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Hilfe: Auto verkauft / Käufer möchte zurück geben

BMW 3er E92
Themenstarteram 8. April 2022 um 19:41

Guten Abend an die Community,

ich habe folgendes Problem, ich habe meinen alten BMW Verkauft das Auto ist rund 16 Jahre alt. Viele Interessenten haben sich gemeldet; dann habe ich mich für einen entschieden, dieser wollte eine Besichtigung haben. Ich habe ihm gesagt der ist gerade in Reparatur, da wurden einige Teile getauscht (nicht von Werkstatt, sondern durch Familie- jedoch von KFZ-Fachleuten) nach dem Tausch habe ich nochmal Kontakt aufgenommen und gesagt das ich das Auto von der Reparatur abgeholt habe und es bei mir seit einigen Kilometern einwandfrei läuft. Besichtigung verlief gut, bei Probefahrt etc. Keine Probleme. ADAC Vertrag geschrieben ohne Haftung etc.

Nun möchte der Käufer nach einem Tag das Auto zurück geben, weil er wieder Probleme macht. Und anscheinend jetzt Öl verliert. Oder schwitzt/tropft wie auch immer..

Ich kann sein Ärgernis verstehen, Auto gekauft und ein Tag danach Probleme. Aber ich bin ja keine Werkstatt und mache bei so einem alten Auto keinen Check vor Verkauf bei einer Werkstatt…

Wie verhalte ich mich am besten?

a. ) Auto zurücknehmen, reparieren und weiterverkaufen?

b.) Rückname verweigern?

Ich meine das Auto ist schon sehr alt und hat fast seine 200.000 km.

Ich möchte auch keinen Streit oder Ähnliches auslösen, aber ich persönlich wenn ich ein altes Auto kaufe ohne Scheckheft etc. Würde die Kosten auf mich nehmen als Eigentümer/Käufer

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19 Antworten
Themenstarteram 11. April 2022 um 18:21

Zitat:

@motor_talking schrieb am 10. April 2022 um 00:14:26 Uhr:

Was sagt denn dein Familienangehöriger, wo die Reparatur kürzlich durchgeführt wurde - könnte ein Ölverlust etwas mit der Reparatur zu tun haben, oder hat er an einer ganz anderen Stelle repariert?

Danke auch für deinen Beitrag, also die Reparaturen haben nur einige Messinstrumente betroffen. zum Beispiel der Sensor der die Nockenwellen Position misst. Und vor einigen Monaten noch das AGR weil das AGR war undicht, aber das ist auch schon Monate her und war seit der Reparatur total dicht und blieb auch immer schön „Silber“ also keine dunklen Flecken. Aber direkter Eingriff am Motor oder anderen Öl-führenden Teilen hat nicht stattgefunden.

Themenstarteram 11. April 2022 um 18:27

Zitat:

@ESPEX schrieb am 9. April 2022 um 21:57:13 Uhr:

Wenn du das Auto reinen Gewissens verkauft hast, dann würde ich es auch nicht zurücknehmen.

Ich verstehe zwar den Ärger oder Frust vom Käufer, aber so ist das nun mal mit alten Gebrauchten.

Du weißt ja auch nicht, ob er daran Schuld ist, dass das Auto jetzt ölt? Ich will ihm das nicht unterstellen, aber möglich wäre es ja.

Und wenn ein Auto mit 200.000 km bisschen schwitzt oder tropft, dann ist das kein Weltuntergang.

Ich hoffe du findest für dich eine Entscheidung :)

Ja grundsätzlich hatte ich auch ein reines Gewissen, ich meine weil es gerade aus der Reparatur kommt. Hat man da natürlich etwas mulmiges Gefühl. Aber dadurch das ich es offen kommuniziert habe. Und das Fahrzeug auch offen präsentiert habe. Und auch die Probefahrt aus der Stadt raus kein Problem war. Kann ich mein Gewissen schon beruhigen :)

Aber besten danke für die Antwort.

Themenstarteram 11. April 2022 um 18:33

Zitat:

@Hammer schrieb am 11. April 2022 um 10:59:00 Uhr:

Interessant fände ich die Frage, welche Reparaturen genau durchgeführt wurden. Wie schon gesagt unterstelle ich hier KEINE arglistige Täuschung o.ä. gegenüber dem Verkäufer.

Wenn aber im Bereich des Motors Reparaturen durchgeführt wurden, kann es auch mal zu Fehlern kommen,

die ggfls. zu den Problemen führen KÖNNTEN.

Dann würde ich schon eine gewisse (moralische) Verpflichtung sehen, diese Fehler zu korrigieren.

Wenn aber (als blödes Beispiel) die Aussenspiegel getauscht wurden, gibt es hier eher keinen Zusammenhang.

Ist von aussen kaum zu beurteilen, ebenso Faktoren wie die Frage, wie der Käufer mit dem Auto umgegangen ist.

Privatverkauf ist immer was anderes und Garantie/Gewährleistung kann man ja zum Glück ausschliessen, ebenso wie Rückgabe.

Das wäre ohnehin noch eine Frage an den Starter des Themas - wenn im Vertrag eine Rücknahme ausgeschlossen wurde (was ich immer machen würde) ist die Sache eh rechtlich klar.

Nachverhandeln geht eh nur bis zu Unterschrift, danach ist das Thema durch....

Nur die arglistige Täuschung bleibt da, die man als Käufer aber auch beweisen muss.

Nochmal gesagt, ich unterstelle niemandem etwas, erlaube mir kein Urteil und gebe keine Beratung, das ist nur

meine Meinung....

Danke für deine Antwort und dein Verständnis, es wurde nichts gemacht was mir Öl zutun hat. Vor einigen Monaten mal das AGR weil es ein wenig getropft hatte. Aber das AGR ist schon seit Monaten trocken. Die aktuellen Reparaturen haben elektronische Einheiten betroffen unter anderem Nockenwellen Sensor jedoch Zubehörteil (nicht original BMW). Vielleicht mal die Steckverbindungen prüfen, weil er jetzt unsauber läuftt laut Käufer - Aber bei mir lief er wunderbar nach der Reparatur.. ich warte einfach mal ab was jetzt noch kommt.. :-) Kennzeichen habe ich leider mitgegeben, jetzt eiert der BMW wahrscheinlich irgendwo mit meinen Kennzeichen rum ??

Ordentliche Verkaufsanzeiige an die ZUB und dann geht's von da aus weiter. Gehe mal davon aus Du hast einen ordentlichen KV gemacht und die persönlichen Daten des Käufers überprüft.

Er wird Dich nun mit dem angemeldeten Zustand unter Druck setzen.

Ein weiterer Grund nur abgemeldet zu übergeben

Themenstarteram 11. April 2022 um 20:24

Zitat:

@Hammer schrieb am 11. April 2022 um 07:10:48 Uhr:

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 10. April 2022 um 09:24:47 Uhr:

Im Nachgang den Kaufpreis mindern, obwohl der Käufer das Fahrzeug sogar besichtigt hat? Von versteckten Mängeln kann man wirklich nicht reden, wenn der Käufer die Möglichkeit wahrgenommen hat das Fahrzeug zu besichtigen.

Das Thema ist eher arglistige Täuschung. Wenn ich absichtlich Mängel verberge kann das durchaus rechtlich Auswirkungen haben.

Als Beispiel war ja bereits angesprochen worden, dass man einen komplett verölten Motor kurz vor Besichtigung reinigt. Dazu wurde ja auch ein Vertrag geschlossen, in welchem alle bekannten Mängel aufzuführen sind.

Wenn ich also einen komplett sauberen Motor (mit Auto) kaufe, zwei Tage später alles ölt und keine Mängel im Vertrag stehen, würde ich eben auf arglistige Täuschung gehen - das gilt auch unter Privatleuten.

Nur zur Klarstellung - das soll keinerlei Vorwurf oder Mutmaßung sein!

Ich hatte so einen Fall selbst, hatte mir einen MX5 privat gekauft und durfte den nur auf privatem Gelände und daher nur sehr langsam fahren. Im Vertrag wurden keine bekannten Mängel notiert. Als ich dann zum ersten Mal über 60 (oder so) gefahren bin, sägte das Radlager vorne rechts los....

-

Danke auch für deinen Beitrag, von arglistiger Täuschung kann ich mich mit guten Gewissen distanzieren. Also sichtlich hat im Motorraum nichts „geölt“ auf der Bühne war er unmittelbar vor dem Verkauf nicht. Daher kann ich natürlich nichts ausschließen, jedoch denke ist das Öl ein sekundäres Problem, das primäre Problem was der Käufer mitteilte ist ein ruckeln.. natürlich ist es verdächtig wenn es direkt nach dem Verkauf passiert, ich denke es ist auch eine andere Belastung wenn das Auto immer mal 20-30 km Fährt und danach kommt eine Strecke von 400-500 km

Also ich sehe deine Antwort auch nicht als Vorwurf - wollte nur mal auf das Thema Bezug nehmen :-)

Probefahrt war bei mir im vollen Ausmaß möglich, da Auto noch angemeldet war. Ich denke einerseits wenn der Käufer das Auto genau gesehen und gefahren hat und bei mir vor dem Hof rollt bin ich raus. So ist es bei mir wenn ich ein Auto kaufe.. Andererseits kann man schon verstehen wenn der Käufer das er sich ärgert..

Mittlerweile wird es immer schwerer etwas gebraucht zu verkaufen..

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