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Hilfe: Auto verkauft / Käufer möchte zurück geben

BMW 3er E92
Themenstarteram 8. April 2022 um 19:41

Guten Abend an die Community,

ich habe folgendes Problem, ich habe meinen alten BMW Verkauft das Auto ist rund 16 Jahre alt. Viele Interessenten haben sich gemeldet; dann habe ich mich für einen entschieden, dieser wollte eine Besichtigung haben. Ich habe ihm gesagt der ist gerade in Reparatur, da wurden einige Teile getauscht (nicht von Werkstatt, sondern durch Familie- jedoch von KFZ-Fachleuten) nach dem Tausch habe ich nochmal Kontakt aufgenommen und gesagt das ich das Auto von der Reparatur abgeholt habe und es bei mir seit einigen Kilometern einwandfrei läuft. Besichtigung verlief gut, bei Probefahrt etc. Keine Probleme. ADAC Vertrag geschrieben ohne Haftung etc.

Nun möchte der Käufer nach einem Tag das Auto zurück geben, weil er wieder Probleme macht. Und anscheinend jetzt Öl verliert. Oder schwitzt/tropft wie auch immer..

Ich kann sein Ärgernis verstehen, Auto gekauft und ein Tag danach Probleme. Aber ich bin ja keine Werkstatt und mache bei so einem alten Auto keinen Check vor Verkauf bei einer Werkstatt…

Wie verhalte ich mich am besten?

a. ) Auto zurücknehmen, reparieren und weiterverkaufen?

b.) Rückname verweigern?

Ich meine das Auto ist schon sehr alt und hat fast seine 200.000 km.

Ich möchte auch keinen Streit oder Ähnliches auslösen, aber ich persönlich wenn ich ein altes Auto kaufe ohne Scheckheft etc. Würde die Kosten auf mich nehmen als Eigentümer/Käufer

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19 Antworten

Ich sehe es pragmatisch - Auto besichtigt, privat mit Haftungsausschluss gekauft, also mein Problem als Käufer.

Sowas ist bei einer solchen Laufleistung zu erwarten und hat der Käufer mit eingekauft. Manipuliert hast du ja nichts, wie es scheint, um den Käufer zu täuschen, indem du z.B. das Öl zuvor mit Bremsenreiniger entfernt hast - oder?

Der Kauf ist, wenn keine Täuschung dabei war, klar und eigentlich hätte der Käufer alles bei der Besichtigung/Probefahrt anschauen können. Ich habe in diesem geschilderten Fall kein Mitleid und wäre persönlich standhaft.

Ich verschiebe den Thread erst einmal ins richtige Unterforum.

Viele Grüße

Chris

Edit: Um es klarzustellen, ich würde nicht einen Cent vom Kaufpreis abrücken. Wer weiß, ob der Käufer nicht etwas anderes gefunden hat, was ihm nun besser gefällt. Du hast (offenbar) nichts falsch gemacht und daher gehört das zum Spiel, wenn man etwas älteres Gebrauchtes von Privat kauft.

Themenstarteram 9. April 2022 um 5:31

Vielen Dank für die schnelle Antwort, nein ich habe keine Ölflecken gereinigt oder Ähnliches. Das ist ein guter Punkt den Sie erwähnen mit Mitleid; danke vielmals.

Kann auch einfach eine Masche sein.

Hört man in letzter Zeit häufiger.

Du bist kein Händler, ich würde da gar nix machen.

Gekauft wie gesehen.

Wenn es keine Arglist ist oder Du nichts verschwiegen hast passt es.

Es ist doch repariert worden, wo soll Er denn jetzt öl verlieren.

Du kannst Ihn anbieten das Du das Fahrzeug ausnahmsweise zurück nimmst und z. B. 300 Euro vom Verkaufspreis zurück behälst.

Hast deine Kennzeichen mitgegeben?

 

Gekauft wie gesehen gibt es nicht, Arglist ist das Problem.

Wenn ich z. B. weiß das der Motor Probleme macht und mich der Käufer fragt ob was kaputt ist und nicht es verschweige ist es Arglist und dies würde ich selber auch nicht wollen. Überlege mal wie man selber reagieren würde wenn man so nen Fahrzeug kauft. Als Privatperson bist ja kein Mechaniker und man erkennt ja nicht alle Symtome gleich.

 

Gekauft wie gesehen war früher möglich.

Wenn du das Auto reinen Gewissens verkauft hast, dann würde ich es auch nicht zurücknehmen.

Ich verstehe zwar den Ärger oder Frust vom Käufer, aber so ist das nun mal mit alten Gebrauchten.

 

Du weißt ja auch nicht, ob er daran Schuld ist, dass das Auto jetzt ölt? Ich will ihm das nicht unterstellen, aber möglich wäre es ja.

Und wenn ein Auto mit 200.000 km bisschen schwitzt oder tropft, dann ist das kein Weltuntergang.

 

Ich hoffe du findest für dich eine Entscheidung :)

am 9. April 2022 um 22:14

Was sagt denn dein Familienangehöriger, wo die Reparatur kürzlich durchgeführt wurde - könnte ein Ölverlust etwas mit der Reparatur zu tun haben, oder hat er an einer ganz anderen Stelle repariert?

Welches Fahrzeug hast Du zu welchem Preis verkauft und was wurde wie repariert?

Ich wollte als Verkäufer schon ein paar Infos mehr haben wollen um zu entscheiden wie ich reagiere. Je nachdem was es ist kann man sich auch an den Kosten der Reparatur beteiligen und die Sache ist endgültig vom Tisch.

Im Nachgang den Kaufpreis mindern, obwohl der Käufer das Fahrzeug sogar besichtigt hat? Von versteckten Mängeln kann man wirklich nicht reden, wenn der Käufer die Möglichkeit wahrgenommen hat das Fahrzeug zu besichtigen.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 10. April 2022 um 09:24:47 Uhr:

Im Nachgang den Kaufpreis mindern, obwohl der Käufer das Fahrzeug sogar besichtigt hat? Von versteckten Mängeln kann man wirklich nicht reden, wenn der Käufer die Möglichkeit wahrgenommen hat das Fahrzeug zu besichtigen.

Das Thema ist eher arglistige Täuschung. Wenn ich absichtlich Mängel verberge kann das durchaus rechtlich Auswirkungen haben.

Als Beispiel war ja bereits angesprochen worden, dass man einen komplett verölten Motor kurz vor Besichtigung reinigt. Dazu wurde ja auch ein Vertrag geschlossen, in welchem alle bekannten Mängel aufzuführen sind.

Wenn ich also einen komplett sauberen Motor (mit Auto) kaufe, zwei Tage später alles ölt und keine Mängel im Vertrag stehen, würde ich eben auf arglistige Täuschung gehen - das gilt auch unter Privatleuten.

Nur zur Klarstellung - das soll keinerlei Vorwurf oder Mutmaßung sein!

Ich hatte so einen Fall selbst, hatte mir einen MX5 privat gekauft und durfte den nur auf privatem Gelände und daher nur sehr langsam fahren. Im Vertrag wurden keine bekannten Mängel notiert. Als ich dann zum ersten Mal über 60 (oder so) gefahren bin, sägte das Radlager vorne rechts los....

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 9. April 2022 um 06:20:23 Uhr:

Ich sehe es pragmatisch - Auto besichtigt, privat mit Haftungsausschluss gekauft, also mein Problem als Käufer.

Sowas ist bei einer solchen Laufleistung zu erwarten und hat der Käufer mit eingekauft. Manipuliert hast du ja nichts, wie es scheint, um den Käufer zu täuschen, indem du z.B. das Öl zuvor mit Bremsenreiniger entfernt hast - oder?

Der Kauf ist, wenn keine Täuschung dabei war, klar und eigentlich hätte der Käufer alles bei der Besichtigung/Probefahrt anschauen können. Ich habe in diesem geschilderten Fall kein Mitleid und wäre persönlich standhaft.

...

Deswegen hatte ich das ja geschrieben. Das ist klar - damit wird die Willenserklärung anfechtbar.

Aber mal ehrlich @Hammer - liest du hier aus der Art der Äußerung heraus, dass das wahrscheinlich ist?

Der Käufer wusste doch vielmehr, dass (vor dem Kauf) am Fahrzeug repariert wurde, er hat das Fahrzeug besichtigt und auch eine Probefahrt gemacht und dann das Fahrzeug im Wissen gekauft, dass es auch eine hohe Laufleistung aufweist.

Zitat:

Nur zur Klarstellung - das soll keinerlei Vorwurf oder Mutmaßung sein!

Kein Akt! Wir können ja hier im Forum nur diskutieren und keine belastbaren Feststellungen in einem solchen Fall treffen. Deswegen hat der TE ja sein Anliegen angebracht.

...aber alleine das zeigt mir, dass die Arglist weit entfernt ist in diesem Fall. :)

Schönen Start in die Woche!

Mich würde nur mal interessieren wie die Sache letztendlich ausgegangen ist??

Ich gehe mal davon aus, daß Du nicht arglistig getäuscht hast - bin kein Anwalt, gebe hier keine Rechtsbeatun, nur meine pers. Laien-Einschätzung - dann weißt Du auch nicht wie sehr der Käufer das Auto maximal ausgefahren bzw. "getreten" hat und z.B. einen Ölverlust selbst provoziert hat, vor lauter Freude an einem tollen Kauf (reine Spekulation meinerseit). Ölverlust kann ja viele Ursachen haben, kann man z.T. leicht beheben. Ist vielleicht ein frisches, "zu dünnes" Öl reingekommen? Manche BMW verlieren am Ölfiltergehäuse auch massiv Öl, muß halt eine Werkstatt anschauen. Wer ein gebrauchtes Auto kauft, kauf kein Neues mit Garantie, wer von privat kauft, kauft eben günstiger als beim Gebrauchthändler, aber sollte unbedingt einen Gebrauchtwagencheck durchführen. Ich denke, es gibt auch Leute, die probieren "Nachverhandeln", "Drohen", "Bedrohen" - im Zweifel halt auch Hilfe suchen (Polizei, Rechtsanwalt).

PS: ich hatte mal ein Auto 3 oder 4x online verkauft - 2 kamen nicht, drohten später, sie hätten doch das Auto ersteigert und wollten sogar Schadensersatz, obwohl sie garnicht gezahlt hatten und nicht das Auto angeschaut. Einer hat sich entschuldigt, daß er den Standort nicht sah und mit LKW 1000 km mehr fahren müsste, das wäre zu lang... einer hat sich den Wagen angeschaut und wollte dann nach Ersteigern nachverhandeln, das habe ich abgelehnt und später für mehr nach 30 min Telefonat (ohne Besichtigung problemlos) verkauft... Dennoch verkaufe ich nur noch an befreundete Werkstätten/ KFZ-Betriebe - ohne all den Ärger mit Dummschwätzern, Sache von 5 min.

Interessant fände ich die Frage, welche Reparaturen genau durchgeführt wurden. Wie schon gesagt unterstelle ich hier KEINE arglistige Täuschung o.ä. gegenüber dem Verkäufer.

Wenn aber im Bereich des Motors Reparaturen durchgeführt wurden, kann es auch mal zu Fehlern kommen,

die ggfls. zu den Problemen führen KÖNNTEN.

Dann würde ich schon eine gewisse (moralische) Verpflichtung sehen, diese Fehler zu korrigieren.

Wenn aber (als blödes Beispiel) die Aussenspiegel getauscht wurden, gibt es hier eher keinen Zusammenhang.

Ist von aussen kaum zu beurteilen, ebenso Faktoren wie die Frage, wie der Käufer mit dem Auto umgegangen ist.

Privatverkauf ist immer was anderes und Garantie/Gewährleistung kann man ja zum Glück ausschliessen, ebenso wie Rückgabe.

Das wäre ohnehin noch eine Frage an den Starter des Themas - wenn im Vertrag eine Rücknahme ausgeschlossen wurde (was ich immer machen würde) ist die Sache eh rechtlich klar.

Nachverhandeln geht eh nur bis zu Unterschrift, danach ist das Thema durch....

Nur die arglistige Täuschung bleibt da, die man als Käufer aber auch beweisen muss.

Nochmal gesagt, ich unterstelle niemandem etwas, erlaube mir kein Urteil und gebe keine Beratung, das ist nur

meine Meinung....

@E92_beam könnte ja mal posten,was die Werkstatt so kurz vor dem Verkauf noch gemacht hatte.

Ich als Käufer hätte da Schmerzen ein Fahrzeug direkt nach einem Werkstattaufenthalt zu übernehmen.

Geht mir schon beim eigenen so, nach einer Reparatur wird die nächsten Tage erst um Kirchturm gefahren

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