HU Dekra hat Probleme mit meinen Rädern
Ich hoffe hier kann mir einer helfen.
War heute zur HU. Keine Plakette wegen
Räder 1. und 2. Achse Zuordnung Rad/Reifen unzulässig
Es sind Alufelgen 7,5 J x 17H2 Typ Q 757 alle 4 Räder
ABE 45684 Autec GmbH
Reifen 205/40/17
In der Zulassung sind nur eingetragen.
Jetzt habe ich in den Unterlagen noch folgendes gefunden:
ABE + Teilegutachten Autec O 757 und
Smart EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Hier steht unteranderem drin :
Achse1 205/40ZR17 82H auf 7Jx17H2/ET48 nur mit Lenkanschlagsbegrenzer
Achse 2 205/40ZR17 82 H auf 7Jx17H2/ET48
Theoretisch wäre das Ding ja gegessen, wenn der Mann die Unterlagen auch gehabt hätte.
Aber !!!! Der Widerspruch nach meiner Meinung besteht ja in der 7J und 7,5J
Die Räder waren beim Kauf als Gebrauchtwagen schon so drauf. Beim letzen Tüv vom Vorbesitzer ist es auch so durchgegangen.
Wer kennt sich hiermit aus?
10 Antworten
Hallo Gohle,
hast du nun die Autec O 757
oder die Autec Q 757 ?? 😕😕
Autec O 757 - 7,5x17 sind laut Gutachten/ ABE 45684 für Audi/ Seat/ Skoda/ VW zugelassen!
Von Smart steht da nichts. 😰😰
Auch nicht die Reifengröße 205/40R17 !?😕
Einne Felge Autec Q 757 kann ich nicht finden.
[EDIT]
Hier habe ich allerdings ab Seite 24 alles für den Smat fourfour gefunden.
Demnach sollte es OK sein bei ET 40
Ersteinmal danke fürs raussuchen Oscar78
Es sind die O 757 ! (weiß nicht wo ich ein Q gesehen habe)
Auf der Seite 26 sind ja die Reifen und Felgen aufgeführt, wie ich sie jetzt drauf habe.
Reicht der Dekra das Teilegutachten zu? Oder brauchen die auch die oben erwähnte
Smart EG-Übereinstimmungsbescheinigung ? Wobei ja hier nur die 7J Felge drinsteht.
Weiterhin steht ja da etwas mit Lenkanschlagsbegrenzer. Habe ich das???
Hallo Gohle,
ich verstehe nicht was der DEKRA-Mann wollte. 😕😕
Das Gutachten ist eindeutig. 🙂
Waren die Felgen /Reifen nicht schon in den Papieren eingetragen?
Wenn nicht muss das nach der Prüfung von der Straßenverkehrsbehörde nachgetragen werden.
Es sind nur die Auflagen zu beachten, welche auf Seite 26 hinter Smart und der Reifenkombination eingetragen sind, mehr nicht.
Von irgend einem Lenkanschlag und dessen Veränderung steht nichts im gesamten Gutachten, also nicht erforderlich. Wie kommst du darauf? 😕
Jedes Fahrzeug hat einen Lenkanschlag. Das sind normalerweise Gummipuffer, an die die Lenkung bei maximalem Lenkausschlag anschlägt/ begrenzt. Was ganz normales.
Meiner Meinung nach war die Verweigerung der Plakette (wenn nichts anders war) aufgrund der Felgen-/ Reifenkombination unzulässig. Eine erneute Prüfungsgebühr ebenso, da der DEKRA-Mann per Laptop das entsprechende Gutachten hätte abrufen können. 😰
War er zu faul dazu? 😎
Also es sind noch die Lagerbuchsen für Querlenker und Hinterachse bemängelt wurden.
Der Tüv Mann hat die ABE im Auto nicht gefunden. Hat nicht gewußt, dass die Unterlagen
rechts unten im Fußraum des Beifahrers sind. Hätte ich ja auch rauslegen können.
Aber auf den Felgen steht ja noch die KBA gut sichtbar. Kann er die ABE dazu nicht raussuchen?
Die Reifen sind noch nicht in der Zulassung eingetragen. Beim letzten Tüv vom Vorbesitzer stand als Bemerkung geschrieben, das die ABE zu den Rädern mitzuführen sind.
Muß ich die nun noch eintragen lassen oder nicht? Reicht die ABE nicht aus?
Ich habe ja noch zusätzlich eine "Smart EG-Übereinstimmungsbescheinigung"
Da steht das mit der Lenkbegrenzung und den Reifen vorn und hinten 205/40/17 drin.
Kann ich ja mal ein Foto von machen. Da steht aber nur die 7J Felge dazu. Deshalb bin ich etwas wirr
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Zitat:
Original geschrieben von Gohle
Also es sind noch die Lagerbuchsen für Querlenker und Hinterachse bemängelt worden.
AHA
Der Tüv Mann hat die ABE im Auto nicht gefunden. Hat nicht gewusst, dass die Unterlagen
rechts unten im Fußraum des Beifahrers sind. Hätte ich ja auch raus legen können.
Ja sicher.
Aber auf den Felgen steht ja noch die KBA gut sichtbar. Kann er die ABE dazu nicht raus suchen?
Welche Nr.?
Die Reifen sind noch nicht in der Zulassung eingetragen. Beim letzten Tüv vom Vorbesitzer stand als Bemerkung geschrieben, das die ABE zu den Rädern mit zu führen sind.
Unter Auflagen steht:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht
bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Muss ich die nun noch eintragen lassen oder nicht? Reicht die ABE nicht aus?
Ich habe es bei mir gemacht. Sicher ist sicher.Ich habe ja noch zusätzlich eine "Smart EG-Übereinstimmungsbescheinigung"
Da steht das mit der Lenkbegrenzung und den Reifen vorn und hinten 205/40/17 drin.
Kann ich ja mal ein Foto von machen. Da steht aber nur die 7J Felge dazu. Deshalb bin ich etwas wirr
Das gilt wohl nur für die 7" Felge. Maßgebend ist die ET = Einpresstiefe.
Die 7,5 Zoll Felge sollte ohne diese Auflage eine ET = 40 haben.
Bitte mal die Smart EG-Übereinstimmungsbescheinigung abscannen und hier in MT anfügen.
Gruß
Hi Gohle,
ist doch Klar:
In der EG-Übereinstimmungserkärung steht:
ZU NO 32. ... oder
Achse 1 20540R17 auf 7Jx17 ET48 nur mit Lenkanschlagbegrenzer zulässig und
Achse 2 205/40R17 auf 7Jx17 ET48 ...
Das gilt für die Smart-Felgen.
Damit ist klar:
Die Autec Felgen sind aber 7,5Jx17 ET40 und stehen damit weiter heraus/ nach außen. Je Rad 8 mm. Somit ist kein Lenkanschlagbegrenzer erforderlich.
Steht daher auch nichts davon im Autec Gutachten, da nichts schleift oder die Felge/ Reifen irgendwo anschlägt.
Du hast einfach nur den Fehler gemacht dem Tüv die passende ABE zu deinen Felgen nicht vorzulegen (der Prüfer kann nur das prüfen was du ihm gibst, der durchsucht sicherlich nicht dein Auto ob du da irgendwo passende Papiere versteckt hast😉), entweder du hast die ABE immer dabei oder du läßt es in die Papiere eintragen.
So hat der Prüfer genau nach seinen Vorschriften gehandelt, keine ABE für die Felgen bei den Fahrzeugpapieren dabei, also auch keine Plakette. Die KBA-Nr. auf den Felgen ist zum zuordnen der Felgen zur ABE, ohne passende ABE bringt das dann auch nichts.
Und die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gild nur für Original Smart Felgen, nicht für welche aus dem Zubehör.
Gruß Ingo
Also lege ich bei der Nachprüfung die ABE mit hin.
Muss aber erst noch die Gummilager wechseln. Dazu habe ich einen extra Beitrag angelegt.
Die vorderen Buchsen habe ich schon gefunden. Würde Meyle nehmen.
Für hinten sehe ich noch schwarz. Die Buchse kann ich nirgends finden.
Also vielen dank nochmal
Soweit mir bekannt ist das Fahrwerk das Gleiche wie beim Mitsubishi Colt, ansonsten einfach mal bei Smart oder Mitsubishi nachfragen.
Gruß Ingo