Honda CB500F - Traglast Seitenständer
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
pünktlich zum Frühling bekomme ich Lust mir wieder ein Motorrad zu gönnen.
Als Wiedereinsteiger gefällt mir u.a. die Honda CB500F (2022).
Leider kann ich aufgrund einer kleinen Einschränkung nicht per Beingrätsche aufsteigen…
Ist der Seitenständer der CB500F stabil genug, um über den Seitenständer / Fußraste aufzusteigen?
Ich freue mich über die Rückmeldung aller CB500F-Fahrer*innen. :-)
Grüße
49 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Anders nochmals für dich ausgedrückt:
Was einmal so zugelassen wurde, bleibt auch so zugelassen.
Das ist völliger Schwachsinn , das habe ich dir nun zig mal anhand der Vorschriften erklärt. Genau das Gegenteil ist der Fall , es gilt immer die aktuelle Vorschrift ! Ausser, es ist im §72 anders geregelt! (wobei eben dieses aber auch die aktuelle Vorschrift ist)
Zitat:
Im Grunde hast du die Aussage auch selbst so geschrieben, was deine Anfeindungen mir gegenüber noch unerklärlicher machen...
Du kannst einfach nicht lesen oder verstehst kein Deutsch , ich habe immer geschrieben , das die aktuellen Vorschriften gelten und nicht irgendwelche von anno Knack!
Zitat:
Vielleicht bessert du dich ja beim nächsten Kommentar
Nicht , solange ich das Gefühl haben muss , dass du mich absichtlich missverstehst, um mich zu provozieren.
Zitat:
Vermutlich könnte man das MZ auch nicht zu einem Rückruf zwingen, weil der Ständer dort nicht zur Homologation der Serienmaschine gehörte
genau so ist es ! Zumindestens hier im Westen , die KTA - BE kenne ich nicht.
Ist aber völlig wurscht , weil mit der Vereinigung die StVZO in ganz D gilt.
https://www.motor-talk.de/.../seitenstaender-i210390942.html
Das zitierte VdTÜV Merkblatt 734 das das Ganze Baujahr bzw EZ-jahr abhängig regeln sollte, ist zurückgezogen worden und nicht mehr gültig.
Es gilt nur noch die von mir bereits zitierte
RICHTLINIE 93/31/EWG
https://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
Im übrigen halte ich die ganze Diskussion für zwecklos, das Bauteil an sich stellt eine nicht unerhebliche Gefährdung dar , dafür brauche ich keine gesetzliche Vorschrift.
MfG Volker
@schreyhalz :
Ich sehe schon, das Niveau wird von dir nicht angehoben. Lesen kannst du auch nicht.
Du willst auch nicht verstehen. Dass ich mich auf dein Niveau gesenkt habe.
Du hast auch meine Aussagen nicht verstanden. Ich habe mich nie auf das Baujahr, sondern Erstzulassung bezogen.
Aber auch das wirst Du hier nicht verstehen werden.
Daher bleibt die Aussage bestehen: Was einmal so zugelassen worden ist bleibt auch so zugelassen.
Ausnahme ist, kba stellt an den Hersteller eine verpflichtende, für den Kunden kostenlose, Änderung zu....
Moin Moin !
Zitat:
Es wird langsam wieder Zeit sich dem eigentlichen Thema zu widmen.
Ist , glaube ich , ausdiskutiert.
Zitat:
Daher bleibt die Aussage bestehen: Was einmal so zugelassen worden ist bleibt auch so zugelassen.
Wenn man des Lesens unkundig ist , hast du natürlich recht. Du brauchst dich an die Vorschriften nicht zu halten. Für die , die nicht nur lesen können , sondern sogar das Gelesene verstehen , gilt das natürlich nicht. Für die gelten die Vorschriften.
Zitat:
Ausnahme ist, kba stellt an den Hersteller eine verpflichtende, für den Kunden kostenlose, Änderung zu....
Genau so ist das ! Deswegen haben auch alle Fzg-Hersteller , auch solche , die schon lange nicht mehr existierten 😁 , alle noch im Verkehr befindlichen Fzge immer kostenlos auf den neusten Stand der StVZO nachgerüstet, also nachträglich Warnblinkanlagen eingebaut , Gurte nachgerüstet , Verbandkästen und Warndreiecke sowie Warnwesten nachgeliefert , bei LKW die Aussenspiegel getauscht und zusätzliche nachgerüstet usw.
Und damit ist Schluss mit deiner Kinderkacke , entschuldige, aber ich kann dich wirklich nicht mehr ernst nehmen.
MfG Volker
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Das Problem bei dir ist, dass du wirklich nicht lesen kannst. Gerade eine warnblinkanlage oder zusätzliche Spiegel, die natürlich nachgerüstet werden können, aber nicht müssen, bei etsprechendem ersten zulassungsjahr, zeigt deine wirkliche inkompetenz bei dem Thema.
Auch deine beleidigungen sind ja zu erwarten gewesen, genau wie die retour von mir.
Man sagt ja, die Hoffnung stirbt zuletzt, da man ans gute des Menschen glaubt.
Da ist es auch vollkommen egal, ob du mich nun ernst nimmst oder nicht. Denn die Gesetze sind davon losgelöst.