Hilfe nach Unfall. "Schein-Regulierung"

BMW 5er E61

Moin,

Wir hatten heute einen Unfall. Uns wurde die Vorfahrt genommen. Polizei hat alles aufgenommen, Verursacher hat Schuld, eindeutige Sache soweit.

Ich habe aber keiner Erfahrung bei der Schadensregulierung.

Am liebsten würde ich das bei dem alten Auto nicht für viel Geld reparieren lassen.
Ich hab jetzt auf nicht nachprüfbaren Webseiten gelesen, dass die Versicherungen nicht mehr gerne Auszahlen ohne Reparatur vornimmt. Das nennen die dann "Schein-Regulierung".

Da mir der Unfallverursacher aber auch gegen das Rad gefahren Ist, würde ich gerne versteckte Schäden ausschließen. Und auch kann ich es selbst nicht ausschließen, dass ich dass Auto ja dann ggf. gar nicht mehr reparieren lassen möchte. Sondern verkaufen.

Das Blech ist erstmal überschaubar. Wobei der Koti ja aus Alu ist...

Also Gutachter in jedem Fall? Kostenvoranschlag kann ich mir dann doch sparen oder?

Und wie steht es dann mit einer Auszahlung?
Ich befürchte nämlich, mit Reifen, Felge, ggf. etwas an der Achse und dem Blech + Lack, sind wir beim Wirtschaftlichen Totalschaden.
Was sagt ihr? Wie viel ist der noch wert? 3-5K würde ich "befürchten".

525d. LCI, Auto hat 240k runter. Bj.07 NP. waren 60K. Austattung mittelmäßig.

Aber ich habe viel repariert in letzter Zeit. Knifflige Sache.

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27 Antworten

Die Autos sind leider fast nichts mehr Wert, und Schäden gehen leider oftmals schnell in die Höhe (1000 Euro sind da gefühlt wenig).

Zum Gutachter würde ich in jedemfall. Muss halt gucken wie das mit der Versicherung ist. Bis jetzt sind wir immer zum eigenen Gutachter, der hat das Gutachten dann gemacht, dann wurde das Geld ausbezahlt und Fertig. Hams dann meistens billiger reparieren lassen, und gut. Die nehmen ja die Preise von Werkstätten. Gehste direkt zum Lackierer oder Karosseriebauer sind die meistens schon billiger.

Tür, Kotflügel, Reifen+Felge, Leihwagen, Gutachter, Anwalt. Wenn es nur dabei bleibt, dann sind wir bei mindestens 5.000 €.
Es kann auch etwas in der Rad-Aufhängung sein, dann sind wir in Bereich Totalschaden. Weil Kosten übersteigen Wert des Autos. So irgendwie.

Das sind locker 3000€ Gutachter einschalten und das alles über Anwalt laufen lassen. Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung du zahlst nix! Ich habe meinen Anwalt noch nie gesehen immer nur über E-Mail alles abgewickelt.

Mit ist vor kurzem auch jemand hinten drauf:
Auto kurzfristig zum BMW Händler gebracht zur Begutachtung durch Gutachter. Die Händler haben auch direkt Anwälte in ihren Schubladen. Direkt beauftragen und alles nimmt von alleine seinen Gang.
Hab’s mir am Ende auszahlen lassen...
P.S.: Die kosten für den Gutachter und deinen Anwalt werden immer von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wenn dieser unfallverursacher ist!

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Die gegnerische Versicherung beauftragt in der Regel den Gutachter. Setze dich mit denen in Verbindung. Wenn du einen Gutachter selber beauftragst, kann es dir passieren, dass du die Kosten dafür trägst.
Wie es den Anschein hat, hast du einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das bedeutet, die Reparaturkosten sind höher als der Zeitwert.
In diesem Fall wird dir die Versicherung auf Verlangen den Zeitwert auszahlen und das Fahrzeug behalten. Alternativ kannst du es zum Schrottwert von der Versicherung erwerben.

Hast du keinen Totalschaden und möchtest die Reparatur in Eigenregie vornehmen, kannst du auf Basis der Gutachterreparaturkosten abzüglich der MwSt. abrechnen. Du bekommst also den Betrag ausgezahlt. Dabei werden aber keine Ausfallzeiten oder Leihwagenkosten erstattet.

Als Geschädigter hast du das Recht dir einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu nehmen. Das ist bei der Schadenshöhe in Verbindung mit deinen erwähnten Reparaturen zu empfehlen

Moin,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Diese lesen sich auch alle gut und ihr schildert mir das, was ich auch so gehofft habe.

Nur @RHM3 muss ich nochmal fragen:

Das bedeutet: In dem Moment, wo der Schadenswert laut Gutachter größer ist, als der Restwert/Zeitwert, und ich anstatt die Reparatur durchzuführen definitiv erstmal die Gutachten-Summe "auszahlen" lassen möchte, behält die Versicherung mein Fahrzeug und ich müsste es wieder zurück kaufen? Wäre das dann auch so, wenn ich denen vorschlage mir lediglich den Zeitwert auszuzahlen? Und ich das Auto dann behalten möchte? Ich habe irgendwo gelesen, dass grundsätzlich schon mehr als der Zeitwert "gezahlt" wird, nur dann muss halt auch repariert werden.
Das wäre ja ein dicker Hund. Da komme ich ja um einen Anwalt nicht drum herum.
Bei unseren Autos ist das ein Katastrophe.... Auto kostet 10-12K und ein oder 2 Jahre später bietet man mir dann 4000€ an und nimmt mir das Auto im Gegenzug weg. Dafür bekomme ich wohl keinen Ersatz. Und das obwohl ich den Unfall nicht verursacht habe.

Einen Gutachter werde ich in jedem Fall einschalten. Ich rufe heute aber erstmal bei der Versicherung an und teile denen das mit. (Sicherheitshalber) Denn ein Recht darauf habe ich ja definitiv.

Eine Sache ist noch der Leihwagen. Hab ich das jetzt ebenfalls richtig verstanden, dass ich nachträglich auf den Kosten für den Ersatzwagen sitzen bleibe, sobald ich mir das Geld auszahlen lasse? (Unabhängig jetzt mal von der Schadenshöhe)
Also z. B. für die Zeit, in der das Auto beim Gutachter steht, oder in der Zeit, in der der Gutachter der Versicherung an meinem Auto rumpfuscht. Dieser Anspruch darf doch mit der späteren potentiellen Reparatur nichts zu tun haben oder?

Zitat:

@Ritchi1986 schrieb am 28. Juli 2019 um 09:39:19 Uhr:



Das bedeutet: In dem Moment, wo der Schadenswert laut Gutachter größer ist, als der Restwert/Zeitwert, und ich anstatt die Reparatur durchzuführen definitiv erstmal die Gutachten-Summe "auszahlen" lassen möchte, behält die Versicherung mein Fahrzeug und ich müsste es wieder zurück kaufen? Wäre das dann auch so, wenn ich denen vorschlage mir lediglich den Zeitwert auszuzahlen? Und ich das Auto dann behalten möchte? Ich habe irgendwo gelesen, dass grundsätzlich schon mehr als der Zeitwert "gezahlt" wird, nur dann muss halt auch repariert werden.
Das wäre ja ein dicker Hund. Da komme ich ja um einen Anwalt nicht drum herum.

Sind die Reparaturkosten höher als der Zeitwert, wird nur bis zum Zeitwert ausbezahlt. Reparaturkosten, die über dem Zeitwert liegen, werden nicht übernommen - da gibt es aber noch einen mir nicht bekannten %-Satz der auf den Zeitwert hinzugerechnet wird, falls repariert wird. Dieser entfällt, wenn auf Gutachterbasis bis zum Zeitwert abgerechnet wird

Zitat:

Einen Gutachter werde ich in jedem Fall einschalten. Ich rufe heute aber erstmal bei der Versicherung an und teile denen das mit. (Sicherheitshalber) Denn ein Recht darauf habe ich ja definitiv.

Nochmals - der Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt - dann zahlen die ihn auch. Willst du einen eigenen Gutachter haben zahlst du ihn selber - das ist wenig sinnvoll - solltest du mit dem Anwalt besprechen

Zitat:

Eine Sache ist noch der Leihwagen. Hab ich das jetzt ebenfalls richtig verstanden, dass ich nachträglich auf den Kosten für den Ersatzwagen sitzen bleibe, sobald ich mir das Geld auszahlen lasse? (Unabhängig jetzt mal von der Schadenshöhe)
Also z. B. für die Zeit, in der das Auto beim Gutachter steht, oder in der Zeit, in der der Gutachter der Versicherung an meinem Auto rumpfuscht. Dieser Anspruch darf doch mit der späteren potentiellen Reparatur nichts zu tun haben oder?

Die Frage ist besser vom Anwalt zu beantworten, da es sich hier um einen "schwammigen" - also nicht exakt festgelegten - Bereich handelt. Da gibt es extra eine Bestimmung wie und in welcher Höhe Leihwagenkosten übernommen werden. Mein Sohn musste kürzlich als Geschädigter rund 10% seiner Leihwagenrechnung selber bezahlen, weil die Werkstatt eine Bestimmung übersehen hatte. Und ja - Leihwagenkosten haben nichts mit den Reparaturkosten zu tun.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 28. Juli 2019 um 08:34:47 Uhr:


Die gegnerische Versicherung beauftragt in der Regel den Gutachter. Setze dich mit denen in Verbindung. Wenn du einen Gutachter selber beauftragst, kann es dir passieren, dass du die Kosten dafür trägst.

Das ist falsch, du hast das Recht auf einen eigenen Gutachter.
Als Geschädigter bist Du in jedem Fall dazu berechtigt, den Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Dies kannst Du auch dann tun, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schon einen eigenen Sachverständigen entsendet hat, der bereits ein Gutachten erstellte.

Prima, besten Dank auch für diese Antwort!

Wegen des Gutachters hatte mir meine (eigene) Versicherung auf Nachfrage mitgeteilt, dass mir von Rechtswegen ein eigener Gutachter zusteht, ich die Gegenversicherung aber informieren soll. Bezahlen müssen sie ihn aber, da mir dieser zusteht. Aber das die Versicherungen erstmal immer einen eigenen Gutachter beauftragen ist klar. Der soll das ja schön klein rechnen... traurige Praxis soweit ich weiß.

Ich rufe morgen die Gegenversicherung an und werde ihnen sagen, dass ich gleich einen Anwalt beauftrage. Das die gar nicht auf "dumme Gedanken" kommen.

Zitat:

@aragorn911 schrieb am 28. Juli 2019 um 10:10:33 Uhr:



@RHM3 schrieb am 28. Juli 2019 um 08:34:47 Uhr:
Die gegnerische Versicherung beauftragt in der Regel den Gutachter. Setze dich mit denen in Verbindung. Wenn du einen Gutachter selber beauftragst, kann es dir passieren, dass du die Kosten dafür trägst.

Das ist falsch, du hast das Recht auf einen eigenen Gutachter.
Als Geschädigter bist Du in jedem Fall dazu berechtigt, den Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Dies kannst Du auch dann tun, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schon einen eigenen Sachverständigen entsendet hat, der bereits ein Gutachten erstellte.

Eine Versicherung zahlt nur dann 2 Gutachter, wenn das vom Gericht verlangt wurde.- die gegnerische Versicherung hat nämlich auch das Recht, das Gutachten deines Gutachters in Zweifel zu ziehen, aber lass dir das besser vom Anwalt sagen - dann bist du auf der sicheren Seite.

Zitat:

@RHM3 schrieb am 28. Juli 2019 um 10:16:02 Uhr:



Zitat:

@aragorn911 schrieb am 28. Juli 2019 um 10:10:33 Uhr:



@RHM3 schrieb am 28. Juli 2019 um 08:34:47 Uhr:
Die gegnerische Versicherung beauftragt in der Regel den Gutachter. Setze dich mit denen in Verbindung. Wenn du einen Gutachter selber beauftragst, kann es dir passieren, dass du die Kosten dafür trägst.

Das ist falsch, du hast das Recht auf einen eigenen Gutachter. Als Geschädigter bist Du in jedem Fall dazu berechtigt, den Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen. Dies kannst Du auch dann tun, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners schon einen eigenen Sachverständigen entsendet hat, der bereits ein Gutachten erstellte.


Eine Versicherung zahlt nur dann 2 Gutachter, wenn das vom Gericht verlangt wurde.- die gegnerische Versicherung hat nämlich auch das Recht, das Gutachten deines Gutachters in Zweifel zu ziehen, aber lass dir das besser vom Anwalt sagen - dann bist du auf der sicheren Seite.

Das ist falsch. Selbstverständlich hat man bei einem unverschuldeten Unfall

immer

das Recht, einen eigenen Gutachter einzuschalten. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die gegnerische Versicherung kann einen eigenen Gutachter beauftragen, den Du ablehnen kannst. Grundsätzlich würde ich keinen gegnerischen Gutachter akzeptieren, niemals! Wenn die gegnerische Versicherung einen eignen Gutachter beauftragt, dann geht das zu deren Lasten und muss von Dir nicht akzeptiert werden. Aber spätestens dann wäre ich beim Anwalt.

Und jetzt würde ich auch nicht alles schwarz malen, sondern erst einmal die Fakten sammeln. Dazu gehört:

  1. Gutachter beauftragen. Mit diesem besprichst Du ein Anliegen und Dein Vorhaben. Nennt sich "fiktive Abrechnung". Hierbei bekommst du den Schaden abzgl. 19% MwSt. ausgezahlt.
  2. In deinem Fall ist zu befürchten, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Daher ist es wichtig, dass Dein Gutachter den Verkehrswert möglichst hoch ansetzt. Genau das wird ein Gutachter der Gegenpartei nicht machen, denn
  3. Du kannst bei einem Haftpflichtschaden bis zu 130% des Verkehrswertes Dein Fahrzeug reparieren lassen
  4. Du das das Recht auf einen Anwalt. Auch hier gilt freie Anwaltswahl. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
  5. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird Dir nur die Differenz zw. Restwert und Verkehrswert erstattet. Das Fahrzeug wird zum Restwert verkauft. Hierzu muss Dir die gegnerische Versicherung ein verbindliches Angebot vorlegen. Du kannst verkaufen, musst aber nicht. Auch hier ist wichtig dass der Verkehrswert deines Fahrzeugs möglichst hoch angesetzt ist und dazu gehört auch der individuelle Fahrzeugzustand.

Wenn Dir alle Fakten bekannt sind, dann würde ich mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen und den Fall besprechen. Oft sind diese sogar recht gesprächsbereit, insbesondere wenn man selbst zur Kostenminimierung beiträgt. Ein Anwalt beschleunigt nämlich nicht unbedingt den Vorgang und trägt zur Kostensteigerung bei. Es kommt aber darauf an, wie gesprächsbereit die Gegenpartei ist. Wenn beide Seiten pragmatisch vorgehen, senkt das auf allen Seiten die Kosten und den Zeitaufwand.

Vielen Dank für deine Antwort.

Das heißt du würdest nicht gleich einen Anwalt einschalten, sondern zunächst zu einem Sachverständigen fahren?

Für uns sind nämlich auch die Abläufe interessant, da meine Frau mit dem Auto im "Urlaub" ist und ich hier nur telefonisch helfen kann (da ich arbeiten muss) und sie nicht mit der Rennerei alleine lassen will.

Das Auto stünde dann nämlich erstmal bei einem Gutachter. Der wird ja sicher auch eine Weile benötigen um dieses zu erstellen. Da ist halt wieder die Frage nach einem Leihwagen. Aber da könnte uns dieser ja sicher einen Tipp geben.

Eine andere Möglichkeit wäre das Auto zu einem 🙂 in der Nähe zu bringen, so wie es ein anderer User vorgeschlagen hat. Der 🙂 könnte dann einen Gutachter holen. Hier könnte ich einfach einen Ersatzwagen bekommen. Da ich allerdings gar nicht weiß, ob ich die Reparatur überhaupt beim 🙂 durchführen lasse (vor allem nicht am Urlaubsort), würde ich mir auch ein wenig komisch vorkommen. Schließlich ist BMW dann auch bestrebt, dass Auto dort zu reparieren.

Alles richtig was Graf da geschrieben hat ich möchte nur noch etwas ergänzen bezüglich Gutachter.
Wenn du zuerst den Gutachter beauftragst, dann zahlt das die Versicherung.
Falls die Versicherung zuerst einen beauftragt dann musst du , falls du danach noch einen beauftragst, das selber zahlen.
Ich rufe nach einem Unfall sofort immer meinen Gutachter an und fahre wenn möglich direkt zu ihm oder er kommt vorbei.
Du hast auch das Recht, falls dein Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist, den zu dir nach Hause schleppen zu lassen, dann kannst du in Ruhe alles mit deinem Sachverständigen regeln.
Das hat bisher schon mehrfach so funktioniert, der wurde immer bezahlt.
Es kann nur sein das die Versicherung trotzdem nochmal einen Gutachter schickt und ein Gegengutachten verlangt, das bezahlen sie aber auch selber.
Im Gegemsatz zu deinem evtl. gewünschten Gegengutachten, das musst du bezahlen.

Das mit dem Ablehnen des Gutachters geht nicht so einfach, da muß schon ein plausibler Grund vorliegen.
Jeder hat die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten und da mußt du eine Ablehnung begründen.

Schnell reagieren ist hier angesagt !

Hab das mal rausgesucht:

Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen!

Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen. An den Vorschlag des Versicherers ist er dabei nicht gebunden. Jedoch kann Zurückhaltung geboten sein, wenn bereits ein Sachverständiger des Versicherers den Schaden begutachtet hat. In diesem Fall kommt ist darauf zu achten, ob der Versicherer den Schadensersatz verkürzen und Positionen vorenthalten will, deren Ersatz dem Geschädigten berechtigterweise zusteht, das Gutachten des Versicherungssachverständigen diese aber nicht berücksichtigt (z.B. Beilackierungskosten).

Quelle:
https://www.kanzlei-voigt.de/.../...-recht-auf-einen-eigenen-gutachter

Vielen Dank auch für deine Ausführungen!

Der Schaden ist am Samstag Nachmittag passiert (wann sonst).
Montag um 8 rufe ich sofort einen örtlichen Sachverständigen an und kläre mit ihm das weitere Vorgehen.
Schneller kann die Versicherung auch keinen Gutachter beauftragen hoffe ich.

Dem Gutachter gebe ich dann auch die Vorgangsnummer der Polizei.

Ob er oder ich mich dann bei der Versicherung meldet, soll er mir dann sagen. Und auch wann wir das am besten machen.

Grundsätzlich sieht es so aus, dass so ein Gutachten auch am gleichen Tag noch angefertigt werden kann. Das sollte also alles gar nicht so ewig dauern. Dann müssen wir sehen wie die Versicherung reagiert und was das Ergebnis des Gutachters ist. Stichwort: Restwert, Verkehrswert usw. Vielleicht ist es ja auch gar kein wirt. Totalschaden. Dann dürfte es ja bestenfalls gar nicht so kompliziert werden alles.

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