hilfe die bullen...
hey, so hab da ein problem....
hatte ja das problem mit dem tüv, weil der so teuer war... jetzt war ich unterwegs und die polente hällt mich an... so weit so gut... schein gezeigt, der prüfer schon voll abgefackt ( zwei seitig) dann auf einma freut der sich, hatte ich das abe für meinen bösen blick gegeben, da meint der nein, das gilt nicht, weil ich die blenden an den grill drann gemacht habe...
er meinte ich müsse dann den grill mit dem bösen blick(der ja abe hat/der grill is original mit rausgetrennter mittelstrebe) eintragen lassen, da dafür das abe nicht gilt... was jettz muss in 3 tagen dahin und entweder ab haben oder eingetragen...
stimt das== habe kein bock auf ne einzelabnahme, is mir zu teuer...
danke schonmal
greetz sac
24 Antworten
wenn in der ABE ne Anbauanleitung drin war, die sagt, daß du die an die Scheinwerfen dranbasteln mußt, denk ich mal, mußt du die auch dort dran machen, sonst gilt die nich - wenn gar keine Anleitung dabei war, könnte man sich drüber streiten
wie sieht das denn aus - haste mal n Bild?
ich habe die klipps benutzt wo die sonst auch mit festgemacht werden müssen.... sorry ich habe keine funktionierende digicam
sieht in etwa so aus...
so als etwares beispiel
Re: hilfe die bullen...
Zitat:
Original geschrieben von Sackratte
...habe kein bock auf ne einzelabnahme, is mir zu teuer...
Gutes Tuning gibt's eben nicht zum Nulltarif...😉
Hi,
Dan würde ich dir Sagen du hat rech gehabt, denn wenn du nen bösenblick hat der auf den scheinwerfern liegt, und dan ist es egal ob du abe mit anleitung oder ohne hast, und du diese mit dem grill zusammen fügst als ein ganzes stück haben die politesen schon recht, da verfält die abe und du kannst bei nem strengen polizisten sogar 1punkt bekommen.
Meine empfelung ist natürlich eintragen lassen abmontieren oder trennen, ich persönlich würde den grill abmachen nen anderen dran hin fahren vorführen, und dan wieder umbauen, und bei gelegenheit wenn du mal etwas geld hast ne abnahme machen, wenn du es so behalten willst. Jedoch lohnt es sich dan besser so nen grill mit blick zu kaufen den bekommst du schon ba 50€ bei ebay.
Auf jeden fall hast du sehr schlechte karten den die politesen haben in diesem falle recht.
mfg
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angenommen du verstzt jetzt alles (was die bemängelt ham) in Originalzustand und führst das beim Tüv vor... musste das bezahlen?
wie gehts dann weiter? ich meine irgendwie musst du das Ergebnis (dass du dort warst) auch den Bullen mitteilen... oder?
Moin!
Ich würds auch eintragen lassen, dann hast du wenigstens Ruhe, ich habs auch eintragen lassen und alle sind glücklich ;-)
ist doch egal 😁
Ich habe heute auch mein bösen Blick abgemehrt - sah scheiße aus und war eh nich eingetragen... Meine lasierten Rückleuchten hab ich bei der Gelegenheit auch gleich ausgemustert - war mir zu heikel das ganze Thema... 😉
und jetzt fährste komplett ohne Rückleuchten???? 😁
aber das Wort "ab- bzw. drangemehrt" wird hier keiner verstehen... das gibts bloß in Sachsen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
angenommen du verstzt jetzt alles (was die bemängelt ham) in Originalzustand und führst das beim Tüv vor... musste das bezahlen?
Klar.
Irgendwie muß der Prüfer ja für seine Dienstleistung entlohnt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
"ab- bzw. drangemehrt"
... *ähhäm* ich meinte natürlich demontiert... 😁
sieht jetzt irgendwie nackig aus - hinten - vorne 🙁
😁 ich hab heut och am Auto rumgemehrt...
sah mit den schwarzen RL wirklich besser aus... aber is leider ni erlaubt 🙁
hält dein Cleaning-Tesa eigentlich noch?