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Heckscheibenheizung Pflicht?

Opel Astra F
Themenstarteram 28. Mai 2015 um 17:43

Hallo zusammen...

was sagt die Stvzo zu Heckscheibenheizungen? Pflicht oder kann die weg?

Cabrios haben sowas ja auch nicht. Hat das Astra-Cabrio eigentlich nen anderen Drehknopf als die üblichen Astras? (Ziehfunktion zum einschalten)

Dank euch

Bimmel

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19 Antworten

Zitat:

@Wolfgang_II schrieb am 28. Mai 2015 um 22:17:33 Uhr:

Guckst Du hier: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Was sagt sie denn nun?

 

Der ist "nice to have". Wie der heckscheibenwischer (wenn dran, muss er auch gehen).

am 28. Mai 2015 um 20:31

Cabrios haben durchaus eine Heckscheibenheizung.

Aber in dem link eins VOR mir find ich nix??

Zitat:

@Papstpower schrieb am 28. Mai 2015 um 22:27:59 Uhr:

 

Der ist "nice to have". Wie der heckscheibenwischer (wenn dran, muss er auch gehen).

Das ist der Punkt. Die Heckscheibenheizung ist in der Bauartgenehmigung enthalten. Wenn irgendwas, das da drin steht, fehlt gilt die Bauartgenehmigung nicht mehr. Theoretisch müsste man dann eine Einzelabnahme machen. Ob das aber wirklich so streng gehandhabt wird weiß ich nicht. Auf die Idee, die Heckscheibenheizung auszubauen kommen ja nicht viele.

Themenstarteram 28. Mai 2015 um 20:43

das würde ja voraussetzen dass ein cabrio auch ein verdeck haben MUSS ?!

ergo: man müsste stets mit geschlossenem verdeck fahren

wenn dran dann muss auch die funktion gegeben sein ist ein gutes stichwort... wenn ich den heckwischer abbaue müsste ich ja auch den schalter ausbauen... also den wischerhebel weil der ja sonst ne "leere funktion" hat?!

Zitat:

Auf die Idee, die Heckscheibenheizung auszubauen kommen ja nicht viele.

ich kenne da jemanden ;)

So ein schmarn. Hab mit der dekra und den TÜV geredet es ist denen völlig egal ob der heckwischer geht, es muss aber der rechte Spiegel vorhanden sein.

Der von der dekra sagte er dürfte nicht mal laut vorgesetzten den Wischer hinten prüfen.

Lasst euch keine scheiße erzählen.

Zitat:

@Peugeot106xsi schrieb am 29. Mai 2015 um 07:56:18 Uhr:

So ein schmarn. Hab mit der dekra und den TÜV geredet es ist denen völlig egal ob der heckwischer geht, es muss aber der rechte Spiegel vorhanden sein.

Der von der dekra sagte er dürfte nicht mal laut vorgesetzten den Wischer hinten prüfen.

Lasst euch keine scheiße erzählen.

Falsch. Bei dir vllt. Der Wischer, wenn vorhanden MUSS funktionieren. Beim Spiegel liegst du ebenfalls falsch. Der ist nicht vorgeschrieben. Die stvzo schreibt dazu: Spiegel links + mitte ww. rechts.

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 9:28

wenn wir das jetzt auf die spitze treiben verändern wir aber mit abbau des wischers und spiegels die aerodynamik und somit das abgasverhalten des autos *narf*

ich glaube jedoch das hat nicht viel mit der hu zutun... der tüv-prüfer prüft ja auch nicht ob das innenraumgebläse funktioniert. dennoch muss das auto eine düse haben die die frontscheibe anbläst

auf meinem hu-bericht stand mal dass der heckwischer keine funktion hat (es ist keiner mehr dran)

dranrumspielen tun die offenbar. hat das cabrio/stufenheck einen anderen hebel?

und noch ne story von der dekra: ich bekam eines tages meinen kühlergrill nicht eingetragen weil meine räder an der hinterachse nicht durch spritzschutz abgedeckt waren. was haben die nur geraucht?

 

aber zurück zur eingangssache: ich wöllte gern, aus rein optischen gründen, die drähte von der scheibe ätzen.

Wenn die Heckscheibe undurchsichtig ist, ist ein rechter Aussenspiegel Pflicht, wenn Glas, dann re Sp optional...jaaaanz simpel und schon seit den 70ern europaweit so geregelt...

Die Heizung ist genaugenommen bei allen Fahrzeugen, die nach 1992 homologiert wurdenn, ein integraler Fahrzeugbestandteil. Da sie aber weder für die Verkehrssicherheit noch für die Insassensicherheit verantwortlkich ist, gibt es keine Grundlage, sie als Mangel in einer TÜV-Begutachtung aufzuführen.

Mensch, warum macht Ihr es Euch immer so schwer? ;-) Alles, was Sicherheit (aktive und passive - Bremsen, Lenkung, Airbag, Gurte, Rostkanten, Frontscheibe,...), Umweltschutz (Öltropfen, Abgassystem, Lärm,...) und Gesehenwerden (Licht, Hupe,...) angeht, ist Pflicht, alles was Komfort und Bequemlichkeit angeht, interessiert keine Sau...

Ordnet doch bitte die Heckscheibenheizung mal in diese Kategorien ein!? ;-)

Gruß

Roman

 

PS: Bsp.: Klimaanlage ist auch "integraler Fahrzeugbestandteil" während der Homologation - aber kein Mangelobjekt beim TÜV, wenn sie nicht geht ;-)

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Mai 2015 um 08:38:08 Uhr:

Falsch. Bei dir vllt. Der Wischer, wenn vorhanden MUSS funktionieren. Beim Spiegel liegst du ebenfalls falsch. Der ist nicht vorgeschrieben. Die stvzo schreibt dazu: Spiegel links + mitte ww. rechts.

also ich sehe das so:

wenn die sicht nach hinten beeinträchtigt wird.

sei es durch def. oder fehlenden heckscheibenwischer, innenspiegel, heckscheibenheizung

oder zugemalter/beklebter heckscheibe, etc. somit wird automatisch der rechte aussenspiegel,

(welcher ja keine pflicht ist) zur pflicht.

Eine nicht funktionierende / nicht vorhandene Heckscheibenheizung kann durchaus sicherheitsrelevant sein. Wenn man Beschlag / Vereisung nicht mehr wegbekommt ist die Sicht eingeschränkt.

Wird aber evtl. durch einen vorhandenen rechten Außenspiegel ausgeglichen.

@ Bimmelimm: sei mir nicht böse, aber ich halte es für relativ dämlich aus optischen Gründen (die Drähte sieht man doch kaum) darauf zu verzichten die Heckscheibe abtauen zu können.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Mai 2015 um 08:38:08 Uhr:

Zitat:

@Peugeot106xsi schrieb am 29. Mai 2015 um 07:56:18 Uhr:

So ein schmarn. Hab mit der dekra und den TÜV geredet es ist denen völlig egal ob der heckwischer geht, es muss aber der rechte Spiegel vorhanden sein.

Der von der dekra sagte er dürfte nicht mal laut vorgesetzten den Wischer hinten prüfen.

Lasst euch keine scheiße erzählen.

Falsch. Bei dir vllt. Der Wischer, wenn vorhanden MUSS funktionieren. Beim Spiegel liegst du ebenfalls falsch. Der ist nicht vorgeschrieben. Die stvzo schreibt dazu: Spiegel links + mitte ww. rechts.

Der Herr Lehrer hat gesprochen :D:D

Dann soll der Herr Lehrer doch auch mal ein Auto oder eine Automarke nennen,wo der rechte Aussenspiegel serienmäßig nicht vorhanden ist.

 

Das spielt keine Rolle. Der Wortlaut in der STVZO lautet so.

Aber kein Problem. Schau dir einfach die Autos an, die vor 1980 gebaut wurden.

Kadett B

Opel Olympia

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Mai 2015 um 20:43:36 Uhr:

Das spielt keine Rolle. Der Wortlaut in der STVZO lautet so.

Aber kein Problem. Schau dir einfach die Autos an, die vor 1980 gebaut wurden.

Kadett B

Opel Olympia

Und auch die Autos vor 1980 hatten schon serienmäßig rechte Aussenspiegel.Sogar der Polo von 77 hatte einen.

Und der Wortlaut in der STVZO kann man mittlerweile streichen,weil der überhaupt nicht mehr zutrifft.Jeder Autohersteller baut den rechten Seitenspiegel seit mindestens 3 Jahrzehnten schon serienmäßig an.

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