Honda CB500F - Traglast Seitenständer

Honda Motorrad CB 500

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

pünktlich zum Frühling bekomme ich Lust mir wieder ein Motorrad zu gönnen.

Als Wiedereinsteiger gefällt mir u.a. die Honda CB500F (2022).

Leider kann ich aufgrund einer kleinen Einschränkung nicht per Beingrätsche aufsteigen…

Ist der Seitenständer der CB500F stabil genug, um über den Seitenständer / Fußraste aufzusteigen?

Ich freue mich über die Rückmeldung aller CB500F-Fahrer*innen. :-)

Grüße

49 Antworten

Nein, ist nicht empfehlenswert.
Weder Umfaller noch beschädigten Rahmen braucht der Mensch.
Eine Seitenwagenmaschine oder ein Spyder oder Quad ist vielleicht besser geeignet für dich.

Bei der cb500f hmm? Glaube eher nicht.
Geh doch mal zum Honda-Händler und unterbreite ihm den Vorschlag.
Und dabei gehe ich nicht von 100 kg+ Körpergewicht deinerseits aus.
Es gibt bestimmt größere Maschinen bei denen das geht.
Moment ich schaue gleich mal weiter im Netz.....

Ich behaupte einfach mal, dass das geht. Die Traglast muss ja auch bei voll beladener Maschine plus Toleranz nach oben gewährleistet sein. Und zur Not lässt du dir eine Verstärkung dranschweissen und ne grössere Aufstandsfläche. Das klappt schon. Man muss mal bedenken wie manche Motorräder in nicht europäischen Ländern belastet werden. Die halten mehr aus als man meint. Ich steige auch öfters so auf. Allerdings habe ich ne Africa Twin.

Eventuell kann man ja auch einen Hauptständer nach rüsten.

Mfg Mirko

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Ich denke, das bringt nicht viel. Der TE kann das Bein nicht über die Sitzbank schwingen. Sitzt er drauf, kommt er ja nicht vom Hauptständer runter.

https://youtu.be/gCH_l-U0NP8
Bei der Recherche ist mir das Video hier
(vielleicht auch etwas zur Belustigung) aufgefallen.
Ab 3:00 grins grins.

Prima Beherrschung der Maschine. Das Surfbrett könnte etwas behindern. Leider bin ich nicht so beweglich wie der Typ. Er hat schon was drauf

Das ganze ist nicht zu empfehlen. Dennoch, nen gewicht können die Seitenständer schon ab.
Bei einem Fliegengewicht von 60kg würde ich mir keine Gedanken machen. Bei 80 und drüber sehr wohl.

Vielleicht muss man auch in Richtung Aussehen Roller geben.
Da gibt es ja glaube ich auch bei Honda mittlerweile ein paar Modelle, die das haben, und genug power unter dem Arsch haben.

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 20. März 2022 um 21:21:26 Uhr:


Prima Beherrschung der Maschine. Das Surfbrett könnte etwas behindern. Leider bin ich nicht so beweglich wie der Typ. Er hat schon was drauf

Da hast recht.....;-);-) turnikuti, turnikuta

Zu Ostzeiten lummelten Freaks gern auf der 250TS auf dem Seitenständer herum, der damals auf der Hinterachse befestigt war.
Ergebnis nach kurzer Zeit war eine verbogene Schwinge.
Nach der Wende kannte der TÜV keine Gnade mit dem nicht selbstständig einklappenden Ständer.Das Ding mußte entfernt werden.
Roller paßt.
Hatte letztens eine 300er Vespa zur Überführung und war positiv überrascht wie das Ding lief und wie praktisch so etwas sein kann.

Bei der 250er oder auch 150er mit von Haus aus eigenen seitenständer konnte man auf bestandschutz gehen. Da kam dann ein Prüfer nicht dran vorbei diesen dann zu zulassen.
Ich hatte damit aber keine Lust, dieses jedes Mal zu erläutern und habe einfach einen aus dem aftermarket geholt, welcher selbst hoch sprang.
Ist aber eigentlich nicht Thema von hier.

Bevor sich bei der cb was am Rahmen verbiegt, bricht entweder der Ständer durch oder der gegenhalter.
Beides erstmal nicht schlimm, aber beides auch nicht schön.

Der Seitenständer war immer Zubehör und der klappte nicht ein, also für den TÜV illegal.

Moin Moin !

Zitat:

Bei der 250er oder auch 150er mit von Haus aus eigenen seitenständer konnte man auf bestandschutz gehen

Unsinn. Anfang der 80er Jahre gab es eine Änderung der Vorschriften , und diese kennt keinen Bestandschutz. So mussten viel Motorräder damals umgerüstet werden , auch meine Bolles, die ja original mit einem Gummi (mit Verschleissanzeige !! ) am Seitenständer ausgerüstet waren , der diesen bei beginnender Schräglage einklappen sollte.

Auch gab es bei MZ mindestens 3 verschiedene Versionen des Seitenständers , eine davon sprang selber hoch und ist nach wie vor zulässig. Die anderen beiden sind nicht zulässig. Alle 3 haben den Nachteil , dass sie die hintere Steckachse verbiegen. (Dafür verbiegt der serienmässige Hauptständer den Rahmen 😁)

mfG Volker

@ schreyhalz
Hmmm ..... warum durfte dann die 72er Four eines Freundes den serienmäßigen, nicht selbst einklappenden, Seitenständer bis heute behalten, während die Bollen umgerüstet werden mussten?
Ich vermute da schon eine Art Bestandschutz bis zu einem bestimmten Baujahr.
Btw .... ich habe an meinen Bollen wieder auf den "Nichteinklapper" zurückgerüstet, dafür einen Zündunterbrechungsschalter bei ausgeklappten Seitenständer angebracht. Wurde und wird bei der HU anstandslos (und ohne Eintragung) akzeptiert. Nicht selbst einklappende Nachrüstständer waren dann aber nicht mehr zulässig.

Seitenstaender
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