Heute hat es mich erwischt...Unfall. Was soll ich nun machen?
Hallo zusammen,
heute hat es mich erwischt. Vorab: Es gab keinen Personenschaden. Allen Beteiligten geht es gut. Keine Verletzten.
Wollte heute morgen, wie jeden Tag seit 10 Jahren, zur Arbeit fahren. Mußte an einer Ampelkreuzung halten, da sie rot zeigte. Ich war auf der Linksabbiegerspur und wollte links abbiegen. Dann vernahm ich eine Änderung der Farbe und setzte mich langsam in Bewegung um den von vorne kommenden Wagen passieren zu lassen. Aber bevor der passieren konnte knallte mir von links ein PKW (KIA) in den Wagen. Dann erst passierte der gegenüberliegende PKW die Strasse und entfernte sich ohne anzuhalten und sich zu erkundigen wie es uns geht, den Unfallort.
Der Kia-Fahrer gab der Polizei an er hätte „grün“ gesehen. Nun haben wir ein Problem. Es können ja schlecht beide grün gehabt haben. Das Problem der Ampelschaltung ist folgendes:
Wenn für die einen (Unfallgegener/Kia) die Ampel auf rot geht (auf der Strasse ist 70). schaltet die Ampel für mich ca. 1 Sekunde später auf gelb. Das kann zur Folge haben, das wenn der Unfallgegener bei dunkel-dunkel Gelb gefahren ist und ich sofort bei gelb losgefahren bin sich beide Fahrzeuge in der Mitte treffen!
Die Polizei hat es nun aber so ausgelegt, das ich der Schuldige bin. Habe aber Einspruch eingelegt. Ich habe nun keine Ahnung was ich machen soll. Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Habe ja auch kein Problem meine Versicherung in Anspruch zu nehmen (VK ist vorhanden). Vielleicht habt ihr ja Tips für mich.
Ich habe auch noch keine Ahnung was ich mit dem Wagen machen soll. Welche Möglichkeiten habe ich ohne zu große Verluste einzufahren.Reparieren/Verkaufen? Wie hoch wird so ein Schaden sein?
Ich würde mich über Tips freuen .
VG
Nice
42 Antworten
😰 Als erstes mein Beileid sieht schon schlimm aus.
Aber an deiner Stelle würde ich mir den Anwalt sparen.
Wie -> Neurocil <- schon geschrieben hat geht es im Schlechtesten Fall 50 zu 50 aus. Jeder zahlt seinen Schaden selbst und bekommt noch Gerichtskosten sowie die Kosten der Sachverständigen aus Auge geknallt.
Nimm die Punkte. Mit dem Geld was der Anwalt haben möchte kannst Du locker die Strafe bezahlen und deine Versicherung übernimmt den schaden und alles ist tutti.
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
oh gott die möre ist schrott .......... alles verzogen .
für was brauchen wir noch Gutachter die sich das in Real anschauen? 🙄
Mein Beileid auch... Sowas ist echt traurig..🙁
Grüße
Domi
Zitat:
Original geschrieben von Domis_golf
für was brauchen wir noch Gutachter die sich das in Real anschauen? 🙄
ich bitte dich ........das sieht doch n blinder mit krückstock was da los ist wenn s links knallt und rechts der koti verbogen abhängt😁
Hallo,
auch von mir mein Beileid!
Die Sache ist eigentlich ganz schön kompliziert, ich bin der Meinung, du solltest froh sein wenn der Entgegenkommende PKW abgehauen ist denn: Wenn du schon mitten auf der Kreuzung stehst und dir der Entgegenkommende erst begegnet wenn es schon geknallt hat, dann könnte das ja bedeuten, dass du schon bei gelb losgefahren wärst und der Engegenkommende erst brav auf grün gewartet hat, deshalb kam er eventuell erst später auf die Kreuzung.
Natürlich kann man das nur mit einräumen nicht beweisen, deshalb rechne ich auch mit der 50 / 50 Lösung.
Stell dir vor, du hättest keine Vollkasko, dein Auto könntest du abschreiben, da ist bestimmt nichts mehr zu machen. Also bleibt dir ein bisschen Glück im Unglück.
Gruß,
Atan
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Aus der "Ampelvorschrift":
(VwV-StVO zu § 37 Randnummer 17 @ Punkt IX)
Besonders sorgfältig sind die Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere (kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. [...] Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h. Bei verkehrsabhängigen Lichtzeichenanlagen ist beim Rücksprung in die gleiche Phase eine Alles-Rot-Zeit von mindestens 1 s einzuhalten [...]
Also schau Dir auf jeden Fall mal die Ampelschaltung an, wer weiß, vielleicht war auch da einfach Murks - ein Überlappen wie von Dir geschildert sollte es so nicht geben.
Ansonsten noch einmal schauen, ob es nicht doch irgendwo aufgenommen wurde, Stichwort Tankstelle, Straßenbahnhaltestelle etc. pp.; häufig sind da mehr Kameras als man denkt.
Gruß, dj81
Hallo nicetoseeyou,
die elektronisch geregelten Phasenablaufschaltungen sind je nach Kreuzungsgröße so zeitversetzt konfiguriert, dass ein gefahrloses Passieren der Verkehrsströme in beiden Richtungen möglich ist. Eine zeitliche Sicherheitsreserve sorgt dafür, dass dies selbst dann möglich ist, wenn einer noch bei einer Gelbphase in den Kreuzungsbereich einfährt.
Dies ändert sich erst dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Rotlicht mißachtet.
Im Ergebnis muss einer von Euch also bei "Rot" eingefahren sein, wobei Ausreden wie noch "Gelb" o.ä. wenig hilfreich sind.
Wenn Du Dir also ein Fehlverhalten selbst vorzuwerfen hast, ist der Anwalt wenig hilfreich und kostet nur Geld.
Im Übrigen ist das aus meiner Sicht auch eine Charakterfrage. Wenn ich einem einen Schaden zugefügt habe, gilt für mich, den Unfallgegner so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.
Des weiteren hast Du die Polizisten gegen Dich, wenn sie Dich für den Schuldigen halten.
Bei ungeklärter Rechtslage würden sie diese Frage unbeantwortet lassen.
Sie werden gegen Dich wegen eines Rotlichtverstoßes eine Bußgeldanzeige vorlegen, zu der Du Dich äußern kannst oder auch nicht.
Danach kommt es zu einem Bußgeldbescheid, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst.
Für diesen Fall würde letztlich der Richter entscheiden.
In einem solchen Verfahren würden die Unfallbeamten als Zeugen von Amts wegen gegen Dich aussagen.
Du müßtest also schon sehr gute Argumente vorbringen können, um Deinem Unfallgegner eine Mitschuld beweisen zu können.
Soweit es Dein Auto betrifft, kann nur der Sachverständige bzw. Deine Werkstatt den Schadensumfang ermitteln, zumal doch einiges auf einen Fahrwerksschaden und ggf. auf einen Rahmenverzug hindeutet. Auch ein Schaden am Lenkgetriebe ist nicht auszuschliessen.
Dass der Schaden einige Tausend € umfasst, ist bereits ersichtlich, ein wirtschaftlicher Totalschaden ist abhängig vom Schadensumfang, dem Wiederbeschaffungswert und dem Reparaturaufwand abzuleiten.
Fazit :
Rechtsstreit vermeiden, wenn Du Dir nicht absolut sicher bist, ob Dich ein Fehlverhalten trifft oder nicht !!!
Freuen darüber, dass es bei Blechschäden geblieben ist. Ein Auto läßt sich ersetzen - die Gesundheit meist nicht !
Ich wünsch´Dir einen klaren Kopf und bin sicher, dass Du die richtige Entscheidung treffen wirst.
Freundliche Grüße
Audire3
Ich würde mich vor allem erst mal mit der Versicherung abstimmen. Es macht wenig Sinn, wenn Du vor Gericht ziehst, aber Deine Versicherung den Schaden des anderen anerkennt. Also rede erst mit der Versicherung und dann ggf. mit dem Anwalt. 😉
Ich würde es auf jeden Fall mit Anwalt machen. Du übergibst dem alles und er regelt es für Dich. Ist natürlich von Nachteil, dass Du keinen Rechtschutz hast. Du solltest immer mit dem "bösen" der anderen rechnen. Ich hatte mal einen Unfall bei dem die Schuld eindeutig beim Gegner lag, das Ende vom Lied, der wollte auf Teilschuld hinaus (nach dem Motto: "Der junge Kerl war zu schnell!" ).
Es ist leider heutzutage so, am Unfallort ist jeder einsichtig, dann zu Hause angekommen denkt man drüber nach (wie Du ja jetzt auch) und überlegt wie ich aus der ganzen Sache glimpflich rauskomme und dem anderen evtl. auch noch was anhänge. Man sieht sich ja auch, natürlicherweise, nie denjenigen der etwas falsch gemacht hat. Wenn nun der KIA-Fahrer einen guten Anwalt hat und Du keinen, dann verlierst Du wieder Zeit. Und ich kann Dir sagen ein guter Anwalt kann viel rausholen!!! Ich war zuerst bei einem normalen Anwalt mit der Betitelung "Verkehrsanwalt", als da nichts ins Rollen kam, habe ich das einem anderen übergeben und der meinte nur:"Wenn er den Namen liest, weiß er schon das wird einfach ....!".
Meine Meinung: Such Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht, auch wenn Du jetzt 200 Euro für zahlen musst. Bei dem Schaden ist das jetzt auch gerade egal, aber dann hast Du im Nachhinein auf jeden Fall nichts verpasst zu unternehmen .....
hi
Erstmal mein Beileid zu dem kaputten Auto... aber das wird schon wieder ;-)
Was mich allerdings sehr wundert ist das Verhalten der beiden Polizisten. Die haben dich gleich mal als Schuldigen abgeurteilt, obwohl sie den Unfall nicht gesehen haben.
Die Polizisten sollten in solchen Fällen doch eigentlich nix anderes machen, als Fakten, Beweise und Zeugenaussagen sichern und aufnehmen. Auch bei eindeutiger Schuld/Unschuld sollten die vorort keine Aussage dazu machen. Für das Urteil sind dann ja wohl immernoch die Gerichte Zuständig. (falls Polizisten hier mitlesen, bitte berichtigen wenn ich mich irre)
Durch diese voreingenommene Meinung der Polizisten wird auch deren Aussage bei einer eventuellen Verhandlung nicht anders sein, deshalb würde ich auch diesen Punkt mit einem Anwalt bereden. Könnte ja sogar sein, das die beiden gar nicht alle bzw. gar keine Beweise gesichert haben weil sie dich eh schon verurteilt haben.
...und auch wenn du der Schuldige bist, Kopf hoch, sowas kann jedem Mal passieren....du wirs dafür nicht in der Todeszelle landen.... obwohl, bei den beiden Polizisten würd ich mir meine Gedanken machen ;-)
lg hannes
das ist völlig normal und sehr wohl die aufgaben der herren & damen in grün (oder blau).
vor gericht geht es eben nur, wenn streitigkeiten über die rechts und sachlage bestehen.
*wonders* das es normal ist mag vielleicht sein, aber das es deren Aufgabe ist, zu urteilen, bezweifle ich stark.
Wozu gibt es in einer Demokratie die Trennung zwischen Exekutive und Judikative ? Genau für diesen Grund.
Und du sagst ja selbst, das es bei Streitigkeiten über die "Sachlage" (und um die gehts doch hier) vor Gericht geht.
Alles andere erinnert schwerst and Stangerichte aus der Vergangenheit bzw. an Bananenrepubliken.
Ausderdem ist der "normale" Streifenpolizist wahrscheinlich in den seltensten Fällen dafür ausgebildet, die gesammelten Beweise (Bremsspuren, Apelzeiten, Abmessungen die gemacht werden, usw. ) auszuwerten, geschweige den vorort ohne Coputerprogramme o. ählichem.
lg hannes
Zitat:
Original geschrieben von nicetoseeyou
.... Das Problem der Ampelschaltung ist folgendes:
Wenn für die einen (Unfallgegener/Kia) die Ampel auf rot geht (auf der Strasse ist 70). schaltet die Ampel für mich ca. 1 Sekunde später auf gelb. Das kann zur Folge haben, das wenn der Unfallgegener bei dunkel-dunkel Gelb gefahren ist und ich sofort bei gelb losgefahren bin sich beide Fahrzeuge in der Mitte treffen!
Die Polizei hat es nun aber so ausgelegt, das ich der Schuldige bin. ......
Hallo,
Ampelschaltungen sind häufig so ausgelegt, dass sich Gelbphasen der unterschiedlichen Richtungen überschneiden. Wenn ich das vom Studium noch richtig in Erinnerung habe, dann wird dabei davon ausgegangen, dass in der Spur, wo die Ampel von Grün auf Gelb springt, bis zur letzen Gelb-Sekunde gefahren wird. Im Gegensatz berechtigt das Gelblicht vor dem Grünlicht NICHT zum Losfahren. Es ist ein Ankündigungssignal (zum Wachwerden 😉 ), welches aus meiner Sicht völlig überflüssig ist und welches es in vielen Ländern richtigerweise nioht gibt.
Wenn feststeht, dass dein Gegner bei Gelb durchgefahren und du bei Gelb losgefahren bist, wird man dir die Schuld zuweisen.
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Twincharger15
Meine Meinung: Such Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht, auch wenn Du jetzt 200 Euro für zahlen musst. Bei dem Schaden ist das jetzt auch gerade egal, aber dann hast Du im Nachhinein auf jeden Fall nichts verpasst zu unternehmen .....
wie kommst du auf 200 euro ? beim erstberatungsgespräch wird wohl erst mal beraten was man tun könnte usw. weiter nix . erst wenn man ein mandat erteilt hat gehts ans eingemachte zb akte der polizei vom unfallbericht. sowar es bis dato bei mir immer. das honorar für den ra wird berechnet vom schaden dem streitwert . die anwaltskosteten sind vermutlich mind 4x so hoch - ohne gerichtskosten.
http://www.justiz.nrw.de/.../Kostenrechner.html?...
aber egal ........ einfach mal ausprobieren und erfahrungen sammeln .
gruß
Also die Polizei spricht bei einem Verkehrsunfall keinesfalls einen "Schuldspruch" aus !!! Dieses Recht und diese Pflicht hat nur ein Verkehrsrichter in einem späteren Verfahren. Die aufnehmenden Beamten befragen vor Ort Zeugen, die Unfallbeteiligten und sehen sich die Beschilderung / Verkehrssituation an. Aus diesen Details wird dann ein sogenannter "01" hervorgehen (Unfallverursacher nach Beurteilung der Lage durch die Polzei... siehe oben im Kopf der Unfallmitteilung, die Du bekommen hast). 02, 03 usw. sind dann die anderen Unfallbeteiligten.
Geh mal davon aus, dass die Beamten ihr Gebiet kennen und schon häufiger Unfälle auch an dieser Stelle aufgenommen haben. Natürlich ist jeder Unfall ein wenig anders... ABER... einfach so aus Jux und Dollerei haben die dich nicht als 01 eingetragen. Sollte die Verkehrslage völlig unklar sein oder beide Unfallbeteiligten behaupten, sie hätten grün gehabt (keine Zeugen), wird auf den Unfallmitteilungen die Reihenfolge der Personen wertungsfrei eingetragen. Die Schuldfrage kann dann nur ein Richter klären.
Nimm Dir einen Anwalt, wenn Du Dir hunderzehnprozentig sicher bist, absolut unschuldig an dem Verkehrsunfall zu sein. Natürlich entstehen da nicht unerhebliche Kosten, wenn Du keinen Verkehrsrechtsschutz hast.
Ich bin selbst Polizist und nehme fast täglich Unfälle auf. Glaube mir, die Jungs sprechen vor Ort kein Urteil, aber nach reiflicher Abklärung des Unfallhergangs, Spuren, Zeugen usw. kann man in 99,9 % der Fälle den Unfallverursacher eindeutig festlegen.
Tag,
es wurde ja schon alles gesagt, ausser das du dich auch möglichst schnell mit deiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzten solltest, diese übernimnt nämlich auch die Abwehr unbegründerter Ansprüche, was in deinem Fall (ohne RS) dir einen ganzen Batzen geld ersparen kann.