Hilfe HU
Hallo zusammen,
mir wurden hinten die Kennzeichenleuchten gestohlen. In der Werkstatt lasse ich es aus Kostengründen nciht machen (250 Euro) und selbst will ich es auch nicht machen weil es mich einfach nicht stört wenn mein Kennzeichen nachts nicht beleuchtet ist 😉))))
Jetzt hab ich aber demnächst TÜV (EZ 2009). Fällt das dem TÜV auf? Und wenn ja, dann muss ich das sicher zeitnah reparieren. WIe lange hat man dafür Zeit und kostet die erneute Abnahme zusätzlich und wenn ja wie viel?
Vielen DAnk!
21 Antworten
Bin auch dafür, dass er es in Ordnung bringt.
Hätt dann ne weitere Frage, ich möchte mir die Nebelscheinwerfer nachrüsten. Hab schon alles da. Schaltzentrum hab ich schon reingesteckt. Als nächstes würde ich die Scheinwerfer einbauen, den Rest später machen. Muss aber bald zum TÜV.
Wenn die jetzt nicht funktionieren komm ich dann nicht durch oder ist es nur geringer Mangel und ich komm durch?? Die Leuchte im KI funktioniert ja schon wegen dem Schaltzentrum für die Nebler.
Was am Fahrzeug an Funktionalem dran ist, vor allem, wenn es nach außen hin wirkt, muss bestimmungsgemäß funktionieren. Klingt komisch, ist aber so.
In deiner Situation würde ich zu einem freien Ingenieurbüro gehen, das HU-berechtigt ist (GTÜ z.B.), und mal mit denen reden. Wenn die NS nicht zur Serie gehören, kommst du vielleicht damit durch, dass du sie vor der HU von der Elektronik abklemmst und damit unbedienbar machst, und evtl. auch vom Fahrzeug abschraubst.
Vielleicht hat auch der Ingenieur eine legale Idee.
Dass du allerdings danach um eine Einzelabnahme der NS herumkommst, ist unwahrscheinlich. Diese Kosten wirst du als Kröte schlucken müssen, aber dazwischen hast du dann wenigstens ein zugelassenes Fahrzeug zur Verfügung.
Du hast einen ungünstigen Zeitpunkt für die Montage gewählt, aber so was passiert halt manchmal. 🙂
Die Nachrüstung von originalen Nebelscheinwerfern muss in der Regel nicht extra abgenommen werden. Zumindest wäre es nicht üblich, weil weder der Tüv Prüfer noch die Polizei im Zuge einer Kontrolle wissen kann, ob diese original oder nachträglich verbaut wurden.
Rein rechtlich übergenau genommen, ist vielleicht was dran, aber in der Realität absolut uninteressant. Aber eines stimmt, was am fahrzeug verbaut ist - muss zum Zeitpunkt der Prüfung eigentlich auch funktionieren...
Danke, NeoNeo28, das ist ja eine Aussage!
Insofern dürfte es dann reichen, die Nebelscheinwerfer vor der HU abzunehmen. Die Schaltung / Verdrahtung kann bleiben, und nachher kann er das Ganze in Ruhe abnahmefrei fertig montieren.
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So schaut es aus. Nur die Gitter würd ich wieder reinmachen, damit es nicht so zerlegt ausschaut... 😁
Zitat:
Original geschrieben von tunejunior
Hallo zusammen,mir wurden hinten die Kennzeichenleuchten gestohlen. ...
Jetzt hab ich aber demnächst TÜV (EZ 2009). ..
Wie lange willst Du denn "ohne" fahren.
Oder ist der TÜV schon heute?
Lass es machen oder mach es selbst. Ist doch wirklich nicht der Akt.
Nächstesmal sind die Rücklichter dann dran...😁😉