Hilfe! Heizung defekt? Zuheizer? Auto erst seit 1 Monat in Besitz!
Alsoo, wir haben uns ende Februar d.J. einen Touran 2.0 TDIbei einem Autohändler gekauft. Bei der Besichtigung war alles Tip Top in Ordnung. Wir hatten zur Unterstützung einen gelernten KFZ Mechaniker mit der erst keine Mängel feststellen konnte.
Eine Probefahrt wurde ebenfalls durchgeführt. Leider keine richtige da ca. 10cm Schnee auf der Straße lag und der Wagen nur mit Sommerreifen bereift war.
Wir entschlossen uns den Wagen zu kaufen.
1. Problem
Da bei meinem vorherigen Auto noch das Pickerl gemacht werden musste stand der Touran 1 Woche bei meinen Eltern in der Garage. Als ich zwischendurch mal eine Runde damit fahren wollte ist er nicht angesprungen. Ich dachte mir nichts dabei und mit Starthilfe ging er ohne Probleme.
Als der alte abgemeldet war und ich nun endlich meinen Touran fahren konnte dasselbe Problem wieder. Wagen springt nicht an. Wieder Starthilfe. 2 Tage gins problemlos danach wieder Starthilfe. Bin darauf gleich zum Arbö.
So beim Arbö angekommen wurde die Batterie getestet und wie befürchtet war sie defekt!
Bin dann zum Autohändler gefahren und der hat mir gesagt Netterweise wechselt er sie kostenlos aus. Er betonte ausdrücklich das er das nicht müsste!
2. Problem
Ich fahre den Touran also 2 Tage mit neuer Batterie. Kurz darauf fällt mir auf das er wenn ich eine leichte Kurve fahre beginnt er zu klackern. Beim Abbiegen hört sich das an als würde das Auto auseinander brechen. Am nächsten Tag war es so schlimm das ich wieder zum Arbö fuhr. Da wurde festgestellt dass die linke Antriebswelle kaputt sei. Ich dachte mir nur SUPER!!!!
So bin dann am selben Tag wieder zum Freundlichen Autohändler gefahren. Der hat so blöd getan und meinte dann nur es wäre nicht sein Problem und wenn wir es gewechselt haben wollen müssten wir 100 euro für das ersatzteil bezahlen. Gut, haben wir auch getan.
So nun wirds ganz toll.
3. Problem
Fahre den Touran mittlerweile 4 Wochen und bin ca. 1000km gefahren.
Da ich bisher nicht wirklich gefroren habe im Auto ist es mir erst heute bei einer fahrt von 45 km aufgefallen.
Ich habe einen 10 Monate alten Sohn mal nebenbei. Also wir fahren also so dahin und ich habe die Heizung auf volle Power eingestellt. Geheizt hat er erstmal garnicht. Nach ca. 15 Minuten fahrt begann er langsam zu heizen. Als wir am Ziel angekommen waren war es "wärmer" also nicht angenehm warm sondern einfach nur "wärmer".#
So ab zum Arbö -> Fehlerspeicher Abfrage
Glühkerze Zylinder 1 -> Fehler im Stromkreis
Glühkerze Zylinder 2 -> Fehler im Stromkreis
Kühlerlüfter Steuergerät 1
Zuheizer -> Komponente verriegelt und Abschaltung wegen Unterspannung
Bin daraufhin wieder einmal zum freundlichen Autohändler gefahren was mir schon so auf die N***** geht weil sich das alles mit einem Baby ja so einfach verbinden lässt.
Mit dem Typ könnte ich mich stundenlang streiten. Er sagt glatt zu mir ja das wäre nicht sein Problem da im Kaufvertrag drin steht "kleine Mängel werden vom Kunden repariert"
So nun ist ein defekter Zuheizer für mich kein kleiner Mangel. Finde das fällt eher unter arglistig verschwiegener Mangel!
Er möchte nun 340 euro von uns haben damit er den Zuheizer repariert! Sehe das nicht ein und bitte dringend um Hilfe!
So bräuchte nun Hilfe bei folgenden Dingen:
1. Fällt ein defekter Zuheizer unter die Gewährleistungsfrist des Autohändlers?
2. Stimmt es das der Zuheizer durch die Taste ECON ein und ausgeschaltet wird?
3. Welches Problem kann vorliegen wenn die Heizung erst nach 15km beginnt warm zu werden?
4. Hätte ich eine Chance das Gerichtsverfahren gegen den Händler zu gewinnen falls er die Heizung nicht repariert und es soweit kommt?
Da ich als Frau null ahnung von sowas habe bräuchte ich wirklich dringend hilfe!
Falls er sich weigern sollte muss mein Anwalt das regeln....
Danke!
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bettina182
1. Fällt ein defekter Zuheizer unter die Gewährleistungsfrist des Autohändlers?
2. Stimmt es das der Zuheizer durch die Taste ECON ein und ausgeschaltet wird?
3. Welches Problem kann vorliegen wenn die Heizung erst nach 15km beginnt warm zu werden?
4. Hätte ich eine Chance das Gerichtsverfahren gegen den Händler zu gewinnen falls er die Heizung nicht repariert und es soweit kommt?
zu 1. Ja
zu 2. Ja, kann man darüber ein-/ausschalten. Startet aber automatisch wenn nicht ausgeschaltet und es kalt genug ist
zu 3. siehe dein 1.
zu 4. Ja
Hier kommt EU-Recht zum tragen, ist auch in Österreich geregelt. Schau einfach mal hier nach: http://www.arboe.at/.../
Er müsste dir jetzt beweisen das der Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war, was schwer werden wird.
Setz ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung, hier in D werden 2 Wochen als angemessen angesehen.
Zitat:
Original geschrieben von bettina182
1. Fällt ein defekter Zuheizer unter die Gewährleistungsfrist des Autohändlers?
2. Stimmt es das der Zuheizer durch die Taste ECON ein und ausgeschaltet wird?
3. Welches Problem kann vorliegen wenn die Heizung erst nach 15km beginnt warm zu werden?
4. Hätte ich eine Chance das Gerichtsverfahren gegen den Händler zu gewinnen falls er die Heizung nicht repariert und es soweit kommt?
Hallo Bettina,
zu deinen 4 Fragen meine persönliche Meinung:
1. Ja.
2. Ja.
3. Zuheizer funktioniert nicht.
4. Das kann dir nur ein Anwalt sagen.
Aber warum möchte er eigentlich Geld für eine Zuheizerreparatur? Wenn er wegen Unterspannung verriegelt ist (was wegen der def. Batterie und der Fehlermeldung im Speicher eindeutig so sein dürfte), muss er ihn einfach nur mit dem Diagnosegerät entriegeln und das war's. Falls er es nicht schafft, macht das auch ein VCDS-User in deiner Nähe.
Grüße,
Chris
Edit: Zu langsam gewesen.
Hallole ...
@ Bettina
Gut und ausführlich geschrieben 🙂
Ein paar fehlende Daten zum Touri , solltest du noch hinzufügen - ergänzen .
Einfach daß man sich vom Gebrauchten ein besseres Gesamtbild machen kann .
Bj. ... Km ... usw.
Zufällig bei einem Fähnchen - Händler gekauft / erworben 😕
Manches in dem folgenden Link , sollte so manche Frage beantworten .
http://www.adac.de/.../default.aspx
Gruß
Hermy
Und vor allem drücke ich Dir die Daumen, dass Du die Nerven behältst und Dich nicht verarschen lässt. Mir gehen die Nackenhaare hoch, wenn ich das höre was Du erzählst. Fahr im Notfall mal nach VW und lass die Historie Dir auslesen. Nicht dass da auch noch mit den KM getrickst wurde und Du auf einer Schrottkarre sitzt, ohne es zu ahnen. Grade die Sache mit dem Baby geht mir nahe weil ich das nachvollziehen kann, wie man sich da fühlt.
Also locker bleiben und auf Dein Recht bestehen und vor allem das Forum schön auf dem Laufenden halten...
Gruß
Schnacke
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Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Die Sache mit der Gewährleistung beruhigt mich schonmal.
Die Daten:
Touran 2.0 TDI 136PS
Baujahr: 2004
KM-Stand: 161 700
Treibstoff: Diesel
gekauft bei einem Autohändler
Meiner Meinung wurde ich echt beschissen um es mal so zu sagen. Der Händler hat die Mängel wirklich gut verschleiert da bei der Probefahrt keine Mängel zu erkennen waren. Nichtmal mein unterstützender KFZ Mechaniker fand etwas bis auf äußerliche Sachen... Die Heizung konnte allerdings nicht getestet werden da die Probefahrt keine 10 Minuten gedauert hat da wir ja bei Schneefahrbahn mit Sommerreifen fahren mussten.
Habe mittlerweile in dem einen Monat schon 700 Euro reingesteckt. Neue Winterreifen und die Antriebswelle.
Gibt es irgendwo Musterbriefe zwecks der 2-wöchigen Reperaturfrist da ich die Sache ansonsten meinem Anwalt weitergebe?
Muss ich zum auslesen der Historie Dir zum VW-Händler oder macht das auch der Arbö?
Bin als Frau leicht überfordert =)
Noch eine Kleinigkeit die vielleicht helfen kann.
Bei uns im Kaufvertrag wurde vermerkt unter Sonstiges:
Pickerl §57a gratis im April/kleine Mängel werden vom Käufer repariert
Pickerl wurde heute neu gemacht...
Fällt der Zuheizer unter kleine Mängel? Meiner Meinung nach nicht...
könnte es sein das er sich mit dem aus der Affäre zieht und ich dagegen keine Chance habe?
Zitat:
Original geschrieben von bettina182
Bin als Frau leicht überfordert =)
Trotz Überforderung solltest du doch aber lesen können oder 😉
Zitat:
Original geschrieben von bettina182
könnte es sein das er sich mit dem aus der Affäre zieht und ich dagegen keine Chance habe?
Siehe meinen Link oben. Er kann reinschreiben was er will, ganz ausschliessen kann er die Gewährleistung nicht.
Ich denke das Beste für dich ist das du dir einen Anwalt nimmst, alles andere scheint dich nun wirklich etwas zu überfordern.
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Trotz Überforderung solltest du doch aber lesen können oder 😉Zitat:
Original geschrieben von bettina182
Bin als Frau leicht überfordert =)
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Siehe meinen Link oben. Er kann reinschreiben was er will, ganz ausschliessen kann er die Gewährleistung nicht.Zitat:
Original geschrieben von bettina182
könnte es sein das er sich mit dem aus der Affäre zieht und ich dagegen keine Chance habe?
Ich denke das Beste für dich ist das du dir einen Anwalt nimmst, alles andere scheint dich nun wirklich etwas zu überfordern.
Wie soll das gemeint sein?
Bin hier um mir von Leuten helfen zu lassen da mich die ganze Sache sowas von aufregt da ich das Auto scheinbar ohne Mängel gekauft habe... Jetzt sind allerdings welche aufgetreten und ich bin übelst suaer!!!
Ich habe mir deinen Beitrag gelesen ebenso den Link dazu...
Und dann werde ich hingestellt als könnte nicht lesen oder sonstigess??
Ist das die übliche Umgangsform hier?
Zitat:
Muss ich zum auslesen der Historie Dir zum VW-Händler oder macht das auch der Arbö?
Zum Auslesen der Historie musst zum VW-Händler, wenn vorher alles bei VW gemacht wurde dann ist alles im Zentralem System abgelegt!
Auch wenn es nur nur ne Lampe gewesen ist!
Evtl. beim Vorbesitzer mal freundlich Anfragen, so hab ich das damals
Bei meinem Mercedes gemacht, da die Händler keine Daten von Vorbesitzern
Rausgeben
Hallole ...
Fahrzeughistorie einsehen ... das geht nur bei einem VW - Händler / Werkstatt .
Über die Fahrgestellnr. .
Bei VW können diese dir einen Einblick in die Historie des Fahrzeugs ermöglichen ... müssen es aber nicht .
Natürlich können auch nur die Daten - Service / Reparaturen abgerufen werden , welche in der Vergangenheit über eine VW - Werkstatt am Fahrzeug erledigt wurden .
Bj. 2004 ... 2,0 TDI mit 136 PS und 161.700 km 🙄
Nicht der beste " Jahrgang " 😉
= Das war noch die " Ur - Touran " Generation mit den vielen Kinderkrankheiten .
Und ist zudem noch ein Gebrauchtwagen der seine 1/2 Wertszeit wohl schon überschritten hat . 😉
Zusätzliche Gebrauchtwagen - Garantie abgeschlossen 😕 Ja / Nein
" Pickerl " ... kommst du aus Österreich 😕
Gruß
Hermy
Dann wird mich der nächste Weg wohl zu VW führen...
Nein Gebrauchtwagen Garantie haben wir keine abgeschlossen... wurden wir aber auch nicht drauf aufmerksam gemacht da der Verkäufer meiner Meinung nach den Wagen einfach loswerden wollte...
Immerhin verzieht er mittlerweile sein Gesicht wenn er mich sieht :O
Pickerl =) ja ich bin aus Österreich.
Bin ja eigentlich total begeistert von dem Auto... Ist echt ein Traum und wir haben lange darauf gespart... aber das er jetzt solche Mängel aufweist ist schon schlimm...
Werd mich auch mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen, der wohnt grad 5km entfernt... Bin gespannt was der zu berichten hat.
Zitat:
Original geschrieben von bettina182
Wie soll das gemeint sein?
Bin hier um mir von Leuten helfen zu lassen da mich die ganze Sache sowas von aufregt da ich das Auto scheinbar ohne Mängel gekauft habe... Jetzt sind allerdings welche aufgetreten und ich bin übelst suaer!!!Ich habe mir deinen Beitrag gelesen ebenso den Link dazu...
Und dann werde ich hingestellt als könnte nicht lesen oder sonstigess??
Ist das die übliche Umgangsform hier?
Als erstes solltest du Smilies verstehen können 😉
Und dann, in dem Link stehen deine Rechte, sowie das geltende Recht drin und du fragst ob du eine Chance hast ?! Was an dem geltenden Recht hast du denn nicht verstanden ?
Ebenso möchtest du einen Musterbrief, da du sonst deinem Anwalt die Sache übergibst ?! 2 Zeilen um dem Händler eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, mehr ist es doch nicht. Aber dann mach dir doch nicht die Mühe, geh gleich zum Anwalt und du hast keinen Ärger mehr.
Jetzt versteh ich dich =)
Erstmal zu VW.
Dann bekommt der nette Verkäufer einen Brief... und dann eventuell mein Anwalt.
😉 danke
Hallole ...
So schaut's aus .
Und jetzt schlafen wir erst mal eine Nacht über die neuen Erkenntnisse beim / zum Gebrauchtwagenkauf 🙄
Guud Nachchcht ...
Gruß
Hermy