Hilfe Insolvenz
Hallo,
ich brauche dringend Rat.
Folgendes:
Wir haben Anfang März einen Ford Focus bestellt mit der Ford Flatrate. Letzte Woche ist das Autohaus Insolvenz gegangen.
Wir haben nur bestellt und die Flatrate ausgehandelt.
Bisher keine Anzahlung. Alles läuft über die Ford Bank.
Ford fühlt sich nicht zuständig.
Hat einer irgendeine Ahnung, was jetzt passiert? Bekommt man das Auto oder nicht. Oder haben wir finanzielle Verluste?
LG Kruemel
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kruemel30
Hallo,ganz ins Detail möchte ich in so einem Forum nicht gehen.
Wenn Du in "so einem" Forum nicht ins Detail gehen willst, dann geh´doch zu einem Anwalt und zahle Geld für eine Beratung. Selbst, wenn hier jemand sich die Mühe machen würde, Dich in dieser Angelegenheit, sofern er dazu berechtigt ist, rechtlich zu beraten, so müsste er ALLE Details wissen. Ansonsten ist es unseriös und Kaffeesatz-Leserei. Was bringen Dir denn sonst alle freundlich gemeinten Ratschläge der Forum-Mitglieder, wenn diese, wegen der aufgrund fehlender Details verkannter Rechtslage, schlicht und ergreifend falsch sind? Da kann man sich auch eine Kristallkugel kaufen.
Gruß
geraltus
15 Antworten
Dein Vertragspartner ist das Autohaus. Kein Autohaus mehr da = kein Auto.
Gruß
Frank
Hi,
danke schon mal für die Antwort.
Die sind noch da und verkaufen auch noch. Die suchen wie alle anderen einen Investor.
Aber mal generell gefragt... was ist denn grundsätzlich, wenn bei der Ford Flatrate mit der Rücknahmevereinbarung, wenn innerhalb der 4 Jahre der Händler pleite geht... hat irgendeiner eine Ahnung darüber.
Ich bin so dermaßen jetzt verunsichert, dass ich gar nicht mehr weiß, was man abschließen kann und was nicht.
LG
Kruemel30
Du bist hier nicht ganz richtig,diese Frage kann dir nur Ford beantworten,einfach anrufen und gut isses.
Hallo Gipserlein!
Also, ich kann und darf hier keine Rechtsberatung machen, sondern nur ein paar grundlegende Infos geben.
1. Erstmal keine Panik! Eine Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Laden morgen dicht macht und keiner mehr was bekommt. Soweit Du aber privatrechtschutzversichert (ggf. ist die Sache auch von einer "bloßen" Verkehrrechtsschutz abgedeckt - bitte mit der Versicherung klären) bist, solltest Du Dir auf jeden Fall vorsorglich einen Anwalt suchen - die Versicherung kann Dir da ggf. auch welche empfehlen. Auch wenn Du nicht versichert bist, empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts - zumindest, wenns daran geht, dass Geld gezahlt werden soll etc.
2. Mglw. ist noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen, da ihr ja erst "bestellt" habt und der Händler dieses Angebot noch nicht angenommen hat (das "Bestellformular", was ich auch kenne, ist da etwas uneindeutig - wir haben jedenfalls einige Tage später noch eine "Bestätigung" vom Händler bekommen). Für den Fall, gäb es noch keinen Vertrag und somit hättet Ihr auch noch keinen Anspruch ein Auto zu bekommen etc. (müsstet aber auch nichts zahlen).
3. Andererseits darf sich der Händler wohl auch nicht einfach nicht regen nach einer solchen Bestellung, sonst wird man wohl von einer Annahme Eures Angebots seinerseits ausgehen und einen Kaufvertragsschluss annehmen. Dann habt Ihr gegen den HÄNDLER (und nur gegen den, nicht gegen Ford oder die Ford-Bank) den Anspruch, gegen Kaufpreiszahlung (für Euch durch die Ford Bank) Euer Auto zu bekommen.
4. Problematisch wird es daher, wenn Ihr eine Anzahlung geleistet habt (solltet Ihr jetzt vorsorglich nicht mehr ohne Rücksprache mit einem Anwalt tun) oder die Bank den Kaufpreis an den Händler gezahlt hat, der aber das Fahrzeug nicht liefert, weil er es bspw. nicht von Ford geliefert bekommt, da er dort wg. der Insolvenz nicht zahlt oder so.
Trotzdem noch kein Grund zur Panik. Dass Ihr ein Auto von dem Händler bekommt, ist dann zwar immer unwahrscheinlicher, aber finanzielle Verluste sind vermeidbar.
Dann es handelt sich bei diesen Verbindungen von Kauf- und über den Händler abgeschlossenen Darlehensvertrag um ein sog. "verbundenes Geschäft". Der Vorteil dabei (insb. ggü. der sonst so oft, da rabattbringender, angepriesenen externen Kreditfinanzierung über die Hausbank) ist, dass Euch die Bank, mit der der Händler zusammenarbeitet (hier also die Ford-Bank), für die Rückzahlung von schon gezahlten Raten, z.B. bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag, weil es sich um ein Montagsauto handelt, einsteht. Ob dies allerdings auch für eine von Euch direkt an den Händler gezahlte Anzahlung gilt, weiß ich aus dem Stand nicht. Daher solltet Ihr, bevor Ihr eine solche leistet, in jedem Fall noch mal Rechtsrat einholen. Denn sonst könnte es euch schlimmstenfalls passieren, wenn der Händler kein Auto liefert und ihr daher vom Vertrag zurücktretet, dass ihr von Eurer Anzahlung nur eine Quote vom Insolvenzverwalter oder mglw. sogar gar nichts mehr seht am Ende. Ihr müsst aber keine Angst haben, dass die Bank an den Händler zahlt, ihr von dem kein Auto bekommt, aber trotzdem noch den Kredit zurückzahlen müsst.
Wir haben uns daher in diesen Krisenzeiten auch für ein Ford-Bank-Finanzierung (Vorteile des verbundenen Geschäfts ggü. "externer" Finanzierung) entschieden (Ford Flatrate) OHNE Anzahlung! Das Geld, was wir für die Anzahlung hätten, haben wir lieber zu einem über dem Ford-Flatrate-Zins liegenden Zinssatz angelegt und tilgen davon die ersten Raten.
Hoffe, dass hilft und beruhigt ein wenig!
Kleine Ergänzung: An die Ford-Bank müsst ihr den Kredit deshalb nicht zurückzahlen, wenn ihr vom Kaufvertrag zurücktretet, weil damit auch der Darlehensvertrag aufgehoben wird und sich die Ford-Bank wg. der Rückzahlung des an den Händler ausgekehrten Darlehensbetrags (für den Kaufpreis) an den Händler und nicht an Euch halten muss.
Das ist übrigens noch so ein Vorteil ggü. einer externer Darlehensfinanzierung, selbst wenns nicht um die Insolvenz eines Händler geht. Finanziert man nämlich über die Hausbank und gibt sein Montagsauto an den Händler nach Rücktritt vom Kaufvertrag zurück, muss man weiter an die Hausbank das Darlehen zurückzahlen, selbst wenn man sich noch monatelang mit dem Händler über die Rückzahlung des Kaufpreises streitet. Wo man dann in der Zwischenzeit die Kohle herbekommt für ein neues Auto, ist dann das eigene Problem!
ABER NOCHMALS IN ALLER DEUTLICHKEIT: DAS IST NE KOMPLIZIERTE ANGELEGENHEIT BEI DER ES DARAUF ANKOMMT, VON ANFANG KEINEN FEHLER ZU MACHEN, WILL MAN KEINE FINANZIELLEN VERLUSTE EINFAHREN. ALSO BITTE UNBEDINGT ANWALTLICHEN RAT EINHOLEN!!!
MEINE AUSKÜNFTIGE HABE ICH SPONTAN AUS DEM GEDÄCHTNIS UND OHNE RECHERCHE WIEDERGEGEBEN UND ERHEBEN DAHER KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND/ODER RICHTIGKEIT!!!
Hi,
wir hatten etwas ähnliches vor ein paar Monaten mit unserem Corsa Limited Edition. Autohaus von jetzt auf gleich Insolvenz angemeldet.
Das Autohaus gibt es aber "wieder" bzw. es hat nicht dicht gemacht.
Da wir aber auch Panik bekommen haben, sind wir zu einem anderen Opelhaus gegangen. Wenn alles schief gelaufen wäre, hätten die mit Opel den Deal gemacht. Der Kaufvertrag wäre nur auf das andere Opelhaus "umgeschrieben" worden und statt dem insolventem Autohaus wäre der Corsa dann dem anderen nicht insolventem Opelhaus zugestell worden.
Cu
Frank
Solche Konstruktionen funktionieren bestenfalls dann, wenn alle Beteiligten, dass heißt insbesondere auch der alte Händler, als bisheriger Vertragspartner, mitziehen und der Ersetzung des Vertragspartners des Kunden (neuer Händler für alten Händler) zustimmen. Also vorischtig, sonst hat man nachher noch zwei Kaufverträge an der Backe! Davon abgesehen könnte so eine Konstruktion später im Insolvenzverfahren mglw. auch nicht "halten" (würde hier zu weit führen). Im Zweifel sollte man lieber zusehen, dass man erst mal sauber aus dem einen Kaufvertrag rauskommt und dann einen anderen neu abschließen - auch wenn das bedeutet, dass man etwas länger auf sein neues Auto warten muss. Sicher ist sicher!
Ich kann jedenfalls nur nachdrücklich davor warnen, bei Insolvenz eines Händlers selber irgendwelche "Deals" mit diesem oder anderen zu machen oder Zahlungen zu leisten, ohne sich vorher Rechtsrat einzuholen - dafür geht es um zu viel! Wer den Gang zum Anwalt scheut, kann es auch erst mal bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Automobilclub versuchen.
Uwe
Hi,
das sollte klar sein, dass man das vorher abklären muss.
Cu
Frank
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Bin etwas beruhigter.
Tja, der Tipp mit Ford klären...das haben wir ja versucht...Ford fühlt sich gar nicht zuständig. Wir haben eine unglaubliche EMAIL von denen bekommen. Und, sollten wir aus dem Vertrag rauskommen, wird es vermutlich kein Ford mehr werden. Und je nachdem wie man uns in diesem Fall weiter behandelt, werden wir uns auch zu wehren wissen.
Wir haben jetzt ersteinmal den Konkursverwalter angeschrieben und die Verbraucherzentrale. Ich denke die Verbraucherzentrale ist ersteinmal nie verkehrt. Wir haben da bisher sehr positive Erfahrungen mit gemacht.
Wir haben bisher übrigens gar nichts gezahlt. Wir haben natürlich bisher alles unterschrieben...Auto, Darlehen, blah..., aber keine Zahlung bisher geleistet. Auch kein Altwagen in Zahlung gegeben oder so....aber ätzend ist es trotzdem. Kann man sich ja vermutlich vorstellen.
LG Kruemel
Zitat:
Original geschrieben von kruemel30
Hallo,vielen Dank für die Antworten. Bin etwas beruhigter.
Tja, der Tipp mit Ford klären...das haben wir ja versucht...Ford fühlt sich gar nicht zuständig. Wir haben eine unglaubliche EMAIL von denen bekommen. Und, sollten wir aus dem Vertrag rauskommen, wird es vermutlich kein Ford mehr werden. Und je nachdem wie man uns in diesem Fall weiter behandelt, werden wir uns auch zu wehren wissen.
Wir haben jetzt ersteinmal den Konkursverwalter angeschrieben und die Verbraucherzentrale. Ich denke die Verbraucherzentrale ist ersteinmal nie verkehrt. Wir haben da bisher sehr positive Erfahrungen mit gemacht.
Wir haben bisher übrigens gar nichts gezahlt. Wir haben natürlich bisher alles unterschrieben...Auto, Darlehen, blah..., aber keine Zahlung bisher geleistet. Auch kein Altwagen in Zahlung gegeben oder so....aber ätzend ist es trotzdem. Kann man sich ja vermutlich vorstellen.
LG Kruemel
Was hat Ford denn geschrieben?
Hallo,
ganz ins Detail möchte ich in so einem Forum nicht gehen.
Wir wollten halt wissen, was generell mit der Rückkaufvereinbahrung passiert, wenn der Händler wiklich ganz in Konkurs geht, ob das Auto überhaupt geliefert wird oder ob wir auch den Händler wechseln können. Weil letztendlich läuft ja alles über die Ford Bank und die erreicht man nur über Ford.
Sinngemäß wurde mitgeteilt, das wir Ford nicht damit belästigen sollen. Wir sollen uns an den Händler wenden, der uns mit Freude auskunft erteilen wird, wie es weitergeht. Die Freude und Auskunft hält sich hier wirklich in Grenzen.
LG Kruemel
Ansprechpartner ist auch nicht Ford, sondern dein FFH. Und bezahlt wird erst wenn das Fahrzeug da ist.
Die einzig offene Frage. Wenn dein Händler das Fahrzeug nach der Leasinglaufzeit zurücknehmen soll und der ist Insolvent. Wer nimmt das Fahrzeug zurück? Ford nämlich nicht und die Ford-Bank auch nicht.
Gruß
Frank
Hallo kruemel30,
gut, daß du dich an die Verbraucherzentrale gewendet hast. Mir hat sie auch oft sehr geholfen. Ich bin kein Rechtsanwalt aber was ich auf deiner Stelle machen würde: zuerst möchte ich klären, ob du irgendwelche Pflichten gegenüber dem Händler, der Ford Bank bzw. der Firma Ford hast, du hast ja einige Papiere unterschrieben. Wenn nicht, brauchst du dich nicht fürchten. Dann bist du frei und kannst zum beliebeigen Händler gehen und ein anderes Auto bestellen. Falls du mit der Antwort vom Ford nicht zufrieden bist, würde ich auf deiner Stelle einen höflichen Brief schreiben, daß du ein Auto vom Ford haben wolltest, aber leider wird dir ein Kauf vom Ford Auto verweigert. Wenn keine Entscheidung seitens Ford fällt, kaufst du ein Auto von einem anderen Hersteller. In heutiger Zeit, wo die Firmen um die Kunden fast kämpfen, würde sich es jeder gut überlegen. Ich habe einmal einen Spruch gelesen, wie aufwendig ist es, einen verlorenen Kunden wieder zurück zu gewinnen. Außerdem ein unzufriedener Kunde erzählt seine schlechte Erfahrungen weiter und damit die Firma weitere potenzielle Käufer verliert. Selbst solche Firmen, die früher die potenzielle Käufer wie Putzlappen behandelt haben (Mercedes, BMW, Audi, VW & Co.) sind jetzt viel mehr vorsichtiger und die Verkäufer sprechen sogar mit Ausländern, die haben doch auch Geld.
Mich würde selber interessieren, was für Ende dein Fall haben wird.
Halte dir die Daumen.
Gruß ignis123
Zitat:
Original geschrieben von kruemel30
Hallo,ganz ins Detail möchte ich in so einem Forum nicht gehen.
Wenn Du in "so einem" Forum nicht ins Detail gehen willst, dann geh´doch zu einem Anwalt und zahle Geld für eine Beratung. Selbst, wenn hier jemand sich die Mühe machen würde, Dich in dieser Angelegenheit, sofern er dazu berechtigt ist, rechtlich zu beraten, so müsste er ALLE Details wissen. Ansonsten ist es unseriös und Kaffeesatz-Leserei. Was bringen Dir denn sonst alle freundlich gemeinten Ratschläge der Forum-Mitglieder, wenn diese, wegen der aufgrund fehlender Details verkannter Rechtslage, schlicht und ergreifend falsch sind? Da kann man sich auch eine Kristallkugel kaufen.
Gruß
geraltus