Hilfe!! Felgengutachten
Hallo!
Ich habe mir neue Felgen gekauft und habe mir das Gutachten gerade mal durchgelesen was ich für Auflagen erfüllen muss,dabei verstehe ich aber ein paar Sachen nicht.Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Es handelt sich um Tomason Tn4 Felgen 8,5j x 18 Zoll ET 40
In dem Gutachten steht folgende Auflagen
K1c: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 Grad hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Und die K2b: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 Grad hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Ich hoffe das mir das etwas einfacher erklären kann.
Vielen Dank schon mal
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sifrol123
Kann mir keiner Helfen?
hört sich etwas ungewöhnlich an.
Was kommen da für Reifen drauf?
Warum schaffste dir nicht lieber Felgen mit ABE an?
Lg
Andy
Das heisst eig so viel wie das du an deinen kotflügeln vorne und hinten dauerhaft angebrachte verbreiterungen anbringen musst oder du sieh ziehen musst
Hi,
wie schon gesagt laut Gutachten mußt du die Kotflügel ziehen oder Verbreiterungen anbringen.
Montier doch einfach mal ein Rad und schau wie weit es über die karosserie raus steht.
Wenn du senkrecht von oben drauf schaust darf der Reifen nicht über die Kante des Kotflügels raus schauen und zwar in dem genannten breich von 30 und 50° jeweils aus der Senkrechten gesehen.
ist schwierig zu beschreiben,am besten fährst du einfach mal hin und schaust was der Prüfer haben möchte. Wenn der reifen net extrem krass raus steht akzeptieren die es manchmal auch ohne Nacharbeit.
Gruß tobias
und genau so seh ich das auch...
ich fahre et 35 und hab alles abgenommen bekommen dann wird das bei dir kein problem
Zitat:
Original geschrieben von Andy_1962
hört sich etwas ungewöhnlich an.Zitat:
Original geschrieben von Sifrol123
Kann mir keiner Helfen?
Was kommen da für Reifen drauf?
Warum schaffste dir nicht lieber Felgen mit ABE an?
Lg
Andy
Die Felgen haben doch eine ABE für mein Fahrzeug. es kommen 225/40 R18 92 H Reifen drauf. mfg
Hi,
das kann dir nur dein TÜV Prüfer sagen 😉
bei deinen Felgen ist ja scheinbar trotz ABE eine Einbauabnahme erforderlich. Nicht ungewöhnlich bei Felgen. Und wenn da in den Auflagen eine Verbreiterung der karosserie gefordert wird kann der Tüv Prüfer das eben auch verlangen für die Einbauabnahme.
Aber wie schon gesagt er kann es auch so akzeptieren. Du kannst dich ja mal umhören ob es in deiner Gegend einen Prüfer gibt der das ganze mit gesundem menschenverstand sieht.
Gruß tobias
Ich habe mich mal kurz umgeschaut, für die TN4 8,5x18 ET40 gibts kein ABE sondern nur ein Teilegutachten, also gehts dir so wie mir kürzlich, mit 7,5x17 ET35, habe jetzt auf 7,5x17 ET47 gewechselt u. die werden ohne Radkastenverbreiterungen eingetragen.
Vielleicht hast du aber Glück, ich hatte überstehende Reifen schonmal bei meinem BMW, da nervte mich das schleifen beim einfedern gehörig trotz bördeln. Möchte ich nicht mehr....
Grüsse
CMONE
Das klingt aber jetzt nicht gut.Ich mach mir gerade echt sorgen. Aber wieso stellen sie dann auch für das Auto dann so ein Gutachten aus wenn so viel geändert werden muss?? Versteh ich nicht
hiho
weil nen gutchten nen gutchten ist und keine ABE
Gutchten macht eine besichtung bzw Vorführung durch den tüv prüfer notwendig ( abnahme nach 19.3 )
wer schön sein will muss leiden ....war schon immer so und wird auch immer so bleiben ....
wenn du dir felgen geholt hättes die serienmässig sind von den maßen her ...müsste du auch nix rumbasteln ....
bei den meisten felgen ab 8 zoll breite stehen solche auflage mit drinne ( abdeckung an achse 1 und 2 ggfs. für freigängigkeit sorgen ..ggfs bearbeiten der hintern strossfänger ..usw... bei manche herstellern ( z.b. bmw ) muss auch ein lenkwinkelbegrenzer eingebaut werden/sein damit mann bestimmte felgen fahren darf ..)
Gruss Dirk
Ups, ich habe natürlich unter meinem GoPl geschaut, du hast ja einen Golf V (1K), der Felgengenerator spuckt hier gar kein Gutachten für die TN4 aus, nur für die TN3?
Aber vielleicht klappt es trotzdem, draufschrauben oder in die Werkstatt damit, vielleicht reicht etwas ziehen schon aus.
Sorry...genau die gleichen Probleme hatte ich auch, mein Fahrzeug wurde bei der Felge 7,5x17 ET35 auch als Kompatibel gelistet, dass Auflagen zur Radkastenverbreiterung Bedingung dafür waren, stand nirgends, nur eben im Teilegutachten, dass ich mir glücklicherweise vor der Auslieferung noch besorgt hatte.
Dank der Leutz hier, habe ich mich über die ET aufklären lassen und der Verkäufer schickt mir jetzt die gleiche Felge anstatt ET35 mit ET47 bei der dann keine Auflagen im Teilegutachten bzg. Radkastenverbreiterungen stehen u. somit einer Eintragung beim TÜV wohl nix mehr im Wege steht.
Hätte auch nicht gedacht, dass das so ein Act sein kann....
Grüsse
CMONE
Hi,
wer sagt denn das durch ein Gutachten eine Problemlose Eintragung ohne weitere Arbeiten möglich sein sollte.
Ein Gutachten macht eine Eintragung überhaupt erst möglich und legt die Rahmenbedinungen fest unter denen eine Eintragung möglich ist.
Als Käufer sollte man sich das Gutachten immer vor dem Kauf durchlesen und dann entscheiden ob man bereit ist die Auflagen zu erfüllen.
wenn du das nicht möchtest mußt du dir halt schmalere Felgen bzw. Felgen mit einer höheren ET kaufen.
Gruß tobias
Naja ich sag mal so mehr als versuchen kann Mann es nicht. Aber selbst in der übereinstimmungsbescheinigung steht drin das ich auch Felgen mit 225/45 R17 drauf machen kann mit 7j und ET54 so viel Unterschied ist doch da nicht oder?