Höchstgeschwindigkeit bei RP
Hallo an alle. Ich habe ein Golf 2 GT, Bj.: 6/91, Km org. 102.000, MK: RP. Mein Problem: Mit viel anlauf schaffe ich gerade mal 180 km/h. Ich habe gehört er soll locker 190 km/h schaffen lt. Tacho.
Benzinverbrauch, Wasser, Ölverbrauch, ruhiger leerlauf, kein blauer oder weisser Qualm, alles im normalen bereich. Diagnose habe ich auch schon gemacht. Keine Fehler. Ich habe gedacht es könnte der Poti sein. Weiss jemand etwas? vielen dank im voraus
70 Antworten
gti freak du hast scheinba rnoch net mal ins profil geschaut dann wüssteste das ich kein bursche bin
@call 205 laut tacho aber bergab ^^ auf gerader reele 180 laut gps und laut tacho rund an die 190+-ein paar zerquetschte
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
gti freak du hast scheinba rnoch net mal ins profil geschaut dann wüssteste das ich kein bursche bin
@call 205 laut tacho aber bergab ^^ auf gerader reele 180 laut gps und laut tacho rund an die 190+-ein paar zerquetschte
warum sollt ich in dein profil gugn?
also, wenn du ein weibchen bist, bist du noch single? 😉
ich bin single nur bist du ganz und gar nicht mein geschmack und eh zum glück weit weg
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
ich bin single nur bist du ganz und gar nicht mein geschmack und eh zum glück weit weg
erstens, weisst du ja gar nicht wie ich aussehe, zweitens
du bist doch soooo süß, zumindest was du so schreibst *schwärm*
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*kotz reier*
das reicht mir schon was du schreibst
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
*kotz reier*
hihi das hab ich bei deinem bild und dem von deinem "auto" auch gesagt XD
naja genug OT geflame, bye bye :-*
Zitat:
Original geschrieben von callbyreference
wir überbieten uns wieder mal gegenseitig😉... diese Threads sind echt cool.
5250... reifen? getriebe Aug / ath?, gerade strecke?
Hi,
Es handelt sich um einen RP mit ATH Getriebe. Es sind 195/45 R14 montiert und der Tacho ist auf die Rad/Reifen Kombi geeicht (ist bei VDO gemacht worden).
Und jawohl, die Geschwindigkeit wurde auf gerader Strecke erreicht (ohne Rückenwind).
@realgtifreak und himeno:
Das ist doch Wahnsinn, was habt ihr vor 😁
Mfg Fire and Ice
was dennich mach doch nichts nur ich lass mich von nem 5 jahre jüngeren jungspund nicht als bübchen bezeichnen
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
für die suchfaulen
stvzo §57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
zustaz in §72
§ 57 Abs. 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/ EWG)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwenden.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.digkeits-messer.pdf[/url]
Und was soll das jetzt aussagen ? Ich finde da keine Angaben zur Genauigkeit des Tachos geschweige denn irgendeiner formel...
Daß ich den Tacho vor der Nase haben muß, weiß ich auch so.... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Ist ja richtig, er hat es zu dem Zeitpunkt eben noch nicht gewußt. Nun vertragt euch mal wieder 🙂
Mfg Fire and Ice
Hmm...
Meiner schafft mit AUG Getriebe und 195/50R15 nur noch 160km/h auf der Bahn... soll ich mir jetzt Gedanken machen???
(Lamdba neu, Filter neu, Kerzen ok, ZZP stimmt, Kompression naja... --> siehe Anhang)
Die Kompression ist doch eigentlich top. Da müßte locker mehr drin sein. Wenn da wirklich nicht mehr geht is wat im Busch. 180 sollte er schon laufen.
Mfg Fire and Ice
jazzy steht doch da ab 1991 von der angezeigten skala 4% darf der falsch anzeigen vor 91 gibts da net mal ne direkte vorschrift daswäre bei dem g2 tachowenns nach 91 rausgekommen wäre 8km weil die skala bis 220 geht so stehts in der aktuellen stvzo wies vor 91 aussah weiss ich net da ich keine stvzo von da habe
@Himeno
Wer lesen kann ist klar im Vorteil😉
Zitat:
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
Das bezieht sich ausschliesslich auf den Kilometerzähler.
Zitat:
Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt.
Für alle Autos seit diesem Stichtag gilt
Zitat:
: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern.
Geregelt ist das Ganze in einer EU-Richtlinie,deshalb findet sich auch nichts in der STVO über die exakten Zahlen.
nagut hast recht bis auf das das in der stvzo nichts steht denn da steht verweiss auf die eu richtlinie ^^