His Datenbank Eintrag - Totalschaden-
Guten Abend zusammen,
vor 3 Jahren kauften wir bei einem Händler eine Jaguar F Type R Dynamic.
Frzg. hatte damals 58 000€ gekostet.
Das Fahrzeug wurde uns mit einem Parkrempler verkauft.
Vor ca. 1 Jahr wollten wir das Fahrzeug weiter verkaufen und der neue Händler fand heraus das das Fahrzeug einen Eintrag in der His Datenbank besitzt mit Totalschaden.
Wir also zum Anwalt, Prozess geführt da der Händler den Parkrempler angegeben hat und die Unfallfreiheit als Beschaffenheitsvereinbarung nicht zugesichert hat-- haben wir den Prozess verloren.
Uns stellt sich jetzt die Frage, da wir den Jaguar jetzt gerne bis zum Schluss fahren möchten, er Vollkasko versichert ist und bei einen unverschuldeten oder sogar verschuldeten Unfall wie er dann abgerechnet wird?
Wiederbeschaffungswert?
Nur ein Teilwert?
etc.
Anbei noch gesagt der His Vermerk lässt sich auch nicht löschen da die Person wo das Fahrzeug zusammen gerichtet hat keine Nachweise eingereicht hat sowie nichts angab...
Bitte um Hilfe.
Herzlichen Dank.
Grüße
Brain
21 Antworten
Zitat:
@Finkicarlo schrieb am 11. August 2023 um 21:27:47 Uhr:
Ein Totalschaden klingt immer nach irreparabel. Oftmals sind es „Kleinigkeiten“, aber bei den heutigen Werkstatt Preisen und gleichzeitigem Wertverfall ist manchmal tatsächlich schon ein Parkplatz Rempler ein TotalSchaden.
Nun denke ich, dass bei einem knapp 60k€ teuren Auto nicht von rempeligen Kleinigkeiten ausgegangen werden kann, oder? Es geht ja nicht um einen abgerockten 2004er Twingo ...
Zitat:
@Finkicarlo schrieb am 11. August 2023 um 21:27:47 Uhr:
Wenn dann aber ein Hobby Schrauber auf den tatsächlichen Wert pfeifft und alles wieder schön lackiert, ohne sich selbst dafür zu bezahlen, dann sehen die Kisten wieder wunderschön aus ohne Kratzer oder ähnliches.
schön aussehen ist nicht automatisch gleichbedeutend mit fachgerechter Reparatur.
Zitat:
@Finkicarlo schrieb am 11. August 2023 um 21:27:47 Uhr:
Deshalb kann ich dein Ärger in keinster Weise nach vollziehen. Du hast einen wunderschönen Jaguar, dem man optisch keinerlei Mangel ansieht. Also wurde er toll repariert.
Diese Annahme ist schlicht verkehrt. Das kann so sein - muss es aber nicht, und ist es oft eben auch nicht.
Zitat:
@Finkicarlo schrieb am 11. August 2023 um 21:27:47 Uhr:
Dann spielt es doch keine Rolle, ob da jetzt jemand mehr reingesteckt hat, als die Kiste eigentlich noch Wert wäre.
Du denkst sehr kurz, oder? Zum einen geht es eben nicht um einen abgerockten Meriva mit null Wert, der TE hat einen Haufen Kohle bezahlt für das Auto. Und da spielt es eben doch eine Rolle ...
- ... ob man um den Vorschaden weiß. uU hätte man sich in Kenntnis der Schadenshöhe nicht für dieses Fahrzeug entschieden
- ... und ob man etwas bekommt wenn der Wagen beschädigt wird. Wäre einen Tag nach Zulassung auf den TE einer in den Jaguar rein gefahren und hätte einen Schaden iHv zB 30k€ verursacht = dann hätte der TE 58k€ für den Jaguar bezahlt gehabt und würde nun von der Versicherung NICHTS bekommen! Wäre der Wagen geklaut worden ... wohl ebenso. Im Falle eines weiteren Schadens wird eben keine Versicherung irgendwas auf Basis des Kaufpreises oder der allgemeinen Preise für solche Fahrzeuge regulieren - sondern bestenfalls mit dem Restwert des beschädigten Totalschadens = wohl nur ein paar Tausender.
Ich denke also schon, dass es eine Rolle spielt. Natürlich nicht bei einem alten Auto mit Wert 3000€, wo eben der von Dir angeführte Parkrempler schnell zum Totalschaden führen kann, aber eben keine strukturellen Teile betroffen sein müssen und es um leicht selbst austauschbare Teile geht. Das war eben bei diesem Auto nicht der Fall.
Und verkäuflich ist der Wagen so auch nicht mehr, der Wert ist derzeit gering bis null.
Zitat:
@Brain schrieb am 5. November 2023 um 15:12:24 Uhr:
Anbei das Schreiben.
Hast Du mal nachgeforscht, ob ...
- man das Gutachten des alten Schadens bekommen kann?
- man durch eine Nachbegutachtung den HIS-Eintrag raus bekommt und wieder eine Deckung in gewisser Höhe erhält - dann hätte man "nur" die Wertminderung aufgrund des Vorschadens und nicht den totalen Verlust des Fahrzeugwertes.
Die Nachbegutachtung würde ich für mich selbst ohnehin machen, da mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit des Wagens im (hoffentlich nie passierenden) neuerlichen Crash und Fahrverhalten im Grenzbereich.
Hab ich ja mittlerweile alles verstanden, deshalb mein Hinweis: Nur noch Haftpflicht für die Kiste ;-)
Aus eigener Erfahrung kann ich dir mein Mitgefühl aussprechen. Als mir vor ca. 3 Jahren ein seltsames Wesen nennt sich "FRAU" beim Rückwärtsfahren in mein ordnungsgemäß abgestelltes Auto fuhr, da sie trotz Rückwärtsfahrwarnung mein Auto nicht gesehen hat... Dann wollte deren Versicherung mich nötigen mein Auto nicht bei Jaguar sondern bei einer Lackiererei reparieren zu lassen; deren Sachverständige hat das Gutachten gleich einmal um 20% gekürzt ohne das Auto gesehen zu haben. letztendlich konnte ich ja nachweisen das mein XK alle Inspektionen beim Jaguarhändler gemacht wurden. da war ich die erste sorge los. Nur Probleme gab es beim Leihwagen da wollten sie die kosten nicht kompl. übernehmen
Da hat man das Recht auf einen eigenen Gutachter und Reparatur in der Werkstatt der Wahl.
Da kann die gegnerische Versicherung meinen was sie will
und vor allem, unschuldig geht man never ever ohne Anwalt an sowas.
Den zahlt der Gegner dann auch und alles wird viel angenehmer für Dich.
Grüße
keine Angst da ich als ehemaliger Werkstattbesitzer sowie als KFZ-Meister deren Gepflogenheiten kenne. Genauso wie ohne Anwalt niemals selbst wenn die Sache klar ist.
ABER wir unterliegen alle der "Schadenskostenminderungs-Pflicht" so wäre es mir zuzumuten gewesen mein Auto für eine Woche aus der Werkstatt zu holen da keine Tür lieferbar war.