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HELP - unangepasst Geschwindigkeit Autobahn - Aquaplaning.

Habe mein Auto auf der Autobahn in die Leitplanke gesetzt. TVorne - Hinten beschädigt.
Das Wasser war auf einmal da - konnte ich nicht erkennen = Platzregen!
Die "Grünen" vor Ort. => Anzeige 80€ / 1 Punkt.
Hab Einspruch eingelegt. Jetzt wurde ein Unfallanalytisches Gutachten erstellt. Errechnet 96km/h.
Die Basis der Berechnung aber völlig falsch. Erster Aufprallpunkt falsch, Winkel Drehung falsch und Endposition völlig falsch.
Anhand der Bilder der "Grünen" wurde 40min später "aufwirbelndes" Wasser an vorbeifahrenden Fahrzeugen entdeckt. Also Erkennbar....
Wer hat Erfahrung, Tips bzw kann mir evtl. die Geschwindigkeit simulieren (Software).
Ein Gegengutachten ist momentan nicht vorgesehen. Anwalt ist eingeschaltet.

Beste Antwort im Thema

Du betreibst diesen Aufwand nur wegen den 80 € und dem 1 Punkt? :confused:

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Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 6. November 2017 um 22:55:37 Uhr:


...
Man muss hier gar nichts unterstellen. Der TE hat ohne Fremdeinwirkung einen Unfall gebaut. Wer hat da wohl etwas falsch gemacht? a) der Staat b) der liebe Gott c) das Auto d) der TE e) alle anderen
...

a)
c)
.
.
.
e)

d) sehr unwahrscheinlich
b) nicht möglich
;)

Hmmm, es gibt auch grade auf mehrspurigen Autobahnen das Problem das die Wasserableitung von der Fahrbahn nicht so perfekt funktioniert wie der Strassenplaner sich das vorgestellt hat.
Problematisch sind grade Änderungen im Strassenverlauf - ob eine Steigung wieder zur topfebenen Fläche wird oder ob eine Kurve beginnt oder endet.
An einem bestimmten Punkt ist da beim verschwenken der Fahrbahnen eben kein Gefälle mehr vorhanden und der Wasserabfluss so verlangsamt.
Oder in Linkskurven auf dreispurigen Autobahnen bei denen über die linke Spur das gesamte Wasser aller drei Spuren + Standstreifen abgeleitet wird.
Natürlich kann es auch eine Fehlplanung oder ein verstopfter Abfluss sein was der Gutachte nicht mit berücksichtigt hat.
Pauschal dem TE die Alleinschuld zuzuweisen halte ich für nicht angemessen.
Ob es sich lohnt die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein zu nehmen muss der TE beurteilen.
Er kann ja einmal kurz nach einem starken Regen die Strecke noch einmal befahren - vielleicht mit dashcam um sich ein Bild zu machen.

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 6. November 2017 um 22:59:47 Uhr:


Ach so, es regnete gar nicht, sondern plötzlich war die Straße nass? Es wird immer dubioser... Aber selbst dann: Man muss immer (mindestens) auf Sichtweite anhalten können. Somit bist Du einfach zu schnell über die Kuppe gefahren. Kannst es Dir aussuchen. Gib doch einfach zu, dass Du Dich verschätzt hast und sei froh, dass nicht viel passiert ist.

Wenn eine Regenfront vorbei zog und es aufgehört hat zu regnen ist also die Strasse sofort wieder furz trocken? Wasser kann nirgends (in Pfützen zb) stehen bleiben?

Und in Sichtweite anhalten? Auf der Autobahn? Wo lebst Du?

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 7. November 2017 um 11:08:45 Uhr:


Und in Sichtweite anhalten? Auf der Autobahn? Wo lebst Du?

Du musst auch da auf Sichtweite anhalten können, schlicht und einfach - war schon immer so und sieht auch jedes Gericht so. Ausnahmen davon gibt es unter bestimmten Umständen bei Nacht, wenn die Ausleuchtung nicht reicht, Du aufgrund vorausfahrender Fahrzeuge aber eine Abschätzung vornehmen kannst.

"Konnte ich nicht rechtzeitig sehen" ist quasi der direkte Beleg dafür, dass man eben zu schnell war - will man natürlich nicht hören, ist halt aber trotzdem so.

jetzt lasst uns doch mal ganz entspannt das Ergebnis der heutigen Gerichtsverhandlung abwarten. Recht gesprochen wird dort, nicht hier.

Es ist 20 Uhr und ich bin so gespannt auf das Ergebnis.

... nicht alle verlassen das Gerichtsgebäude in Freiheit. :)

Für sowas wirst aber nicht auf freie Kost und Logie gesetzt. :D

Stimmt. Aber wenn man in der Hauptverhandlung das HB-Männchen gibt, dann gibt es auch mal ein paar Übernachtungen gratis on top. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. November 2017 um 20:18:18 Uhr:


Stimmt. Aber wenn man in der Hauptverhandlung das HB-Männchen gibt, dann gibt es auch mal ein paar Übernachtungen gratis on top. :)

:D:D:D

Sehr geil.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. November 2017 um 20:00:06 Uhr:


... nicht alle verlassen das Gerichtsgebäude in Freiheit. :)

Ich sehe noch zwei weitere Möglichkeiten:

a) der TE feiert schon seit Stunden mit Champagner und Kaviar den Sieg über die staatliche Willkür.

b) der TE wurde für schuldig befunden und unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung auf einem Stapel nasser Autoreifen verbrannt.

Also entweder war das eine brutal feucht-fröhliche Siegesfeier oder die TE wurde tatsächlich eingeknastet.
Ganz unwahrscheinlich scheint es mir hingegen, dass die Sache einfach mit einer krachenden Niederlage geendet hat.

Ich denke persoenlich das es nicht positv fuer den TE ausgegangen ist. Hierzu koennte ich wieder meinen Text von Seite 2 Zitieren. Bringt aber nix da sich der TE nicht meldet und wir hier weiterhin Glaskugel lesen. Vermuten wuerde ich aber das ein positives Ergebnis eher gepostet wird.

Zitat:

@mattalf schrieb am 9. November 2017 um 18:52:26 Uhr:


Ich denke persoenlich das es nicht positv fuer den TE ausgegangen ist.

Das habe ich angesichts der geschilderten Sachlage erwartet.

Er wird nicht im Knast sitzen, aber er wird auch nicht in Feierlaune sein.
Er wird zu Hause in Polen seinen Frust kund tun - die Deutschen sind ja so gemein...
Nächste Woche kommt vielleicht was, eventuell aber auch nicht.

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