Hilfe beim Rädern

VW Golf 4 (1J)

Hi und zwar folgendes Problem

Mein Golf hatte Sommeräder drauf (175/80 R14)
Und ich hatte mir heute Orginal Golf 4 Stahl winterräder geholt (195/65 R15)

So jetzt ist folgendes Problem

In meinen Fahrzeugschein steht aber nur 175/80 R14 drinne

Aber ich habe mal Gegoogelt und meine Daten und alles angegeben und normalerweise dürfte er von Vw aus

205/55 R16
195/65 R15
175/80 R14
Fahren

Kann es damit zusammenhängen das mein Vorbesitzer ein anderes Fahrwerk eingebaut und eintragen lassen hat….

Jetzt meine Frage wie würdet ihr reagieren/handeln weil es sind ja schließlich originale Räder was man auch bei einer Kontrolle ergoogeln kann

Liebe Grüße und danke schonmal für eure Antwort

15 Antworten

Das passt schon. Es gibt Umrechnungstabellen für die Prüfer / Polizisten.
Alle möglichen Auflistungen der zulässigen Größen sind vor ein paar Jahren weggefallen. Letztendlich zählen die zulässigen Größen im CoC (Certificate of Conformity).
Ich gehe davon aus dass kaum ein aktueller Golf IV Besitzer ein CoC seines Fahrzeuges im Besitz hat.

195/65 R 15 ist für die höher motorisierten Standard. Die kleineren Motoren durften aufgrund der kleinen Bremse auch 14 Zöller fahren. Als Extra gab es aber auch die 15 und 16 Zöller. Sollte also kein Problem darstellen.
Steht normal im COC oder im alten weißen KFZ-Brief.

Zitat:

@das-markus schrieb am 14. Januar 2024 um 18:39:43 Uhr:



Alle möglichen Auflistungen der zulässigen Größen sind vor ein paar Jahren weggefallen.

Genau wie die Liste aller Vorbesitzer eines Fahrzeugs im Brief und die Tatsache, dass der Brief als Eigentumsnachweis gilt u.a.

Da haben 20 hoch bezahlte Beamte jahrelang drüber nachgedacht, wie sie den Autofahrern wieder mal einen reinwürgen können!

Zitat:

@orion2000 schrieb am 14. Januar 2024 um 19:05:48 Uhr:



Zitat:

@das-markus schrieb am 14. Januar 2024 um 18:39:43 Uhr:



Alle möglichen Auflistungen der zulässigen Größen sind vor ein paar Jahren weggefallen.

Genau wie die Liste aller Vorbesitzer eines Fahrzeugs im Brief und die Tatsache, dass der Brief als Eigentumsnachweis gilt u.a.

Da haben 20 hoch bezahlte Beamte jahrelang drüber nachgedacht, wie sie den Autofahrern wieder mal einen reinwürgen können!

Also sollte mir da keine Strafe drohen oder sonstiges

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Moin!

Zitat:

@Mk4_Fahrer schrieb am 14. Januar 2024 um 18:32:46 Uhr:


(...)
Kann es damit zusammenhängen das mein Vorbesitzer ein anderes Fahrwerk eingebaut und eintragen lassen hat….

Wie? Echt jetzt? Tiefergelegter 1.4er auf 175ern? 😉

Das wissen wir nicht. Welches Fahrwerk ist vrebaut?

Zitat:

Jetzt meine Frage wie würdet ihr reagieren/handeln weil es sind ja schließlich originale Räder was man auch bei einer Kontrolle ergoogeln kann
(...)

Welcher Motor? 195er sind eigentlich kein Prob ...

15" 195er wurden etwa 2002 Standard für 1.4, 1.6 und SDI.

@Mk4_Fahrer

In den aktuellen Fahrzeugscheinen ist meistens nur die kleinste erlaubte Reifengröße eingetragen. Alle von Dir aufgeführten Reifengrößen dürfen auf deinem Golf gefahren werden. Also alles gut.

Zitat:

@Wendtland schrieb am 14. Januar 2024 um 19:43:58 Uhr:


Moin!

Zitat:

@Wendtland schrieb am 14. Januar 2024 um 19:43:58 Uhr:



Zitat:

@Mk4_Fahrer schrieb am 14. Januar 2024 um 18:32:46 Uhr:[/

Welcher Motor? 195er sind eigentlich kein Prob ...
15" 195er wurden etwa 2002 Standard für 1.4, 1.6 und SDI.

Verbaut ist ein 1,6 sr Motor und Fahrwerk ist von ta technix

Würde da auch kein Prob bei den 195ern auf 15" beim 1.6 SR sehen. Der Highline hatte die ab Werk.
MIch wundert nur etwas, dass der Vorbesitzer tieferlegt und 175er weiterfährt. Oder er hat die größeren Räder bereits vorher separat verscherbelt ...

Gibt es denn noch weitere Modifikationen?

Zitat:

@das-markus schrieb am 14. Januar 2024 um 18:39:43 Uhr:


Ich gehe davon aus dass kaum ein aktueller Golf IV Besitzer ein CoC seines Fahrzeuges im Besitz hat.

Kenne eine rühmliche Ausnahme, allerdings auch Erstbesitz.

Servus!

Als ich den Threadtitel gelesen habe, hatte ich erst einen riesigen Schreck bekommen. Dachte, es ginge um eine mittelalterliche Bestrafungsmethode. 😰
Ich war nach dem Anklicken echt erleichtert, dass es nur um die Zulässigkeit von Raddimensionen geht. 🙂

Zitat:

@Zieleitz schrieb am 15. Januar 2024 um 00:35:03 Uhr:


Servus!

Als ich den Threadtitel gelesen habe, hatte ich erst einen riesigen Schreck bekommen. Dachte, es ginge um eine mittelalterliche Bestrafungsmethode. 😰
Ich war nach dem Anklicken echt erleichtert, dass es nur um die Zulässigkeit von Raddimensionen geht. 🙂

Ich dachte auch schon dass Jemand "gerädert sei" oder "gerädert ist".
Was so eine falsche Anwendung der Präposition "bei" im Dativ (3. Fall) (beim = bei dem) so anrichten kann.
Evtl. brauchte der Themenstarter daher Hilfe bei einer Straftat. Weil Jemand gerädert werden soll.

Die deutsche Sprache ist schon erstaunlich.

Der grausame Tod von Jean Calas (1762)

Zitat:

@das-markus schrieb am 15. Januar 2024 um 08:52:58 Uhr:



Zitat:

@Zieleitz schrieb am 15. Januar 2024 um 00:35:03 Uhr:


Servus!

Als ich den Threadtitel gelesen habe, hatte ich erst einen riesigen Schreck bekommen. Dachte, es ginge um eine mittelalterliche Bestrafungsmethode. 😰
Ich war nach dem Anklicken echt erleichtert, dass es nur um die Zulässigkeit von Raddimensionen geht. 🙂

Ich dachte auch schon dass Jemand "gerädert sei" oder "gerädert ist".
Was so eine falsche Anwendung der Präposition "bei" im Dativ (3. Fall) (beim = bei dem) so anrichten kann.
Evtl. brauchte der Themenstarter daher Hilfe bei einer Straftat. Weil Jemand gerädert werden soll.

Die deutsche Sprache ist schon erstaunlich.

You made my (mondaymorning) Day!

Ich musste auch herrlich lachen 😁
Danke Markus !

Zum Thema, einfach zum TÜV fahren, die drucken dir sicherlich gerne eine Auflistung der Serienmäßigen Rad-Reifen Kombinationen für dein Auto aus.

Ich hab auch so ein Schreiben für meine 17“ Räder bekommen, dort steht jede Felgengrösse und jede Reifengröße drin die ich fahren darf ohne nochmals vorstellig zu werden.

Wenn man ein anderes Fahrwerk montiert hat, muss man immer prüfen, was dessen Papiere bestätigen.
Die Betriebserlaubnis ist öfters auch auf verschiedene Rad-Reifen-Kombinationen begrenzt, es muss ja auch tauglich und frei gegeben sein.

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