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HU-Bericht / Meinung

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 10. November 2020 um 17:14

Hallo Mercedes Gemeinde,

war eben beim lieben Tüv und dieser hat einige Mängel festgestellt. Würde gern die Meinung hören wollen dazu. Machen lassen oder nicht bzw. wie teuer kann das so werden. Vom Rost her gibts nichts zu beanstanden. Substanz ist sehr gut!

Bild vom Bericht hinterlegt :-)

Danke für die Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Bei vielen der genannten Kleinigkeiten würde ich nicht mal nachdenken...

Bremsschläuche: machen lassen, selbst wenn du gute Stahlflexteile verbaust für 100€ (mardersicher) ist das ein vergleichweise kleiner Posten. Die Leitung kann in aller Regel mit der Stahlbürste wieder auf Glanz gebracht werden (danach natürlich Sprühwachs drüber).

Beleuchtung: einmal Blinkerbirnchen rundum, Nebelschlusslicht und 2 Soffitten, kaufen und einbauen. Bei den Nebelscheinwerfern klären, was gemeint ist und wo's herkommen kann (Glas, Reflektor, Birnen?).

Differential: Ölfeucht sind sie alle, 'ne gescheite Werkstatt wischt das vorm Prüftermin ab. Sollte wirklich was undicht sein, sieht man's dann. Und dann klärt man: was und warum?

CO-Gehalt: Das kann von kaum nennenswert bis affenteuer alles werden. Lambdasonde, Kat, oder einfach nur Falschluft wegen rissigen Ansaugschläuchen, irgendwo in dem Preisbereich.

Verbandkasten: das tut schon weh. Irgendwie gewinnt man den Eindruck eines stark vernachlässigten Autos.

Aber der Hammer für mich ist:

Zitat:

@NIvan schrieb am 10. November 2020 um 18:14:55 Uhr:

Vom Rost her gibts nichts zu beanstanden. Substanz ist sehr gut!

in Tateinheit mit dem Hinweis auf dem Bericht. Was soll man da raten?

 

Meine Vorgehensweise wäre: Die dicken Themen (CO-Wert, Ölverlust, Hinterachsaufnahme) angehen. Bei alldem ist eine Ferndiagnose nicht zielführend, also die freie Werkstatt des Vertrauens anfahren. Je nach deren Kostenschätzung weißt du dann mehr. Der Rest ist nicht der Rede wert.

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Hallo,

nachdem Ihr ja schon ganz gut gelegen habt mit Eurer Einschätzung, was das wohl kostet, könntet Ihr vielleicht auch einen Blick auf meinen Bericht werfen?

Bin gerade vom TüV zurück. AU einwandfrei, aber HU..... Der Prüfer machte aber auch den Eindruck als wenn er besonders gründlich sucht. Aber den Eindruck hat wohl jeder, der so eine Mängelliste bekommt.

Ich weiß nicht, was der Unterschied zwischen Bremsleitung und Bremsschlauch ist (ich weiß, Schande über mich :-/). Die Riemenscheibe macht mir auch Sorgen und das Abblendlicht (ich glaube, dass sich da nicht viel tut, wenn ich die Nivearegelung verwende, also ist da ja vielleicht auch was kaputt.

Wie gesagt, wenn jemand Zeit und Lust hat, sich mal die Liste anzusehen und eine Pi*Daumen Einschätzung der Kosten zu geben, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

P.S. Ach ja - ist ein C240 W202 BJ99 mit Gas-Anlage

P.P.S. Muss ich dann nochmal zur gleichen TüV-Stelle oder kann die Werkstatt das gleich mit deren Prüfern machen?

Img

Ich dachte, wir hatten das schon geklärt - dann eben noch mal, ganz grob:

Bremsschlauch: das kurze Tei aus Gummi, das von der Bremsleitung zum -sattel geht, am Rad.

Bremsleitung: das, was sich von Pedal zum Hauptbremszylinder und von dort unter dem Auto zu den Rädern schlängelt; eine starre Leitung aus Metall.

Im Einzelnen:

Bremsleitung: Stahlbürste anwenden und dann einpinseln. Erst wenn "korrosionsgeschwächt" wirklich auf ein Problem hindeutet, tauschen (dann aber bitte wirklich! Du willst die Bremse nicht ausgefallen haben)

Benzinleitung: dito.

Umweltbelastung: Motor abwischen vorm Termin... wenn es dann immer noch saut und das nicht so wenig ist, dass es nicht mehr auffällt, war es nur alter Dreck.

Spurstangengelenk: muss wahrscheinlich neu; schau hin (lass schauen - Werkstatt) ob die ganze Stange fällig ist oder nicht. Preis je nach Umfang.

Lichteinstellung: wenn sich die Unterdruckregelung nicht mehr nutzen lässt, fang mal mit den Schläuchen an, die zu den Scheinwerfern gehen. Könnten rissig oder abgerutscht sein. Oder ein Defekt am Scheinwerfer. Wenn die aber OK ist, dann einfach richtig einstellen; macht ATU meines Wissens umsonst (das kriegen die hin...)

Blinkerbirnchen: 4x PY21W und 2x WY5W beschaffen. Falls dir, wie mir, das Glas oder der Sockel der Seitenblinker beim Wechsel kaputtgeht: kauf keine, wo W210/R170/Sprinter dabeisteht, sondern welche für W201/124/140/R129. Auch wenn sie aussehen wie erstere (rund tropfenförmig), sind die Ausschnitte noch wie früher. Ich habe jetzt welche vom 190er in Klarglas. Material mit allem keine 50€. Einbau selbst.

Schwingungsdämpfer 1. Achse: Stoßdämpfer lese ich da raus. Das schadet wohl nix, wenn die rundum einmal neu kommen. Bilstein B4 (normal weich) oder B6 (sportlicher, aber für Originalfahrwerk gedacht) sind auch denkbar. Rund 300€ Material. Einbau etwa 100€ Stand 2015 (freie Werkstatt).

Riemenscheibe: das Kurbelwellenrad A1120351400 ist ein bekannter Schwachpunkt der M112 V6 Motoren ist - in den USA gabs sogar einen Rückruf - aktuell kostet das Ding ein Schweinegeld und man kauft es lieber bei, äh, von Conti für rund 80€. Einbau kann ich nicht beziffern, hab ich damals mit der Inspektion und Zündkerzentausch machen lassen. DAS Teil ist wichtig! Wenn das abschert und sich im Motorraum verteilt, ist die Gasanlage auch egal.

Eine Nachprüfung kann meines Wissens jeder Prüfer vornehmen, der den vorherigen Bescheid hat, innerhalb 4 Wochen. Das kostet dann 10-15€. Wenn die Werkstatt regelmäßig Prüfer da hat, machen die das sicher auch (so mach ich's seit jeher).

Dass die TÜV Süd Prüfer seit den letzten Gefälligkeitsskandalen öfter ganz genau hinschauen und Sachen finden, die gar nicht da sind, kenne ich auch. Ob es eine zu erreichende "Durchfallquote" gibt, bleibt Spekulation. Einer hat meine ABG (vom KBA genehmigt!) zur Kennzeichenbeleuchtung mal ganz korrekt interpretiert und nicht verstehen wollen, dass das Prüfzeichen in der Reflexfolie am Schluss eine Jahreszahl hat. Da die ABG Beispiele mit Endung 08 liefert und mein Blech von 2011 war, gab's keine Plakette. Wohlgemerkt in 2015 (also ging's schon 2 mal!).

Ein Nachprüfer der Konkurrenz konnte nur noch den Kopf schütteln.

Hallo _RGTech,

super! Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort und dass Du Dir die Mühe gemacht hast auch wenn das mit den Bremsschläuchen schon (vermutlich oft) geschrieben wurde.

Dann schaue ich mal, ob ich ihn durchbekomme.

Danke nochmal!!!

Viele Grüße

"Batterie Polabdeckung fehlt" Ich glaube sowas hat bei mir noch nie jemand bemängelt.

Ok, bei Korrosion auf Brems u- Benzinleitungen werden "die" richtig munter und laufen sich warm.Das sollte man möglichst schon selbst vorher abklären bevor man zur HU fährt, um keine Überraschungen zu erleben.

Ja, das mit den Polabdeckungen ist auch völliger Quatsch!

Das ist weder vorgeschrieben, noch irgendein Mangel. Da war ein Lehrling alleine am Werke. Und das meine ich ernst.

Ich habe z. B. noch nie Polabdeckungen gehabt. Würden auch garnicht passen und gibt es auch nicht bei allen Batterien.

Die rostigen Leitungen ist klar, das geht garnicht.

@AGTech

Das heist übrigens ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) und nicht ABG

4.13 Batterie(n) (einschließlich Antriebsbatterien)

- • Zustand– Auffälligkeiten

-- 4.13 a)

---- a) Unsicher, Abdeckung fehlt

------ geringer Mangel (GM)

Quelle:

Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland 23/2017

--------

ABG hingegen ist die Allgemeine Bauartgenehmigung, die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer diese Teile selbst einfach anbringen kann. Die ABG müssen während jeder Fahrt mitgeführt werden.

Quelle:

https://www.interfoil.de/...erschied-und-benoetigen-Aufkleber-eine-ABG

Nach § 22a Absatz 2 StVZO erfolgt das Genehmigungsverfahren gemäß der Fahrzeugteileverordnung (FzTV). Gemäß § 1 Absatz 1 dieser Verordnung kann die Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen als Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) für seriengefertigte (§§ 2–10) oder als Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - (EBG) für einzelne nicht zu einem genehmigten Typ gehörige Teile erteilt werden (§§ 11–14)

Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Bauartgenehmigung

 

Noch Fragen?

Ei weia. Jetzt hab ich durch Stevens Antwort den Zusammenhang suchen müssen, die ignorierten MWrede-Beiträge wieder anklicken müssen und lese 2x Quatsch. Na danke schön...

1. Natürlich führt eine fehlende Pluspolabdeckung zu einem Mangel. Hatte ich auch schon - wurde direkt in der Werkstatt gelöst, daher nicht auf Papier.

2. Natürlich ist es eine ABG und zwar die K 583. (Da ich die nicht als PDF finden kann - werde ich wohl mal scannen müssen! - verlinke ich hier die K 513... ähnliches Produkt, aber mit anderen Problemen; hier habe ich trotz der im Text geforderten Stilllegung der werkseitigen Beleuchtungseinrichtung regelmäßig einen GM wegen funktionsunfähiger Kennzeichenbeleuchtung... aber bei TÜV und GTÜ gleichermaßen :rolleyes:)

Ohne die Regelung abstreiten zu wollen, aber noch nicht eines meiner Fahrzeuge hatte so ein Ding und der TÜV hat nicht ein einziges Mal gemault, obwohl die hier vor lauter Strenge mit dem Schraubenzieher solange auf jedem kleinem Rostfleck hämmern, bis man Dellen im Blech hat..

Zitat:

@_RGTech schrieb am 9. Dezember 2020 um 23:01:03 Uhr:

Ei weia. Jetzt hab ich durch Stevens Antwort den Zusammenhang suchen müssen, die ignorierten MWrede-Beiträge wieder anklicken müssen und lese 2x Quatsch. Na danke schön...

1. Natürlich führt eine fehlende Pluspolabdeckung zu einem Mangel. Hatte ich auch schon - wurde direkt in der Werkstatt gelöst, daher nicht auf Papier.

2. Natürlich ist es eine ABG und zwar die K 583. (Da ich die nicht als PDF finden kann - werde ich wohl mal scannen müssen! - verlinke ich hier die K 513... ähnliches Produkt, aber mit anderen Problemen; hier habe ich trotz der im Text geforderten Stilllegung der werkseitigen Beleuchtungseinrichtung regelmäßig einen GM wegen funktionsunfähiger Kennzeichenbeleuchtung... aber bei TÜV und GTÜ gleichermaßen :rolleyes:)

Bitte schön, natürlich ist das großer Quatsch!

Polabdeckungen sind weder ein Mangel noch Vorschrift.

Wie schon festgestellt, die meisten Batterien haben keine und auch keine Möglichkeit eine zu montieren!

Und den Unterschied zwischen ABE und ABG hast du offensichtlich auch nicht verstanden!

Zitat:

@jbrunken schrieb am 9. Dezember 2020 um 23:46:40 Uhr:

Ohne die Regelung abstreiten zu wollen, aber noch nicht eines meiner Fahrzeuge hatte so ein Ding und der TÜV hat nicht ein einziges Mal gemault, obwohl die hier vor lauter Strenge mit dem Schraubenzieher solange auf jedem kleinem Rostfleck hämmern, bis man Dellen im Blech hat..

Das ist korrekt.

Mein Prüfer macht da auch nicht rum. Im W124 habe ich auch keine drauf.

Aber er darf es bemängeln als GM.

Folgen hat dies wohl keine.

Kann man drehen wie man will, es ist Vorschrift, siehe die offiziellen Quellen.

Ist die Batterie für eine Polabdeckung vorgerüstet, muss diese auch drauf sein.

 

Alter Falter... wer klickt bei dem auch noch auf Danke?!?:mad:

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 03:16:02 Uhr:

Polabdeckungen sind weder ein Mangel noch Vorschrift.

Das wurde jetzt ja mehrfach widerlegt. Mit Gesetzesauszug und HU-Bericht. Das sind keine alternativen, sondern echte Fakten, mein lieber!

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 03:16:02 Uhr:

Wie schon festgestellt, die meisten Batterien haben keine und auch keine Möglichkeit eine zu montieren!

Das ist ebenso Dünnpfiff... erste Seite haben ALLE Abdeckungen, mittlerweile sogar auf Masse!

https://www.idealo.de/preisvergleich/ProductCategory/14012.html

Find erstmal welche ohne!

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 03:16:02 Uhr:

Und den Unterschied zwischen ABE und ABG hast du offensichtlich auch nicht verstanden!

Sehr wohl. Ändert nichts an der Tatsache, dass das von mir angebaute Teil eine ABG und keine ABE hat. Und das ist das, was du vorher bestritten hast. Also was soll der Humbug jetzt?

Zitat:

@_RGTech schrieb am 10. Dezember 2020 um 13:12:13 Uhr:

Alter Falter... wer klickt bei dem auch noch auf Danke?!?:mad:

Zitat:

@_RGTech schrieb am 10. Dezember 2020 um 13:12:13 Uhr:

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 03:16:02 Uhr:

Polabdeckungen sind weder ein Mangel noch Vorschrift.

Das wurde jetzt ja mehrfach widerlegt. Mit Gesetzesauszug und HU-Bericht. Das sind keine alternativen, sondern echte Fakten, mein lieber!

Zitat:

@_RGTech schrieb am 10. Dezember 2020 um 13:12:13 Uhr:

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 03:16:02 Uhr:

Wie schon festgestellt, die meisten Batterien haben keine und auch keine Möglichkeit eine zu montieren!

Das ist ebenso Dünnpfiff... erste Seite haben ALLE Abdeckungen, mittlerweile sogar auf Masse!

https://www.idealo.de/preisvergleich/ProductCategory/14012.html

Find erstmal welche ohne!

Zitat:

@_RGTech schrieb am 10. Dezember 2020 um 13:12:13 Uhr:

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 03:16:02 Uhr:

Und den Unterschied zwischen ABE und ABG hast du offensichtlich auch nicht verstanden!

Sehr wohl. Ändert nichts an der Tatsache, dass das von mir angebaute Teil eine ABG und keine ABE hat. Und das ist das, was du vorher bestritten hast. Also was soll der Humbug jetzt?

Überhaupt gar nichts wurde wiederlegt!

Kann auch nicht, weil es ja Unfug ist.

Keine Batterie in einem meiner Autos hat eine Polabdeckungen, und hat auch in der Vergangenheit noch nie eine gehabt.

Ja, es gibt Batterien die, wenn man sie neu kauft, eine Abdeckung haben. Die sind aber einweg und werden, nach der Montage, stets entsorgt.

Ich habe heute Vormittag mal kurz den DEKRA Prüfer in der Werkstatt nebenan gefragt.

Antwort: Ist völlig uninteressant!

Wenn die Batterie hinten verbaut ist, wird überhaupt nicht nachgeschaut, und im Motorraum ist auch keine Abdeckung notwendig. Nur Polfett wäre sinnvoll. Hat aber natürlich auch nichts mit der HU zu tun.

(Und übrigens, ich bin nicht „dein lieber“!)

Wir leben offenbar in Parallelwelten.

Das war's dann auch von mir - künftige Beiträge von dir werde ich nicht mehr lesen.

Zitat:

@MWrede schrieb am 10. Dezember 2020 um 15:19:46 Uhr:

 

Überhaupt gar nichts wurde wiederlegt!

Doch, aber scheinbar kannst du offizielle Vorschriften nicht von Hörensagen unterscheiden.

Kennen wir ja bereits.

Zitat:

Ich habe heute Vormittag mal kurz den DEKRA Prüfer in der Werkstatt nebenan gefragt.

Antwort: Ist völlig uninteressant!

Tja, dann kennt dein DEKRA Prüfer von nebenan auch nicht die Vorschriften.

Kannst dich jetzt drehen und wenden wie du willst.

Das ändert nichts an den offiziellen Schriften, die ich oben zitiert habe.

Was du dir daraus strickst, ist dein Bier. Aber wie man sehen kann darf und tut man dies als GM im Prüfbericht erwähnen. Was du zu wissen glaubst ist also völlig irrelevant.

Wie sagte die liebe Pippi:

Zitat:

Ich mach' mir die Welt

Widdewidde wie sie mir gefällt ....

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=y-3AtoFyXnE

So, und jetzt FROHE OSTERN!

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