Heckschaden durch Unfall - was nun?

VW Golf 4 (1J)

Mir ist 2 Tage nach neuen TÜV und Zahnriemenwechsel, eine betrunkene 70jährige mit ihrem Astra ins Heck geknallt. Der Gutachter sagt Totalschaden mit Restwert von 2200€ und voraussichtliche Reparaturkosten von 6000€. Die Versicherung zahlt nur die 2200€. Was soll ich denn jetz machen? Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Ich bin auf das Auto angewiesen.

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter wird der Wiederbschaffungswert nicht erhöhen. Du willst diese Karre vielleicht für 6000 € reparieren lassen, aber mindestens 99 % der Geschädigten würden bei einem unrealistisch hohen Wiederbeschaffungswert dann fiktiv auf Kosten der Versicherung abrechnen. Alle deine Ausgaben haben dein Auto nicht wertvoller gemacht, sondern maximal den Wert erhalten. Das System mag ja jetzt für dich ungerecht erscheinen, aber genau so sind die Regeln gegen Versicherungsbetrug.

Und ja, ein altes Auto ist nunmal alt, da helfen auch keine überteuerten "Qualitäts"reparaturen bei VW. Für den Preis dieser Reparatur hätte man auch ein wesentlich jüngeres Fahrzeug bekommen können ... aber du bist genau der Kunde, den der Markenhändler braucht. Der "schenkt" dir einen hochwertigen Kaffee und zieht den hintenrum über die Kosten doppelt und dreifach ein. Eine gute freie Werkstatt verschenkt vielleicht keinen hochwertigen Kaffee, repariert aber das Auto mindestens gneausogut für die Fachwerkstatt. Nur eben für weniger Geld, weil sie keinen Kaffee verschenkt und keinen Glaspalast besitzt.

Übrigens, das du ein Problem damit hast einen Gegenstand mit alt bzw. Kiste zu bezeichnen, aber problemlos selbst andere Menschen beleidigst, ist vielleicht nicht die freundlichste Art und Weise.

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Zitat:

@Tommes 32 schrieb am 11. Mai 2018 um 09:54:05 Uhr:



Wenn die Schuldfrage klar ist und die Versicherung zahlt, was soll da noch der Anwalt?

Selbstverständlich macht das Sinn, sich auch dann einen Anwalt zu nehmen. Wenn man keine Schuld hat, warum soll man sich auch noch um den Papierkrieg nach einem Unfall kümmern? So habe ich das auch gemacht. Zudem ist die Gefahr hoch, dass man selbst dabei noch Fehler macht.
Anwalt wird zu 100% übernommen, wenn der Gegner Schuld ist.

Des Weiteren wird hier in dem Thema viel Blödsinn geschrieben.

Zur Rechnung:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Entschädigungssumme

Außerdem gilt: Der Unfallgeschädigte darf nicht schlechter da stehen als vor dem Unfall. Daher wird jeder Weg zum Anwalt, Arzt Gutachter, jede weitere Aufwändung entschädigt. (Kilometerpauschale, Verdienstausfall, PKW Ausfallentschädigung, Kopien, Mietwagen und und und....)

Also 200€ Wiederbeschaffungswert minus 2200€ Restwert = 2000€ Auszahlung

Davon wird aber noch die 2,5% Differenzbesteuerung weggehen. Also 50€
= 1.950 €

Der Gutachter "könnte" doch den Wiederbeschaffungswert hochsetzen, dann hätte er mehr Geld....?

Um eins hier gleich mal klar zu stellen: Mein Auto ist weder eine Karre noch ein Kübel und ich bin auch nicht dumm! Wer einmal in den Genuss gekommen ist, bei VW sein Auto warten zu lassen, wird mich sicherlich verstehen, dass ich in diese Drecksbuden der freien Werkstätten nicht mehr hinwill. Das geht schon im Empfangsbereich los, geht über den besseren und hochwertigeren Kaffee, der Freundlichkeit im Umgang mit dem Kunden, der Sauberkeit, bis zur Unterhaltung während den Wartezeiten, dem ganzen Flair und der Aufmachung und endet letztendlich bei der Qualität der Teile. Ich will schließlich auch irgendwo meinen Spaß haben. Sorry, aber das is so. Was soll ich außerdem mit Teilen, die zwar theoretisch funktionieren, aber kaum da sind; wenn man sie braucht, geschweige denn zu sprechen von der Haltbarkeit. Und bevor jetzt irgendwelche Diskussionen losbrechen, is klar, interessiert mich alles nicht! Das mit den „Reparaturkosten von 30% darüber liegen“, das klang gut. Wie kann ich das denn genauer beschreiben? Ich will nur wissen, ob ich eventuell mein Auto wieder wenigstens halbwegs hinbekomme, von einer Fachwerkstatt und nicht von irgendwelchen Pfuschköppen, die alles machen wollen, aber keine Ahnung und kein Geld haben. Ein Auto kostet nun mal. Es ist mit das größte Luxusgut von allem. Und wer kein Geld hat, kann auch kein Auto fahren, so einfach ist das. Ende, aus.
Es wurden außerdem noch andere Sachen wie Stoßdämpfer wechseln, Achsgelenke tauschen, Bremsleitungen erneuern mit neuer Bremsflüssigkeit, Dachantenne abdichten, Wischwasserschlauch Heckklappe erneuern, TÜV mit AU+HU, Ölwechsel, Flexrohr erneuern mit Halterungen und Hitzeschutzblech und dergleichen gemacht. Außerdem wurden von einer Fachwerkstatt die Kotflügel, Schweller und Heckklappe entrostet und lackiert. Das war auch nicht ganz billig.
Mich ärgert das, dass diese Opelfahrer wie immer besoffen unterwegs sind, mir mein Auto kaputt machen und vom Staat dafür noch belohnt werden und ich auf meinem Schaden mit ner zerdemmelten Krücke sitzen bleibe. Wo greift denn da der Satz:“Der Unfallgeschädigte darf nicht schlechter da stehen als vor dem Unfall.“?
Außerdem heißt es: „Der Geschädigte darf nach dem Unfall nicht besser stehen als vor dem Unfall.“!
Den Gutachter habe ich schon gefragt, ob er den Wiederbeschaffungswert erhöht, aber das wäre schon die Höchstgrenze. Das ist alles wahrscheinlich dem zu verschulden, weil mir im Januar irgendsoein Vollpfosten ohne zu blinken in die Seite gefahren ist und ich deswegen schon Reparaturkosten in Höhe von 3000€ hatte.

[editiert] - __Neo__, Team Motor-Talk

Der Gutachter wird der Wiederbschaffungswert nicht erhöhen. Du willst diese Karre vielleicht für 6000 € reparieren lassen, aber mindestens 99 % der Geschädigten würden bei einem unrealistisch hohen Wiederbeschaffungswert dann fiktiv auf Kosten der Versicherung abrechnen. Alle deine Ausgaben haben dein Auto nicht wertvoller gemacht, sondern maximal den Wert erhalten. Das System mag ja jetzt für dich ungerecht erscheinen, aber genau so sind die Regeln gegen Versicherungsbetrug.

Und ja, ein altes Auto ist nunmal alt, da helfen auch keine überteuerten "Qualitäts"reparaturen bei VW. Für den Preis dieser Reparatur hätte man auch ein wesentlich jüngeres Fahrzeug bekommen können ... aber du bist genau der Kunde, den der Markenhändler braucht. Der "schenkt" dir einen hochwertigen Kaffee und zieht den hintenrum über die Kosten doppelt und dreifach ein. Eine gute freie Werkstatt verschenkt vielleicht keinen hochwertigen Kaffee, repariert aber das Auto mindestens gneausogut für die Fachwerkstatt. Nur eben für weniger Geld, weil sie keinen Kaffee verschenkt und keinen Glaspalast besitzt.

Übrigens, das du ein Problem damit hast einen Gegenstand mit alt bzw. Kiste zu bezeichnen, aber problemlos selbst andere Menschen beleidigst, ist vielleicht nicht die freundlichste Art und Weise.

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Ist dumm gelaufen, viel Geld investiert und dann den Unfall. Der Wert deines intakten Fahrzeugs wurde auf 2400€ geschätzt. Das ist der Wert vor dem Unfall, die Reparaturen fließen nicht ein, da sie scheinbar nötig waren um den PKW verkehrssicher zu halten und die HU bestehen zu lassen.

Ich selber hätte das Geld nicht investiert und mir dafür ein anderes Fahrzeug gekauft, aber das entsscheidet jeder anders.

Sei froh das nur 200€ Restwert ermittelt wurden, sonst würde dir noch mehr Geld abgezogen werden.
Was dich die Reparatur im VW Fachbetrieb kosten würde, das weißt du bereits, um die 6000€, steht meiner Meinung in keinem Verhältnis zum Fahrzeugwert. Ein freier Karosseriebauer macht keine schlechtere Arbeit, ist aber meisten günstiger.

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. Mai 2018 um 15:45:38 Uhr:


Der Gutachter wird der Wiederbschaffungswert nicht erhöhen. ... Alle deine Ausgaben haben dein Auto nicht wertvoller gemacht, sondern maximal den Wert erhalten.

Ja, so steht das auch in der Antwort vom Gutachter, auf meine Frage, nach möglicher Erhöhung des Wiederbeschaffungswertes, dass eben alle diese Reparaturkosten nur Werterhalt für den Wagen waren. Das hatte ich auch so verstanden.

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. Mai 2018 um 15:45:38 Uhr:


Das System mag ja jetzt für dich ungerecht erscheinen, aber genau so sind die Regeln gegen Versicherungsbetrug.

Und wo bleibe ich da, als Geschädigter?

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. Mai 2018 um 15:45:38 Uhr:


Für den Preis dieser Reparatur hätte man auch ein wesentlich jüngeres Fahrzeug bekommen können ... aber du bist genau der Kunde, den der Markenhändler braucht. Der "schenkt" dir einen hochwertigen Kaffee und zieht den hintenrum über die Kosten doppelt und dreifach ein. Eine gute freie Werkstatt verschenkt vielleicht keinen hochwertigen Kaffee, repariert aber das Auto mindestens gneausogut für die Fachwerkstatt. Nur eben für weniger Geld, weil sie keinen Kaffee verschenkt und keinen Glaspalast besitzt.

Leider Nein! Qualität und Spaß kostet nun mal. Ende der Diskussion. Ich habe außerdem kein Geld für ein neues Auto. Und bevor jetzt wieder was kommt, von wegen, … „aber Geld für teure Reparaturen ausgeben“ usw., das weiß ich alles selber. Ein bisschen verrückt muss man schon sein, um sowas überhaupt zu machen.

Das mit den 30%, die eventuell auf die Reparaturkosten draufkommen klang gut. Wie kann ich das mit einbringen? Da steht auch irgendwas im Gutachten, dass eben nach Zerlegung der beschädigten Teile eventuell noch weitere Kosten von Teilen kommen, deren Beschädigung von außen noch nicht auf den ersten Anhieb sichtbar waren, zuzüglich damit verbundene Arbeiten. Aber wo soll ich das bei einer Versicherung anbringen? Das interessiert die doch gar nicht. Oder?

Zitat:

... Ein freier Karosseriebauer macht keine schlechtere Arbeit, ist aber meisten günstiger.

Das hält aber auch nur maximal 2 Jahre und danach gammelt der Rost wieder durch. Kenn ich alles schon. Sinnlos.

Da brauchst du garnichts versuchen ...du bekommst diesen Wagen nicht repariert. Kauf dir von 2000-2500 € einen neuen ähnlichen, was anderes bleibt dir nicht übrig. Oder du findest wen, der es günstiger macht.

Und wer einfach so 3000 € in ein wirtschaftlich totes Auto reinbuttert, ist sicher nicht so arm das nicht ein anderes Fahrzeug drin gewesen wäre ... Nur weil du 150 € für einen 100 € Schein ausgibst, ändert sich der Wert nicht. Du kannst damit nicht für 150 € einkaufen gehen.

Für das Geld kriegt man doch nur Schrottkarren. Und dann fang ich wieder an über 10000€ da reinzuballern oder was? Nein Danke, kein Bock mehr und vor allem keine Nerven!

Zitat:

@Knergy schrieb am 11. Mai 2018 um 16:14:40 Uhr:


Und wer einfach so ...

Dann hast Du wohl mein letzten post und meinen davorgehenden sowieso nicht richtig gelesen. Außerdem glaube ich, Du solltest lieber rüber zum Opelforum überall Deinen Senf abgeben!
Was soll ich außerdem mit so einem gedownsizeden 3-Zylinder, bei dem die Nockenwelle gleich kaputt ist und der überhaupt kein bums drin hat, weil ein Zylinder fehlt und der Motor viel zu klein ist?! Das kannst Du Deiner Oma verkaufen! Sowas wie der RP-Motor vom 2er Golf, das war nochwas richtiges, da hätte VW ansetzen müssen und das weiterentwickeln müssen, aber doch nicht solche Salatschüsseln, wo die Hälfte fehlt.

Ich denke du weißt jetzt was Sache ist.

Ändern kann man jetzt nichts mehr.

Da musst jetzt allein durch.

Mir tuts leid für Dich und dein Golf, aber was solls, das Leben geht weiter. Alles Gute... ich bin raus hier.

Durch den Gutachter ist das Kind nun schon in den Brunnen gefallen. Der Anwalt wird am besten vor dem Gutachter beauftragt und sinnvollerweise nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Als Geschädigter steht einem die Wahl des Gutachters zu.

Zitat:

@a4kabrio schrieb am 11. Mai 2018 um 16:40:47 Uhr:


… nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Wo ist jetzt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung? Versteh ich nicht. Meiner ist nicht von der gegnerischen Versicherung. Lesen bildet.

Was hätte denn deiner Meinung nach ein anderer Gutachter besser machen können? Der Restwert ist sehr niedrig geschätzt, der Wiederbeschaffungswert für einen ~ 18 Jahre alten 0815 Golf 4 sehr hoch. Der Gutachter hat schon gute Arbeit für den Geschädigten gemacht, bei 500 € Restwert (der ist realistischer) sowie 1800 € Wiederbeschaffungswert (wo ich den Golf ansiedeln würde) hätte der TE davon viel weniger.

Er kann natürlich klagen, wird aber sehr wahrscheinlich am Ende weniger rausbekommen wie jetzt ...

Zu den 130%

Ich gehe jetzt einfach von 2000€ Fahrzeugwert aus, wenn du den Schaden wirklich reparieren läßt, müßte die Versicherung 2600€ von der Reparatursumme übernehmen. Kostet die Reparatur 6000€ zahlst du die 3400€ Differenz aus deiner Tasche.
Ich würde den nicht reparieren lassen, jedenfalls nicht in Deutschland.
Nimm das Geld von der Versicherung und hol dir dafür ein anderes Fahrzeug, muß ja nicht unbedingt ein VW sein, Opel baut auch schöne Autos.
Nee ehrlich, wenn der auf die Richtbank muß, wovoon ich ausgehe, dann macht das finanziell einfach keinen Sinn.
Was für einen Golf hast du denn überhaupt, Motor, Ausstattung, Laufleistung?

Opel fahre ich nicht. Hab die Dinger direkt in Eisenach Dank meines Berufs mal auf den Eurolohr laden dürfen. Viel zu teuer und null Komfort, da fehlt wirklich alles. Rentnerautos halt.
Mein Auto: VW Golf 4 1.6er 16V Edition 77KW 105PS, 210850km, Bj.: 03.2001, 5 Türer mit Klimaanlage, Winter: 15Zoll Stahlfelgen, Sommer: 16Zoll Stahlfelgen … kp was Du noch so wissen willst. Mich wundert sowieso warum hier Opelaner mitreden, wo es doch ein VW-Forum ist. Damals im Golf 2 Forum war das noch anders.

Mein Güte... das ganze Thema zeigt doch, dass sich der Themenstarter einen Anwalt nehmen sollte.
Bezahlt wird er ja eh.

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