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Hilfe! Mitarbeiter vom Händler fährt mit meinem grad gekauften Auto rum!

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 15:59

Hallo Motor-Talker,

ich hoffe ich bekomme hier ein paar Rückmeldungen zu meiner Frage.

Habe mir gestern in einem VW-Autohaus" einen 4 Jahre alten Passat B6 gekauft bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet. Vereinbart wurde, dass das Fahrzeug nun noch aufbereitet, die Bremsen erneuert werden, dann im Laufe der nächsten Woche ausgeliefert wird und dann der Kaufpreis zu entrichten ist. So weit so gut. Heute sehe ich zufällig genau einen PAssat wie den, den ich gestern gekauft habe auf dem Parkplatz eines in unserer Region stark frequentierten Lebensmittelmarktes stehen. Der Kofferraum inklusive Rücksitzbank voll mit Holzpaketen aus dem Baumarkt...

Und siehe da, es ist das Fahrzeug, für welches ich gestern den Kaufvertrag unterschrieben habe und kurze Zeit später kommt mir mein Gebracuhtwagenverkäufer - MA des Autohauses - entgegen. Ich stellte ihn zur Rede warum er mit "meinem" Auto seine Baumarkteinkäufe durch die Gegend kutschiert. Er gab mir zur Antwort, dass vor Auslieferung der Fahrzeuge immer noch einmal eine längere Fahrt gemacht wird um Mängel, die erst bei längerem fahren bemerkt werden können zu erkennen um dem Kunden ein wirklich mängelfreies Auto übergeben zu können. Er habe das dann halt mit dem Besuch im Baumarkt verbunden und spielte die Situation herunter. Allerdings ist heute Samstag mittag und es davon auszugehen, dass der Verkäufer auch den Rest vom Wochenende mit dem Fahrzeug fahren wird. Seines steht ja im Autohaus, ca. 15 km von seinem Wohnort entfernt.

Meine Frage nun ist, ob das so gängige Praxis ist, da sich das Fahrzeug ja noch im Besitz des Autohauses befindet, da ich den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe? Das er mit dem Fahrzeug fährt um es zu überprüfen, halte ich an den Haaren herbeigezogen, aber gerade noch nachvollziehbar, aber das er damit seine Baumarkteinkäufe transportiert, und den Kofferraum so vollknallt, dass das Heck in die Knie geht halte ich für sehr fraglich.

Was meint ihr? Ich reg mich aktuell tierisch auf, bin mir jedoch unsicher ob ich Recht habe... Hoffe auf eure Kommentare und eure Hilfe.

Gruß Jupp

Beste Antwort im Thema

Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.

Und wenn die Ausgangslage mit Kaufvertrag und Co. auch so durchgeführt wurde und das Auto an sich schon verkauft ist und alles eingetütet....dann fahre ich doch als Händler damit nicht zum Baumarkt und nehm das Kundenauto als Lasthure.

 

Auch wenn der ein oder andere ein Auto als puren Gebrauchsgegenstand ansieht...der Käufer wird sich freuen wenn der Wagen an der Kofferraumverkleidung ggf. Krätzerchen/Macken bekommt, welche durch sowas entstehen. Am besten die Pakete noch schön über die Plastik-Ladekante schieben.

 

Auch wenn es nach euren Aussagen rechtlich legitim ist...sowas macht man einfach nicht.

 

Bei sowas wird ein Kundenauto nur noch "so wenig wie möglich und soviel wie nötig" angefasst und bewegt...und nicht die Schiene "Hach der VW ist ja viel größer wie mein Auto, dann fahr ich mit dem gleich noch zum OBI und rammel denn voll"...

 

Absolutes Unverständnis meinerseits.

 

 

 

 

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am 31. Januar 2013 um 9:07

Naja, meiner Meinung nach, wurde das Fahrzeug als sogenannte" Minna " benützt.

Aber egal, am Endeffekt hat er eben Kilometer mehr drauf. Wenn du sonst zufrieden bist, alles OK.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von manudrescher

Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.

Das mag sein, aber ich als Kunde lege z.B. großen Wert darauf, daß der Händler (bzw. seine Mitarbeiter) das Gebrauchtfahrzeug, welches ich von ihnen kaufe, vorher gründlich auf Mängelfreiheit prüfen.

Ich wage mal anzuzweifeln das der Besuch im Baumarkt unter diesem Gesichtspunkt unternommen wurde.

Die Tour wurde eindeutig zum Zwecke eines eigenen geldwerten Vorteils unternommen.

Erinnert mich in irgend einer Weise an meine Kauf in VW/Audi Autohaus, während der Verhandlungen kam ein aufgebrachter Kunde ins AH und wurde lauter, ich schaute irritiert und der Verkäufer meinte das man das nicht so sehen muß, solche Kunden haben sie "ständig", mir beschlich ein seltsames Gefühl aber meine rote Lampe ging nicht an, naja hab den Audi nat. gekauft und war die nächsten Monate der selbige Idiot der völlig frustriert am Werkstatt Terminal stand.

Auf Grund der Mängel und dem unfähigen AH und dessen Dienstleistungsverweigerungen wurde der Wagen 1 Jahr später verkauft.

 

Zumindest wäre ich auch ziemlich angep... an deiner Stelle gewesen, hoffe das du nicht weiter Probleme haben wirst.

am 6. Juni 2013 um 18:43

Hallo! Wir haben etwas ähnliches erlebt.Wir haben letzte Woche Mittwoch ein Auto gekauft, Kreditvertrag und Kaufvertrag unterschrieben. Heute war Abholung. Der Wagen wurde bis heute noch über 200 km gefahren und er hat einen Kratzer in der Stoßstange mehr. Der Verkäufer stellt sich stur und ist extrem unfreundlich.

am 6. Juni 2013 um 19:50

200km mehr als im vertrag festgehalten?

am 6. Juni 2013 um 20:19

Es ist schon Jahre her, da hatte ich bei einem BMW-Händler auch eine Probefahrt mit einem Wagen, der schon verkauft war. Sowas scheint also gängige Praxis zu sein.

Grüße, Philipp

am 6. Juni 2013 um 21:43

Also derartige Test- und Probefahrten scheinen in der Tat nicht ganz ungewöhnlich zu sein.

Ich habe es selbst schon erlebt, dass der Inhaber eines Autohauses nach Vertragsabschluss erwähnte, dass er persönlich das Fahrzeug in den nächsten Tagen fahren wird, um etwaige Mängel noch feststellen zu können. Dieses Fahrzeug war allerdings schon älter und stand schon über ein Jahr auf dem Hof. Es war ein klassischer Ladenhüter einer Inzahlungnahme und dann entsprechend günstig. Auch musste noch TÜV gemacht werden etc.

Und ich denke, auch jeder hier im Forum weiß, dass man viele Mängel erst durch Nutzung erkennt.

Dass im hiesigen Fall allerdings nach Vertragsabschluss noch Holz transportiert wurde, ist irgendwie schon ein starkes Stück.

Einfach mal direkt beim Hersteller übers AH samt VK beschweren.

Was meinst du was da los ist?!

am 7. Juni 2013 um 6:28

Was und wie mit unserem Auto noch transportiert wurde wissen wir nicht. Wir wussten ja gar nicht, daß der Wagen überhaupt noch nach dem Kauf von anderen Personen gefahren wird. Es handelt sich um einen zwei Jahre alten Opel Meriva vom Vertragspartner. Kein Wald und Wiesen Verkäufer. Ich habe den Kratzer erst bemerkt, als ich Zuhause war :-( Ich hätte es fair gefunden, wenn uns der Verkäufer das letzte Woche gesagt hätte. Dann wären wir zusammen ans Auto gegangen und hätten jeden kleinsten Lackschaden zusammen dokumentiert. Da der Wagen ganz knapp über 45000 km gelaufen hatte, haben wir das so in den Vertrag geschrieben. Also nicht die ganz exakte Zahl. Schön blöd!!! Verbandskasten und Warndreieck wurde auch vergessen, und sauber gemacht wurde auch nicht, es liegen immer noch die gleichen Papierschnipsel drin wie letzte Woche. Alles in allem fühlen wir uns nicht gut aufgehoben dort. Die Inspektionen werden wir in einen anderen Opelhaus machen lassen. Der Verkäufer hat es geschafft, innerhalb einer Woche einen Neukunden zu vergraulen!

am 7. Juni 2013 um 7:58

;-) da bin ich ja wohl auch einer von den schuldigen ;-) , allerdings mit nem vorführwagen

war vorige woche bei meinem händler, kurz fragen ob ich mir den vorführer-kombi später noch mal ausborgen könnte, wegen einfahrt, garage, platz,...

käme später noch vorbei den zu holen, müßte vorher mit meinen noch kurz zum baumarkt ne heurigengarnitur holen und käme danach wieder.

hat er mir angeboten gleich den kombi zu nehmen und die garnitur damit heimzubringen :-)

war also auch einer, der mit fremden autos zum baumarkt fährt

mfg

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Einfach mal direkt beim Hersteller übers AH samt VK beschweren.

Was meinst du was da los ist?!

da wird gar nichts los sein: "... tut es uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir in Vertragsangelegenheiten

zwischen Ihnen und unserem Vertriebspartner keine Meinung erlauben können, da wir ..." bla bla bla

oder

"... erstaunlicherweise haben wir Ihre Kritik an einem unserer geschätzten Vertriebspartner zu Kenntnis genommen.

Ihre Darstellung wurde jedoch von Herrn ... in wesentlichen Bereichen anders wieder gegeben, so dass wir uns

hier unparteiisch verhalten müssen. Natürlich bedauern wir Ihren Ärger auf das Äußerste und ...." bla bla bla

So, oder so ähnlich wird das laufen, Schadenfreude wird bei Dir nicht aufkommen und hinter der verschlossenen

Tür gibt es (vielleicht) eine Rüge oder ein gemeinsames Lästern oder Meckern über Dich als nervigen und

peniblen Kunden, der besser nicht wissen sollte, was die Dir da überhaupt für eine Schlurre / Standuhr angedreht

haben.

Zitat:

Original geschrieben von keksemann

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Einfach mal direkt beim Hersteller übers AH samt VK beschweren.

Was meinst du was da los ist?!

da wird gar nichts los sein: "... tut es uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir in Vertragsangelegenheiten

zwischen Ihnen und unserem Vertriebspartner keine Meinung erlauben können, da wir ..." bla bla bla

oder

"... erstaunlicherweise haben wir Ihre Kritik an einem unserer geschätzten Vertriebspartner zu Kenntnis genommen.

Ihre Darstellung wurde jedoch von Herrn ... in wesentlichen Bereichen anders wieder gegeben, so dass wir uns

hier unparteiisch verhalten müssen. Natürlich bedauern wir Ihren Ärger auf das Äußerste und ...." bla bla bla

So, oder so ähnlich wird das laufen, Schadenfreude wird bei Dir nicht aufkommen und hinter der verschlossenen

Tür gibt es (vielleicht) eine Rüge oder ein gemeinsames Lästern oder Meckern über Dich als nervigen und

peniblen Kunden, der besser nicht wissen sollte, was die Dir da überhaupt für eine Schlurre / Standuhr angedreht

haben.

Dass das was du schreibst falsch ist, kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Aber wenn du meinst :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich finde es schon äußerst interessant, was so ein Thread alles offenbart.

 

Etliche Zeitgenossen scheinen ihren Gebrauchtwagen lieber nach dem Kauf öfters mal in die Werkstatt zur Mängelbeseitigung bringen zu wollen als daß sie ihn vor der Übernahme mal richtig auf Herz und Nieren prüfen lassen.

 

Das hätte ich jetzt nicht erwartet.

Wie konnte mein Autohaus mir dann Mängelfreiheit beim Neuwagen garantieren ? Müsste der nicht auch mindestens 200kg Holz vorher laden und einmal nach Moskau brettern ? Nur um wirklich ganz sicher zu gehen ?

 

Und wie prüft dann neuerdings der TÜV ? Der kann den Wagen im Stand ja garnicht beurteilen. Dazu sind mindestens oben besagte Moskau-Fahrt und kiloweise Lasten nötig. :D

 

Manche Leute haben echt Vorstellungen...ich kaufe ein Auto wie es dastand und nicht wie es aussieht nachdem der Verkäufer damit rumgedüst ist.

Ein echter Drahkke....

Wenn es wirklich um eine Prüfung auf Herz und Nieren ging (is klar), hätte man die auch vorm Verkauf durchführen können. So ist es eigentlich üblich.

Aber man kann natürlich auch ein Haus kaufen und sich freuen, wenn da erstmal ein anderer für 2 Monate einzieht. Mängelprüfung und so.

am 7. Juni 2013 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von Claymen

Klar ist es rechtlich in Ordnung, das steht außer Frage. Ist ja immernoch sein Besitz und im Grunde kann er

dann ja machen, was er möchte.

Nein, das ist vollkommen falsch!

Der Wagen ist so lange Eigentum des Händlers, wie er noch nicht verkauft wurde. Sobald er verkauft wurde (der Verkauf wird üblicherweise durch die Unterschriften beider Vertragsparteien auf dem Kaufvertrag vollzogen), ist der Wagen halt verkauft.

Wobei Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. Bezahlungsmodalitäten von nachrangiger Bedeutung sind.

Üblicherweise wird im Kaufvertrag der aktuelle Kilometerstand festgehalten, der dann natürlich auch bei Übergabe an den Kunden höchstens um ein paar Kilometer (wurde noch ein Check gemacht, eine Wartung mit anschließender Probefahrt usw.) höher sein darf.

AUF KEINEN FALL ABER DARF SO EIN VERKAUFTER WAGEN FÜR BETRIEBSFREMDE FAHRTEN EINGESETZT WERDEN! Sowas ist nicht nur zutiefst unseriös, sondern auch rechtlich NICHT einwandfrei.

Dieses Autohaus ist unseriös, ich würde meinen Kaufvertrag umgehend für Null und Nichtig erklären und mit mit rechtlichen Schritten drohen, solchen unseriösen Händlern gehört das Handwerk gelegt.

 

Grüße

Udo

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