Heckspoiler für Cabrio - Bitte Fotos und Quelle!

Mercedes C-Klasse A205 Cabriolet

Ich habe ein Angebot für den Heckspoiler vom C63 für unser Cabrio. Weiß aber nicht, ob der zu krass ist?! Habt ihr Fotos von Alternativen, bitte mit Bezugsquelle und Preis?

Der Spoiler wäre sogar schon in mojavesilber - also sehr selten. Hatte eig. an schwarz gedacht, aber das kann man ja notfalls mit Folie lösen. So hätte ich alle Optionen, bin aber dennoch unsicher. Also her mit eurem Input! 🙂

Heck
22 Antworten

Hallo
würde ich nicht machen..passt meiner Meinung nach nicht wirklich.
C63 hat eine andere Karosserie und Optik…

Maxxton Design mit ABE

Habe leider kein anderes Bild mehr parat.

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Original von kunzmann

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Hast du die Teilenummer von dem Kunzmann-Spoiler? Preis?

Original gibt es wohl 2 - den für C63 und einen anderen, dezenteren?! Weiß da wer genaueres?

@B6E6N6Z: Sicher, dass du ein Cabrio fährst? Auf deinem Foto sieht das nach Coupe aus! Auf der maxton-Seite finde ich keinen für Cabby.

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schau mal hier: https://www.mbgtc.de/.../Heckspoiler-oxid-10.html?...

Den meine ich ja. Das ist aber nicht der "dezentere", den es angebl. gibt?! Und ne ABE gibts auch nicht - ist nur für Autos zugelassen, die die schon werksseitig hatten (U47), sagen die.

Die U47 gibt es als Option AMG Line Plus für alle Motoren von C180 bis C400 ab Werk zu bestellen, damit sollte die ABE Frage für das Original Teil geklärt sein. Ab C43 ist der Spoiler immer Serie. Ob er gefällt oder nicht muss jeder selbst entscheiden. Mit AMG Line passt der optisch gut zum Cabrio und vor allem bringt er auch ein wenig Anpressdruck auf die doch leicht werdende Hinterachse bei höherem Tempo.

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Echt, der bringt was? 😉 Naja, bei den Spritpreisen und dem kommenden Tempolimit egal. Ist jedenfalls ne optische Steigerung.

Laut MBGTC muss man aber in den Papieren U47 stehen haben, um ihn anbringen zu dürfen. Oder haben alle für das jeweilige Fahrzeug bestellbare Optionen tatsächlich automatisch eine ABE?

Zitat:

@3dition schrieb am 3. April 2022 um 13:39:55 Uhr:


Echt, der bringt was? 😉 Naja, bei den Spritpreisen und dem kommenden Tempolimit egal. Ist jedenfalls ne optische Steigerung.

Laut MBGTC muss man aber in den Papieren U47 stehen haben, um ihn anbringen zu dürfen. Oder haben alle für das jeweilige Fahrzeug bestellbare Optionen tatsächlich automatisch eine ABE?

Die U codes hat keiner in den Papieren.

Aber in der werksseitigen und wohl auch zum Fahrzeug gehörenden Ausstattungsliste. Ich darf ja auch nicht einfach auf C63 umbauen.

Zitat:

@3dition schrieb am 3. April 2022 um 15:18:50 Uhr:


Aber in der werksseitigen und wohl auch zum Fahrzeug gehörenden Ausstattungsliste. Ich darf ja auch nicht einfach auf C63 umbauen.

Was in der Ausstattungsliste steht…interessiert in dem Zusammenhang niemand.
Du darfst mit zulässigen Teilen und nach entsprechender Prüfung auf C63 umbauen. Das musst du auch nicht in die Ausstattungsliste „eintragen“ lassen
Natürlich haben alle bestellbaren Optionen zu einem Fahrzeug eine ABE…oder meinst die machen dann eine Einzelabnahme wenn einer den Spoiler oder z.b. tiefergesetztes Fahrwerk haben will. :🙄

Es gibt aber Spezies die lassen sich alles in die Datenkarte eintragen.

Eine ABE besagt ja, dass ich das Teil OHNE entsprechende Prüfung am Fzg anbringen darf. Und diese Bescheinigung ist dann mitzuführen, was hier wohl entfällt und auch beim C63 Umbau! Teile mit EGE-Genehmigung bzw. EG-Typengenehmigung dürfen ebenfalls verbaut werden, aber auch hier muss die Genehmigung mitgeführt werden.

Weder eine ABE noch die Typengenehmigung wird es von MB geben. Daher bleibt es wohl nicht nachweisbar, dass das Teil zulässig ist, obwohl es das ist und somit würde nur die werksseitige Ausstattungsliste oder eine Einzelabnahme Rechtssicherheit schaffen.

Allerdings wird keiner prüfen, ob der Spoiler werksseitig verbaut war.

Zitat:

@3dition schrieb am 3. April 2022 um 18:19:52 Uhr:


Eine ABE besagt ja, dass ich das Teil OHNE entsprechende Prüfung am Fzg anbringen darf. Und diese Bescheinigung ist dann mitzuführen, was hier wohl entfällt und auch beim C63 Umbau! Teile mit EGE-Genehmigung bzw. EG-Typengenehmigung dürfen ebenfalls verbaut werden, aber auch hier muss die Genehmigung mitgeführt werden.

Weder eine ABE noch die Typengenehmigung wird es von MB geben. Daher bleibt es wohl nicht nachweisbar, dass das Teil zulässig ist, obwohl es das ist und somit würde nur die werksseitige Ausstattungsliste oder eine Einzelabnahme Rechtssicherheit schaffen.

Allerdings wird keiner prüfen, ob der Spoiler werksseitig verbaut war.

Nochmal:

Was in der Ausstattungsliste steht…interessiert in dem Zusammenhang niemand.

Die Kollegen der Polizei fahren nicht mit nem VIN-Decoder durch die Gegend um zu checken, wer welche Original-Ausstattung hatte oder nicht.
Das gleiche gilt z.b. auch für Felgen, montierst originale MB-Felgen hast du keine ABE…für Felgen aus demZubehör bekommst du die dabei.

Oder der allseits beliebte Knastgrill aus China… das interessiert weder die Sheriffs noch den TÜV.
Hat keiner in der Datenkarte…hat auch keine ABE…und keine EGE Kennzeichnung…

Du liegst falsch! Zu den Rädern gibt es entsprechende Freigaben von MB, auf die TÜV und Cops zurückgreifen können (online) und dort die Freigabe für DEIN Fahrzeug finden (oder eben nicht). Genau DAS gibt es für den Spoiler aber nicht, ergo ist der nicht erlaubt. Und ne ABE etc. gibt es eben auch nicht.

Natürlich wird das niemanden interessieren und - viel wichtiger - keine Gefährdung im Straßenverkehr auslösen. Dennoch bleibt es formal unzulässig, solange U47 nicht mit deiner FIN werksseitig verbunden ist.

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