Hilfe nach Unfall. "Schein-Regulierung"

BMW 5er E61

Moin,

Wir hatten heute einen Unfall. Uns wurde die Vorfahrt genommen. Polizei hat alles aufgenommen, Verursacher hat Schuld, eindeutige Sache soweit.

Ich habe aber keiner Erfahrung bei der Schadensregulierung.

Am liebsten würde ich das bei dem alten Auto nicht für viel Geld reparieren lassen.
Ich hab jetzt auf nicht nachprüfbaren Webseiten gelesen, dass die Versicherungen nicht mehr gerne Auszahlen ohne Reparatur vornimmt. Das nennen die dann "Schein-Regulierung".

Da mir der Unfallverursacher aber auch gegen das Rad gefahren Ist, würde ich gerne versteckte Schäden ausschließen. Und auch kann ich es selbst nicht ausschließen, dass ich dass Auto ja dann ggf. gar nicht mehr reparieren lassen möchte. Sondern verkaufen.

Das Blech ist erstmal überschaubar. Wobei der Koti ja aus Alu ist...

Also Gutachter in jedem Fall? Kostenvoranschlag kann ich mir dann doch sparen oder?

Und wie steht es dann mit einer Auszahlung?
Ich befürchte nämlich, mit Reifen, Felge, ggf. etwas an der Achse und dem Blech + Lack, sind wir beim Wirtschaftlichen Totalschaden.
Was sagt ihr? Wie viel ist der noch wert? 3-5K würde ich "befürchten".

525d. LCI, Auto hat 240k runter. Bj.07 NP. waren 60K. Austattung mittelmäßig.

Aber ich habe viel repariert in letzter Zeit. Knifflige Sache.

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27 Antworten

Die Versicherung muß erstmal vom Unfallgegner informiert werden und meldet sich dann bei dir. Du hast dann deinen Gutachter schon beauftragt bzw. der war schon da nachdem die dich erreichen konnten .
Den Gutachter würde ich nochmal an die 130% Regel erinnern.
Also alles gut und viel Erfolg!

Genau, du bist geschädigter und kannst dir sofort einen Gutachter nehmen.
Was die gegnerische Versicherung macht ist erst mal total egal.

Mein 530i hätte einen wiederbeschaffungswert lt Gutachter von ca. 7k€.

Reparatur lagen bei ca. 5k.

Betroffen war eine Tür, Schweller, seitenwand und Schürze.

Sache wurde in eigenregie repariert.

Dafür reicht es wenn du nach beheben des Schadens mit einer tagesaktuellen Zeitung 2 Bilder machst (drauf achten das dass Kennzeichen mit drauf ist)

Und fertig ist das ganze.

Dazu kommt dann entweder der geliehene Leihwagen, oder in meinem Fall der Nutzungsausfall.
Dieser richtet sich wiederum nach dem Gutachter. In meinem Fall sollte die rep. 5 Werktage Dauer, also 5 Werktage @59€ Nutzungsausfall.

Das alles ist natürlich viel einfach mit einem Anwalt.
Und noch einfacher wenn man eine Verkehrsrecht Schutz hat.

In dem Sinne schönen Sonntag noch

Zitat:

@Ritchi1986 schrieb am 28. Juli 2019 um 11:59:52 Uhr:


Vielen Dank für deine Antwort.

Das heißt du würdest nicht gleich einen Anwalt einschalten, sondern zunächst zu einem Sachverständigen fahren?

Ich würde immer zuerst zu einem Sachverständigen fahren. Das liegt aber auch daran, dass mir die Abläufe bekannt sind, da ich bereits rd. ein Dutzend Schäden hatte.

Zitat:

@Ritchi1986 schrieb am 28. Juli 2019 um 11:59:52 Uhr:


Für uns sind nämlich auch die Abläufe interessant, da meine Frau mit dem Auto im "Urlaub" ist und ich hier nur telefonisch helfen kann (da ich arbeiten muss) und sie nicht mit der Rennerei alleine lassen will.

Das drängt alles nicht. Den Urlaub muss deswegen niemand unterbrechen oder absagen. Du meldest den Schaden bei der gegnerischen Versicherung und das war es dann erst einmal. Die wird sich schriftlich bei dir melden und i.d.R. sich von Dir ein Schadensprotokoll ausfüllen lassen.

Zitat:

@Ritchi1986 schrieb am 28. Juli 2019 um 11:59:52 Uhr:


Das Auto stünde dann nämlich erstmal bei einem Gutachter. Der wird ja sicher auch eine Weile benötigen um dieses zu erstellen. Da ist halt wieder die Frage nach einem Leihwagen. Aber da könnte uns dieser ja sicher einen Tipp geben.

Der Gutachter kommt zu Dir, bzw. dort hin, wo das Fahrzeug steht.

Zitat:

@Ritchi1986 schrieb am 28. Juli 2019 um 11:59:52 Uhr:


Eine andere Möglichkeit wäre das Auto zu einem 🙂 in der Nähe zu bringen, so wie es ein anderer User vorgeschlagen hat. Der 🙂 könnte dann einen Gutachter holen. Hier könnte ich einfach einen Ersatzwagen bekommen. Da ich allerdings gar nicht weiß, ob ich die Reparatur überhaupt beim 🙂 durchführen lasse (vor allem nicht am Urlaubsort), würde ich mir auch ein wenig komisch vorkommen. Schließlich ist BMW dann auch bestrebt, dass Auto dort zu reparieren.

Vorsicht: Bei einer rein fiktiven Abrechnung wird Dir weder ein Ersatzfahrzeug noch Nutzungsausfall erstattet. Nimmst Du Dir ein Ersatzfahrzeug und lässt fiktiv abrechnen, kann es sein, dass Du das selbst bezahlst. Generell wirst Du bei dem Fahrzeugalter erhebliche Abstriche beim Ersatzfahrzeug in Kauf nehmen müssen. Grob geschätzt wirst Du kaum mehr als die Kosten für einen VW Polo / VW Golf als Ersatzfahrzeug o.ä. erstattet bekommen, wenn Du das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren lässt. Wenn Du nach fiktiver Abrechnung das Fahrzeug nachweisbar repariert hast, dann hast Du möglicherweise Anspruch auf Nutzungsausfall. Meines Wissens ist die Rechtsprechung hierzu aber nicht eindeutig. Daher Vorsicht mit einem Ersatzfahrzeug bei fiktiver Abrechnung.

Mein Vorschlag wäre wie oben geschrieben, Anfang der Woche die Versicherung über den Schaden zu informieren, womit Du Deine Ansprüche geltend machst. Wenn diese sich bei Dir telefonisch meldet und Dir einen Gutachter vorschlägt, lehnst Du dass höflich ab und teilst mit, dass Du gerne selbst einen eigenen Gutachter beauftragen möchtest. Manche Versicherungen fangen dann das Spiel an, dass man ein tolles Komplettpaket für Dich inkl. Fahrzeugabholung, Ersatzfahrzeug und "All-Inclusive-Service" für Dich hat und sich der Ablauf sich erheblich verzögern wird, falls Du selbst tätig werden willst. In diesem Fall hast Du aber auch schon einen Hinweis dazu, wie kompromissbereit die gegnerische Versicherung ist. Ab diesem Zeitpunkt kann man sich die Frage stellen, ob die Konsultation eines Anwalts sinnvoll ist.

Und vergiss nicht, EUR 25,- Pauschale f. Telefon u. Porto geltend zu machen. Auch darauf hast Du Anspruch.

Vielen Dank für die weiteren detaillierten Schilderungen!

Ich habe einen Gutachter beauftragt und der kommt Dienstag vorbei. In seinem Auftrag wurde heute schon einmal eine Achsvermessung gemacht.
Wenn das Gutachten und der Wert des Autos berechnet sind, können wir weiter sehen. Interessant werden jetzt vermutlich 2 Dinge.
1. Ist es ein Totalschaden?
2. Akzeptiert die Versicherung das Gutachten oder schicken sie einen eigenen Gutachter hinterher.

Dann wird man sehen ob es zügig, professionell und reibungslos läuft oder eher nicht. Mit dem Gutachter fühle ich mich aber schon einmal abgesichert und auch gut beraten.

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Zitat:

@Ritchi1986 schrieb am 28. Juli 2019 um 11:59:52 Uhr:


Vielen Dank für deine Antwort.

Das heißt du würdest nicht gleich einen Anwalt einschalten, sondern zunächst zu einem Sachverständigen fahren?

Für uns sind nämlich auch die Abläufe interessant, da meine Frau mit dem Auto im "Urlaub" ist und ich hier nur telefonisch helfen kann (da ich arbeiten muss) und sie nicht mit der Rennerei alleine lassen will.

Das Auto stünde dann nämlich erstmal bei einem Gutachter. Der wird ja sicher auch eine Weile benötigen um dieses zu erstellen. Da ist halt wieder die Frage nach einem Leihwagen. Aber da könnte uns dieser ja sicher einen Tipp geben.

Eine andere Möglichkeit wäre das Auto zu einem 🙂 in der Nähe zu bringen, so wie es ein anderer User vorgeschlagen hat. Der 🙂 könnte dann einen Gutachter holen. Hier könnte ich einfach einen Ersatzwagen bekommen. Da ich allerdings gar nicht weiß, ob ich die Reparatur überhaupt beim 🙂 durchführen lasse (vor allem nicht am Urlaubsort), würde ich mir auch ein wenig komisch vorkommen. Schließlich ist BMW dann auch bestrebt, dass Auto dort zu reparieren.

Also Du musst alles Zeitnah machen d.h. bis die Versicherung informiert ist von Deinem Gegner, bis die sich mit Dir in Verbindung gesetzt haben, war der Gutachter schon da.
Bei mir war immer als erstes der Gutachter da und in der Zeit bis die Versicherung reagiert, ist der Drobs gelutscht.

Ab 750€ ist ein Gutachter (deiner Wahl) einzuschalten ...die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.

Und einen Anwalt* einschalten (Kosten trägt die gegnerische Versicherung), du musst dich mit der Versicherung nicht rumplagen ... das ist ein Kampf David gegen Goliath

* Anwalt klingt immer gleich so bitter - in erster Linie soll er deine Interessen vertreten.

Danke für euren vielen Antworten.
Das Gutachten ist bereits fertig, es ist kein Totalschaden und der Anwalt hat seine Arbeit bereits aufgenommen und kümmert sich um den Rest.
Jetzt heiß es abwarten was die Versicherung macht.
In jedem Fall waren alle eure Tipps richtig und wertvoll!

Gleich mal die Anschlussfrage: Was habt ihr so fürs Lackieren bezahlt im Bereich Seitenteil/Koti und Tür?

Ich bin mir noch nicht sicher ob ich alles auch wirklich neu kaufe. Muss ich noch drüber nachdenken und schauen ob es wirklich nicht auszubeulen geht. Der Gutachter meinte, wenn es wie neu aussehen Soll, muss auch alles neu.
Unten die Schwellerverkleidung wäre noch das 3. Betroffene Teil. Die Spiegelkappe ist ja nicht so groß.

Und meint ihr die Bauteile können dranne bleiben beim Lackieren (sollte ich es nur lackieren lassen)

Die Volllackierung der Motorhaube kostet bei mir 700€. Sofern bei dir der Schaden instandzusetzen ist, würde ich mit etwa 1000-1500€ für ausbeulen, spachteln und lackieren rechnen. Fahr zu einem Lackierer, dann hast du einen Anhaltspunkt, das ist besser als zu schätzen, zumal es auch regionale Unterschiede gibt.

Die Motorhaube lässt sich nicht ausbeulen, da sie aus Alu ist.

Die Motorhaube ist bei mir nicht betroffen. Das vordere Seitenteil ist allerdings auch aus Alu wenn ich richtig informiert bin, und dieses ist schon verbeult.

Klar kann man Alu ausbeulen, ist zwar aufwendiger, aber machbar. Ob sich das im Einzellfall lohnt, hängt vom Schadensbild und der Größe des Schadens ab. Allerdings ist das hier alles Kaffeesatzleserei. Fahr zu einem Smart-Repair Betrieb und besprich dort den Schaden.

Wollte mal ein Update/Feedback zu meinem Schaden geben.

Ich war jetzt beim Lackierer und der hat mir einen fairen Preis gemacht. Er kann alles instand setzen ohne neue Teile.

Ich habe auch bereits einen Termin und dann wird das Auto im November wieder hergerichtet. Allerdings ist uns vor 3 Wochen auch noch jemand gegen die hintere Tür gefahren beim ausparken... Dort läuft jetzt die gleiche Prozedur mit dem Gutachter ab wie beim 1. Schaden.
Wenigstens muss ich nur 1x zum Lackierer, da ich zum Glück so schnell keinen Termin bekommen hatte.

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