helft mir alle putzen sich ab ich bleib an den kosten sitzen.aussergewöhnlicher unfall

BMW 3er E46

hallo leute .letzten freitag um 14:00 ging in zu der IMO-Waschstrasse in wien auf der Breitenfurterstrasse im 23 bez. meine karre waschen.

wie wir so in der box drinnen sind bremst mein vor-vordermann ab ,weil er geglaubt hat das die lüftungsdüsen die sich zu der scheibe absenken in erschlagen,und steigt auf die bremse.

sein hintermann,also mein vordermann sieht das noch rechtzeitig und brems ab und einen auffahrunfall zu verhindern.die rollen die meine vordermänner ziehen schieben sich unter die räder und ziehen mich weiter auf meinen vordermann,ich natürlich keine ahnung und keine sicht weil ich
1. den schaum auf der scheibe hab und
2. die wagrechte bürste auf der haube ihre arbeit verrichtet,zugleich sind die 2 senkrechten bürsten vor meinen stoßstangen und putzen diese gerade.

so ich keine ahnung von irgendwas ,zieht mich die walze auf den vordermann drauf und verursacht mir so einiges an schaden.
Stoßßstange bricht,haube verbogen leisten verbogen.lackschaden.
der waschanlagen srbeiter sagt ihr tauscht bitte nur die daten mit uns aus ,wir klären alles .

gut und bekam dann dort so eine schadensmeldung und nahm noch zum glück noch die tel. nummer vom vordermann .

montag dann die böse überrauschung :
waschanlage schreibt es handelt sich hier um einen gewöhnlichen auffahrunfall,klären sie das bitte unterreinader.

ich rief meinen vordermann an und schilderte ihm das ,darauf hin sagte er er ist sich keiner schuld bewusst und erwartet das ihm die versicherung seinen rückscheiben wischer ersetzt die von der senkrechten bürte beschädigt worden ist.

VON MEINEM SCHADEN WILL ER NICHTS WISSEN UND PUTZT SICH NATÜRLICH AUCH VOLL AB.

das schlimmste ich hab keinen RECHTSCHUTZ !!!!

ich hab nur reine haftpflicht .

was soll ich tun???? ich bin nicht schuld und bleib total auf den kosten sitzen.wenn mir einer helfen kann schreibt es hier

http://img67.imageshack.us/my.php?image=iiiiiiiiiqt1.jpg

27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von matze328


Ich würde zuerst den Waschanlagenbetreiber zur Rechnung ziehen. Immerhin hat der die Pflicht die Anlage zu überwachen und muss bei solchen Situationen auf den "Notausknopf" drücken. Hätten die, die Waschanlage gestoppt, dann hätte sie dich nicht auf den Vordermann gezogen. Welchen Einfluss hättest du denn auf das Geschehen nehmen sollen? Aus dem Auto springen und selbst die Anlage abstellen? Wohl kaum...

Rate dir auch zu nem Anwalt denn da wollen sich einige Leute aus der Affäre ziehen.

Sehe ich genauso - Und die Aussage die Du geschrieben hast von der Waschanlage, es geht sie nichts an weil "normaler Auffahrunfall" ist totaler Unsinn, da die STVO hier nicht gilt da, wie Du schon geschrieben hast, es sich um PRIVATgelände handelt. Die Rennleitung kommt hier vollkommen zu Recht nicht, da dies auf Zivilrechtlicher Ebene geklärt werden wird.

Der Betreiber hat hier imho seine Sorgfaltspflicht verletzt, denn von einem Kunden kann nicht verlangt werden hier aufzupassen - Ich gehe sogar soweit zu glauben, dass selbst ein Schild an der Einfahrt "Nutzung auf eigene Gefahr" nicht Rechtens wäre.

Dafür müsste es ein Sicherheitssystem in der Anlage geben, wenn nicht das deren Problem (und sollte deren Versicherungen eh übernehmen) - Trotzdem: Anwalt einschalten !

@igor22

Ahh, das ist ja ärgerlich.

Ich habe auf die schnelle mal folgendes Urteil gefunden.
--------
Pech für den Betreiber bei Auffahrunfällen
Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen durch eine Waschstraße. Sie betätigte mehrmals die Bremse, dadurch kam es zu einem Auffahrunfall. Die Betreiberin der Waschanlage musste nun für den Schaden aufkommen, weil die Technik einer Waschstraße ein Auffahren unter allen Umständen verhindern können muss. (Amtsgericht Celle, 12 C 601/99)
--------

Da das ganze ja in Österreich passiert ist, weiß ich jetzt nicht in wieweit sich das auf österreichisches Recht
übertragen läßt.
Wie die anderen schon geschrieben haben ... ab zum Anwalt, ist die sicherste Lösung.

Und das der Waschanlagenbetreiber erstmal abwinkt ist klar ... dazu hat ihm ja auch sein
ANWALT geraten.
Was die Polizei betrifft, kann sie so entscheiden, aber sie MUSS deine Anzeige aufnehmen, wenn
auch nicht vor Ort. (zu mindestens ist das in Deutschland so !!!)

Gruß
Mike

.,

So, ich hab mal meinen Dad gefragt was er dazu sagt...selbst wenn da ein Schild mit der Aufschrift "Benutzung auf eigene Gefahr" (o.ä.) hängt, hilft das der Waschstraße bei so einem Unfall auch nichts.

Übrigens ist es auch auf Privatgrundstücken so geregelt das wenn man jemandem auffährt, die normale StVZO zum greifen kommt, als hätte es auf der Straße geknallt.

Nichts desto trotz müssen die Deinen Schaden zu 100% übernehmen, weil Du mit Deinem Fahrzeug in dem Moment nicht am Straßenverkehr teilgenommen hast - da Motor aus.

Da helfen denen auch Schilder etc. nichts und wie cree schon geschrieben hat, der Betreiber einer solchen Anlage ist für die Sicherheit zuständig und selbst wenn die da n "Sicherheits-Affen" sitzen hätten, der wenn was is immer auf den roten STOP Button drückt (stell ich mir übrigens gerade sehr lustig vor wie der da sitzt mit Rundumleuchte aufm Kopf etc. 😁), wäre es ja anscheinend sicherer als das ganze was die da fabriziert haben - nämlich gar nix und dann noch so dreist rausreden wollen...😠

Also, ab zum Anwalt und los gehts...

Würde auf jeden fall mal ne beratungsstunde beim anwalt nehmen . Die 100 euro ? würde ich investieren

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ok leute danke,was schätzt ihr wird mich so etwas kosten vom anwalt?
ich habe gehört das wenn ich dann gewinne,meine kosten von der gegnerischen versicherung übernommen werden?

hey,

ich würde bevor ich zum Anwalt gehe, erstmal ein schreiben an die waschanlage schicken, mit der Aufforderung den Schaden(inkl. BMW Kostenvoranschlag) zu bezahlen.

Geb denen eine Frist von ein bis zwei Wochen zu reagieren, dann kannst du immer noch zum Anwalt gehen.

Es hilft manchmal, wie beim poker zu bluffen. Du schreibst denen an, dass du dich mit deinem anwalt beraten hast und laut Entscheidung z.b. Amtsgericht Celle in einem solchen ähnlichen fall die anlagenbesitzer die schlechteren karten haben etc.

Die Anlagenbesitzer haben meistens eine Versicherung, die dafür aufkommen muss. Sie sind nur zu faul, den Schaden zu melden.

Viel Glück und es wird schon

anwaltskosten hängt vom Streitwert, d.h. vom Kostenvoranschlag ab.

Zitat:

Original geschrieben von zahoo222


hey,

ich würde bevor ich zum Anwalt gehe, erstmal ein schreiben an die waschanlage schicken, mit der Aufforderung den Schaden(inkl. BMW Kostenvoranschlag) zu bezahlen.

Geb denen eine Frist von ein bis zwei Wochen zu reagieren, dann kannst du immer noch zum Anwalt gehen.

Es hilft manchmal, wie beim poker zu bluffen.

Der Witz is nur das er gar nich zu bluffen braucht, da er sowieso im Recht is...😉

Wer im Recht ist klärt ein Richter, damit wäre ich also vorsichtig, obwohl es hier für mich auch recht eindeutig aussieht.

Igor, du bist im ADAC (bzw. öst. Pendant), dann würde ich erst mal die kostenlose Erstberatung nutzen, normalerweise ist der Anwalt dann auch so nett und gibt einem Tipps, wem man in etwa was für ein Schreiben zukommen lassen sollte. Ich denke auch, das der Betreiber der Waschanlage hier verantwortlich ist, bzw. er ggf. jemand anderen in Regress nehmen könnte aber erst mal gerade stehen muss.

Ich würde etwa so machen: Ein Schreiben wie von zahoo222 vorgeschlagen aufsetzten und noch dazu eine möglichst verständliche Unfallschilderung schreiben (so wie hier im Forum war das schon ein ganz guter Ansatz, man vergisst gerne mal Details wenn man etwas mündlich berichtet). Damit würde ich dann zu der kostenlosen Beratung stiefeln und den Anwalt fragen was er von dem Schreiben hält und versuchen ihm dafür ein paar Tipps aus den Rippen zu leiern. Sollte der außergerichtliche Weg nicht klappen, würde man ja auf den Anwalt der einen so nett und ausführlich Beraten hat zurückkommen. *zaunpfahlwink*

Alternativ kann dir vielleicht auch www.frag-einen-anwalt.de helfen, da bekommt man für kleines Geld professionelle Hilfe (z.B. tipps zu dem Schreiben oder eine Einschätzung ob wirklich der Betreiber haftet). Ich weiß allerdings nicht ob das auch in Österreich funktioniert.

Im allerschlimmsten Fall musst du aber vor Gericht und dort musst du die Kosten erstmal auslegen. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von randomtask


Wer im Recht ist klärt ein Richter, damit wäre ich also vorsichtig, obwohl es hier für mich auch recht eindeutig aussieht.

Deswegen ja, mein Vater war wie bereits gesagt über 40 Jahre Verkehrsrichter...und der meinte sofort ohne Umschweife, dass die Schuldfrage klar ist und der Betreiber blechen muss...alles andere wäre auch totaler Quatsch, da er ja nicht aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat...

Trotzdem sollte sich der Themenstarter schnell die Sache klären, bitte nicht vergessen "Recht zu haben bedeutet nicht Recht zubekommen"!

Zitat:

Original geschrieben von matze328


Ich würde zuerst den Waschanlagenbetreiber zur Rechnung ziehen. Immerhin hat der die Pflicht die Anlage zu überwachen und muss bei solchen Situationen auf den "Notausknopf" drücken. Hätten die, die Waschanlage gestoppt, dann hätte sie dich nicht auf den Vordermann gezogen. Welchen Einfluss hättest du denn auf das Geschehen nehmen sollen? Aus dem Auto springen und selbst die Anlage abstellen? Wohl kaum...

Rate dir auch zu nem Anwalt denn da wollen sich einige Leute aus der Affäre ziehen.

Genau so is es...

Und das is kein normaler Auffahrunfall... du bist da ja nicht an die StVO gebunden. Auch wenn der Betreiber der Waschanlage so ein Schildal an der Einfahrt hat. Du fährst nicht - du stehst, Wer steht hat nie schuld. (das is wirklich so, habs selbst kaum geglaubt) Du bist dem System "ausgeliefert" in der Waschanlage und du wirst gezogen da drinnen.

Aber es gibt noch ein schild an der Einfahrt bei solchen Waschstrassen und das lautet "NICHT AUF DIE BREMSE TRETEN"

Ich denke die Rechtslage müsste hier klar sein.

1. Der Idiot der Bremst...

2. Der Betreiber weil für solche Zwecke kein Schutzsystem verbaut (oder kaputt) war. Und weil er eine solche Anlage überwachen muss.

Zahl da ja nix extra... die wollen alle nur die schuld von sich schieben.. ich hatte schon genug solcher Fälle.

glg David

*edit*
Noch mal wegen der StVO: In der StVO steht auch, wenn ich nichts sehe dann fahr ich nicht,
Also was wollen die überhaupt... Wenn du vor lauter nebel nichts siehst und es lässt einer das auto
rollen und fährt dir vorne rein bist auch nicht schuld.
Selbst wenn die StVO gilt bist du da nicht schuld.!

Zitat:

Original geschrieben von anonymos


Trotzdem sollte sich der Themenstarter schnell die Sache klären, bitte nicht vergessen "Recht zu haben bedeutet nicht Recht zubekommen"!

Das ist wohl richtig, allerdings wird er bei dieser Geschichte trotzdem Recht bekommen, da er wie gesagt nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Die Rechtslage ist also klar und da kann KEIN Richter etwas anderes behaupten, bzw. ein von den Tatsachen und vor allem von den GESETZEN abweichendes Urteil aussprechen...😉

Naja, is ja auch Wurst, ab zum Anwalt und dann is die Sache schnell geregelt.

genau so ist es, die geschilderte Rechtslage ist für einen Richter sehr einfach.

Threadersteller, Anwalt einschalten, schnell und zügig.

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