Hilfe Waschdüsen Scheinwerfer???

Audi A4 B7/8E

Die Waschdüsen für die Scheinwerfer kommen nicht raus!!!
Hat jemand ein Tipp woran es liegen könnte.

Gruß Ralle

14 Antworten

Hallo,

Sicherung defekt? Bei mir war am Ende die Hochdruckpumpe defekt!

Grüße

Hallo
Sicherung glaube ich müsste Heile sein, hängen noch andere Teile mit dran.
Hochdruckpumpe? kann man das testen? mit was für kosten müsste ich rechnen.
Gruß Ralle

Look @ this:
http://www.motor-talk.de/.../...5-avant-tdi-bj-4-202-t1468613.html?...

😉

Gruß Jürgen

Hallo zusammen

Habe da mal noch ne kleine frage, Bei mir geht die SWRA nur 3 sekunden etwa und dann gehen sie wieder rein ist das normal ?
Muß dann erst neu am Hebel zeihen das es weiter geht.
Oder muß die so lange gehen wie ich am Hebel ziehe?

Mfg Cello

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3 Sekunden sind normal... Über Vag-Com kann man die Zeit aber verändern.
Man kann auch einstellen nach wieviel sek. die Düsen rauskommen sollen.

DAnke für die info

MfG Cello

Hallo ralph1505

Damit die Waschdüsen für die Scheinwerfer raus kommen muss erstens dein Licht an sein und zweitens muss du den Hebel für die Scheibenwischeranlage mindestens 2 bis 3 sec. betätigen!Dann erst kommen die Düsen für deinen Scheinwerfer raus.
Ich schreibe das nur falls du die zwei sachen nicht gewusst haben solltest!

Hoffe doch geholfen haben zu können!

Bye! o'_'o

Hallo,
in der SuFU hab ich nichts passendes gefunden.
Wie kann man die Scheinwerferdüsem still legen ?
So das sie nicht raus kommen und auch kein Wasser kommt ?

Gruß

.. über die Codierung im Bordnetzsteuergeräte !

da kann man die Zeit verlängern oder gar ganz rausnehmen - Kann jeder mit VCDS oder Audi auch (ob die es machen ist Fraglich da es TÜV erforderlich ist ) !

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


da kann man die Zeit verlängern oder gar ganz rausnehmen - Kann jeder mit VCDS oder Audi auch (ob die es machen ist Fraglich da es TÜV erforderlich ist ) !

Da stimm' ich Scotty zu, ist sogar ein erheblicher Mangel beim TÜV, wenn die Dinger nicht funktionieren, zumindest in Verbindung mit Xenon ist es Pflicht, somit gibt's auch keine Plakette (ob's bei Halogen auch so ist, weiß ich allerdings nicht). War bei mir auch schon der Fall, dass der TÜV wg. Nichtfunktionieren der SWRA die Plakette verweigern wollte, da ich den TÜV-Mann aber gut kannte, hat er's gerade noch mal durchgehen lassen, zumal es bei der Prüfung wirklich der einzige Mangel an meinem A4 war.

Habe ihm im Gegenzug versprochen, dass ich's alsbald richten werde, was ich drei Tage später mit dem Einbau einer neuen Pumpe auch getan habe.

Gruß

Hallo,

im Winter, und vor allem diesen Winter, ist mir trotz Frostschutz schon einige Male das Wischwasser eingefroren. Dabei löst direkt die Sicherung der Scheinwerferreinigungsanlage aus. Ist auf jeden Fall separat abgesichert mit 10 Ampere.

Es gehen aber auch öfter die Pumpen defekt.

Ferner funktioniert die Scheinweferreinigungsanlage so lange nicht, wie man zu wenig Wasser im Behälter hat und dies durch das FIS angezeigt wird.

Im B6 lässt sich keine Sprühzeit verändern.

Habe schon mehrere Fahrzeuge mit Xenon über den TÜV gefahren, aber in meiner Gegenwart wurde noch die Funktion der Reinigungsanlage, auch noch nicht die der Scheibenwischanlage getestet.

Gruß
Mario

Zitat:

Original geschrieben von Zyklone


Habe schon mehrere Fahrzeuge mit Xenon über den TÜV gefahren, aber in meiner Gegenwart wurde noch die Funktion der Reinigungsanlage, auch noch nicht die der Scheibenwischanlage getestet.

Mag sein, dann haben die eben zu oberflächlich geprüft, gerade im Hinblick auf die Scheibenwischanlage. Bei Nichtfunktion stellt die doch schon ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar, gerade jetzt bei winterlichen Witterungsbedingungen. Man braucht sich nur vorzustellen, was es bedeutet, eine vom Streusalz verschmierte Frontscheibe bei voller Fahrt auf der Bahn nicht mehr freizubekommmen, weil die Pumpe für's Wischwasser streikt, da legt man erst mal 'nen sauberen Blindflug hin.

Aber zurück zum Thema:

Wenn Xenon vorhanden ist, dann muß auch die SWRA funktionieren. Wenn nicht, kann die Plakette verweigert werden, da ein erheblicher Mangel vorliegt. So hat es mir zumindest der TÜV-Prüfer erklärt.

Ich selber halte es ja auch für schwachsinnig, wg. sowas gleich die Plakette zu verweigern, denn es hat ja nicht die Sicherheitsrelevanz wie beispielsweise defekte Bremsen oder Durchrostungen an tragenden Teilen. Deswegen habe ich auch erst an einen schlechten Scherz geglaubt, als der Prüfer mir sagte, ich sei schon bei der Prüfung durchgefallen und aus welchem Grund.

Schlußendlich war er aber dann doch so kulant, die Plakette zu erteilen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von JungWinkelried



Zitat:

Original geschrieben von Zyklone


Habe schon mehrere Fahrzeuge mit Xenon über den TÜV gefahren, aber in meiner Gegenwart wurde noch die Funktion der Reinigungsanlage, auch noch nicht die der Scheibenwischanlage getestet.
Mag sein, dann haben die eben zu oberflächlich geprüft, gerade im Hinblick auf die Scheibenwischanlage. Bei Nichtfunktion stellt die doch schon ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar, gerade jetzt bei winterlichen Witterungsbedingungen. Man braucht sich nur vorzustellen, was es bedeutet, eine vom Streusalz verschmierte Frontscheibe bei voller Fahrt auf der Bahn nicht mehr freizubekommmen, weil die Pumpe für's Wischwasser streikt, da legt man erst mal 'nen sauberen Blindflug hin.

Die Scheinwerferreinigungsanlage (puhh) hat eine eigene Pumpe, die auch mit höherem Druck arbeitet. Die Scheibenwaschanlage funktioniert auch bei defekter Scheinw........

Zitat:

Die Scheinwerferreinigungsanlage (puhh) hat eine eigene Pumpe, die auch mit höherem Druck arbeitet. Die Scheibenwaschanlage funktioniert auch bei defekter Scheinw........

Ist mir bestens bekannt. Schließlich durfte ich das ganze Gedöns schon mal selber demontieren, um 'ne neue Pumpe für die SWRA einzubauen. Wollte mit meinem Post auch nicht zum Ausdruck bringen, dass beide Funktionen von ein und derselben Pumpe abhängig sind, viel wichtiger ist doch, dass der Mist funktioniert (Grund dafür habe ich ja genannt), und da sollte auch ein TÜV-Prüfer ein Auge drauf werfen, dass die Funktion der Scheibenwischanlage gegeben ist, im Interesse der Verkehrssicherheit.

Gruß

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