HU-Bericht / Meinung

Mercedes C-Klasse W202

Hallo Mercedes Gemeinde,

war eben beim lieben Tüv und dieser hat einige Mängel festgestellt. Würde gern die Meinung hören wollen dazu. Machen lassen oder nicht bzw. wie teuer kann das so werden. Vom Rost her gibts nichts zu beanstanden. Substanz ist sehr gut!

Bild vom Bericht hinterlegt :-)

Danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Bei vielen der genannten Kleinigkeiten würde ich nicht mal nachdenken...

Bremsschläuche: machen lassen, selbst wenn du gute Stahlflexteile verbaust für 100€ (mardersicher) ist das ein vergleichweise kleiner Posten. Die Leitung kann in aller Regel mit der Stahlbürste wieder auf Glanz gebracht werden (danach natürlich Sprühwachs drüber).
Beleuchtung: einmal Blinkerbirnchen rundum, Nebelschlusslicht und 2 Soffitten, kaufen und einbauen. Bei den Nebelscheinwerfern klären, was gemeint ist und wo's herkommen kann (Glas, Reflektor, Birnen?).
Differential: Ölfeucht sind sie alle, 'ne gescheite Werkstatt wischt das vorm Prüftermin ab. Sollte wirklich was undicht sein, sieht man's dann. Und dann klärt man: was und warum?
CO-Gehalt: Das kann von kaum nennenswert bis affenteuer alles werden. Lambdasonde, Kat, oder einfach nur Falschluft wegen rissigen Ansaugschläuchen, irgendwo in dem Preisbereich.
Verbandkasten: das tut schon weh. Irgendwie gewinnt man den Eindruck eines stark vernachlässigten Autos.

Aber der Hammer für mich ist:

Zitat:

@NIvan schrieb am 10. November 2020 um 18:14:55 Uhr:


Vom Rost her gibts nichts zu beanstanden. Substanz ist sehr gut!

in Tateinheit mit dem Hinweis auf dem Bericht. Was soll man da raten?

Meine Vorgehensweise wäre: Die dicken Themen (CO-Wert, Ölverlust, Hinterachsaufnahme) angehen. Bei alldem ist eine Ferndiagnose nicht zielführend, also die freie Werkstatt des Vertrauens anfahren. Je nach deren Kostenschätzung weißt du dann mehr. Der Rest ist nicht der Rede wert.

48 weitere Antworten
48 Antworten

Ich bin bei unseren zwei Garagenstand-Benze mal schauen gegangen. Eine Batterie ist noch eingebaut, die andere zum Nachladen ausgebaut. Die haben wohl so Löcher an den Polen wie ich gerade sehe, aber Abdeckungen habe ich nie bemerkt. Die Batterien sind schon etliche Jahre drin. Nie hat ein Tüv, Dekra etc irgendetwas gesagt.

Batterie

Zitat:

@john66 schrieb am 10. Dezember 2020 um 17:31:23 Uhr:


Also ich bin bei unseren zwei Garagenstand-Benze mal schauen gegangen. Eine Batterie ist noch eingebaut, die andere zum Nachladen ausgebaut. Die haben wohl so Löcher an den Polen wie ich gerade sehe, aber Abdeckungen habe ich nie bemerkt. Die Batterien sind schon etliche Jahre drin. Nie hat ein Tüv irgendetwas bemerkt.

Ja, das ist ja auch okay.
Wie ich bereits schrieb, hat mein W124 auch keine Polabdeckung dran.
Da kräht kein Hahn danach.
Aber darum geht es ja nicht.

Es geht darum ob es der HU-Prüfer bemängeln darf. - Ja, darf er.
Denn sogar der Punkt der Verordnung ist auf dem Prüfbericht zu lesen. Die Verordnung darf man dann selbst gern googeln.

Aber hier pauschal zu behaupten es gäbe keine Verordnung ist falsch und völliger Unsinn.

Spätestens dann wenn man von einer Behörde (ZB Polizei) aufgefordert wird den HU-Bericht vorzulegen, dann könnte ein geringer Mangel (GM) zu einem kleinen Problem werden.

Nichtbeheben eines GM:

Zitat:

Tatbestandskatalog lfd. Nr. 329000
Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festgestellten
Mängel.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Regelsatz 10,00 Euro

Ihr strickt einen da vielleicht was zusammen!
Das Pippi Zitat trifft allerdings voll zu, auf euch Beide.
Seit wann darf denn die Polizei einen HU-Bricht anfordern??? Auch so ein völliger Blödsinn. Abgesehen davon ist die Polizei dem jeweiligen Land unterstellt. Folglich geht das schon mal garnicht!
Denn sie weiß nichts davon, ob Mängel behoben wurden oder nicht! In welcher Zeit auch immer.

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 18:37:06 Uhr:


Ihr strickt einen da vielleicht was zusammen!
Das Pippi Zitat trifft allerdings voll zu, auf euch Beide.
Seit wann darf denn die Polizei einen HU-Bricht anfordern??? Auch so ein völliger Blödsinn. Abgesehen davon ist die Polizei dem jeweiligen Land unterstellt. Folglich geht das schon mal garnicht!
Denn sie weiß nichts davon, ob Mängel behoben wurden oder nicht! In welcher Zeit auch immer.

Du behauptest die gültigen Verordnungen würden nicht existieren.
Nicht ich.

Hey Pippi Langstrumpf...

Ähnliche Themen

Was denn bitte für eine Verordnung?
Es gibt keine Verordnung, die die Polizei berechtigt HU-Berichte „anzufordern“!

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 18:58:18 Uhr:


Was denn bitte für eine Verordnung?
Es gibt keine Verordnung, die die Polizei berechtigt HU-Berichte „anzufordern“!

Die Verordnung die Polkappen an Batterien vorschreibt.
Deine Erinnerung ist nicht die Beste.

Passt soweit. Streite dich mit dir selber...
"Hey Pippi Langstrumpf..."

In der zitierten Verordnung stehen diesbezüglich Richtlinien, keine Vorschriften!
Und nochmals, es gibt KEINE Vorschriften für Polkappen!

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 19:20:38 Uhr:


In der zitierten Verordnung stehen diesbezüglich Richtlinien, keine Vorschriften!
Und nochmals, es gibt KEINE Vorschriften für Polkappen!

So denn kann der Hu-Prüfer die bemängeln?
Erkläre das doch mal.

Die Angaben der Mängel in einem HU-Bericht sind Vorgaben, automatisch mit dem entsprechenden Verweis auf die Verordnung. Da kann der Prüfer nix selbst erfinden.
Der Prüfer kann nur aus einem Katalog heraus klicken.

Wie also erklärst du das dies als geringer Mangel im HU Bericht auftauchen kann?
Wenn es keine offizielle Verordnung gäbe, dann wäre dies auch nicht in der Software des Prüfers.

Mir musst du nichts beweisen.
Zeig den Anderen dass du es besser weisst.

Ich will (und werde) mich nicht in euren Streit einmischen, aber nur soviel: der Prüfer kann den Mangel "fehlende Polabdeckung" auch als EM (erheblicher Mangel) einstufen, und das kann auch gerechtfertigt sein, z.B. bei einem VW Käfer, der die Batterie unter der Rücksitzbank hat. Ohne Abdeckung können die Spiralfedern der Sitzbank einen Mega-Kurzschluß auslösen.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 10. Dezember 2020 um 19:25:40 Uhr:



Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 19:20:38 Uhr:


In der zitierten Verordnung stehen diesbezüglich Richtlinien, keine Vorschriften!
Und nochmals, es gibt KEINE Vorschriften für Polkappen!

So denn kann der Hu-Prüfer die bemängeln?
Erkläre das doch mal.

Die Angaben der Mängel in einem HU-Bericht sind Vorgaben, automatisch mit dem entsprechenden Verweis auf die Verordnung. Da kann der Prüfer nix selbst erfinden.
Der Prüfer kann nur aus einem Katalog heraus klicken.

Wie also erklärst du das dies als geringer Mangel im HU Bericht auftauchen kann?
Wenn es keine offizielle Verordnung gäbe, dann wäre dies auch nicht in der Software des Prüfers.

Mir musst du nichts beweisen.
Zeig den Anderen dass du es besser weisst.

Ich muss und werde nichts „beweisen“, warum auch?!
Alles nur Quatsch, was du da schreibst!

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 20:31:19 Uhr:


Ich muss und werde nichts „beweisen“, warum auch?!
Alles nur Quatsch, was du da schreibst!

😁

Troll...

Jeder kann nachforschen und lesen.
Eine typische Aussage von jemandem der keine Argumete mehr hat.
Reines Gepluster von dir. Gross reden und nix dahinter.

Passt soweit. Jeder hier kann lesen was du für einen Schwachsinn von dir gibst.
Ignorant und so weiter.

Du deine, ich meine Meinung.

Kann eben nicht jeder!
Dazu muss man die Berechtigung haben, und dafür bezahlen!
Der Troll bist du.

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 21:20:44 Uhr:


Kann eben nicht jeder!
Dazu muss man die Berechtigung haben, und dafür bezahlen!
Der Troll bist du.

Wie du meinst... 😁
Um deine Worte zu lesen braucht man glücklicherweise keine Berechtigung, und man muss auch nicht dafür bezahlen.

Und um Verordnugen zu lesen braucht man keine Berechtigung, und das kostet auch nix. Wieder ein Hirngespinst das du versuchst zu verbreiten.

Das ist Lohn genug für mich. 😉

Also, ich habe den Troll jetzt auf ignore geschaltet. Das bedeutet, er braucht mir gar nicht mehr antworten - ich lese es eh nicht.

Damit aber andere verstehen, warum ich weiß, dass er Dünnpfiff von sich gibt und dass es herrgottnochmal eine ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) und eben keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist - und ich schon weiß, von was ich schreibe: hier gibt's nun die ABG K 583 für den selbstleuchtenden Kennzeichenrahmen Utsch (Sievers) Erulux sowie K 513 für das selbstleuchtende Nummernschild von 3M (das aus halbtransparentem Plexiglas mit dem separaten LED-Leuchtkasten). So geht es nicht verloren, auch wenn in 5 Jahren die Links tot sein sollten.

Auf Seite 3 der Sievers-ABG sieht man dann auch, was bei meinem TÜVer damals das Problem war: es wird keinem gelingen, Kennzeichen mit Prüfzeichen DIN 74069 3M XXX oder DIN 74069 OR 08 (mehr) zu bekommen. Meins damals lautete auf DIN 74069 OR 11. Und das heutige auf DIN 74069 3M 20H. Da muss man als Prüfer aber schon zu seibständigem Denken in der Lage sein.

Die Geschichten mit der Kopfdichtung und der Batteriepolabdeckung sind nach meiner Ansicht ja mittlerweile ebenfalls zu Ungunsten des Trolls geklärt.

Ja, ja deine „Ansichten“
Glaubst du die interessieren irgendjemanden.
Genausowenig wie dein leuchtender Kennzeichen Rahmen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen