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Hu & AU Bericht im Auto haben?

Themenstarteram 7. Juli 2007 um 10:07

hallo leute ich hab mal gehört das man den aktuellen Au & HU bericht im auto haben muss! Stimmt das?

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35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Doschi

ich hab den TÜVler gefragt nachdem ich HU und ASU gemacht hab ob ich des mitführen muss. seine Antwort niemals mitführen zu Hause aufbewahren. es geht meist darum wenn du das auto verkaufen willst musst du dem eventuellen Käufer den HU und ASU bericht mitgeben damit der das auto anmelden oder ummelden.

mfg Björn

und genau so kenne ich das auch!

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal_S

und genau so kenne ich das auch!

jupp ! wurde bei einer kontrolle auch nie danach gefragt.

Der HU/ AU Bericht MUSS im Fahrzeug mitgeführt werden und bei ner Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden. Wenn es den Rennleiter nicht interessiert, ist das eine andere Geschichte. Wenn er den Bericht aber sehen will, muss man ihn sofort vorzeigen können. Hat man ihn nicht dabei, dann kann die Polizei sogar anordnen, das man unter deren Ausicht sofort ne neue AU/HU machen lässt. Neben den HU/AU Gebühren kostet das am Ende auch noch nen zwanni in die Kasse der Rennleitung ;)

Übrigens ist der Vermerk über die nächste HU auch nicht immer in den Papieren ;) ...und Stempel kann man auch so bei der Zulassungsstelle kaufen :rolleyes:

Quelle ?

am 8. Juli 2007 um 11:40

also bei uns muß man die beiden berichte immer mitführen das ist so.

Zitat:

Original geschrieben von I-M-A-T-R-I-X-I

Quelle ?

Quelle istn Grossversandhaus in Fürth :D

Spass beiseite, wieso braucht ihr immer Paragraphen? Das lernt man schon in der Fahrschule, das man solche Papiere im Handschuhfach dabei haben muss. Zu meiner Zeit war es noch freiwillig, seit irgendwann 96 oder 97 ist es Pflicht. In welchem Paragraph es steht, weis ich auch nicht auswendig, wie wild_eraser schon schrieb: Et iss eifach so!

Außerdem verstehe ich die Diskussion nicht, wenn ich so manche Autos shee, da leigt so viel Kram drinne, da machen so 2 Zettel auch nix mehr aus, weder beim Platz, noch beim Gewicht.

§ 47 a IV StVZO (AU)

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.

 

§ 29 X StVZO (HU)

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen.

Zitat:

Von Mitführpflicht ist nicht die Rede - aber auf Verlangen ist das Zeug auszuhändigen. Nötigenfalls fährt man mir euch nach hause oder es gibt eine Ausweisbestätigungskarte mit auf den Weg.

Aber wie bereits gesagt, wenn man es dabei hat, dauert die Kontrolle im Zweifel nicht so lange und man hat hinterher keinen Aufwand damit.

Zitat:

AU- / HU-Bescheinigungen, sowie Personalausweis müssen aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen ausgehändigt werden. Eine Mitführpflicht besteht nicht - aber es beschleunigt und vereinfacht einiges, wenn man diese Dinge dabei hat.

Weil du grad den Perso ansprichst, das ist ja genauso ein Irrsinn... Mitführpflicht besteht nicht, aber bei einer Kontrolle musst du ihn unverzüglich vorzeigen können, sonst bekommst du ne OWI :confused: Wie jetzt, Perso brauch ich nicht mitnehmen, wenn mir ein Polizist vor die Füße stolpert und das Dingn sehen will, muß ich ihn herbeibeamen???

Ich denke mal genauso komisch ist es bei den Bescheinigungen geregelt, da blickt doch eh keiner mehr durch....

Ich muß aber ehrlich sagen, von mir wollte auch noch nie einer TüV oder AU Wisch sehen, FZ Schein Seite 1 wird vielleicht noch was gelesen, Seite 2 überflogen, Seite 3 vergeht denen die Lust und Seite 4 wird eh ignoriert :D

Im Allgemeinen geht das "Guten Tag, verkehrskontrolle, Fahrzeugpapiere bitte (wozu ja streng genommen Tü/ AU Nachweis gehören ;) )", man kramt den Schein ausm Portmonaie, der Rennleiter sieht das es mehr als einer ist und bevor man ihm das Ding unter die Nase halten kann kommt schon "Gute Weiterfahrt, schönen Tag noch". Alleine um mir das zu sagen müssen die mich auch nicht belästigen, das könnten se auch auf nen Banner pinseln hinten bei sich an die Antenne tackern :rolleyes:

am 14. Juli 2010 um 8:15

@Bunny Hunter:

 

lass Dir von einem Mitglied der "Rennleitung" mit Gewissheit sagen,

dass es Mitführpflicht und Aushändigungspflicht gibt

und beides nicht das selbe ist!!!!!!

I*M*A*T*R*I*X*I hat es schon richtig geschrieben.

Mitführpflicht besteht nicht.

Aushändigen musst Du an zuständige Damen und Herren

nach Fahrt zu Dir nach Hause oder zum Aufbewahrungsort

oder bei Nutzung einer "Ausweisbestätigung" musst Du den Schein

auf einer Polizeiwache Deiner Wahl innerhalb einer Woche vorlegen.

Sicherlich ist es richtig: Mitführen macht das Leben einfacher und der Zettel nimmt keinen Platz weg.

Beste Grüße,

groovious

am 14. Juli 2010 um 8:21

Ich habe da bei der Anmeldung der HU & AU Termin nächstes jahr im selben Monat sind, vorne gar keine Plakette mehr bekommen !

es gilt seit neuestam nurnoch der TÜV Stempel im Fahrzeugschein Teil 1. und die Plakette hinten, die müssen übereinstimmen, ansonnt ist nichts mitzuführen!

Und der Herr von der Rennleitung der da so einen Blödsin schreibt, sollte dringend mal zu einer nachschulung !

AU muss zusammen mit der HU gemacht werden!

somit nurnoch eine Plakette !

am 14. Juli 2010 um 8:22

Quelle istn Grossversandhaus in Fürth

 

FALSCH das war mal. Das gibts nicht mehr, ist Pleite und schon lange zu :-)

 

wollte es nur kurz anmerken :-)

Zitat:

Original geschrieben von 121Troll

Ich habe da bei der Anmeldung der HU & AU Termin nächstes jahr im selben Monat sind, vorne gar keine Plakette mehr bekommen !

es gilt seit neuestam nurnoch der TÜV Stempel im Fahrzeugschein Teil 1. und die Plakette hinten, die müssen übereinstimmen, ansonnt ist nichts mitzuführen!

Und der Herr von der Rennleitung der da so einen Blödsin schreibt, sollte dringend mal zu einer nachschulung !

AU muss zusammen mit der HU gemacht werden!

somit nurnoch eine Plakette !

1000000% richtige antwort ich wurde auch noch nie nach hu/au bescheinigung gefragt bei ner kontrolle und zum thema das lernt man beim führerschein ich habe seit 2008 meine pappe und dort in der fahrschule hieß es auch das nur führerschein und fahrzeugschein und halt gegebenenfalls abe`s mitzuführen sind das wars

Zitat:

Original geschrieben von soundfan

demnächst musste noch impfpass und arbeitsvertrag mitnehmen ... tzz

Moin

Viel wichtiger als die ollen Fahrzeugpapiere ist in der Tat der Impfpass und der HIV-Warnzettel!!

DANACH sollte die Rennleitung mal zuerst fragen und nicht nach den Sachen die sie ohnehin per Funk nachprüfen können!!:D

Gruss Willy

Moin!

Am besten find ich das die "Rennleitung" nach 3 Jahren endlich antwortet.:D

MFg Ulf

Zitat:

Original geschrieben von uller8

Moin!

Am besten find ich das die "Rennleitung" nach 3 Jahren endlich antwortet.:D

MFg Ulf

bedauerlicherweis gab es in den letzten 3 jahren bedeutende änderungen der ganzen regelungen :D

vor 3 jahren hatte ich noch den alten schein und brief, genauso wie meine kenzeichen ohne diesem blöden €D drauf.

nur was ich 100% weiß ich werde meinen führerschein nicht in ein stück plastig verwandeln nur weil es brüssel so will;)

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