Hilfe!!! Dringendes Problem !
Huhu,
ich hab ein Fahrwerk bei http://www.aklcarstyling.de/ bestellt, also per mail... möchte das Fahrwerk nicht, da ich mein Auto demnächst verkaufen werde. Der Preis für das Fahrwerk beträgt 609 € .. jetzt will er aber eine Entschädigung von 93,35 € haben. Eine schriftliche Bestellung liegt aber nicht vor .. per mail könnte man viel hindrehen odeR?
Die AGB´s sind aber nirgends auf der Page zu finden ... wie sieht das ganze rechtlich aus, muss ich bevor ich einen Kauf abschließe mit den AGB´s einverstanden sein?
Schonmal Danke für jede Antwort von euch... !!
MFG
22 Antworten
hi,
Kannst nur auf Kulanz des Händlers hoffen.Da du sonst keinen driftigen Anfechtungsgrund hast.Wirst du wegen Nichterfüllung mit dieser Entschädigung rechnen müssen.Aber probier es doch mal mit der "Ausrede" das du deinen Wagen zerschossen hast.Vielleicht kommt der Händler dir dann entgegen.
Grüße
der typ ist doch kein handel mann!!!!
der verkauft nur die sache die es billig gibt auf seiner hp teurer 😁
[ZITAT]
Zum Thema "Sicherheit beim Bestellen":
Sie bekommen, wenn Sie möchten, eine Fax- oder e-mail Bestätigung von uns!
Desweiteren gilt Ihr Kontoauszug bei Überweisungen als rechtskräftiger Beweis!
[/ZITAT]
hast du eine email bestätigung???
ansonsten solltest du sagen da du keine bestätigung bekommen hast hast du dich anderweitig entschieden und hast bei D&W gekauft.
weiss man nicht das man sein wagen verkauft?? oder fällt einem das später ein??
also ein auto was ich verkaufe da stecke ich doch kein geld mehr rein!
gruss
Ja eine Bestätigung liegt vor.. er kann doch auch nachweisen, das er eine Bestätigung rausgeschickt hat.
...da Du über das Internet bestellt hast (oder telefonisch, per Fax, oder wie auch immer) fällt Dein Geschäft unter die Rubrik "Haustürgeschäfte", die Dir ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen einräumt (und ohne Kosten, bis auf die Versandkosten beim Transport zu Dir, nicht der Rückweg!). Wenn Du in den 14 Tagen bist, dann kann der Typ noch so lustige Briefchen schicken, das wird ihm nicht helfen; diese Bestimmung ist übrigens in den AGB's nicht ausschließbar, und es genügt, wenn Du die Rückgabe innerhalb der 14 Tage nach ERHALT der Ware beim Händler anmeldest...
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Leute...einige von euch wissen, daß ich Anwalt bin..will hier also nicht als "Klugscheißer" dastehen. Wenn AKL ein Händler, d.h. ein Unternehmer ist und du als Privatmann das Teil online bestellt hast muß der Händler dich darauf hinweisen, daß dir ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes, eingearbeitet in das BGB in §§ 312 ff. BGB zusteht (§§ 312b,d BGB)
Das Widerrufsrecht besteht nach § 355 BGB. In der regel 2 Wochen frist, hat er dich nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen beträgt die Frist 6 Monate..also schnell ran, begründen mußt du den Widerruf nicht, aber demnächst keine voreiligen Käufe tätigen.
@ AKL..ihr seid glaub ich auch hier vertreten..kann das sein..ich will demnächst evtl bei euch nen ESD kaufen..also nicht böse sein..hier ist ein Forum, wo jeder jedem hilft ! 😁
Übrigens...noch ein Tip für alle von wegen AGB´s. Es gibt eigentlich keine verträge, bei denen man mit der Unterschriftsleistung oder der bestellung nicht gleichzeitig auch bestätigt, daß man zuvor kenntnis bzw. die Möglichkeit der kenntnisnahme von Ihnen hatte..also mit dem Argument Hab die ABG´s nicht gelesen..kommt man nicht weiter...Widerrufsgesetz gilt aber nicht bei reinem Kauf unter Verbrauchern (sprich Privatleuten)
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen wenn du Dir die AGB´s durchließt weißt Du genauer bescheid aber zahlen musst Du so denke ich wenn er das Teil extra besorgen musste bzw. bestellt hat und ihm dadurch kosten entstanden sind, dass muss aber in den AGB´s stehen!!
Berichtigt mich wenn ich falsch liege!
Auf die AGB´s kommts hier eigentlich gar nicht an, entweder er hat das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz oder nicht, selbst wenn seine AGBs die Widerrufsrecht nach diesem Gesetz ausschließen sollten..meines Erachtens wäre dann die entsprechende AGB Klausel unwirksam, da dies eine überraschende Klausel ist und das Widerrufsrecht nicht dispositiv, d.h. nicht abbedungen werden kann
...letzte Frage: Wieso eigentlich AGB's? Was soll das denn heissen? "Allgemeine Geschäftsbedingungen's"?
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
...letzte Frage: Wieso eigentlich AGB's? Was soll das denn heissen? "Allgemeine Geschäftsbedingungen's"?
ja mein lieber ohne S!! 😁
*hehe*
also AGB allgemeine geschäftbedingungen sind ja schon mehrzahl *gg* 😉
@ Murat
Hey..Du bist ja einer...😁
Soweit ich Deine Beiträge verfolge nimmst Du es weder mit genauer terminologie noch mit der neuen Rechtschreibreform (mit der alten Rechtschreibung allerdings auch nicht) nicht sehr genau.
Schreibfehler machen wir hier alle, weil wir im Eifer des gefechts tippen.
Also AGB ist wie Du richtig sagst das Kürzel für allg. Geschäftsbedingungen, der Plural ist dem Wort (Kürzel) also bereits immanent. Gut. Verwendest Du aber im Sprachgebrauch das Kürzel AGB an sich, dann setzt man das ´s am Ende dran, um den Plural zu verdeutlichen, auch wenn es an sich klar ist. Kannst Du in gerichtlichen Urteilen nachlesen. Im übrigen kann man sich darüber sicher trefflich streiten, ob es mit oder ohne `s terminologisch korrekt ist (für sowas muß man doch wirklich nicht den Duden bemühen 😁). In der Praxis jedenfalls ist mir nur die handhabung "AGB´s" bekannt.
Hoffe Du kannst jetzt wieder ruhig schlafen Murat 🙂
War ja bloß so ein Einwurf von mir, und in keiner Weise zum Thema. Man liest immer "BMW's", "PKW's", "AKW's", "ICE's", "GmbH's" etc., und so ganz korrekt ist das nicht. Zunächst mal hat im Deutschen Plural ein Apostroph nichts verloren. Bei dem 's' an sich scheiden sich die Geister. Laut Duden sollte es vor allem dann gesetzt werden, wenn man sonst den Plural nicht erkennen würde, also bei weiblichen Abkürzungen ("GmbHs"😉. Andere sagen, es könne selbst bei "LKW" stehen (also "die LKWs"😉, denn "LKW" ist ein eigenes Wort und wird auch als Abkürzung ausgesprochen.
Ist ja nur nebenbei, aber vernünftige Sprache liest sich einfach schneller und schöner...
Viele Grüße
Uli
@ Uli (Beethoven)
Ich glaube wir beide haben damit unseren Beitrag zur Aufrechterhaltung des lexikalischen Niveaus hier im Forum geleistet 😁 😁
... oder orthographischen Niveaus ?????????????
..Sind wir nicht alle ein bißchen bluna ...äh ..E36 ???