Hebebühne Privat erlaubt?

Hallo,

Möchte mir eine Hebebühne zulegen, da ich es satt hab auf dem Boden rum zu kriechen.

Nun meine Frage, ist eine Hebebühne in ner Privaten Garage in einem normalen Wohngebiet erlaubt?
Es gibt sicherlich in Deutschland Vorschriften für sowas oder.
Ich möchte keine Werkstatt aufmachen, einfach ab und zu mal an meinem Autochen basteln.
Ich möchte aber auch nicht bei der Stadt... Bauamt oder ähnliches nachfragen... denn schlafende ....
weckt man nicht :-)

Kann mir jemand helfen der sich auskennt.

Antworten wie: mach´s einfach, ist deine Garage....
solange es niemanden stört....
lass das Tor zu....
solange du nicht Nachts oder Sonntags schraubst....
etc.

Helfen mir nicht wirklich.

Danke

Beste Antwort im Thema

Das Problem in Deutschland ist , das viele Bürger aus Neid oder anderen Gründen was gegen das Hobby "Auto" allgemein was haben.
Heutzutage was reparieren und Pflegen ist in der Bevölkerung mittlerweile so verpönt das ist schon Wahnsinn.
Auf der einen Seite regen sich die Leute auf das es keine Handwerker gibt ,auf der anderen wird alles vom Staat aus getan das Handwerk in der kleinsten Zelle egal welches zu unterbinden.

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Erlaubt oder nicht, ich war heute bei Twin Busch und habe meine Bühne geordert...
Wenn ihr euch da verrückt machen wollt von irgendwelchen Zeitungsberichten oder sonstigen ist es eure Sache. Ich hole meine Bühne nächste Woche ab und bau sie auf....

Viel Spaß noch hier beim fröhlichen Rätselraten....ich bin hier raus....

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Picard155


Erlaubt oder nicht, ich war heute bei Twin Busch und habe meine Bühne geordert...
Wenn ihr euch da verrückt machen wollt von irgendwelchen Zeitungsberichten oder sonstigen ist es eure Sache.

Sehe ich genau so.

Und viel Spaß mit deinem neuen Spielzeug wünsche ich Dir. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Nebiru666



Zitat:

Original geschrieben von Picard155


Erlaubt oder nicht, ich war heute bei Twin Busch und habe meine Bühne geordert...
Wenn ihr euch da verrückt machen wollt von irgendwelchen Zeitungsberichten oder sonstigen ist es eure Sache.
Sehe ich genau so.

Und viel Spaß mit deinem neuen Spielzeug wünsche ich Dir. 🙂

...danke werde ich haben....endlich nicht mehr auf dem Boden rum rutschen....😁😛😉

Wenns soweit ist ,mach mal ein paar Bilder von dem Teil.....so rein zum neidisch werden. 😛

Ist in der Tat schon was anderes als Auffahrrampen und Rollbrett. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Nebiru666


Wenns soweit ist ,mach mal ein paar Bilder von dem Teil.....so rein zum neidisch werden. 😛

Ist in der Tat schon was anderes als Auffahrrampen und Rollbrett. 😉

...auf jeden Fall...aber du kennst meine Auffahrrampen nicht....lach....😁😁😁

Dsc02321
Dsc02323

Zitat:

Original geschrieben von Picard155



Zitat:

Original geschrieben von Nebiru666


Wenns soweit ist ,mach mal ein paar Bilder von dem Teil.....so rein zum neidisch werden. 😛

Ist in der Tat schon was anderes als Auffahrrampen und Rollbrett. 😉

...auf jeden Fall...aber du kennst meine Auffahrrampen nicht....lach....😁😁😁

😎😎😎 wenn du nicht aufpasst liegt der smart auf der hecklappe dann ist das schrauben noch einfacher 😁

Zitat:

Original geschrieben von Picard155



...auf jeden Fall...aber du kennst meine Auffahrrampen nicht....lach....😁😁😁

Na gut ,mit der Knutschkugel ist sowas natürlich möglich ,sowas für meinen Mondeo wäre der Hit .🙂

Aber die wären dann gefühlte 20 Meter lang. 😉😁

Aber wie sony8v schon feststellte ,einen Grad mehr Steigung ,und der kleene liegt aufm Hintern...😛

....jou wohl wahr, deswegen mußte ich ja mal die Bilder machen😁😁😁
aber auch mit dem Benz war es genial. Man(n) wird aber leider nicht jünger und da sind die besten Rampen eben auch nicht mehr das gelbe vom Ei....
Aber wenn einer Interesse hat, die beiden Rampen stehen ab nächste Woche zum Verkauf an. Aber nur Abholung, versteht sich....lach eine wiegt ca 30kg....vollverzinkt....mit Alu-Riffelblech als griffiger Belag. Der Rest ist aus Kantprofilen hergestellt. Die halten locker einen Lkw aus....
Gruß

Hi,
und wenn Du erst mal eine Hebebühne in der Garage hast, haste bald viele neue " Freunde" , die nur mal eben "kurz" auf die Bühne möchten - natürlich für umsonst, ist doch klar.

Hat Zar nix mit dem Thema zu tun , ist aber Realität.

Gruß
Pit

Zitat:

Original geschrieben von Pit-


Hi,
und wenn Du erst mal eine Hebebühne in der Garage hast, haste bald viele neue " Freunde" , die nur mal eben "kurz" auf die Bühne möchten - natürlich für umsonst, ist doch klar.

Hat Zar nix mit dem Thema zu tun , ist aber Realität.

Gruß
Pit

....hak es ab....wenn die "Freunde" kommen bekommen sie gleich gesagt 15,-Euro/Std....dann sind sie wieder weg....lach

Hi,
15 €, da biste aber sehr günstig. Ein Bekannter hat ne richtige Hebebühne in seiner Privaten Garage, der nimmt zwischen 25 und 30 €uronen. Schließlich nutzen sie meistens auch sein Werkzeug und ER muß mehr oder weniger dabei sein und hilft auch mit. Und es klappt. am Anfang wurde viel gelästert, zu teuer und so.aber nach einer Weile hat sich das gelegt und der Preis wurde angenommen. Sonst hätte er einen 25 Stundentag.
Ich wollte mir auch so ein Teil holen, aber schon in der Planungsphase hatte ich einen vollen Terminkalender , vornehmlich "Nassauer" aus den Club-Umfeld , die es für selbstverständlich empfunden haben ,für Nothing mal eben............ . Hab es dann sein gelassen und zahle dann bei Bedarf.

Ich wünsch Dir viel Spaß mit der Bühne und das Dir die Geizhälse nicht auf den Leim gehen, von wegen Kumpel (die gar keine sind) und so.

Pit

Zitat:

Original geschrieben von Pit-



Ich wollte mir auch so ein Teil holen, aber schon in der Planungsphase hatte ich einen vollen Terminkalender , vornehmlich "Nassauer" aus den Club-Umfeld , die es für selbstverständlich empfunden haben ,für Nothing mal eben............ . Hab es dann sein gelassen und zahle dann bei Bedarf.

Pit

Tja ,sowas davon kommt wenn man mit seinem Vorhaben bei seinen Club Kollegen prahlt.😉

Selbst Schuld...😛

Bei einer kurzen Suche im Internet habe ich folgendes Urteil gefunden. Die Urteilsbegründung liest sich sehr interessant und sollte zu denken geben, wenn man sich auf die Installation einer Hebebühne einlassen will.

http://openjur.de/u/535444.html

Interessant ist auch folgende Auskunft eines Fachanwalts:

http://www.edk.de/.../...%20einer%20Privatgarage%20als%20Werkstatt.pdf

Zitat:

Original geschrieben von UlliB1


Bei einer kurzen Suche im Internet habe ich folgendes Urteil gefunden. Die Urteilsbegründung liest sich sehr interessant und sollte zu denken geben, wenn man sich auf die Installation einer Hebebühne einlassen will.

http://openjur.de/u/535444.html

Interessant ist auch folgende Auskunft eines Fachanwalts:

http://www.edk.de/.../...%20einer%20Privatgarage%20als%20Werkstatt.pdf

Bei genauerem durchlesen (Link 1) solltest Du festgestellt haben das diese Hebebühne

gewerblich genutzt

wurde ,was ja dann auch wieder verboten ist.

Nö. In dem Urteil wird ganz klar gesagt, dass die Garage im Grunde nur einen Abstellplatz für Autos darstellt (Hauptzweck) und ggfs. auch noch als Abstellraum (Nebenzweck) genutzt werden darf. Daher brauchte man auf eine tatsächliche oder länger anhaltende gewerbliche Nutzung gar nicht erst eingehen. Die dort erledigten Arbeiten überstiegen die zuvor genannten Nutzungsmöglichkeiten.

Gegen geringfügige Arbeiten sei nichts einzuwenden z. B. Glühlampen oder Räder wechseln. Alles darüber hinaus wäre eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung welche in einem reinen Wohngebiet niemals genehmigt werden würde > Wohnruhe. (Befände sich die Garage/Halle in einem Misch- oder Gewerbegebiet sähe die Lage anders aus.)

Auch der Fachanwalt im zweiten Link stimmt dem im Grunde zu (zwischen den Zeilen lesen) und rät dazu im Vorwege die Bedingungen bzw. Möglichgkeiten zu klären.

Zu beachten ist, dass solche "Provinz"gerichtsurteile keine allgemeine Bindung entfalten, aber dass andere Gerichte das genauso sehen können/werden. Auch wenn jedes Bundesland und jede Gemeinde seine eigenen Bauordnungen haben, so sind sie im Grunde (Prinzipien) doch alle gleich.

Auch wenn der "Schrauber" hier nur seinem Hobby nachgegangen ist, so diese Tätigkeiten, die dort ausgeführt wurden, werkstattähnlich und somit genehmigungspflichtig aber nicht genehmigungsfähig.

Somit sollte man sich diese Investition in einem reinen Wohngebiet sehr genau überlegen und vorallem mit biestigen Nachbarn rechnen.

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