Heckschaden durch Unfall - was nun?
Mir ist 2 Tage nach neuen TÜV und Zahnriemenwechsel, eine betrunkene 70jährige mit ihrem Astra ins Heck geknallt. Der Gutachter sagt Totalschaden mit Restwert von 2200€ und voraussichtliche Reparaturkosten von 6000€. Die Versicherung zahlt nur die 2200€. Was soll ich denn jetz machen? Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Ich bin auf das Auto angewiesen.
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter wird der Wiederbschaffungswert nicht erhöhen. Du willst diese Karre vielleicht für 6000 € reparieren lassen, aber mindestens 99 % der Geschädigten würden bei einem unrealistisch hohen Wiederbeschaffungswert dann fiktiv auf Kosten der Versicherung abrechnen. Alle deine Ausgaben haben dein Auto nicht wertvoller gemacht, sondern maximal den Wert erhalten. Das System mag ja jetzt für dich ungerecht erscheinen, aber genau so sind die Regeln gegen Versicherungsbetrug.
Und ja, ein altes Auto ist nunmal alt, da helfen auch keine überteuerten "Qualitäts"reparaturen bei VW. Für den Preis dieser Reparatur hätte man auch ein wesentlich jüngeres Fahrzeug bekommen können ... aber du bist genau der Kunde, den der Markenhändler braucht. Der "schenkt" dir einen hochwertigen Kaffee und zieht den hintenrum über die Kosten doppelt und dreifach ein. Eine gute freie Werkstatt verschenkt vielleicht keinen hochwertigen Kaffee, repariert aber das Auto mindestens gneausogut für die Fachwerkstatt. Nur eben für weniger Geld, weil sie keinen Kaffee verschenkt und keinen Glaspalast besitzt.
Übrigens, das du ein Problem damit hast einen Gegenstand mit alt bzw. Kiste zu bezeichnen, aber problemlos selbst andere Menschen beleidigst, ist vielleicht nicht die freundlichste Art und Weise.
67 Antworten
Wenn du noch so viele Unklarheiten hast, warum hast du dir immer noch keinen Verkehrsanwalt genommen?
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du zu 100% unschuldig. (also Anwalt gibt's für umme)
Würde die Kohle kassieren und den Wagen bei einer freien Karosseriewerkstatt zeitwertgerecht instand setzen lassen. Gebrauchte Originalteile besorgen und dann dort richten lassen - alles eine Frage der Verhandlung.
Zitat:
@__NEO__ schrieb am 21. Mai 2018 um 12:24:28 Uhr:
alles eine Frage der Verhandlung.
Gottseidank....ich dachte _NEO_ macht hier schon dicht😛
Ich frage mich, wie die TE überhaupt hier ins Forum gefunden hat? Ein Großteil ihrer Fragen lässt sich durch einfaches googlen klären. Unter anderem auch, das die Aufwandspauschale auch problemlos ohne Anwalt zu erhalten ist.
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Zitat:
@Knergy schrieb am 21. Mai 2018 um 14:35:25 Uhr:
Ich frage mich, wie die TE überhaupt hier ins Forum gefunden hat? Ein Großteil ihrer Fragen lässt sich durch einfaches googlen klären. Unter anderem auch, das die Aufwandspauschale auch problemlos ohne Anwalt zu erhalten ist.
Ich hätte die Aufwandspauschale nie erwähnen sollen. Das hat die TE nur noch mehr durcheinander gemacht. Ich hatte aber extra noch dazu geschrieben, dass die Versicherung diese i.d.R automatisch mit auszahlt. Und falls sie es wirklich nicht zahlen, kann man auch einfach ohne Anwalt schriftlich um die Aufwandspauschale bitten.
Ich würde der TE auch raten zu einem Anwalt zu gehen. Sie hat keine Ahnung von der ganzen Thematik, ist nur noch verwirrt und mit der Google Suche scheint es auch nicht ganz zu klappen. Wenn man geschädigt wurde und die Sachlage klar ist, steht dem Geschädigten eine Rechtsberatung zu und die gegnerische Versicherung muss die kosten dafür übernehmen. Und immer möglichst bevor man sich mit der Versicherung auf i-welche Deals einlässt, Geld geflossen ist oder ein Angebot angenommen hat. Und es ist wichtig, dass man nach dem man einen Anwalt beauftragt hat, jeglichen Kontakt mit der Versicherung vermeidet.
Mein Gutachter hat mir nach meinem Unfall direkt gesagt, dass ich einen Anwalt nehmen soll. Hätte ich nicht auf ihn gehört, hätte das ganze noch länger gedauert oder ich hätte die Kürzungen der Versicherung akzeptieren müssen um schneller an mein Geld zu kommen.
Sehe ich ähnlich wie du ... jetzt bringt ein Anwalt ohnehin nichts mehr. Wenn es ganz dumm läuft, kann man den vielleicht sogar selbst bezahlen. Geld ist bezahlt, Fall abgeschlossen. Was will man da noch großartig von dem Regeln lassen? Wobei auch ein Anwalt nur unwesentlich mehr Geld herrausholen konnte, dazu hat der Gutachter einfach einen zu guten Job gemacht. Aber hier im Golf-4-Forum wird man kaum entsprechende Fachleute dafür finden, eher im Versicherungsforum.
Dann erwähne ich mal noch das Wort:
Nutzungsausfallentschädigung
🙂😁😁😁
Jede Versicherung versucht jeden möglichen Cent zu sparen. Wenn ein Schaden entstanden ist, dann bieten sie meistens gleich einen Gutachter an, um dem Kunden unnötigen Aufwand zu ersparen. In Wirklichkeit wird dadurch versucht, einfach die Kosten zu drücken. Ihr Gutachter arbeitet billiger und setzt in der Regel günstigere Kosten für die Versicherung an. Heißt auf DEUTSCH, sie müssen weniger bezahlen.
Darum ist es immer der bessere Weg einen Anwalt zu nehmen, der sich um die Schadensabwicklung kümmert. Der Anwalt kennt die möglich zustehenden Zahlungen, Telefonpauschale, Taxigeld, Nutzungsausfall, Abmeldegebühren etc und sorgt dafür, das dem Geschädigten auch das Geld bezahlt wird.
Der beschädigte Golf hat einen Restwert von 200€ und die werden halt abgezogen. Das Auto ist weiterhin dein Eigentum und du kannst damit machen was du willst.
Warum die Versicherung nun 1950€ oder 2010€ oder 2125€ zahlt, kann die nur die Versicherung erklären.