2 Türer...). Also ab zum Tüv Nord und da war es kein Sicherheitsmangel. Blöd nur das der Schrauber welcher dann die Bremszüge der Handbremse machte, den Wagen zur Dekra fuhr. Die waren nämlich bei ihm ums Eck und mußten dann die Plakette drauf machen. 😁

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Das Schild gibts zu, ich sag mal 90%, nicht einzeln. Leider gibt es immer mehr Prüfer denen wegen so einem Scheiß einer abgeht, fehlt das Typenschild an einem LKW Luftkessel ok, aber bei einem Auspuff der völlig harmlos ist, so ein Quatsch.
Hast du eine Bestätigung über die bestandene AU ? Dann kannst du dein Glück nochmal bei nem anderen Tüv versuchen und brauchst die AU nicht nochmal machen (wenn du Pech hast schafft dein Auto dann nämlich die AU nicht wenn der erste eh schon Probleme damit hatte).

hallo,

und danke für die Statements ... die AU wurde, wie berichtet nach dem 3. Anlauf
bestanden, was aber vor 2 Jahren dasselbe (Problem) war, wahrscheinlich auch
weil er ein paar Wochen nicht bewegt wurde und weil ich davon ausgehe, daß
es sich um die 1. Lambda(sonde) handelt ... und bin sicher, daß er die Prüfung
auch ein weiteres Mal bestehen würde ...

was mir etwas schleierhaft ist, daß am ESD alles o.k. ist, d.h. d/er ist NICHT laut/
er, hat keinen Rost, ist dicht, passt von den Massen, etc. UND ist ja Teil der be-
standenen AU, die ja nicht moniert wurde und wenn es ein falscher Topf wäre,
dann wäre das Ergebnis ja eher anders ausgefallen ...

und für 89€ bekäme ich ein Original im guten, gebrauchten Zustand, den ich dann
einfach tauschen würde, damit das blaue Siegel am Kennzeichen leuchten kann...

vielleicht werd ich den Prüfer mal einfach auf diesen Umstand hinweisen und fra-
gen, ob denn eine andere Qualifizierung (GM) wegen des fehlenden Schildes mö-
glich sei, obwohl dies nach Katalog ja nicht vorgesehen ist, wobei ich hier wieder
auf den o.g. Punkt komme (bestandene AU mit dem verbauten ESD) ... mmmhhh

werde dann wieder berichten, was daraus geworden ist ... also ... schönen tach

Zitat:

Original geschrieben von farmer1


Leider gibt es immer mehr Prüfer denen wegen so einem Scheiß einer abgeht, fehlt das Typenschild an einem LKW Luftkessel ok, aber bei einem Auspuff der völlig harmlos ist, so ein Quatsch.

Da ich selbst Prüfer bin, muss ich Dich mal enttäuschen. Ich darf Dir auch im Namen der überwiegenden Mehrheit meiner Kollegen mitteilen, dass uns bei einem fehlenden Typschild an einem ESD sicher abgangsmäßig nichts passiert.

Im Gegenteil bin ich sehr froh, dass anscheinend die Prüfqualität bei den Kollegen so zugenommen hat, dass auch solche Mängel, welche in den Augen der Kunden Lappalien zu sein scheinen, klar erkannt und korrekt eingestuft werden.

Von der Rechtslage ist es ganz klar: Der ESD ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Bauteil und hat als solches eine unverwechselbare Kennzeichnung zu tragen (ECE-Genehmigung, EG-Typgenehmigung oder nationale ABG). Alles klaro?

Grüße der Gardiner

PS: Meine Nackenhaare stellen sich fahrzeugtechnisch gesehen nach wie vor freudig auf beim Sound eines guten V8, so hat jeder seine eigenen Befindlichkeiten😁

@gardiner:

Na dann sollte sich der TÜV mal an die Hersteller wenden und entsprechende Forderungen Betreffs der Haltbarkeit von Typschildern stellen.
Das scheint ja ein Problem zu sein (kenne ich auch).
Und ein Typschild als Ersatz zu bekommen ist leider fast aussichtslos.

Das kann dann aber nicht zum Erlöschen der BA führen, denke ich.

Ansonsten ist es ja richtig, das der TÜV darauf schaut. Sonst würde sich ja jeder irgendetwas an die Karre nageln und das geht ja nun auch nicht.

Gruß
bernibox

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Im Gegenteil bin ich sehr froh, dass anscheinend die Prüfqualität bei den Kollegen so zugenommen hat, dass auch solche Mängel, welche in den Augen der Kunden Lappalien zu sein scheinen, klar erkannt und korrekt eingestuft werden.

Das hier vorliegende Beispiel scheint nicht nur eine Lapalie zu sein, es ist eine, ganz offensichtlich hängt der Auspuff da schon lange drunter und ist legal. Fehlt halt das Schild, da drauf soll doch gesch... sein.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Von der Rechtslage ist es ganz klar: Der ESD ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Bauteil und hat als solches eine unverwechselbare Kennzeichnung zu tragen (ECE-Genehmigung, EG-Typgenehmigung oder nationale ABG). Alles klaro?

Rechtslage hin Rechtslage her, ich nenne das Fingerspitzengefühl, zumal von dem Ding absolut keine Gefahr ausgeht und niemand davon beeinträchtigt wird, aber dieses Beispiel ist typisch für den deutschen Michel.

Oft frage ich mich wirklich. Kommt einer, weil er wegen eines verstellten Scheinwerfers keine Plakette bekommen hat, Hallo, der Prüfer bräuchte nur den Schraubendreher nehmen und in weniger als 1min. wäre der Käse gegessen. Aber nein, der bekommt erstmal ne Mängelliste, muss zur Werkstatt, darf dann wieder antanzen, nochmal zahlen, wenn auch nur die Hälfte, und bekommt dann endlich die blöde Plakette.

Ihr braucht euch nicht zu wundern wenn euch niemand leiden kann.

Wenn anstatt von cabriofreek das Auto von einer Werkstatt dort abgestellt worden wäre und solche Dinger öfter vorkommen dann bekommt diese TÜV Stelle garantiert ein halbes Jahr keine Autos mehr von der entsprechenden Werkstatt auf den Hof gestellt, der überlegt es sich nachher 3x ob er sowas wieder bemängelt.

Und genau wird der Nagel wieder auf den Kopf getroffen!!
Der Kollege Gardiner hat in einem anderem Beitrag dieses Problem schon erläutert.
Wenn ein Prüfer vorschriftsmäßig prüft und seine Arbeit so macht wie es eigentlich von ihm gefordert wird, dann kann es ihm gut passieren, dass Kunden oder Werkstätten keine Fahrzeuge mehr vorstellen.

Und Werkstätten wissen ihre Macht mittlerweile sehr gut einzusetzen.
Habe selbst eine Werkstatt an einen "Kollegen" verloren, der die Dinge, die ich nicht machen wollte "flexibler" behandelt hat.

Und solange die Umsatzgeschichte das Gehalt eines Prüfers beeinflusst, wird es einen Ziekonflikt geben zwischen ordentlicher Fahrzeugüberwachung und dem bekannten Plakettenhandel.

Scheinwerfereinstellungen sofort durch den Prüfer zu beheben kann durchaus als eine Art kundenfreundlichkeit angesehen werden, ist aber offiziell nicht erlaubt.
Ich mache das zwar auch wenn keine weiteren Mängel zur Verweigerung der Plakette führen aber ein Muss ist das nunmal nicht. Wir Prüfer führen die Vorschriften anderer nur aus.
Es gibt genügend Vorschriften und Mängel deren Ansicht ich nicht teile aber da ich vorraussichtlich niemals das Amt des BMVBS ausüben werde, muss ich danach arbeiten, da ich sie nicht ändern kann.

Ausserdem stand es sogar mal zur Debatte gar keine Mängel mehr zuzulassen! Das war nämlich die Forderung der BAST nach deren Studie.
Dann hätte auch ein eingerissenes Wischerblatt zum Nichtbestehen der HU geführt.
Wäre interessant wie das wohl angekommen wäre...

Gruß Rostfinder

Zitat:

Original geschrieben von farmer1



Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Im Gegenteil bin ich sehr froh, dass anscheinend die Prüfqualität bei den Kollegen so zugenommen hat, dass auch solche Mängel, welche in den Augen der Kunden Lappalien zu sein scheinen, klar erkannt und korrekt eingestuft werden.
Das hier vorliegende Beispiel scheint nicht nur eine Lapalie zu sein, es ist eine, ganz offensichtlich hängt der Auspuff da schon lange drunter und ist legal. Fehlt halt das Schild, da drauf soll doch gesch... sein.

Zitat:

Original geschrieben von farmer1



Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Von der Rechtslage ist es ganz klar: Der ESD ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Bauteil und hat als solches eine unverwechselbare Kennzeichnung zu tragen (ECE-Genehmigung, EG-Typgenehmigung oder nationale ABG). Alles klaro?
Rechtslage hin Rechtslage her, ich nenne das Fingerspitzengefühl, zumal von dem Ding absolut keine Gefahr ausgeht und niemand davon beeinträchtigt wird, aber dieses Beispiel ist typisch für den deutschen Michel.
Oft frage ich mich wirklich. Kommt einer, weil er wegen eines verstellten Scheinwerfers keine Plakette bekommen hat, Hallo, der Prüfer bräuchte nur den Schraubendreher nehmen und in weniger als 1min. wäre der Käse gegessen. Aber nein, der bekommt erstmal ne Mängelliste, muss zur Werkstatt, darf dann wieder antanzen, nochmal zahlen, wenn auch nur die Hälfte, und bekommt dann endlich die blöde Plakette.
Ihr braucht euch nicht zu wundern wenn euch niemand leiden kann.
Wenn anstatt von cabriofreek das Auto von einer Werkstatt dort abgestellt worden wäre und solche Dinger öfter vorkommen dann bekommt diese TÜV Stelle garantiert ein halbes Jahr keine Autos mehr von der entsprechenden Werkstatt auf den Hof gestellt, der überlegt es sich nachher 3x ob er sowas wieder bemängelt.

Mir ist es total egal, ob mich ein Kunde leiden kann oder nicht. Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, bedarf der Beruf einer gewissen Dickfelligkeit, manche nennen es auch Arroganz, das gibt es bei anderen Berufen (z.B. Politesse) auch. Ich mache meinen Job, so gut es geht, und ich habe mir abgewöhnt, über Sinn oder Unsinn mancher Vorschrift nachzudenken, ich halte sie schlicht und ergreifend ein.

Auch das von Dir angesprochene Fingerspitzengefühl habe ich, aber in diesem Fall greift es schlicht nicht. Würdest Du Dir anmaßen, anhand eines schick aussehenden Endschalldämpfers ohne jegliche Kennzeichnung zu sagen, dass dieser unter allen Betriebszuständen dem Zustand der Erteilung seiner Bauartgenehmigung genügt? Ich maße mir das nicht an. Das Ding hat gekennzeichnet zu sein und fertig, es ist nicht meine Baustelle, wenn da Teile angebaut werden, wo das Typschild abfällt. Dann muss der Kunde gegen den Hersteller des Teils vorgehen, wenn er denn meint, das ist sicher nicht Aufgabe des TÜVers.

Zu dem Einstellen der Scheinwerfer: Ja klar, das macht der TÜVer natürlich kostenlos! Er checkt auch schnell noch das Öl und den Luftdruck, und auf Wunsch backt er auch noch 'nen Kuchen! Du hast vielleicht Träume! Ich möchte Dich mal sehen, wenn es Dein Fahrzeug ist, wo alles am Einstellmechanismus festgegammelt ist und der Prüfer mit dem Schraubenzieher ansetzt. Dann macht es nur kurz und hörbar "knack", und die kleinen Plastikzahnräder liegen daneben. Dann ist das Gejammer groß und das Geschrei fängt an von wegen "wer ersetzt jetzt den Schaden?".

Ich fasse nichts an, entweder passt es oder nicht. Dafür gibt es Werkstätten, ich mache jedoch nur eine zerstörungsfreie SICHTPRÜFUNG.

Gardiner

hallo zusammen,

so, habe nun mein blaues "Logo" ... auf meinem Heckschild kleben ...

ich war nochmals beim TÜV und hatte mittlerweile das Typenschild im i-net
gefunden und ausgedruckt und beim dem 2. Prüftermin an den vollkommen
in Ordnung befindlichen Auspuff geklebt ... der hat nicht schlecht gestaunt
und mich gefragt, ob das mein Ernst sei, wobei die anderen Wehwehchen
natürlich behoben waren ... auch habe ich ihm mein Bittschreiben an AMG
gezeigt, die ich um Zusendeung eines neuen Typenschildes gebeten hatte
aber ... ihr könnt es euch denken, hat alles nichts geholfen (keine Plakette)

der anstössige Auspuff hat keine Kratzer, ergo kann das Schild nicht abge-
rissen worden sein - er ist lediglich in der Länge etwas grösser, als das
Original und hat halt die beiden AMG-Chrom-Blenden angeschweisst - mehr
nicht - beim 4-Zylinder ist der auch nicht lauter und in tadellosem Zustand

nun war ich beim KÜS (ein Dorf weiter), der sich eine Dreck um die neuen
HAMANN Federn (nur 22mm tiefer, wobei sogar 40 mm machbar wären
und MIT TÜV-GUTACHTEN, bei dem lediglich die 1. Seite fehlte, wobei ALLE
notwendigen Angaben auf Seite 2 und 3 enthalten waren) und den illega-
len Auspuff geschert hat ... (puhhhh) ... und nur noch verstellte SW und
ein anscheinend ausgefallenes Nebellicht bemängelte (das aber defintiv
funktionierte) ... nach MEINER Einstellung des SW gabs dann die Plakette

1 Tag später hat mich AMG zuürckgerufen und mir mich wissen lassen, daß
sie sich um mein Typschild kümmern werden ... 2 Tage später wurde ich
nach Affalterbach eingeladen ... und siehe da ....... ein niegelnagelneues
Typenschild für meinen illegalen Dämpfer ... ich bin fast umgefallen ... das
Originalschild wurde gestanzt und das neue wurde mit Laser ein/graviert
(ich möchte gar nicht wissen, was das betriebswirtschaftlich gekostet hat)

ich mache jede Wette, daß dem TÜV-Prüfer die Angaben zu unleserlich
sind ... und er es vielleicht sogar für eine illegale Kopie halten würde, ob-
wohl ich den Empfang durch AMG bestätigen könnte, aber was soll`s ...
ich brauch es nun nicht mehr und hängt bei mir im Wohnzimmer in einem
Rahmen, weil es einfach zu schön ist, um es an den alten ESD zu nageln

sorry, aber für diese Vorgehensweise in meinem Falle wegen des harm-
losen Endschalldämpfers habe ich kein Verständnis ... denn ich hätte ei-
nen anderen Dämpfer montieren müssen und bei Überschreitung der Mo-
natsfrist wären dann nochmals die gesamten Gebühren angefallen für
einen Auspuff, der weder laut, noch verrostet, für den ich eine gültige
ABE dabei hatte, in der die Masse angegeben sind !, noch sonst Anlass
zu Beanstandungen gegeben hat ... das ist für mich Sch ..... sorry

schönen abend

2012-09180002

Lege mal den Link zur neuen HU-Richtlinie:
http://krafthand.de/.../7A7fhw1p_tm_2012.pdf

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