Hebebühne Privat erlaubt?

Hallo,

Möchte mir eine Hebebühne zulegen, da ich es satt hab auf dem Boden rum zu kriechen.

Nun meine Frage, ist eine Hebebühne in ner Privaten Garage in einem normalen Wohngebiet erlaubt?
Es gibt sicherlich in Deutschland Vorschriften für sowas oder.
Ich möchte keine Werkstatt aufmachen, einfach ab und zu mal an meinem Autochen basteln.
Ich möchte aber auch nicht bei der Stadt... Bauamt oder ähnliches nachfragen... denn schlafende ....
weckt man nicht :-)

Kann mir jemand helfen der sich auskennt.

Antworten wie: mach´s einfach, ist deine Garage....
solange es niemanden stört....
lass das Tor zu....
solange du nicht Nachts oder Sonntags schraubst....
etc.

Helfen mir nicht wirklich.

Danke

Beste Antwort im Thema

Das Problem in Deutschland ist , das viele Bürger aus Neid oder anderen Gründen was gegen das Hobby "Auto" allgemein was haben.
Heutzutage was reparieren und Pflegen ist in der Bevölkerung mittlerweile so verpönt das ist schon Wahnsinn.
Auf der einen Seite regen sich die Leute auf das es keine Handwerker gibt ,auf der anderen wird alles vom Staat aus getan das Handwerk in der kleinsten Zelle egal welches zu unterbinden.

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Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß


Zweifel gibt's schon - googel ist dein Freund, siehe unten.

Angesichts dessen würde ich da mit offenen Karten spielen, ein Bild von der Hebebühne und eins von der Garage zum Bauamt mitnehmen und dort mal ganz normal mit denen reden, was du da machen willst.
Wenn klar ist, daß es rein hobbymäßig ist, kann das Bauamt nix wollen.
Wenn du die Ruhezeiten einhältst, auch der Nachbar nix. Den könntest du ja auch mal zum Grillen einladen, kommt meistens gut an.

http://www.juraforum.de/.../hebebuehne-in-der-garage-erlaubt-303944
http://www.bau.net/forum/planung/11127.php
http://www.frag-einen-anwalt.de/...talliert-im-Carport,-Nachbar-klagt-(Hessen)---f32567.html

Gibt es bei euch noch Ruhezeiten? Ich meine von 13:00-15:00.

In vielen Gegenden hier in Niedersachsen gibt es das nicht mehr.

Zitat: "ich meine immer noch wenn privat in einer vorhandenen Garage oder schuppen ich eine Hebebühne einbaue kann mir keiner was, außer ich übertreibe es und betriebe es gewerblich dann ist eine Genehmigung erforderlich"

So wird es wohl sein. Man kann die Hobbybühne einfach einbauen und fertig. Jeder wie er will. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man mit dem Amtsmenschen oder mit dem Nachbarn vorher redet, werden unangenehme Schriftstücke gleich vermieden und es kommt garnicht erst zum Konflikt. ("Ich bin OK, Du bist OK"😉. Streitereien um irgendwelchen Popelkram gibt es schon genug bei den Gerichten.

Eben. Und wenn die Nachbarn so eine Bühne sehen, wer weiß,
vielleicht muß ja mal ein Nachbarsauto, natürlich gegen eine Tasse Kaffee, 😉 auch mal auf die Bühne.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Eben. Und wenn die Nachbarn so eine Bühne sehen, wer weiß,
vielleicht muß ja mal ein Nachbarsauto, natürlich gegen eine Tasse Kaffee, 😉 auch mal auf die Bühne.

Dann aber aufpassen, dass der andere Nachbar keinen gewerblichen Betrieb unterstellt 😁

Es hängt eben wirklich an der gewerblichen Nutzung und nicht der Bühne an sich - wenn da jeden Tag zwei andere Autos ranrollen wird es irgendwann schwer von rein privatem Gebrauch zu sprechen. Wenn da kein Publikumsverkehr ist wird sich bei Bedarf der Vorwurf der gewerblichen Nutzung auch aus der Welt räumen lassen. Wie so oft währt ehrlich am längsten...

vg, Johannes

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Zitat:

Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, wenn man mit dem Amtsmenschen oder mit dem Nachbarn vorher redet, werden unangenehme Schriftstücke gleich vermieden und es kommt garnicht erst zum Konflikt. ("Ich bin OK, Du bist OK"😉. Streitereien um irgendwelchen Popelkram gibt es schon genug bei den Gerichten

da hast du natürlich recht 😉

hab bei mir es auch vorher mit den nachbaren geklärt bei einen fläschen bier 😁

Zitat:

Original geschrieben von sony8v


hab bei mir es auch vorher mit den nachbaren geklärt bei einen fläschen bier 😁

...nachdem sein Wagen auf der Bühne TÜV-fertig geschraubt worden ist.😎

Nein, ich sehe da überhaupt kein Problem. Einfach machen.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black



Zitat:

Original geschrieben von sony8v


hab bei mir es auch vorher mit den nachbaren geklärt bei einen fläschen bier 😁
...nachdem sein Wagen auf der Bühne TÜV-fertig geschraubt worden ist.😎

na klar 😁

Moin.

Ganz klar: es ist verboten!
Der deutsche Staat sagt, dass eine Garage eine Garage ist und diese ist dafür da, ein Kraftfahrzeug unter zu stellen.

Eine anderweitige Nutzung muss genehmigt werden.
Genauso wie ich in einer Wohnung kein Büro betreiben darf, ausser einem Arbeitszimmer.
So ist in einer Garage auch erlaubt, einen Reifenwechsel zu machen oder nach dem Öl oder Wischwassser zu schauen.
Aber alle weiterführenden Arbeiten sind dort verboten.

Aber Du sprichst hier doch mehr von einer Halle, wenn ich die Maße deiner "Garage" lese.
Schau doch mal in den Bauunterlagen nach, als was dieser Gebäudeteil bezeichnet und als was er früher genutzt wurde.
Solch ein grosses Ding wurde doch sicher nicht als normale Garage gebaut.

Zum Thema Hagelkorngrösse kann ich euch etwas aus dem 2 Cv Forum zeigen:
http://www.2cv-roadster.de/mist/Hagel%202013.jpg
Der Kommentar dazu war:  ... haben wir nur mit ca. 200 Gelochten und ungezählten gesprungenen Dachpfannen zu kämpfen.
Auf die Schnelle konnte ich jetzt 100 Dachziegel (Firma in Hanover, bei uns gibt es im Moment bei 25.000 defekten Dächern nix) organisieren....am Donnerstag/Freitag soll der Dachdecker kommen...

Der Mann wohnt in Metzingen, Hannover ist 550 km entfernt
So sahen die Hagel"körner" in Gütersloh und Bielefeld aus https://...-sphotos-h-a.akamaihd.net/.../...298605722_1535762141_n.jpg

Und hier noch ein paar Fotos
https://plus.google.com/.../5908924432585943777?...
Andreas

Zitat:

Original geschrieben von antenandi63


Moin.

Ganz klar: es ist verboten!
Der deutsche Staat sagt, dass eine Garage eine Garage ist und diese ist dafür da, ein Kraftfahrzeug unter zu stellen.

Eine anderweitige Nutzung muss genehmigt werden.
Genauso wie ich in einer Wohnung kein Büro betreiben darf, ausser einem Arbeitszimmer.
So ist in einer Garage auch erlaubt, einen Reifenwechsel zu machen oder nach dem Öl oder Wischwassser zu schauen.
Aber alle weiterführenden Arbeiten sind dort verboten.

Dann machen sich also tausende Hobbyschrauber Tag täglich strafbar wenn sie z.B. Bremsen ,Abgasanlage,Zündkerzen ,div. Leitungen usw wechseln oder auch Blechschäden ect. zuhause reparieren??

Glaube ich so nicht ganz !

Müsste dann z.B. die MT Seite nicht verboten sein ?
Weil hier wird ja zu Straftaten praktisch aufgefordert wenn deine Behauptung stimmen würde...

Warum sind Hebebühnen und andere Profi-Werkzeuge dann frei verkäuflich?

Wo hast die Infos denn her?

Leute....ich stehe auch kurz vor dem Kauf einer Hebebühne....und die Gemeindeverwaltung meinte ganz klipp und klar, wenn es PRIVAT ist kann keiner was sagen. Sollten sich aber Nachbarn beschweren das andauernd Autos rein und raus fahren gibt es Fragen....TÜV braucht man privat auch keinen....
Anders sieht es aus wenn ihr eine Garage mietet, dann kann der Vermieter streßen, bei eigener Garage gibt es keine Verbote....
Schwachsinn wer behauptet es wäre verboten.....
Dann müßten ja 100% der Hobbyschrauber vorbestraft sein oder zumindest Straftäter....lachhaft....wir leben zwar fast in einem Stasistaat aber manche Dinge sind doch noch erlaubt...
Gruß

Auch wenn viele ihre Bremsen oder anderes unter Brücken reparieren, ist und bleibt es trotzdem verboten. Nur weil es sehr viele machen und die Polizei fast immer wegschaut, ändert es aber nicht an der Gesetzeslage, das im öffentlichen Verkehrsraum keine Reparaturen stattfinden dürfen.
Und der Hinweis auf so viele andere, welche eine Hebebühne in ihrer Garage haben, nutz dir im Ernstfall auch nichts. Womit ich jetzt nicht sagen will, das eine Hebebühne in der Garage verboten wäre, sondern nur, das diese Art von Argumentation nichts bringt.

Zitat:

Original geschrieben von 4Takt


...unter Brücken reparieren, ist und bleibt es trotzdem verboten. ...

Ist nicht in jeder Stadt verboten. München z.B. erlaubt (Oder § /Quelle nennen bitte).

Zitat:

Original geschrieben von Picard155



Dann müßten ja 100% der Hobbyschrauber vorbestraft sein oder zumindest Straftäter....lachhaft....wir leben zwar fast in einem Stasistaat aber manche Dinge sind doch noch erlaubt...
Gruß

Dafür gab es im Stasistaat in fast jeder großen Garagensiedulung eine öffentliche Auffahrgrube.

Welche auch heute noch gut genutzt werden sofern diese nicht abgerissen wurden.

Die öffentlichen Auffahrrampen waren nach meiner Überzeugung die größte Errungenschaft des Sozialismus. Die betrachte ich immer mit Neid, wenn ich mal im Osten bin.

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