Heckleuchten gedimmt an bei Tagfahrlich. Ist das möglich?

VW Passat B7/3C

Kann man beim Passat Variant mit Xenon bj. 2012 die Heckleuchten gedimmt mit den Tagfahrlicht leuchten lassen. Kennt sich jemand damit aus, was im Steuergerät programmiert werden muss? Bitte um eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von saschamolitor


Ok. Das was gesagt wurde mit den Gedimmten Tagfahrlicht beim blinken ist bei allen Audis mit Xenon seit 2008 Standart. Also ist es erlaubt.

Ich dachte, du wolltest hinten dimmen.

Ich hab meinen Golf auch so codieren lassen, dass die Heckleuchten mit an sind, weil ich's immer noch doof finde, dass vorne was leuchtet und hinten nichts.
Obwohl's ja wg. "vom Gegenverkehr gesehen werden" nur vorne reicht.

Aber - was sieht man am Tag von einer gedimmten Heckleuchte noch?

Gruß
ROD.

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Zitat:

Original geschrieben von icebeer87



Zitat:

Original geschrieben von OPC


Das gibt`s schriftlich auf weis.
Wo? Quelle?
§ 17 Absatz 2 StVO: »Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

(...)«. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): »(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)«).

Alleiniges Standlicht als Tagfahrlicht-Ersatz ist demnach in Deutschland unzulässig.

Das Fahren nur mit Standlicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 € Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 €.

Zitat:

Original geschrieben von ROD.


Bin ja schon froh, dass meine GTI keine Abbiege-Lichtorgel-Funktion hat.

Darum beneide ich Dich. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ROD.


Apropos Nebler:
Wenn du die mit Standlicht einschaltest sieht der Passat von vorn praktisch so aus wie der ohne Xenon. Mußt zwar noch mehr am Lichtschalter rumfummeln, aber wäre ja vielleicht auch ne Lösung.

Ich weiß gar nicht, ob das geht. Um die Nebler anmachen zu können, muss ich doch das Abblendlich anhaben, oder? Alleine der Schalter ist schon so ausgelegt..? Hab's aber ehrlich gesagt noch nie probiert "nur" die Nebler anzumachen.

@OPC
Mit Standlicht zu fahren ist nicht erlaubt. Das ist bekannt. Die Frage ist, ob diese Nutzung immer Standlicht eingestuft wird oder sie nicht auch mit gedimmten Front-LEDs noch in die Kategorie "Tagfahrlicht" fällt. Dann wäre die Nutzung völlig legal. Ich kann an den Lichtschalter ja ranschreiben, was ich will. Es zählt, was an Licht auf die Straße kommt. Da Audi sein LED-Tagfahrlicht z.B. beim Abbiegen ja auch bewusst dimmt, sehe ich hier eher kein Problem.
Aber ganz ehrlich - man sieht den Unterschied zwischen vollen und gedimmten LEDs nur, wenn man es weiß. Gesehen wird man tagsüber mit beidem.

Zitat:

Ich weiß gar nicht, ob das geht. Um die Nebler anmachen zu können, muss ich doch das Abblendlich anhaben, oder? Alleine der Schalter ist schon so ausgelegt..? Hab's aber ehrlich gesagt noch nie probiert "nur" die Nebler anzumachen.

Doch - geht.

Ist ja offiziell so gemeint, dass bei starkem Nebel das Abblendlicht aus sein kann, um die Eigenblendung zu reduzieren.

Probier's einfach mal aus.

Zitat:

Original geschrieben von icebeer87


Mit Standlicht zu fahren ist nicht erlaubt. Das ist bekannt.

Solange keine Beleuchtungspflicht gilt ist das sehr wohl erlaubt. Immer diese Ammenmärchen 😉

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"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat TBNR: 117124"

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man


"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat TBNR: 117124"

Gilt damit nur nachts/bei Regen etc.

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Zitat:

Original geschrieben von icebeer87


Mit Standlicht zu fahren ist nicht erlaubt. Das ist bekannt.
Solange keine Beleuchtungspflicht gilt ist das sehr wohl erlaubt. Immer diese Ammenmärchen 😉

Ähm?

§ 17 Absatz 2 StVO: »Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Steht doch oben. Du weißt es besser als das Gesetz selber, aha.

Zitat:

Original geschrieben von icebeer87



Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man


"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat TBNR: 117124"
Gilt damit nur nachts/bei Regen etc.

Oder auch z. B. wo Schilder die Beleuchtungspflicht explizit vorschreiben.

Ansonsten gilt: keine Beleuchtungspflicht = Fahren mit Begrenzungslicht (=Standlicht) erlaubt 😎

Zitat:

Original geschrieben von DVE



Oder auch z. B. wo Schilder die Beleuchtungspflicht explizit vorschreiben.

Ansonsten gilt: keine Beleuchtungspflicht = Fahren mit Begrenzungslicht (=Standlicht) erlaubt 😎

das hier manche Leute alles besser wissen müßen und ihre Dummheit auch noch kund tun, es erschreckt mich!! 😕

Warum mußt Du deswegen persönlich und beleidigend werden? Das ist weder in der Sache noch im Ton angemessen!

Im Übrigen gibt es zu diesem Sachverhalt bereits Gerichtsurteile. Kann ich nachher noch raussuchen ...

Ist zwar nicht ganz das Thema, aber da hier ja die Experten diskutieren:

Bei Wikipedia steht:
---
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48/R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
weißes Licht
automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten.

Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe).
---

Bei meinem B7 mit Xenon sind werksmäßig die LED-TFL tagsüber auch in der Stellung 0 an.
Bei meinem Fahrzeug ist es nicht möglich das automatische Einschalten der TFL ohen Werkzeug zu verhindern.
Das ging nur mit VCDS-Kodierung.
Ich habe die jetzt so kodiert, dass es in Stellung 0 komplett dunkel ist und die TFL nur in Stellung Auto leuchten. (Ich will auch mit eingeschalteter Zündung auf einem dunklen Parkplatz stehen können ohne dass das Licht an ist)

Allerdings kann ich jetzt bei Dunkelheit die TFL nicht gezielt einschalten, da in Stellung Automatik dann die Xenonbrenner automatisch an sind.
Stelle mir nur vor, in der TÜV-Halle werde ich aufgefordert, die TFL einzuschalten. Das geht dann nicht.

Irgendwie widerspricht sich das doch?

Hallo bholmer,

hab ich das richtig verstanden das du die TFL nicht separat an und ausschalten kannst?

Gibt es unterschiede bei den B7 denn bei mir kann ich die TFL im MFA Menü ein bzw ausschalten.

Achso ja, im MFA Menü kann ich sie schon generell ausschalten, hatte ich ganz vergessen.
War ewig nicht in dem Menü.

Aber mich störte, dass sie in Stellung 0 auch leuchten. So kann man das Auto nicht komplett dunkel machen, solange die Zündung an ist. Und das habe ich kodiert.

Zitat:

Original geschrieben von bholmer


Achso ja, im MFA Menü kann ich sie schon generell ausschalten, hatte ich ganz vergessen.
War ewig nicht in dem Menü.

Aber mich störte, dass sie in Stellung 0 auch leuchten. So kann man das Auto nicht komplett dunkel machen, solange die Zündung an ist. Und das habe ich kodiert.

dir ist schon aufgefallen, dass du dir da selbst widersprichst?

Wenn du die TFL im MFA-Menü aussschaltest, bleiben die Scheinwerfer auch in Stellung 0 komplett dunkel, egal ob Zündung an oder aus. Wozu also codieren?

Damit man auch während der Fahrt das Tagfahrlicht an- bzw. ausschalten kann. Sonst müsste man jedes Mal anhalten, um in das Menü zu gelangen. Okay. Der Vorteil ist vernichtend gering, aber irgendwie bin ich wie bholmer auch auf die Codierliste von Mika85 "reingefallen", getreu nach dem Motto, erstmal Codieren und nicht weiter drüber nachdenken 😁

Statt mit Lichthupe die Xenon zu ruinieren, nutze ich das codierte TFL, um während der Fahrt andere Verkehrsteilnehmer zu grüßen! (Wechsel zwischen "Auto" und Stellung "0" am Lichtschalter)

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