Hilfe bei der Bestimmung der Reifenmerkmale für den 5er (Geschw. Index, Load Index, BMW *)

BMW 5er G30

Hallo zusammen

Ich bräuchte langsam Sommerreifen, aber ich steh ein wenig mit der Thematik an und brauche HILFE!

Ausgangslage: Gesucht sind hochwertige, komfortable 19" Mischreifen (VA 245/40, HA 275/35) ohne RFT. Preis ist zweitrangig. Fahre selten über 200kmh (da nicht in DE zuhause).

Wenn ich z.B. bei Reifendirekt.ch nach den Dimensionen suche, stehe ich bei folgenden Merkmalen an:

1.) Braucht's den BMW Stern (*)? Sind die besser verarbeitet? Verliere ich evt. Gewährleistung ohne?

2.) Non-RFT sind meistens mit XL bezeichnet (also verstärkt, bzw. extra load). Wird da nicht das eine Übel mit dem anderen getauscht?

3.) Führt ein tieferer Geschwindikeitsindex zu besserem Komfort? Z.B. "W" anstelle von "Y" oder "(Y)"?

4.) Welchen Loadindex benötige ich für einen G30 540d auf der VA und HA??? Braucht es da evt. 100 oder reichen auch 96?

FÜR EURE HILFE BIN ICH AUSGESPROCHEN DANKBAR!

Beste Antwort im Thema

"Geschichte, die sich die Leute erzählen" heisst bei Neurosenil, dass er sich das selber ausgedacht hat...

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Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 3. März 2019 um 20:55:32 Uhr:



Wie das im genauen bei BMW ist, behält der Hersteller leider für sich.

Auch das steht im weiter oben zitierten Auszug aus dem TIS.

Hier nochmal der Volltext:

Zitat:

Allgemeines:
Reifengröße, Hersteller und Reifenprofil müssen achsweise gleich sein.
Um die BMW Standards zu erreichen, sollte das Fahrzeug an allen 4 Radpositionen mit gleichem Hersteller und gleichem Reifenprofil (BMW frei gegebene Reifen) ausgerüstet sein.
Der Profiltiefenunterschied der Reifen einer Achse darf nicht mehr als 2 mm betragen (Regelgüte der Fahrwerksregelsysteme und Anforderung Fahrwerksvermessung).
Die Reifen mit den höheren Profiltiefen sind auf die Hinterachse zu montieren.
Der Altersunterschied DOT darf 4 Jahre nicht überschreiten
Beim Tausch der Reifen ist der Reifenfülldruck anzupassen.

Rädertausch zwischen den Achsen:
Um einen gleichmäßigen Abrieb zu erreichen, können die Räder zwischen den Achsen getauscht werden. Seitens BMW wird ein Wechsel der vorderen Räder nach hinten oder umgekehrt jedoch nicht empfohlen.
Der Rädertausch kann zu folgenden Kundenbeanstandungen führen:
akustische Beanstandungen.
Risiko zu erhöhter Spurrillenempfindlichkeit.
Beim Rädertausch zwischen den Achsen müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:
Verschleißbild begutachten.
Profilunterschied zwischen Vorder- und Hinterräder maximal 2-3 mm.
Rädertausch zwischen den Achsen alle 5000Km.

Zusatz Allradfahrzeug:
Reifengröße, Hersteller und Reifenprofil müssen auf allen Radpositionen gleich sein, nur bei Mischbereifung sind unterschiedliche Reifengrößen zwischen Vorderachse und Hinterachse zugelassen.
Der Profiltiefenunterschied der Reifen aller Radpositionen darf nicht mehr als 2 mm betragen (Regelgüte der Fahrwerksregelsysteme und Anforderung Fahrwerksvermessung).

Ich weise ausdrücklich auf die unterschiedlichen Formulierungen von "müssen", "sollten", "können" und "dürfen" hin.
Die Verwendung ist jeweils kein Zufall!

PS: OT: beim Öl gibt es ebenfalls ganz klare Aussagen zu "müssen", "sollen" und "können" und zudem noch Rechtsprechung. Die Fälle sind also nur sehr bedingt zu vergleichen.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 03. März 2019 um 21:19:28 Uhr:


Rädertausch zwischen den Achsen alle 5000Km.

Ja, klar...

Wenn ein Autohersteller "müssen" schreibt, handelt dieser auch rechtswidrig. Hier mal ein Schreiben dazu:
https://www.reifensuchmaschine.de/.../reifenfabrikatsbindung.pdf
Es gab wie gesagt mal eine Fabrikatsbindung, diese wurde aber aufgrund wettbewerbsrechtlicher Probleme aufgehoben.

Gruß Markus

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