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Hilfe schnell

Mercedes C-Klasse W204

Ich war gerade in der Werkstatt und hab eine Batterie getauscht und der Typ hat noch was probiert mit meinem Auto ob er die Kilometer zurück drehen kann ohne mein Wissen!!!
jetzt geht die Zentralverriegelung nicht mehr und mein Auto fährt im Notprogramm. Bei Fehler auslesen zeigt er keine Fehler an was kann das sein

Beste Antwort im Thema

Ohne mein wissen versucht den Kilometerstand zurück zu drehen. Muss man aufpassen das machen die inner Werkstatt immer so einfach bei nem Batterie Wechsel

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Nein, die Basis ist komplett der § 22b (StVG).
Aber auch da kann man von Einstellen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe alles verhängen.
Und was da verhängt wird, hängt von dem Motiv ab.

P.S.:
Vom TE hören wir übrigens nie wieder was 😉.

War das eine Mercedes Niederlassung oder ein Mercedes Partner? :-)
Ein neues Pedal hast du ja schon eingebaut, jetzt noch saugen und waschen und schon haben wir demnächst noch ein Thread mit dem Titel "Verkäufer hat mich betrogen"

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. November 2016 um 22:02:35 Uhr:


Nein, die Basis ist komplett der § 22b (StVG).
Aber auch da kann man von Einstellen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe alles verhängen.
Und was da verhängt wird, hängt von dem Motiv ab.

P.S.:
Vom TE hören wir übrigens nie wieder was 😉.

Es hängt vom Vorsatz ab und von der Schuld...😉
Erstmal müßte man die Definitionen klären. "Wegstreckenzähler" und "verfälscht" iS des Gesetzes wären in deinem Beispiel zu betrachten.

Klugscheißermodus *Ende* 😁 Ein thread für die MT "hall of fame" hahaha watn Typ 😉

Jupp 🙂, lass jut sein...

In deinem Beispiel vom defekten KI meinte ich. Ist ein Tauschteil, welches noch nicht korrekt eingestellt wurde, bereits ein "Wegstreckenzähler" im Sinne des Gesetzes? Ist das Ersetzen eines neuen KIs, welches noch nicht den aktuellen KM Stand aufweist bereits eine "Verfälschung"? Eher nein, da hast Du ja recht. Darauf käme es aber erstmal an.

Hier im vorliegenden konkreten Sachverhalt müßte man erstmal prüfen, ob ein untauglicher (lol) Versuch vorliegt, ob es sowas überhaupt gibt beim §22b (meistens steht dann da irgendwo "Der Versuch ist strafbar"😉 und ob (mindestens) dolus eventualis, also bedingter Vorsatz, bei den Handelnden vorgelegen hat. Weiterhin müßte die Handlung zurechenbar sein und auch schuldhaft.

Das ist keinesfalls alles so "eindeutig"!

Aber gut jetzt, laß einfach stecken 🙂 Ist nicht bös gemeint! Ist echt ne Sauerei...

Zitat:

@olsql schrieb am 11. November 2016 um 22:51:35 Uhr:


In deinem Beispiel vom defekten KI meinte ich. Ist ein Tauschteil, welches noch nicht korrekt eingestellt wurde bereits ein "Wegstreckenzähler" im Sinne des Gesetzes? Ist das Ersetzen eines neuen KIs, welches noch nicht den aktuellen KM Stand aufweist bereits eine "Verfälschung"? Eher nein, da hast Du ja recht. Darauf käme es aber erstmal an.

Klar ist auch solches KI ein Wegstreckenzähler und wenn man diesen nicht unverzüglich (unverzüglich = ohne schuldhaften Verzug = es passiert nicht in der nächsten Millisekunde, aber auch nicht ein halbes Jahr später) umstellt, dann ist das eine Verfälschung im Sinne des genannten Paragraphen. Aber ob oder in welchem Maß eine Strafe draus folgt, ist sehr unterschiedlich zu beurteilen.

P.S.: An Ende meinen wir doch das selbe 😉.

sag doch wenigstens dass du gemurkst hast lol.

@TE Wenn deine Geschichte stimmt, würde ich unverzüglich Anzeige erstatten.

Dir sollte bewusst sein, dass der KM Stand nicht nur im Cockpitdisplay(KI) abgespeichert wird? Was ist dazu noch mit Tüv, Mercedes selber etc...

Wegen fahren nach MB. Glaubt ihr, Mercedes wird da weiterhelfen? Die gehen an das manipulierte Auto doch nicht mehr dran. Wenn der TE Pech hat, erstatten die sogar Anzeige, wenn er dahin fährt. Da glaubt ihn doch niemand, dass eine Werkstatt ohne sein Wissen, versucht hat die KM zu ändern..

VG

Abgesehen davon daß ich das für eine Märchenstory halte ist es selbstverständlich NICHT verboten den EIGENEN Wegstreckenzähler zu manipulieren.
§ 22 b StVG betrifft Fälle an Fremdfahrzeugen die verkauft werden sollen, wenn also ein Gebrauchtwagenhdl. den Zähler zurückdreht.
§263 StGB greift nicht da kein Schaden entsteht.

Ein Schaden (in Betrugsabsicht) entsteht erst beim Verkauf des Fahrzeuges bei gleichzeitigem Verschweigen des heruntergedrehten Zählers.

Zitat:

@zelirodu schrieb am 12. November 2016 um 20:52:49 Uhr:


Abgesehen davon daß ich das für eine Märchenstory halte ist es selbstverständlich NICHT verboten den EIGENEN Wegstreckenzähler zu manipulieren.
§ 22 b StVG betrifft Fälle an Fremdfahrzeugen die verkauft werden sollen, wenn also ein Gebrauchtwagenhdl. den Zähler zurückdreht.
§263 StGB greift nicht da kein Schaden entsteht.

Ein Schaden (in Betrugsabsicht) entsteht erst beim Verkauf des Fahrzeuges bei gleichzeitigem Verschweigen des heruntergedrehten Zählers.

Falsch, § 22 b StVG hat man explizit deshalb erst eingeführt. Vorher hatte man nur §263 StGB und in dem Moment noch keine Zugriffsmöglichkeit, wenn manipuliert wurde.

Und auch den eigenen Wegstreckenzähler zu manipulieren, hat man damit verboten. U.a. auch deshalb hat man das recht schmerzlos getan, weil es keinen legalen Grund gibt, diesen zu manipulieren. Ob nun der Händler dreht oder man selbst, es gibt nur ein Motiv dafür, ein späterer Betrug.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. November 2016 um 21:12:40 Uhr:



Zitat:

@zelirodu schrieb am 12. November 2016 um 20:52:49 Uhr:


Abgesehen davon daß ich das für eine Märchenstory halte ist es selbstverständlich NICHT verboten den EIGENEN Wegstreckenzähler zu manipulieren.
§ 22 b StVG betrifft Fälle an Fremdfahrzeugen die verkauft werden sollen, wenn also ein Gebrauchtwagenhdl. den Zähler zurückdreht.
§263 StGB greift nicht da kein Schaden entsteht.

Ein Schaden (in Betrugsabsicht) entsteht erst beim Verkauf des Fahrzeuges bei gleichzeitigem Verschweigen des heruntergedrehten Zählers.

Falsch, § 22 b StVG hat man explizit deshalb erst eingeführt. Vorher hatte man nur §263 StGB und in dem Moment noch keine Zugriffsmöglichkeit, wenn manipuliert wurde.

Und auch den eigenen Wegstreckenzähler zu manipulieren, hat man damit verboten. U.a. auch deshalb hat man das recht schmerzlos getan, weil es keinen legalen Grund gibt, diesen zu manipulieren. Ob nun der Händler dreht oder man selbst, es gibt nur ein Motiv dafür, ein späterer Betrug.

So sieht es aus.

Scheint sich ja erledigt zu haben..... 🙂

Ja hat sich erledigt

Danke für eure Hilfe

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