Das mit erkennen sagt das Gericht das eine Regenfront immer erkennbar ist.
Wörtlich: Eine ankommende Regenfront bzw. einsetzender Regen der an der Unfallörtlichkeit zu einem nassen Fahrbahnbelag führt, ist am Rand der "Regenfront" immer erkennbar.
Aber vielleicht hab ich ja wirklich stark gebremst da ich den nassen Belag erst spät entdecken konnte(Kuppe) und somit deswegen Aufschwimmte.
Die breiteren Reifen hinten führen eigentlich zum totalen Ausbrechen.