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Hilfe! Mitarbeiter vom Händler fährt mit meinem grad gekauften Auto rum!

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 15:59

Hallo Motor-Talker,

ich hoffe ich bekomme hier ein paar Rückmeldungen zu meiner Frage.

Habe mir gestern in einem VW-Autohaus" einen 4 Jahre alten Passat B6 gekauft bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet. Vereinbart wurde, dass das Fahrzeug nun noch aufbereitet, die Bremsen erneuert werden, dann im Laufe der nächsten Woche ausgeliefert wird und dann der Kaufpreis zu entrichten ist. So weit so gut. Heute sehe ich zufällig genau einen PAssat wie den, den ich gestern gekauft habe auf dem Parkplatz eines in unserer Region stark frequentierten Lebensmittelmarktes stehen. Der Kofferraum inklusive Rücksitzbank voll mit Holzpaketen aus dem Baumarkt...

Und siehe da, es ist das Fahrzeug, für welches ich gestern den Kaufvertrag unterschrieben habe und kurze Zeit später kommt mir mein Gebracuhtwagenverkäufer - MA des Autohauses - entgegen. Ich stellte ihn zur Rede warum er mit "meinem" Auto seine Baumarkteinkäufe durch die Gegend kutschiert. Er gab mir zur Antwort, dass vor Auslieferung der Fahrzeuge immer noch einmal eine längere Fahrt gemacht wird um Mängel, die erst bei längerem fahren bemerkt werden können zu erkennen um dem Kunden ein wirklich mängelfreies Auto übergeben zu können. Er habe das dann halt mit dem Besuch im Baumarkt verbunden und spielte die Situation herunter. Allerdings ist heute Samstag mittag und es davon auszugehen, dass der Verkäufer auch den Rest vom Wochenende mit dem Fahrzeug fahren wird. Seines steht ja im Autohaus, ca. 15 km von seinem Wohnort entfernt.

Meine Frage nun ist, ob das so gängige Praxis ist, da sich das Fahrzeug ja noch im Besitz des Autohauses befindet, da ich den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe? Das er mit dem Fahrzeug fährt um es zu überprüfen, halte ich an den Haaren herbeigezogen, aber gerade noch nachvollziehbar, aber das er damit seine Baumarkteinkäufe transportiert, und den Kofferraum so vollknallt, dass das Heck in die Knie geht halte ich für sehr fraglich.

Was meint ihr? Ich reg mich aktuell tierisch auf, bin mir jedoch unsicher ob ich Recht habe... Hoffe auf eure Kommentare und eure Hilfe.

Gruß Jupp

Beste Antwort im Thema

Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.

Und wenn die Ausgangslage mit Kaufvertrag und Co. auch so durchgeführt wurde und das Auto an sich schon verkauft ist und alles eingetütet....dann fahre ich doch als Händler damit nicht zum Baumarkt und nehm das Kundenauto als Lasthure.

 

Auch wenn der ein oder andere ein Auto als puren Gebrauchsgegenstand ansieht...der Käufer wird sich freuen wenn der Wagen an der Kofferraumverkleidung ggf. Krätzerchen/Macken bekommt, welche durch sowas entstehen. Am besten die Pakete noch schön über die Plastik-Ladekante schieben.

 

Auch wenn es nach euren Aussagen rechtlich legitim ist...sowas macht man einfach nicht.

 

Bei sowas wird ein Kundenauto nur noch "so wenig wie möglich und soviel wie nötig" angefasst und bewegt...und nicht die Schiene "Hach der VW ist ja viel größer wie mein Auto, dann fahr ich mit dem gleich noch zum OBI und rammel denn voll"...

 

Absolutes Unverständnis meinerseits.

 

 

 

 

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am 15. März 2016 um 5:19

Also SB lag bei 1000. Und Schaden bei knapp 4000 €

Moin,

Also ich musste vor einer Probefahrt bisher immer einen Wisch ausfüllen, auf dem die SB ausdrücklich erwähnt wurde. Die Versicherung des Fahrzeugs ist auch wesentlich in dem Fall - weder die eigene PKW Haftpflicht noch die Privathaftpflicht sind erstmal zuständig, die Privathaftpflicht könnte jedoch eine Kulanzleistung über die SB leisten, ist nicht ausgeschlossen, aber nicht zwingend das dies geschieht. Insgesamt denke ich dürfte die Regelung über die Versicherung des AH Sinnvoller weil günstiger für dich sein. Das Problem mit dem potentiellen Kunden hat das AH - nicht dein Problem.

MfG Kester

Hi

wie Kester schreibt, i.d.R. wird eine "Haftungserklärung" o.so ähnlich vor der Probefahrt

unterschrieben und darauf ist der SB-Teil aufgedruckt.

Wenn Du vor der Probefahrt nix unterschrieben hast, dann brauchste auch nix zu bezahlen.. :)

Aber, hier solltest Du einen Rechtsanwalt befragen..

Zitat :

Probefahrt..

"...Sofern der Händler den Kaufwilligen nicht anders informiert, kann davon ausgegangen werden,

dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.

Bei Händlern gilt das Prinzip der stillschweigenden Haftungsfreistellung zugunsten des Probefahrers. Schäden, die während der Probefahrt am Fahrzeug und nicht grob fahrlässig oder unter Vorsatz entstehen, sind damit abgedeckt. Gleiches gilt für Personenschäden bei einem Unfall. Wenn diese durch eine leichte Fahrlässigkeit des Probefahrers passieren, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Händlers den Schaden ab. Möchte der Händler eine andere Haftungsregelung geltend machen oder wenn das Auto nicht vollkaskoversichert ist, muss er vor Antritt der Probefahrt ausdrücklich darauf hinweisen. Kann dem Fahrer eine grobe Fahrlässigkeit oder ein vorsätzlich verursachter Schaden nachgewiesen werden, muss er haften..."

Ergo, da Du "nix" unterschrieben hast, hat der Händler die Kosten zu tragen..

Aber, wie schon erwähnt, am besten einen Rechtsanwalt aufsuchen..

Bzgl. der privaten Haftplfichtversicherung, die ist nciht dafür zuständig...leider.

Ist einer der wenigen Ausnahmen wo sie nicht zahlt / zahlen muss (Findet mann in den AGBs).

Grüße

Uff, wäre ich der Käufer des Fahrzeugs gewesen, das du zerlegt hast, würde ich vor Wut im Kreis tanzen ....

Moin,

Guzzi - die Frage ist ... wo kommt das her. Daraus folgt die Frage - wie verbindlich das ist.

Gesetz? Dann alles gut

Höchstrichterliches Urteil? Fast alles gut

Innungsrichtlinie? Da wirds schon dünner

Irgendein niederinstanzliches Urteil? Auch je nach Sachlage dünn

Irgendeine AGB? Ggf. sehr dünn

Irgendeine Markenrichtlinie? ggf. auch recht dünn

Im Worst Case könnte Udos Hinweis sogar zutreffen. Bevor ich mich da irgendwo ausruhen würde täte ich auf jedenfall einmal mit nem Anwalt reden - wenn ich das für notwendig erachten würde.

MfG Kester

am 16. März 2016 um 19:19

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Januar 2013 um 18:10:50 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von manudrescher

Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.

Das mag sein, aber ich als Kunde lege z.B. großen Wert darauf, daß der Händler (bzw. seine Mitarbeiter) das Gebrauchtfahrzeug, welches ich von ihnen kaufe, vorher gründlich auf Mängelfreiheit prüfen.

Das macht man bevor man das Auto auf dem Platz zum Verkauf anbietet.

@ Kester & all : sorry, habs versäumt die Quelle anzugeben.

Es handelt sich um Vertragsrecht mit dem Oberbegriff "stillschweigende Hauftung"

Ist das gleiche Problem, wie wenn ich jemanden mit meinem Privat-KFZ eine Probefahrt

machen lassen und er einen Schaden verursacht. Ohne Vertragliche Regelung, bleibe ich

auf dem Schaden sitzen.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 18. März 2016 um 13:11:12 Uhr:

@ Kester & all : sorry, habs versäumt die Quelle anzugeben.

Es handelt sich um Vertragsrecht mit dem Oberbegriff "stillschweigende Hauftung"

Ist das gleiche Problem, wie wenn ich jemanden mit meinem Privat-KFZ eine Probefahrt

machen lassen und er einen Schaden verursacht. Ohne Vertragliche Regelung, bleibe ich

auf dem Schaden sitzen.

Grüße

Nö.

Wird ein Fahrzeug privat verkauft, gilt nichts anderes, als wenn man sich von einem Freund ein Auto leiht: Der Entleiher/Kaufinteressent haftet für alle Schäden auch schon bei leichter Fahrlässigkeit.

O.

Lasse dich dringend von einem Anwalt beraten. Hier auf MT gibt es immer viel gefährliches Halbwissen, was bei komplexen Sachverhalten ganz normal ist. Also lass dich lieber von einem Profi beraten, bevor du den Rat eines Laien befolgst.

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 19. März 2016 um 15:25:08 Uhr:

Lasse dich dringend von einem Anwalt beraten. Hier auf MT gibt es immer viel gefährliches Halbwissen, was bei komplexen Sachverhalten ganz normal ist. Also lass dich lieber von einem Profi beraten, bevor du den Rat eines Laien befolgst.

Was an dem Sachverhalt komplex ist, musst Du schon mal erläutern.

Hier eine Referenz für meine Aussage

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Vereinbarung%20Probefahrt_33253.pdf

O.

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 19. März 2016 um 15:25:08 Uhr:

Lasse dich dringend von einem Anwalt beraten.

Definitiv. Es wird aber auch immer wieder darauf hingewiesen, daß Rechtsberatung hier im Forum generell nicht erlaubt ist.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 19. März 2016 um 18:46:26 Uhr:

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 19. März 2016 um 15:25:08 Uhr:

Lasse dich dringend von einem Anwalt beraten. Hier auf MT gibt es immer viel gefährliches Halbwissen, was bei komplexen Sachverhalten ganz normal ist. Also lass dich lieber von einem Profi beraten, bevor du den Rat eines Laien befolgst.

Was an dem Sachverhalt komplex ist, musst Du schon mal erläutern.

Hier eine Referenz für meine Aussage

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Vereinbarung%20Probefahrt_33253.pdf

O.

Beim Adac geht es aber in der Regel um geschäfte zwischen Privatpersonen - aber danke für die Quelle. Aber hiermit ist nicht ausgeschlossen, dass es für gewerbliche Händler andere Rechte und Pflichten gibt. Wenn ich als Privatperson etwas verkaufe muss ich dem Käufer auch keine Agb vorlegen die er unterschreiben muss.

Zitat:

@bermuda.06 schrieb am 20. März 2016 um 12:38:58 Uhr:

 

Beim Adac geht es aber in der Regel um geschäfte zwischen Privatpersonen - aber danke für die Quelle. Aber hiermit ist nicht ausgeschlossen, dass es für gewerbliche Händler andere Rechte und Pflichten gibt.

Ja, weiter oben wurde schon von einem anderen User zutreffender Weise darauf hingewiesen, dass der gewerbliche Händler für Sachschäden bei Probefahrten haftet. Das gilt auch für Probefahrten mit einem Fahrzeug, das der Händler für einen Privatverkäufer vermittelt.

O.

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