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Hilfe schnell

Mercedes C-Klasse W204

Ich war gerade in der Werkstatt und hab eine Batterie getauscht und der Typ hat noch was probiert mit meinem Auto ob er die Kilometer zurück drehen kann ohne mein Wissen!!!
jetzt geht die Zentralverriegelung nicht mehr und mein Auto fährt im Notprogramm. Bei Fehler auslesen zeigt er keine Fehler an was kann das sein

Beste Antwort im Thema

Ohne mein wissen versucht den Kilometerstand zurück zu drehen. Muss man aufpassen das machen die inner Werkstatt immer so einfach bei nem Batterie Wechsel

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Ja kann mir da jemand jetzt jemand helfen kann es sein das das Auto das gemerkt hat und jetzt muss es wieder entriegelt werden von mercedes ??? Gibt es sowas

Du kannst doch den Wagen auch so öffnen...auch ohne die Fernbedienung. Ich denke, dass du die Batterie einmal trennen und dann wieder anschließen musst. Praktisch wie ein Reset. Ansonsten ab zu Mercedes.

Der wird irgendwas softwareseitig zerschossen haben bei seinem Manipulationsversuch.

Aber wenn du glaubst, dass es darauf eine Antwort hier gibt, dann irrst du. Denn das kann keiner aus der Entfernung bei der Informationslage beantworten.

Ok ich fahr morgen zu mercedes nicht das der was falsch codiert hat

So wird es wohl sein....

Kilometer zurückdrehen ist nicht Strafbar bei seinem eigenen Auto. Jedenfalls in der Schweiz. Es wird erst zu einer Straftat wenn man das Auto verkauft ohne den korekten Kilometerstand zu nennen.

Mein Tip sag deinem Kollegen der soll den Tachojustierer weg tun.
Hatte mein Chipper auch mal kurze Zeit, aber zum Originaltachostand herstellen ist da keiner zu ihm gekommen, gibt nur Ärger und einen guten Ruf verhaut man sich auch.

Zitat:

@koubi schrieb am 11. November 2016 um 20:16:29 Uhr:


Kilometer zurückdrehen ist nicht Strafbar bei seinem eigenen Auto. Jedenfalls in der Schweiz. Es wird erst zu einer Straftat wenn man das Auto verkauft ohne den korekten Kilometerstand zu nennen.

Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland ist es das (irgendwas seit gut 10 Jahren).

Und hier gibts auch keine Ausreden, hier wurde manipuliert, um im Anschluss zu betrügen (also nicht defektes KI oder so).

Und klar bringt das bei der Polizei was. Wenn man aber mitten drin steckt, dann erzählt man einen vom Pferd, wie es der TE macht.

100 Amper ist drin

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 11. November 2016 um 20:20:59 Uhr:



Zitat:

@koubi schrieb am 11. November 2016 um 20:16:29 Uhr:


Kilometer zurückdrehen ist nicht Strafbar bei seinem eigenen Auto. Jedenfalls in der Schweiz. Es wird erst zu einer Straftat wenn man das Auto verkauft ohne den korekten Kilometerstand zu nennen.

Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland ist es das (irgendwas seit gut 10 Jahren).

Und hier gibts auch keine Ausreden, hier wurde manipuliert, um im Anschluss zu betrügen (also nicht defektes KI oder so).

Und klar bringt das bei der Polizei was. Wenn man aber mitten drin steckt, dann erzählt man einen vom Pferd, wie es der TE macht.

Auf die Betrugsabsicht käme es in diesem Fall für die Starfbarkeit garnicht mehr an. Das wäre lediglich beim §263 StGB zu prüfen. So gehts halt dann nach StVG.

§ 22b (StVG) Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
btw
Schaut Euch mal den §22b I 2. an! Vmax Aufhebung beim Tuner...Oder was is damit gemeint? 😁

@TE
Krasse Story!

Zitat:

@olsql schrieb am 11. November 2016 um 21:41:34 Uhr:


Auf die Betrugsabsicht käme es in diesem Fall für die Starfbarkeit garnicht mehr an.

Formaljuristisch richtig, aber für das Strafmaß spielt es eine entscheidende Rolle.
Wenn jemand daher kommt, der plausibel bzw. glaubwürdig darstellen kann, dass er ein defektes KI hatte und ein anderes eingebaut hat, aber dieses am eigenen Fahrzeug noch nicht kilometermäßig eingestellt hat ... da würde ggf. das Verfahren sogar eingestellt werden.

Aber hier wollten zwei offensichtlich manipulieren, vollkommen ohne Not ... da sind die zu recht dran.

Ob der TE jetzt einen Professionellen hatte, der ihn jetzt hängen lässt oder einen befreundeten Amateur, der keine Ahnung hatte ... ja die Frage ist sicher offen, ändert aber nichts.

Wo ist die Täuschungshandlung?
Wo ist der erregte kausale Irrtum beim Käufer?

Nochmal! Der 263 StGB ist hier nicht anwendbar. Ergo spielt er auch fürs Strafmaß keine Rolle.

Is halt so, machste nix! 😉

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