Holland macht es vor - Blitzer für Handynutzer

Forscher der Uni Dresden haben eine Studie erarbeitet über dne Zusammenhang von Unfällen und Handynutzern!

Die Strafen 100 Euro und 1 Punkt bzw.
150 Euro 1 Monat Fahrverbot und 1 Punkt bei Gefährdung verursacht durch Handynutzung
Schrecken nicht, da viel zu wenige erwischt werden!

In den Niederlanden wird jetzt ein Neuer Blitzer getestet der dies erkennen soll!
Das Gerät erkennt dass ein Elektronisches Gerät in der Hand ist wird ein Foto erstellt- ein Mensch wertet dann nochmals aus
In den Niederlanden sind es dann240 Euro!

Was mich immer wieder entsetzt: auch in hochwertigen und hochpreisigen Autos wird an der Freisprechanlage gespart bzw. ist man zu faul diese zu Nutzen!

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hjluecke schrieb am 16. Oktober 2019 um 21:19:00 Uhr:


Moin!
Es liegt sicherlich auch daran, dass es Leute gibt, die ohne Handy am Ohr nicht aufpassen können. Andere dagegen können auch mit dem Handy am Ohr sicher das Fahrzeug bewegen. Im Übrigen kann es dazu kommen, dass das Sender suchen am Radio mehr ablenkt als das Handy am Ohr.
G

ich denke dieses Argument ist obsolet!
Da kommt dann der Nächste und sagt ich fahre mit 3 Bier Besser als so manch anderer!

Radio bedienen => erlaubt
Handy bedienen => verboten...

sonst gibt es wieder Ermessenspielraum und das wollen doch die "Schlupflochsucher" nicht!

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Nein, mach zu das Thema.

MfG kheinz

Hui... das ist ja toll... - machen wir Freds auf - torpedieren sie und dann... machen wir zu!

Jedes Thema SUV ATL Handy ....

Da fehlt sich nichts!

Mich verwundert es, dass die Niederländer im Gegensatz zu deutschen Polizisten den Datenschutz anders auslegen wie die ihre Amtskollegen!

In Italien ist es das selbe! - dort wird ebenfalls der verkehr ständig überwacht und dann "abends" ausgewertet!
Finde dass doch sehr bedenklich!
Alles Filmen und dann mal das Fehlverhalten analysieren - George Orwell - war ein Amateur

Wozu immer das Gejammere wegen dem Datenschutz? Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, braucht keinen Datenschutz, den kann man Zuhause in den eigenen Wänden haben. Man sollte eine Gefährdung höher werten als irgendwelche Daten von unwichtigen Bürgern.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 17. Oktober 2019 um 22:32:09 Uhr:


Hat noch einer was zu den Handyblitzern in NL zu schreiben?

Ja ich: Solche Blitzer wären bei uns weitgehend nutzlos, da das bloße in der Hand halten des Handys nicht verboten ist.

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Zitat:

@CH76 schrieb am 18. Oktober 2019 um 07:43:48 Uhr:


Wozu immer das Gejammere wegen dem Datenschutz? Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, braucht keinen Datenschutz, den kann man Zuhause in den eigenen Wänden haben. Man sollte eine Gefährdung höher werten als irgendwelche Daten von unwichtigen Bürgern.

Und dafür gibt's auch noch einen Haufen Danke... 🙄

Zitat:

@CH76 schrieb am 18. Oktober 2019 um 07:43:48 Uhr:


Wozu immer das Gejammere wegen dem Datenschutz? Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, braucht keinen Datenschutz, den kann man Zuhause in den eigenen Wänden haben. Man sollte eine Gefährdung höher werten als irgendwelche Daten von unwichtigen Bürgern.

Das ist ja mal sowas von richtig.
Aber, das Gejammere ist völlig normal, weil viele viele Leute Leichen im Keller haben. Mal Teilnehmer hier ausgeschlossen 😉

Das die, die wirklich "böse" sind, eventl. entdeckt werden können, fände ich gut.

Ob das "in der Hand haben" eines Handy so gesehen kein Verstoß ist, mag sein. Leuchtet aber das Display, ist das Handy am Ohr oä, kann da schon was gemacht werden. Das dabei natürlich nicht allen was nachgewiesen werden könnte, lassen wir mal so stehen.

Gruß Jörg.

selbst das in der hand halten kostet in d

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 18. Oktober 2019 um 10:06:22 Uhr:


selbst das in der hand halten kostet in d

Nein, kostet es nicht - wobei es fälschlicherweise von der Polizei geahndet wird. Die Owi-relevante Verhaltensvorschrift lautet:

§23 Abs. 1a StVO
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und ...

Es geht um das Halten zum Zweck der Benutzung. Das wird zweifellos in 99,9% der Fälle gegeben sein - der Nachweis ist aber schwierig, insbesondere wenn ein "Handyblitzer" nur ein schwarzes Rechteck in der Hand identifiziert. Man muss schon damit Telefonieren, Videos schauen, Nachrichten checken, die Uhrzeit ablesen usw., damit ein "Benutzen" im ordnungsrechtlichen Sinn vorliegt. Bloßes in der Hand halten ist kein Benutzen im Sinne der Norm.

Man kann aber auch Korinthen kacken. Das Handy/Smartphone gehört während der Fahrt nicht in die Hand.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 18. Oktober 2019 um 10:55:50 Uhr:


Man kann aber auch Korinthen kacken. Das Handy/Smartphone gehört während der Fahrt nicht in die Hand.

So ist es.
Es gibt aber genug VT, die sich wie ein Aal aus der Scheiße ziehen wollen - egal bei welchem Delikt. Daher ist das kontrollieren, bzw der eindeutige Beweis schwierig. Das ist genauso bei Abstandmessungen. Die und die Strecke, mit dem und dem Abstand, sonst kann der VT sich da rauswinden. Genauso Rechtsfahrgebot.

Genau deshalb ist das Blitzen ja so beliebt.
Einfach, ja fast völlig Problemlos kann so die Kohle eingetrieben werden.

Ich bin deshalb genau der Meinung wie mein Vorredner.
Einsteigen, Handy weg, fahren.
Wenn Handy gebraucht wird, Parkplatz anfahren oä.

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 18. Oktober 2019 um 09:48:07 Uhr:



Zitat:

@CH76 schrieb am 18. Oktober 2019 um 07:43:48 Uhr:


Wozu immer das Gejammere wegen dem Datenschutz? Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, braucht keinen Datenschutz, den kann man Zuhause in den eigenen Wänden haben. Man sollte eine Gefährdung höher werten als irgendwelche Daten von unwichtigen Bürgern.

Das ist ja mal sowas von richtig.
Aber, das Gejammere ist völlig normal, weil viele viele Leute Leichen im Keller haben. Mal Teilnehmer hier ausgeschlossen 😉

Das die, die wirklich "böse" sind, eventl. entdeckt werden können, fände ich gut.

Ob das "in der Hand haben" eines Handy so gesehen kein Verstoß ist, mag sein. Leuchtet aber das Display, ist das Handy am Ohr oä, kann da schon was gemacht werden. Das dabei natürlich nicht allen was nachgewiesen werden könnte, lassen wir mal so stehen.

Gruß Jörg.

Ich habe sowas auch im Keller. Bzw gerade auf der Straße. Habe mein Auto entgegen der Fahrtrichtung an unserer Straße mit ca 3,5 Meter breiter Fahrbahn geparkt. Bei andauernder Video-Überwachung würde mir die Tage eine 15€-Knolle ins Haus fliegen. Ich finde es ganz angenehm, dass nicht jeder noch so irrelevante Verstoß geahndet wird.

Das wird noch früh genug kommen. Das Auto registriert das geltende Tempolimit, meldet die Überschreitung mit GPS-Position und Zeitstempel an die örtlich zuständige Bußgeldstelle und schickt gleich ein Foto vom Fahrer mit, der wegen der Müdigkeitserkennung eh die ganze Zeit gefilmt wird. Oder die Fingerabdrücke über die Sensorflächen am Lenkrad.

Schön, dass nicht alles gemacht wird, was theoretisch geht, oder?

Dennoch habe ich gegen Handy-Blitzer nichts. Stelle mir das aber schwer vor, einen ausreichend großen Bereich fotografieren zu können, der Gesicht und den Rumpfbereich, wo das Handy oft gehalten wird, zeigt.

Zitat:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und ...

Es geht um das Halten zum Zweck der Benutzung. Das wird zweifellos in 99,9% der Fälle gegeben sein - der Nachweis ist aber schwierig, insbesondere wenn ein "Handyblitzer" nur ein schwarzes Rechteck in der Hand identifiziert. Man muss schon damit Telefonieren, Videos schauen, Nachrichten checken, die Uhrzeit ablesen usw., damit ein "Benutzen" im ordnungsrechtlichen Sinn vorliegt. Bloßes in der Hand halten ist kein Benutzen im Sinne der Norm.

Drehen wir den Stiefel doch einfach herum und verlangen, das der Fahrer des Fahrzeuges, aufgenommen mit dem Handy am Ohr, den Beweis erbringen muss das er in dem Moment nicht telefoniert hat.
Eine in anderen Ländern vergleichbare Vorgehensweise bei Geschwindigkeitsübertretungen: Der Fahrzeughalter wird bestraft und muß bezahlen. Der Strafverfolgungsbehörde ist es zunächst mal egal wer gefahren ist.
Dem Sozialhilfeempfänger wir sein Sportwagen abgenommen und er muß den Beweis erbringen woher er das Geld zum Kaufen her hat.
Ich sehe das und ähnlich gelagerten Themen so:
Unsere Demokratie ist an ihre Grenzen gekommen und kann ihre Bürger nicht mehr ausreichend schützen / beschützen. Und warum, weil die Regierung keine klare Kante mehr zeigt / zeigen kann.

MfG kheinz

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 18. Oktober 2019 um 10:55:50 Uhr:


Man kann aber auch Korinthen kacken. Das Handy/Smartphone gehört während der Fahrt nicht in die Hand.

Und was ist mit einer Trinkflasche, oder einem Schokoriegel usw.? Hier geht es nicht um den gesunden Menschenverstand, sondern um die Frage, ob etwas verboten ist oder nicht. Das ist (glücklicherweise) das Grundprinzip unseres Rechtssystems. Das dies im Einzelfall nicht immer sachgerecht ist, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@CH76 schrieb am 18. Oktober 2019 um 07:43:48 Uhr:


Wozu immer das Gejammere wegen dem Datenschutz? Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, braucht keinen Datenschutz, den kann man Zuhause in den eigenen Wänden haben. Man sollte eine Gefährdung höher werten als irgendwelche Daten von unwichtigen Bürgern.

Wenn die Bürger so unwichtig sind, braucht man sie ja auch nicht zu überwachen.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 18. Oktober 2019 um 11:16:56 Uhr:


Drehen wir den Stiefel doch einfach herum und verlangen, das der Fahrer des Fahrzeuges, aufgenommen mit dem Handy am Ohr, den Beweis erbringen muss das er in dem Moment nicht telefoniert hat.

Muss er aber aber bislang nicht.

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