Hilfe Apschleppdienst? Rechte

Mercedes C-Klasse W202

Hallo miteinander....................
Ich hatte einen unfall mit meiner c- klasse.Dann habe ich es abschleppen lassen dann stand das auto von Samstag bis dienstag auf einem abgeschlossen Platz in einer Gitterbox und Heute am dienstag will ich es holen und auf einmal Fehlt da mein DVD/Navi und CD Resiver.Und Die Sagen die wissen von nichts.? Was mach ich jetzt.
Hilfe dringend.
Das teil hat 2500 euro gekostet.?

71 Antworten

Hallo,

wer hat das geschtieben? Ein Anwalt? Klar der kriegt auch für Unsinn, auch wenn er das ganz genau weiß, sein Geld.

Gruß

Hi,

man muss da ja mehrere fragen klären. mich würde erstmal interessieren, wie schnell denn der 2. war, der in die schwester reingefahren ist.

Wenn die schwester erst am stopschild bremst, dann anfährt und nochmal bremst, wird sie wohl auch einen grund dafür gehabt haben??

wenn der andere relativ zügig aufgefahren ist, verstößt er sowieo schon gegen das stopschild, wo er auch hätte anhalten müssen. er hätte also sodann erkennen müssen, das er erstmal anhalten muss. wenn er drauf gefahren ist, ohne vorher überhaupt am stopschild zu halten steht es außer frage, dass die schwester keine schuld trägt. wenn er schon am stopschild angehalten hatte und dann drauf fährt, weil die schwester nochmal eine vollbremsung ohne grund gemacht hat, hätte er doch wohl eine so geringe geschwindigkeit gehabt, dass er das fahrzeug zum stehen bringt, es sei denn er hat nicht aufgepasst und deshalb nicht schnell genug reagiert.

§ 4 I S2 StVO gilt sowieso nicht an stopschildern, da es hier ja gerade der fall ist, dass der verkehr angehalten wird und ein stopschild ein grund zum bremsen ist.

die einzige begründung für ein verschulden der schwester wäre in meinen augen, wenn sie zugäbe, vorsätzlich eine vollbremsung gemacht zu haben, um den hinter ihr fahrenden auszubremsen. solange sie aber sich in die kreuzung reintastet oder was auch immer, kann sie an einem stopschild bremsen wie sie möchte - solange sie niemand anderen gefährdet - dann wäre es eine wahrscheinlich eine frage des mitverschuldens.

ciao

Zitat:

Original geschrieben von pstetter


§ 4 I S2 StVO gilt sowieso nicht an stopschildern, da es hier ja gerade der fall ist, dass der verkehr angehalten wird und ein stopschild ein grund zum bremsen ist.

Das sehe ich genauso. Diesen Paragraphen hier als Verschuldensgrundlage anzuführen ist fern jeder Realität.

Zitat:

Original geschrieben von c250tdt


wer hat das geschtieben? Ein Anwalt? Klar der kriegt auch für Unsinn, auch wenn er das ganz genau weiß, sein Geld.

Ja, ein Anwalt!

Zitat:

man muss da ja mehrere fragen klären. mich würde erstmal interessieren, wie schnell denn der 2. war, der in die schwester reingefahren ist.

Mit quietschenden Reifen...

Zitat:

Wenn die schwester erst am stopschild bremst, dann anfährt und nochmal bremst, wird sie wohl auch einen grund dafür gehabt haben??

Sie ist nicht nochmals angefahren.

Zitat:

die einzige begründung für ein verschulden der schwester wäre in meinen augen, wenn sie zugäbe, vorsätzlich eine vollbremsung gemacht zu haben, um den hinter ihr fahrenden auszubremsen.

Hat sie definitiv nicht.

Ich hääte mit so einem Hintergedanken sowieso noch mein Auto mit Zeugen voll geladen.

Sie war alleine.

Und ich denke, dass die Person die ihr hinten reingefahren ist, aus kulturellen Grund, einer Frau nie recht geben wird!

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Wenn das alles so ist, kannst du dem weiteren vorgehen gelassen entgegen sehen. zum einen wird das ja alles, beispielsweise die länge der bremsspuren, aus dem polizeilichen protokoll hervorgehen, zum anderen wird auch ein richter die kulturellen interessen der klärgerpartei erkennen, als auch die argumentation des geg. anwalts ablehnen - denke ich :-).

bye

Das ist doch totaler Unsinn!

Derjenige, der hinten fährt, soll immer den Abstand halten! Egal bei welcher Verkehrslage und bei welcher Geschwindigkeit.

Der Kläger konnte aufgrund dieses verkehrswidrigen Verhaltens mit dem überhaupt nicht zu rechnen
war

Hä? Was heißt "nicht zu rechnen"?! Und wenn da ein Fußgänger auftauchen würde und man musste eine Vollbremsung machen? Wer wäre dann Schuld?

Echt kaum zu glauben, dass es solche Leute und solche Behörde gibt...

Das sehe ich genau so.

Außerdem mache ich nicht so einen Aufstand wenn ich selber Schuld bin.
Ich melde das meiner Versicherung und die soll den Schaden begleichen und mich dafür zur Kasse bitten.
Das gehört sich einfach so.

Du kannst es kaum glauben Zuff? Ich noch weniger vor allem wenn so ein Schreiben vor einem liegt!!! Da geht dirs ****** in der Tasche auf!

Ich hätte dabei sein sollen und mich hätte er anbrüllen können, nicht immer mit kleinern und jüngeren anlegen!

Hallo,

ich sags mal so: jeder winkeladvokat bekommt für jedern Buchstaben, den er druckt ein Honorar. Selbst wenn er genau weiß, dass sein Schreiben absolut irrelevant und Unsinn ist, wird er bezahlt. Das ist bei heutiger, durch Rechtsschutz forcierter, Klagebereitschaft unserer Mitbürger, eine Lizenz zum Gelddrucken.
Schreiben von irgendeinem Anwalt haben keinerlei Rechtsbindung. Nur ein Richter kan Recht sprechen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von c250tdt


Schreiben von irgendeinem Anwalt haben keinerlei Rechtsbindung. Nur ein Richter kan Recht sprechen.

So ist es.

Deshalb lösen derartige Schreiben, mit denen ich auch hin und wieder in meinem Berufsleben konfrontiert werde, stets eine beschwingte Heiterkeit aus...😁

Sorry doppelpost weil PC hing....

Was ist nun aus dem kollegen und seinem Navi geworden??
Gibs was neues?

Zitat:

Original geschrieben von Vendor3k


... dass meine Sis angefahren ist und wieder gehalten hat. Ironie🙁Somit ist sie ja dan Schuld, man darf ja nicht anfahren und gleich darauf wieder bremsen...
________________

So ein Schmarrn!!!

Unter Umständen MUSS sie sogar nochmals anhalten!
Das erste Mal an der Stopplinie - und wenn sie nicht genügend sieht an der Sichtlinie nochmals.

Grüße (und ein dickes Fell)
moodus

kuck mal hier !
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

scheise gelaufen und voll verarscht haben die mich

So, meine Sis hat jetzt ihren Gerichts- Termin bekommen!

Werde weiter berichten.

Gerichtstermin vorbei.

Laut Bericht der Richterin viele wiedersprüchliche Zeugenaussagen.
Einen Zeugen beschuldigt die Richterin der Falschaussage...

Bericht vom Gutachter war für die Angeklagte (Meine Sis) positiv. D.h., Er ist laut Gutachter in das an der Haltelinie stehende Fahrzeug reingefahren.

Richterspruch: KLAGE ABGEWIESEN.

~4 Wochen später:
Kläger legt Berufung ein.

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