HELP - unangepasst Geschwindigkeit Autobahn - Aquaplaning.

Habe mein Auto auf der Autobahn in die Leitplanke gesetzt. TVorne - Hinten beschädigt.
Das Wasser war auf einmal da - konnte ich nicht erkennen = Platzregen!
Die "Grünen" vor Ort. => Anzeige 80€ / 1 Punkt.

Hab Einspruch eingelegt. Jetzt wurde ein Unfallanalytisches Gutachten erstellt. Errechnet 96km/h.

Die Basis der Berechnung aber völlig falsch. Erster Aufprallpunkt falsch, Winkel Drehung falsch und Endposition völlig falsch.
Anhand der Bilder der "Grünen" wurde 40min später "aufwirbelndes" Wasser an vorbeifahrenden Fahrzeugen entdeckt. Also Erkennbar....

Wer hat Erfahrung, Tips bzw kann mir evtl. die Geschwindigkeit simulieren (Software).
Ein Gegengutachten ist momentan nicht vorgesehen. Anwalt ist eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Du betreibst diesen Aufwand nur wegen den 80 € und dem 1 Punkt? 😕

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Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 10. Juli 2017 um 23:26:43 Uhr:


"Unangepasste Geschwindigkeit" schreiben die B*llen auch in den UB, wenn man auf winterlich blitzvereister Fahrbahn beim Abbiegen, ordnungsgemäß mit Winterreifen ausgerüstet, mit einer Mördergeschwindigkeit von 1 bis 2 km/h seitwärts rutscht und am Straßenrand parkende Fahrzeuge berührt.

Ergo: "Unangepasste Geschwindigkeit" ist die Allzweckwaffe der bundesdeutschen Exi- und Judikative.

Und welche Formulierung wäre dir angenehm, angesichts der Tatsache, wenn es keine Augenzeugen gibt? Die parkende Fahrzeuge werden wohl kaum in deines reingerutscht sein oder?

Die Polizei könnte auch mal die Wahrheit in die Berichte schreiben, zu Blöd zum Kurvenfahren.

Und das erklär mal dem Monstrabidur....😁

Zitat:

@d118bmw schrieb am 10. Juli 2017 um 23:59:07 Uhr:


Und das erklär mal dem Monstrabidur....😁

HaHaHa, ich wollte darauf hinaus, dass jeder, dem mit praktisch Nullgeschwindigkeit das gleiche unterstellt wird, der mit 250+ auf der AB einen filmreifen Abgang hinlegt.

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Nicht angepasste Geschwindigkeit kann Situationsbedingt jede Geschwindigkeit über Null sein.
Wenn die Kiste mit 1-2km/h ins Rutschen kommt hätte man halt stehenbleiben müssen bis sich die Verhältnisse bessern.
Nur ist es Unwahrscheinlich das dir dann ein Polizist einen Strafzettel verpasst, wenn man sich nicht aufführt wie ein Depp.

Hallo, Patricia,

wie kommst Du auf 80.- €?

Zitat:

103620 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit A - 1 145,00
nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Viele Grüße,

Uhu110

Mal so dumm daher gefragt. Ich fahre schon ueber 30 Jahre. Hatte die ein oder andere Situation auch schon gehabt. Aber wenn mir einer Erzaehlt das er Aquaplaning hatte durch Platzregen den man vorher nicht erkennen konnte, frage ich mich ob es aus blauen Himmel schuettet und ob nur er der Depp war der abflog. Ich bin aber dafuer das der TE bissel was Investiert und das Gutachten auseinander nimmt und ein neues erstellen laesst. Fuer 80 Euro und einen Punkt lohnt das auf jeden Fall.

Ich könnte den Aufwand für die 80 Tacken + 1 Punkt nur verstehen wenn dadurch das Punktekonto voll ist und die Pappe abgeheftet wird. Leider kommen ja keine Antworten bzw. weitere Infos von der TE.

Hallo, Martinb71,

für einen Fahrer in der Probezeit kann es schon einiges ausmachen, ob er mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird oder ob es bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung endet.

Viele Grüße,

Uhu110

@uhu110 der Account der TE ist aber bereits von 2003, da ist das wohl unwahrscheinlich, ansonsten stimme ich dir zu.

Hallo, Martinb71,

danke für den Hinweis, aber ich mache mir selten die Mühe, nachzuschauen, wie lange die einzelnen Mitglieder schon hier schreiben.

Der Kommentar war eher allgemein gehalten, denn solche Fragen, warum jemand sich über den Punkt aufregt, kommen immer wieder vor und gerade bei einem Verkehrsunfall kann es Sinn machen, mal etwas genauer nachzuhaken und ggf. sogar per Gericht gegen den Tatvorwurf anzugehen, um dann in den Verwarnungsbereich zu kommen.

Viele Grüße,

Uhu110

Sorry,

ich habe erst gerade mitbekommen das es Antworten gibt.

Mir geht es nicht um das Bussgeld, das tatsächlich 145€ beträgt. Mir geht es auch nicht um den Punkt. Sondern nur um die Gerechtigkeit. Die Aussage man erkennt das Rechtzeitig. Das Gutachten wurde eigenständig nach einen pauschal formulierten Einspruch durch das Gericht erstellt. Basis waren eben Bilder der Polizei. Deckung Rechtschutzversicherung habe ich und will/muss auch deshalb "durchziehen".
Mir stinkt nur das man mit irgendwelchen Bilder die niemals der Tatsache entsprechen ein Gutachten erstellt. Keinerlei Einflussgrößen vom Auto. Habe Mischbereifung (235/265), 6,5mm Profil und keine Beladung.
Der Endpunkt ist sauber am Standstreifen, wo ich eigentlich mein Fahrzeug "parkte" nach dem Unfall.
Ich selbst fahre 30 Jahre, hab auch Erfahrung aber das war wirklich nicht erkennbar. Sonnenschein und nach einer Kuppe wie abgeschnürt.
Deshalb der Versuch auf Gerechtigkeit - Morgen ist Verhandlung...

warum argumentierst Du nicht einfach mit einem Fahrfehler? Du hast die Pfütze gesehen und eine Ausweichbewegung gemacht. Dadurch wurde das FZ instabil und hat sich gedreht. Deine Geschwindigkeit war nicht unangepasst, ohne den Schlenker wäre nichts passiert. Ein Fahrfehler kostet 35.- € und bringt keinen Punkt.

Über die absolute Geschwindigkeit zu argumentieren kann nicht funktionieren, denn es war ja offensichtlich zu schnell.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. November 2017 um 14:54:20 Uhr:


warum argumentierst Du nicht einfach mit einem Fahrfehler? Du hast die Pfütze gesehen und eine Ausweichbewegung gemacht. Dadurch wurde das FZ instabil und hat sich gedreht. Deine Geschwindigkeit war nicht unangepasst, ohne den Schlenker wäre nichts passiert. Ein Fahrfehler kostet 35.- € und bringt keinen Punkt.

Über die absolute Geschwindigkeit zu argumentieren kann nicht funktionieren, denn es war ja offensichtlich zu schnell.

Der Haken daran dürfte sein, dass es eben nicht eine einzelne Pfütze war, sondern offensichtlich die Fahrbahn mehr oder minder geflutet. Und ich nehme stark an, dass das Wort Aquaplaning auch schon irgendwo gefallen ist bzw. in den Akten steht. Den Sachverhalt nun ganz anders darzustellen erhöht selten die Glaubwürdigkeit. Und da mit Sicherheit auch keine passenden Spuren zu dieser neuen Version vorhanden sind, würde ich die Lügerei lieber sein lassen. Könnte ja sein, dass das Gericht sein Metier auch ein wenig versteht...

Womit Du sicher Recht hast: Es war ganz offenkundig zu schnell, sonst wäre sie nicht in der Leitplanke gelandet. Die genaue Geschwindigkeit spielt da eine eher untergeordnete Rolle.

richtig ist: man muss prüfen, ob eine solche Aussage zu den bereits davor gemachten Aussagen noch stimmig ist. Ansonsten ist die Fahrfehlerstrategie aber risikolos: die Frage, ob der Unfall auch ohne einen Fahrfehler passiert wäre, wird man 1:1 nicht klären können und selbst wenn einem nicht geglaubt wird, sind Schutzbehauptungen ja nicht verboten. Sogar lügen dürfte man.

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