Hilfe! Nach Kauf im PZ festgestellt, dass Fahrzeug nachlackiert wurde - Wandlung möglich?

Porsche 911 6 (997)

Habe einen 3 Monate alten Boxster S (angeblich Dienstwagen des Verkaufsberaters) in einem naheliegenden PZ erworben. Bei der Abholung stellte ich eine Smartrepair-Nachlackierung am hinteren Kotflügel fest, obwohl ich ein nachlackierungsfreies Fahrzeug erwerben wollte. Selbst bei der Abholung wurde eine Nachlackierung VERNEINT! Ein Gutachter bestätigte nach 1 Sekunde die schlechte Ausführung der Nachlackierung. Daraufhin fiel dem Verkäufer auf telefonischen Hinweis ein, dass ein Mechaniker in der Werkstatt mit einer Bank den - angeblich geringen - Schaden verursacht hat. Ist eine WANDLUNG möglich oder muß ich die angebotene Komplettlackierung des hinteren Seitenteils akzeptieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Porschetreiber


In diversen Autosendungen werden Gebrauchtwagen mit Magneten oder Lackmessern auf Schäden überprüft -

uiiii Autosendungen aller Grip 🙂 fachwissen ohne ende 😉

Was denkst den du was mit einem Wagen passiert der in der Fertigungsstarße nen Kratzer bekommt? Verschrotten?
Da wird von Werk ab munter nachlackiert... Da stimmt auch keine Lackdicke.
Aber ist ja ein Unfallwagen genau 😮

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Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


DaSS!!!

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear



Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003


Das hier gerne Hobbyjuristen schreiben, sieht man u.a. daran, dass hier von Wandlung gesprochen wird. Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 gibt es keine Wandlung mehr.

Danke Wolf. Ist geändert.

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003


Das hier gerne Hobbyjuristen schreiben, sieht man u.a. daran, dass hier von Wandlung gesprochen wird. Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 gibt es keine Wandlung mehr.

O.K.

Wir Hobbyjuristen werden weiterhin von Wandlung oder Wandelung schreiben - wie es uns gerade Spaß macht.

Und Ihr beide Profijuristen schreibt natürlich in Zukunft immer

allgemein geltendes Recht zum Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 - jeweils in Verbindung mit § 323 - Bürgerliches Gesetzbuch)

FP

PS: Gibts eigentlich Rechtschreibkurse speziell für Profijuristen ? Wenn ja gibts sicherlich Rabatt, wenn man im Doppelpack gleich den Kurs "Richtig Erbsenzählen für Leute, die sonst nichts zu tun haben" bucht... 😁

Wow. Ich wusste nicht, dass hier manche gleich anfangen zu heulen, wenn man feststellt, dass sie keine Juristen sind...

Zurück zum Thema:

Ich rate dem TE, sich fachkundigen Rat zu holen. Eine Einigung scheint es nicht zu geben und bei dem Wert des Fahrzeuges kommt eine Vertretung ohne Anwalt eh nicht in Frage.

Zitat:

Original geschrieben von StephanKrueger


Eine freiwillige Einigung scheint nicht in Betracht zu kommen.

anscheinend wurde doch bereits freiwillig angeboten, das seitenteil fachgerecht neu zu lackieren. alternativ koennte man sich vermutlich auch ueber eine minderung des kaufpreises einigen.

dreh- und angelpunkt scheint wohl eher zu sein, dass der kaeufer partout nicht mit einem - wie auch immer - nachlackierten fahrzeug fahren moechte und lieber vom kaufvertrag abspringen will.

einerseits verstaendlich, andererseits nur ein problem im kopf.

gruesse vom doc

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Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker


Und Ihr beiden Profijuristen schreibt natürlich in Zukunft immer

allgemein geltendes Recht zum Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 634 Nr. 3 - jeweils in Verbindung mit § 323 - Bürgerliches Gesetzbuch)

FP

PS: Gibts eigentlich Rechtschreibkurse speziell für Profijuristen ? Wenn ja gibts sicherlich Rabatt, wenn man im Doppelpack gleich den Kurs "Richtig Erbsenzählen für Leute, die sonst nichts zu tun haben" bucht... 😁

Schade, das

s

du selber nicht richtig schreiben kannst. Übrigens bezieht sich der 634er auf den Werkvertrag, hier geht es nur um eine "Kaufsache".

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003


Schade, dass du selber nicht richtig schreiben kannst.

aus einem vergessenen buchstaben durch die blume unvermoegen zu konstruieren, ist ziemlich laecherlich. spar dir doch einfach die polemik.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler



einerseits verstaendlich, andererseits nur ein problem im kopf.

Ich kann den TE voll und ganz verstehen. Eine Kaufpreisminderung wäre schonmal der richtige Weg.

Auch im Hinblick auf einen evtl. Wiederverkauf.

Mit dem einfachen Nachlackieren, auch wenn es fachgerecht ausgeführt ist, wäre ich persönlich nicht zufrieden.

Ja, es mag eine Kopfsache sein, aber bei einem Wiederverkauf hat man sicherlich keine Vorteile wenn man angibt, dass das Fahrzeug kurz nach der Auslieferung nachlackiert worden ist. Weiterhin wird auch eine fachgerechte Lackierung nie wie die Originallackierung sein. In diversen Autosendungen werden Gebrauchtwagen mit Magneten oder Lackmessern auf Schäden überprüft - und dann muß man wieder erklären, dass es nur eine Bagatelle war. Die Geschäftsleitung wollte sich heute telefonisch melden, bisher hörte ich nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Porschetreiber


Ja, es mag eine Kopfsache sein, aber bei einem Wiederverkauf hat man sicherlich keine Vorteile wenn man angibt, dass das Fahrzeug kurz nach der Auslieferung nachlackiert worden ist.

wieviel geld verbrennst du an wertverlust rein praktisch auf die naechsten drei jahre mit dem fahrzeug ? 25K euro ? seien wir mal ehrlich - ob da am ende des tages ein tausender mehr oder weniger rausspringt ist letzlich ziemlich banane und wuerde deine entscheidung wohl nicht marginal beeinflussen ein derartiges fahrzeug fahren zu wollen. bisher weisst du ja nicht mal, ob das fahrzeug in drei jahren ueberhaupt noch am stueck vorhanden ist, kann auch sein dass die kiste von dir zerlegt wird, geklaut, vandalen zum opfer faellt oder sonstwas. deinen spass wirst du auch mit einem nachlackierten seitenteil haben, das ding ist naemlich auch bloss ein auto und keine ming-vase 😉

sag denen doch einfach du bist mit einer sachgerechten nachlackierung einverstanden, naehert euch beim kaufpreis noch ein stueck weit an und geniess den restlichen sommer ohne dach...

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von fanta241



Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003


Das hier gerne Hobbyjuristen schreiben, sieht man u.a. daran, dass hier von Wandlung gesprochen wird. Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 gibt es keine Wandlung mehr.
jawoll Herr Oberlehrer, ich wette es weiß hier jeder dass es Rücktritt vom Kaufvertrag heißen sollte, aber Wandlung hat sich in den Köpfen der Leute festgesetzt und schreibt sich auch einfacher.

@TE
Schau Dir die von mir verlinkte Webseite an und wenn Du wirklich fundierten Rat haben willst kontaktiere den Anwalt, welcher mittlerweile diese Webseite betreibt. Er wird Dir gerne kurz und knapp per Mail ohne Kostennote Auskunft geben, wie er Deine Sache einschätzt.

Zusatz für den Oberlehrer!

Man spricht auch ständig von Sonderkündigung. Dieses gibt es aber nur im Mietwesen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Porschetreiber


Ja, es mag eine Kopfsache sein, aber bei einem Wiederverkauf hat man sicherlich keine Vorteile wenn man angibt, dass das Fahrzeug kurz nach der Auslieferung nachlackiert worden ist. Weiterhin wird auch eine fachgerechte Lackierung nie wie die Originallackierung sein. In diversen Autosendungen werden Gebrauchtwagen mit Magneten oder Lackmessern auf Schäden überprüft - und dann muß man wieder erklären, dass es nur eine Bagatelle war. Die Geschäftsleitung wollte sich heute telefonisch melden, bisher hörte ich nichts.

Ich habe für ein älteres Auto ein Wertgutachten fertigen lassen. Da wurde ganz klar reingeschrieben, dass es sich um ein Nachlackierung handelt. Da bin ich dann, wie so viele hier, von einem Unfallschaden ausgegangen.

Nachdem ich aber mit dem -seriösen- Vorbesitzer gesprochen habe, war klar, dass die Kotflügel verbreitert wurden und somit eine Nachlackierung erforderlich wurde.

Wenn ich ein nachlackiertes Fahrzeug erwerbe, denke ich immer erst an einen Unfall.

peso

Zitat:

Zusatz für den Oberlehrer!

Man spricht auch ständig von Sonderkündigung. Dieses gibt es aber nur im Mietwesen.

peso

Hallo Peso,

schön, du weisst was es (angeblich nur) im Mietwesen gibt. Wo ist der Zusammenhang mit dem Problem des TE?
Hoffentlich entfernt ein Mod mal ein wenig Spam hier.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003



Zitat:

Zusatz für den Oberlehrer!

Man spricht auch ständig von Sonderkündigung. Dieses gibt es aber nur im Mietwesen.

peso

Hallo Peso,

schön, du weisst was es (angeblich nur) im Mietwesen gibt. Wo ist der Zusammenhang mit dem Problem des TE?
Hoffentlich entfernt ein Mod mal ein wenig Spam hier.

Grüße

Selbst Richter nutzen umgangssprachlich "falsche" Ausdrucke.

Was soll also diese Besserwisserei. Letztendlich ist jedem Leser bekannt, was gemeint ist.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Porschetreiber


In diversen Autosendungen werden Gebrauchtwagen mit Magneten oder Lackmessern auf Schäden überprüft -

uiiii Autosendungen aller Grip 🙂 fachwissen ohne ende 😉

Was denkst den du was mit einem Wagen passiert der in der Fertigungsstarße nen Kratzer bekommt? Verschrotten?
Da wird von Werk ab munter nachlackiert... Da stimmt auch keine Lackdicke.
Aber ist ja ein Unfallwagen genau 😮

Typisch deutscher Kindergarten

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