Hilfe Apschleppdienst? Rechte
Hallo miteinander....................
Ich hatte einen unfall mit meiner c- klasse.Dann habe ich es abschleppen lassen dann stand das auto von Samstag bis dienstag auf einem abgeschlossen Platz in einer Gitterbox und Heute am dienstag will ich es holen und auf einmal Fehlt da mein DVD/Navi und CD Resiver.Und Die Sagen die wissen von nichts.? Was mach ich jetzt.
Hilfe dringend.
Das teil hat 2500 euro gekostet.?
71 Antworten
Es gibt überall Trottel.
Vor kurzer Zeit, ist meiner Schwester jemand hinten drauf gefahren.
Sie hat an einer Stoppstelle gehalten und der ist mit blokierenden Reifen hinten drauf.
Dann steigt er aus und meint doch wirklich, dass man an einer Stoppstelle nicht halten muss wenn kein Verkehr kommt.
!!!(Da hat der auch der Polizei verzählt)!!!
Jetzt hat der sich einen Anwalt genommen und will die Kosten nicht tragen. Den Unfallschden an der Front seines Wagens und RA- Kosten will er von unserer Versicherung erstattet haben.
Solche Leute gibts!
Ich muss darüber nur lachen... Die Dummheit ist zum heulen!!!
"Den Unfallschden an der Front seines Wagens und RA- Kosten will er von unserer Versicherung erstattet haben."
Wenn er das schafft, hätte ich gerne das Aktenzeichen. Darauf möchte ich mich dann im Falle eines Falles auch berufen. *lach*
Leute gibts!?!?
Eisenschwein
Zitat:
Original geschrieben von benztownflizzer
hab grad ne schlechte nachricht erfahren die versicherung will nicht bezahlen da es sich nicht um den bereich handelt der verichert wurde.
Wenn die Firma diesen von ihr genutzten Bereich nicht versichert hat, dann trägt sie selbst das Risiko. Somit kann dir als Geschädigtem egal sein, von wem das Geld kommt.
Meine Rede...
ich versteh nicht warum du dich mit der Ausrede wg. der Versicherung abspeisen lässt. Wenn du den Abschleppdienst beauftragst und er es dann verbockt, dafür zu sorgen, dass deinem Auto nix passiert, kann es dir egal sein ob versichert oder nicht - der Abschlepper hat den Schaden verursacht und ist deswegen verpflichtet ihn zu beseitigen. Mach da jetzt mal richtig dampf oder sag deinem Anwalt er soll ihnen eine letzte Frist setzen und dann das Mahnverfahren beantragen.. so gehts ja nun wirklich nicht.
ciao
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Zitat:
Original geschrieben von pstetter
Wenn du den Abschleppdienst beauftragst und er es dann verbockt, dafür zu sorgen, dass deinem Auto nix passiert, kann es dir egal sein ob versichert oder nicht - der Abschlepper hat den Schaden verursacht und ist deswegen verpflichtet ihn zu beseitigen.
Der Abschlepper wird den Schaden wohl nicht selbst verursacht haben, aber er hat die Umstände geschaffen, die den Schaden erst ermöglicht haben. Somit ist er wohl seiner Sicherungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Läuft aber in der Verschuldenshaftung auf's Gleiche hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von Vendor3k
Vor kurzer Zeit, ist meiner Schwester jemand hinten drauf gefahren.
Sie hat an einer Stoppstelle gehalten und der ist mit blokierenden Reifen hinten drauf.Dann steigt er aus und meint doch wirklich, dass man an einer Stoppstelle nicht halten muss wenn kein Verkehr kommt.
!!!(Da hat der auch der Polizei verzählt)!!!Jetzt hat der sich einen Anwalt genommen und will die Kosten nicht tragen. Den Unfallschden an der Front seines Wagens und RA- Kosten will er von unserer Versicherung erstattet haben.
Nun, jetzt sind Plötzlich zwei Zeugen aufgetaucht, die gesehen haben wollen, dass meine Sis angefahren ist und wieder gehalten hat. Ironie🙁Somit ist sie ja dan Schuld, man darf ja nicht anfahren und gleich darauf wieder bremsen... Wie kommen aber dann seine Bremsspuren auf den Asphalt?)
Unser RA nimmt jetzt die Sache in die Hand!
Wie siehts bei dir aus? @benztownflizzer
hab mir rechnung schicken lassen vom adac auf der deutlich zu sehen ist das stand versicherung gezahlt wurde habs nun bei der versicherung abgegeben und dort wirds gerade geprüft. warte unh hoffe das sich da was tut der anwalt gab mir grünes licht und meinte mit denen nehmen wirs auf 😁
Mr. X verklagt nun unsere Versicherung, weil diese seinen Schaden nicht zahlt!
Guten Rutsch!
Au mann... Leute gibt's 🙄
Ich möchte doch zu gern wissen, wie das ausgeht. Vergiss den Thread doch bitte nicht 😉
Heute kam ein Flyer vom Amtsgericht XYZ.
Meiner Schwester wird zur Last gelegt, dass sie an der Stop- Stelle angehalten, wieder angefahren und wieder angehalten sei (Was sie laut ihrer verlässlichen Aussage auch nicht getan hat). Dabei soll sie einen Sachschaden im tausend Euro Bereich verursacht haben!
Ich verstehe die Welt nicht mehr!
Die Versicherung wurde überigens jetzt auch angeklagt, da sie den Schaden nicht bezahlt.
Die Versicherung zahlt Aufgrund des Polizei- Protokolls nicht, auf dem steht, dass ihr an einer Stopp- Stelle einer rein gefahren wurde. (Also nicht Schuld)
Wo führt das nur hin.....
Die sind doch am arsch !!!!
Versicherungen und ihre klauseln da sit´zt bestimmt ihrgendein hirngespinnst hinter dem schreibtisch ,wo mal richtig frust ab lassen muss.
aber bei mir siehts auch nicht besser aus !
Und zwar kann ich nicht gegen den appschlepper klagen sonder muss gegen die polizei klagen , nur ist das ganze so herausgezögert worden das mir die frist abgelaufen ist . was sagt ihr nun, 6 monate hinterm falschen essel hergerannt und er spuckt kein gold.
das neue jahr zeigt sich wieder von seiner schönsten seite
Halo Vendor3k
wenn ich an einem Stoppschild an der Linie pflichtgemäß anhalte und mich danach vortaste um den fließenden Verkehr zu beobachten, kann es natürlich vorkommen, dass ich nochmals anhalten muß. Das ist überhaupt kein Grund, mir hintenrein zu fahren.
An der Schadebnshöhe kann jeder Gutachter feststellen, mit welche Geschwindigkeit der Gegner auffuhr. Wenn er gehalten hätte und beim Anfahren aufgefahren wäre, kann das ein Gutachter feststellen.
Gruß
normalerweiße egal was da ist wenn einer einen anderen hintendrauf fährt ist er doch 100prozent selber schuld weil er den erforderlichen sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und es unter umständen gar nicht dazu gekommen wäre
Zitat:
Original geschrieben von Vendor3k
Meiner Schwester wird zur Last gelegt, dass sie an der Stop- Stelle angehalten, wieder angefahren und wieder angehalten sei...
Gegen welche Regel der StVO soll sie denn dabei verstoßen haben? *kopfschüttel*
§ 4 Abs. 1 S. 2 StVO
Nach alledem, d.h. weil die Beklagte Ziff. 1 grundlos gebremst
hat, hat sie den Unfall allein verschuldet.
Die Beklagte Ziff. 1 hat zwar zunächst ordnungsgemäß am
stoppschild angehalten, ist dann jedoch erneut angefahren, um
dann ohne jeglichen ersichtlichen Grund eine erneute Vollbremsung
bis zum Stillstand zu tätigen.
Der Kläger konnte und durfte davon ausgehen, dass die Beklagte
Ziff. 1 nach dem ersten Anhalten die Fahrt fortsetzt und
nicht erneut grundlos bremsen würde.
Der Kläger konnte aufgrund dieses verkehrswidrigen Verhaltens
der Beklagten Ziff. 1, mit dem überhaupt nicht zu rechnen
war, weil es hierfür keinen Grund gab, sein Fahrzeug nicht
mehr rechtzeitig zum stillstand bringen und fuhr auf das Heck
des Fahrzeugs des Beklagten Ziff. 2 auf.