HELP - unangepasst Geschwindigkeit Autobahn - Aquaplaning.

Habe mein Auto auf der Autobahn in die Leitplanke gesetzt. TVorne - Hinten beschädigt.
Das Wasser war auf einmal da - konnte ich nicht erkennen = Platzregen!
Die "Grünen" vor Ort. => Anzeige 80€ / 1 Punkt.

Hab Einspruch eingelegt. Jetzt wurde ein Unfallanalytisches Gutachten erstellt. Errechnet 96km/h.

Die Basis der Berechnung aber völlig falsch. Erster Aufprallpunkt falsch, Winkel Drehung falsch und Endposition völlig falsch.
Anhand der Bilder der "Grünen" wurde 40min später "aufwirbelndes" Wasser an vorbeifahrenden Fahrzeugen entdeckt. Also Erkennbar....

Wer hat Erfahrung, Tips bzw kann mir evtl. die Geschwindigkeit simulieren (Software).
Ein Gegengutachten ist momentan nicht vorgesehen. Anwalt ist eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Du betreibst diesen Aufwand nur wegen den 80 € und dem 1 Punkt? 😕

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Zitat:

@Patricka schrieb am 6. November 2017 um 14:41:27 Uhr:


Sorry,

ich habe erst gerade mitbekommen das es Antworten gibt.

Mir geht es nicht um das Bussgeld, das tatsächlich 145€ beträgt. Mir geht es auch nicht um den Punkt. Sondern nur um die Gerechtigkeit. Die Aussage man erkennt das Rechtzeitig. Das Gutachten wurde eigenständig nach einen pauschal formulierten Einspruch durch das Gericht erstellt. Basis waren eben Bilder der Polizei. Deckung Rechtschutzversicherung habe ich und will/muss auch deshalb "durchziehen".
Mir stinkt nur das man mit irgendwelchen Bilder die niemals der Tatsache entsprechen ein Gutachten erstellt. Keinerlei Einflussgrößen vom Auto. Habe Mischbereifung (235/265), 6,5mm Profil und keine Beladung.
Der Endpunkt ist sauber am Standstreifen, wo ich eigentlich mein Fahrzeug "parkte" nach dem Unfall.
Ich selbst fahre 30 Jahre, hab auch Erfahrung aber das war wirklich nicht erkennbar. Sonnenschein und nach einer Kuppe wie abgeschnürt.
Deshalb der Versuch auf Gerechtigkeit - Morgen ist Verhandlung...

Wo bitte wurdest Du ungerecht behandelt? Die genaue Geschwindigkeit in Zahlen ist dabei ziemlich unerheblich. Ob 85, 90 oder 96km/h, da kann einfach Aquaplaning auftreten. Je breiter der Reifen, desto schöner schwimmt er - muss man beim Fahren auch berücksichtigen, ist aber jetzt egal. Was stehen bleibt: Du warst mit diesem Fahrzeug für die Verhältnisse offensichtlich schlicht zu schnell.
Auch die Behauptung, Du hättest das nicht erkennen können, hilft nichts: Wie soll man sich das denn vorstellen? Stahlblauer Himmel und nach einer Kuppe hängt 5m über der Fahrbahn eine monströse Gewitterwolke, die man zuvor nicht sehen konnte? Ich bitte Dich... Kostet jetzt halt Zeit und Geld, dafür erklärt es Dir ein Richter nochmal persönlich.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. November 2017 um 15:56:13 Uhr:


richtig ist: man muss prüfen, ob eine solche Aussage zu den bereits davor gemachten Aussagen noch stimmig ist. Ansonsten ist die Fahrfehlerstrategie aber risikolos: die Frage, ob der Unfall auch ohne einen Fahrfehler passiert wäre, wird man 1:1 nicht klären können und selbst wenn einem nicht geglaubt wird, sind Schutzbehauptungen ja nicht verboten. Sogar lügen dürfte man.

Theoretisch richtig. Du dürftest aber auch wissen, dass es die wenigsten Gerichte schätzen, wenn man sie offensichtlich für blöd verkaufen will. Da sind sie dann beim Strafmass gerne mal mit der fehlenden Einsicht bei der Hand, auch wenn der Beschuldigte offiziell natürlich nicht für seine Lüge bestraft wird.

bin gespannt auf die Rückmeldung des TE nach der morgigen Verhandlung.

Ich bleib bei der Wahrheit und Hoffe auf Gerechtigkeit.
Hab Bilder von der Einsehbarkeit gemacht und es ist Wirklich nicht erkennbar.

Im unfallanalytischen Gutachten steht das bei einer Geschwindigkeit von 80kmh und der Technik des gegenständlichen Fahrzeug, nicht aufgeschwommen wäre. Wie gesagt die errechnete Geschwindigkeit lag bei 96kmh. Aber die Endlage ist völlig falsch ermittelt. Von daher hoffe ich mal...

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Zitat:

@Patricka schrieb am 6. November 2017 um 20:20:32 Uhr:


Ich bleib bei der Wahrheit und Hoffe auf Gerechtigkeit.
Hab Bilder von der Einsehbarkeit gemacht und es ist Wirklich nicht erkennbar.

Nochmal: Hinter der Kuppe hat es plötzlich aus strahlend blauem Himmel geschüttet wie aus Kübeln? Verstehe ich Dich da richtig? War es nicht viel eher so, dass Du die Wasserlachen wegen der Kuppe zu spät gesehen hast?

Zitat:

Im unfallanalytischen Gutachten steht das bei einer Geschwindigkeit von 80kmh und der Technik des gegenständlichen Fahrzeug, nicht aufgeschwommen wäre. Wie gesagt die errechnete Geschwindigkeit lag bei 96kmh. Aber die Endlage ist völlig falsch ermittelt. Von daher hoffe ich mal...

Das ist komplett wurscht. Auch wenn Du real nur 80 drauf gehabt haben solltest: Tatsache ist und bleibt, dass Du mit der gefahrenen Geschwindigkeit aufgeschwommen bist, und somit war das halt zu schnell. Es geht mir auch nicht darum, Dir jetzt noch zu sagen, was Du doch für ein Vollpfosten bist etc. Eine solche Fehleinschätzung kann schon mal passieren - sei froh, dass außer Blechschaden nichts passiert ist. Was ich aber nicht verstehe ist, warum man ums verrecken nicht wahrhaben will, dass man etwas falsch gemacht hat.

Warum ums verrecken muss man dem TE einen Fehler unterstellen?

Das mit erkennen sagt das Gericht das eine Regenfront immer erkennbar ist.
Wörtlich: Eine ankommende Regenfront bzw. einsetzender Regen der an der Unfallörtlichkeit zu einem nassen Fahrbahnbelag führt, ist am Rand der "Regenfront" immer erkennbar.
Aber vielleicht hab ich ja wirklich stark gebremst da ich den nassen Belag erst spät entdecken konnte(Kuppe) und somit deswegen Aufschwimmte.
Die breiteren Reifen hinten führen eigentlich zum totalen Ausbrechen.

So ein Theater wegen 80 Euro und einem Punkt ???? Wäre ich an deiner Stelle hätte ich 200 Euro auf den Tresen gelegt und dem Polizisten den Allerwertesten geküsst. In der Schweiz hatte ich bei Aquaplaning meinen Audi komplett zerlegt. Musste 950.- Strafe und Verfahrenskosten zahlen und 1 Monat laufen. Bei 80 Euro und 1 Punkt würde ich auf die Gerechtigkeit schei....n. Und auch wenn ich den Audi mit 20 km/h auf dem Tacho zerlegt hätte, hätte ich laufen müssen. Für "nichtbeherschen des Fahrzeuges" gibts auch 1 Monat Führerscheinentzug. Hatte also die Wahl zwischen Cholera und Pest.

Beste Grüsse

Zitat:

@SS. schrieb am 6. November 2017 um 21:44:39 Uhr:


Warum ums verrecken muss man dem TE einen Fehler unterstellen?

Man muss hier gar nichts unterstellen. Der TE hat ohne Fremdeinwirkung einen Unfall gebaut. Wer hat da wohl etwas falsch gemacht? a) der Staat b) der liebe Gott c) das Auto d) der TE e) alle anderen

Und nein, die Antwort "niemand" gibt es hier nicht nicht - die würde vielleicht bei einem Meteoriteneinschlag gelten.

Zitat:

@Patricka schrieb am 6. November 2017 um 21:47:42 Uhr:


Das mit erkennen sagt das Gericht das eine Regenfront immer erkennbar ist.
Wörtlich: Eine ankommende Regenfront bzw. einsetzender Regen der an der Unfallörtlichkeit zu einem nassen Fahrbahnbelag führt, ist am Rand der "Regenfront" immer erkennbar.
Aber vielleicht hab ich ja wirklich stark gebremst da ich den nassen Belag erst spät entdecken konnte(Kuppe) und somit deswegen Aufschwimmte.
Die breiteren Reifen hinten führen eigentlich zum totalen Ausbrechen.

Ach so, es regnete gar nicht, sondern plötzlich war die Straße nass? Es wird immer dubioser... Aber selbst dann: Man muss immer (mindestens) auf Sichtweite anhalten können. Somit bist Du einfach zu schnell über die Kuppe gefahren. Kannst es Dir aussuchen. Gib doch einfach zu, dass Du Dich verschätzt hast und sei froh, dass nicht viel passiert ist.

Dann nehme ich F wie Dich.

Zitat:

@DareCare schrieb am 6. November 2017 um 22:15:43 Uhr:


So ein Theater wegen 80 Euro und einem Punkt ???? Wäre ich an deiner Stelle hätte ich 200 Euro auf den Tresen gelegt und dem Polizisten den Allerwertesten geküsst.

Das wäre dann sicher teurer gekommen, Stichwort "sexuelle Belästigung" 😛

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 6. November 2017 um 23:06:18 Uhr:



Zitat:

@DareCare schrieb am 6. November 2017 um 22:15:43 Uhr:


So ein Theater wegen 80 Euro und einem Punkt ???? Wäre ich an deiner Stelle hätte ich 200 Euro auf den Tresen gelegt und dem Polizisten den Allerwertesten geküsst.

Das wäre dann sicher teurer gekommen, Stichwort "sexuelle Belästigung" 😛

Egal hauptsache ich muss den Ausweis nicht abgeben 😎 Momentan ist ja eh alles sexuelle Belästigung von daher 🙄 Zu meiner Verteidung: Bei mir war es tiefe Nacht und der Regen hat aufgehört. Auf der Autobahn war ein kleiner Absatz von ca. 2-3 cm und gleich dahinter eine Pfütze. Der Wagen hatte praktisch gar keine Möglichkeit das Wasser zu verdrängen sondern ist direkt aufgeschwommen. Ca. 2 Monate später konnte ich mein neues Auto abholen und am Montag kam der Brief vom Strassenverkehrsamt mit der Aufforderung den Führerschein abzugeben 😠

An den TE: Ich würde das Urteil aktzeptieren und fertig. Meistens hocken die eh am längerem Hebel und die 80 Euro sind kein Weltuntergang. Mir wäre der Auwand wegeb 80 Euro nicht wert obwohl man für das Geld nett essen gehen kann.

Beste Grüsse

Was mich viel mehr interessiert als die ganzen Gutachten, wie schnell war der TE denn in Wirklichkeit. Er wird es ja wissen, zumindest eine ca. Angabe.

Zitat:

@SS. schrieb am 6. November 2017 um 23:01:21 Uhr:


Dann nehme ich F wie Dich.

Schreib "Du", dann ist wenigstens der Kasus korrekt. Intelligenter oder richtiger wird es dadurch nicht.

Warum kann man nicht akzeptieren, dass bei einem Selbstunfall ein kleinerer oder größerer Fehler des Lenkers vorliegt?

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