Heckklappe schliesst nicht mehr...
Toll, seit 20 Tagen ist die Werksgarantie abgelaufen und jetzt das. In der Touran-FAQ steht, daß wahrscheinlich das ganze Schloss ersetzt werden muss...
Ich hab den Wagen vor 6 Wochen bei einem Händler gekauft, muss der dafür haften?
12 Antworten
Hi
Hallo
Hatte vor ein paar Tagen fast das gleiche Problem, nur mit dem Unterschied das ich meinen nicht mehr auf bekam.
Fehler wurde schnell gefunden:
In der Griffmulde in der man den Schalter für den Kofferraum betätigt, ist ja mit einem Gummi geschützt.
Ist bei mir nach innen grutscht durch die Hitze, einfach ein bißchen hin und hergezogen und schon ging es wieder.
Schau doch mal nach ob der Microschalter noch klickt wenn man Ihn betätigt, wenn nicht dann sitzt was von dem Gummi dazwischen.
MFG
Marco
Re: Heckklappe schliesst nicht mehr...
Zitat:
Original geschrieben von WepaUno
Toll, seit 20 Tagen ist die Werksgarantie abgelaufen und jetzt das. In der Touran-FAQ steht, daß wahrscheinlich das ganze Schloss ersetzt werden muss...
Ich hab den Wagen vor 6 Wochen bei einem Händler gekauft, muss der dafür haften?
Dann fahr´ doch gleich zu FPG. Die werden das schon wieder richten!
Viele Grüße!
Die Betätigung ist in Ordnung, das Schloss ist defekt und wird getauscht.
Ich war schon bei FPG und die behaupten doch glatt daß das AH keine Garantie gibt. Scheisse, auf Kulanz geht auch nix, also 100 Euro abdrücken. Mist, verdammter 😠!
Wenigstens den Leihwagen hat er gratis rausgerückt. Wieso kaufe ich überhaupt noch im Autohaus?!
Wenn Du bei FPG gekauft hast:
Das ist ein ganz normaler Gebrauchtwagenhändler!!!
M. E. nach hat er für unsere Stadt keinen Händlervertrag!!!
Gruß.
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Hallo
Wenn du beim Händler gekauft hast , hast du doch bestimmt auch eine Gebrauchtwagen Garantie mit gekauft. Und den Händler würde ich mal Fragen ob sein Verhalten , Kundenfreundlich ist. Bei solch einem Verhalten würde ich dort bestimmt kein zweites Auto mehr kaufen. Und Werbung im Freundeskreis dürfte auch NEGATIV ausfallen.
Sollte er sich vielleicht mal klar machen.
Gruss Dirk
Zitat:
Original geschrieben von WepaUno
FPG ist seit Mitte letztem Jahr auch VAG-Vertragshändler, falls du das meinst...
Hat er auch für seinen Glaspalast in Wendhs. ´n Vertrag, oder wickelt er die Neuwagengeschäfte über seine Häuser im Osten ab?
Jeder Gewerbetreibende muss beim Verkauf an Privatkunden auf Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von 2 Jahren geben, kann diese aber auf 1 Jahr einschränken (EU-Recht). Selbst wenn ein Schlachter seinen Firmenwagen verkauft, gilt dies. Lediglich wenn Händler an Händler verkaufen kann dies ohne Gewährleistung erfolgen. Leider gibt es unseriöse Gebrauchtwagenhändler, die nur dann verkaufen, wenn man sich als Händler ausgibt um sich so um die Gewährleistung zu drücken.
Selbst wenn der Händler im Kaufvertrag oder AGP angibt "Verkauf ohne Gewährleistung" ist dieser Passus bei Verkauf an einen Privatkunden rechtlich unwirksam. Es bestehen dann 24 Monate Gewährleistung.
Auch wenn sich Händler als Privatmann (Privatpersonen können die Gewährleistung ausschließen) ausgibt, ist er nicht raus. Wer regelmäßig verkauft, gilt nach einem Urteil als Händler und muss Gewährleistung geben. Wer z.B. bei Ebay fünf gleiche Artikel als Privatmann verkauft, gilt als Händler.
Die Heckklappe muss der Händler kostenlos reparieren. Leider wissen solche unseriösen Händler, dass für 100 EUR niemand zum Anwalt läuft.
Würde mich auch nicht wundern, wenn irgendwo im Kaufvertrag steht "Käufer ist Gewerbetreibender", oder so ähnlich.
Thorsten
Genau das hab ich dem Servicemann auch versucht klar zu machen, nur nicht so ausfühlich. Er hat nur gesagt, daß die Garantie auf Defekte zu vestehen ist, die VOR dem Kauf NACHWEISLICH bestanden haben. Und weil der Wagen ja ein DEKRA-Gebrauchtwagen Siegel hatte, wäre das sowieso schon ausgeschlossen. So ein riesen Blödsinn!
Auf der Rechnung steht nur:
Lieferung nach Par.25a UStG (Differenzbesteuerung)
Was auch immer das heissen mag?!
Zitat:
Original geschrieben von WepaUno
Genau das hab ich dem Servicemann auch versucht klar zu machen, nur nicht so ausfühlich. Er hat nur gesagt, daß die Garantie auf Defekte zu vestehen ist, die VOR dem Kauf NACHWEISLICH bestanden haben. Und weil der Wagen ja ein DEKRA-Gebrauchtwagen Siegel hatte, wäre das sowieso schon ausgeschlossen. So ein riesen Blödsinn!
Das ist wirklich Blödsinn:
Er müßte innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf beweisen, dass Du den Wagen wissentlich mit diesem Mangel übernommen hast. Das wird wohl kaum der Fall gewesen sein. 6 Monate nach dem Kauf dreht sich die Beweislast um, dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf schon vorhanden war. Beides ist fast unmöglich.
Zu §25 UstG: Besagt lediglich, dass der Verkäufer nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuern muss. Für den Käufer uninteresant.
Außerdem: Garantie und Gewährleistung sind vollkommen verschiedene Schuhe.
Thorsten
Zitat:
Original geschrieben von WepaUno
Auf der Rechnung steht nur:
Lieferung nach Par.25a UStG (Differenzbesteuerung)Was auch immer das heissen mag?!
§ 25a UStG (Umsatzsteuergesetz) findet nur bei Fahrzeugen Anwendung, die der Händler ohne Vorsteuerabzug erworben hat (z. B. von Privat).
Bei Verkauf eines solchen Fahrzeuges hat er lediglich die 16% Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen Ver- und Ankaufpreis an das Finanzamt abzuführen.
Gleichfalls hat der Erwerber, selbst wenn er Unternehmer wäre, keine Möglichkeit des Vorsteuerabzuges (deshalb der Hinweis auf § 25a UStG).
Der Rechnungshinweis hat also keinerlei Auswirkung auf die von meinem Vorschreiber sehr gut erklärte Gewährleistungsverpflichtung.
Tja, mann muss schon ein gewisses juristisches Interesse und Grundwissen zeigen um nicht bei der ersten Gelegenheit verschaukelt zu werden. Schließlich kauft man nicht jeden Tag ein neues Auto, oder stellt Gewähleistungsansprüche.
Ich finds einfach nur schade, daß man nur noch auf den Anwalt angewiesen ist, selbst bei der kleinsten Kleinigkeit.