Hauptuntersuchung
Habe morgen nen Termin für die Hauptuntersuchung.
Ich habe mich eben mal unters Auto gelegt und bemerkt, dass ein
Stossdämpfer hinten leicht undicht ist.
Meine Frage: Könnte der Stossdämpfer Grund genug sein, mir
die neue Plakette nicht zu erteilen?
18 Antworten
Hatte das bei meinem Golf auch und da bin ich trotzdem ohne Probs durch den TÜV gekommen. Er hat es mir nur gesagt, dass das demnächst ansteht.
Gruß
Du bekommst die Plakete. Auf dem Zettel steht dann halt, dass die Plakete mit kleineren Mängeln (Stossdämper verölt) erteilt wurde. Praktisch ne Reparatur Empfehlung
bist halt nur einer von vielen mit öligen dämpfer hinten...😁
mfg
solltest du nur im eigenem interesse schnell wechseln, bevor du dir deine reifen kaputt fährst!😉
Zitat:
Original geschrieben von aemkei78
bist halt nur einer von vielen mit öligen dämpfer hinten...😁
mfg
solltest du nur im eigenem interesse schnell wechseln, bevor du dir deine reifen kaputt fährst!😉
Werde ich machen, nur schaffe ich es heute abend nicht mehr...😉
auf nen tag oder woche kommt es auch nicht an, wenn sie noch nicht lange ölen! bei mir hatte ich noch 1/2 jahr zeit!
mfg
Zitat:
Original geschrieben von TT_Enny
Du bekommst die Plakete. Auf dem Zettel steht dann halt, dass die Plakete mit kleineren Mängeln (Stossdämper verölt) erteilt wurde. Praktisch ne Reparatur Empfehlung
...das ist so nicht richtig!
bei "geringen mängeln" wird zwar die plakette zugeteilt-die mängel müssen aber unverzüglich behoben werden.
...es sei denn es ist ein "hinweis"-die sind nur zur kenntnisnahme!
Zitat:
Original geschrieben von plop73
...das ist so nicht richtig!
bei "geringen mängeln" wird zwar die plakette zugeteilt-die mängel müssen aber unverzüglich behoben werden.
...es sei denn es ist ein "hinweis"-die sind nur zur kenntnisnahme!
Es ging ja darum, ob er die Plakete überhaupt bekommt. Das er den Mangel beheben wird, hat er ja schon gesagt. Und ein verölter Stossdämpfer ist ein geringer Mangel. Hab mal ne Aufschlüsselung dazu gefunden.
Die Mängelklassen
Sie sind eindeutig in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt:
Keine Mängel
Dieses Prädikat bekommen Fahrzeuge, bei denen die TÜV-Ingenieure keine Mängel feststellen und eine Plakette sofort erteilen konnten.
Leichte Mängel
Ein Fahrzeug hat leichte Mängel, wenn technische Schwachpunkte auffallen, die keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs haben. Die Plakette wird erteilt, jedoch ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Mängel innerhalb von vier Wochen beheben zu lassen. Eine erneute Vorstellung des Fahrzeugs ist nicht erforderlich.
Erhebliche Mängel
Dieses Prüfergebnis bekommen Fahrzeuge vom TÜV, deren Teilnahme am Straßenverkehr durch sicherheitsgefährdende Mängel nur noch unter besonderen Bedingungen möglich ist. Erst nach umgehender Reparatur wird die Plakette vergeben.
Verkehrsunsicher
Tragen die festgestellten Mängel an einem Fahrzeug zu einer unmittelbaren Gefährdung der Sicherheit bei, so darf das Auto nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen - es wird stillgelegt.
...teilweise richtig, denn die 4 wochen zur mängelbeseitigung bei geringen mängeln wirst du nirgens finden (höchstens in einem grundsatzurteil), denn in der stvzo steht "unverzüglich".
der fahrzeughalter hat bei erheblichen mängeln 1 monat zeit das fahrzeug wieder vorzuführen (zur nachkontrolle bzw. nachuntersuchung)-die mängel muss er allerdings ebenfalls unverzüglich beheben.
es wird grundsätzlich unterschieden in:
hinweise
geringe mängel
erhebliche mängel
verkehrsunsicher
der prüfingenieur kann übrigens auch bei geringen mängeln die plakette verweigern!
mängel sind im mängelkatalog mehr oder weniger klar definiert, da ja die übergänge fließend (im wahrsten sinne des wortes 😉 ) sein können: stoßdämpfer leicht oder stark verölt...
...und ein stark verölter stoßdämpfer ist ganz klar ein erheblicher mangel welcher noch mit einer wirkungsprüfung auf dem tester (ergänzungsuntersuchung) unterstrichen werden kann-aber nicht muss!
Will mich jetzt nicht mit dir streiten, aber dein Post sagt genau dasselbe aus wie meiner 🙂
Ein geringer Mangel allein, kann keine Begründung für die Nichterteolung sein. Es müssen mindest 3 geringe Mängel vorhanden sein. Hab diese Info soeben von nem Prüfer erhalten. Aber wird sicherlich auch hier wieder von Station zu Station (bzw. Prüfer) anders gehandhabt.
Ich denke das Thema ist jetzt durch, da wir keine Diskussion über die HU anfangen brauchen. Es geht in diesem Thread über nen leicht verölten Stossdämpfer.
hier will sich niemand streiten!
wollte die sache nur nochmal fachlich klarstellen.
das mit den 3 geringen mängeln ist blödsinn und ist nicht auf länderebene festgelegt. es wird natürlich in der praxis nicht gemacht (ich persönlich musste in meinen 10 jahren als prüfer noch nie davon gebrauch machen 😉 ).
der prüfer hat grundsätzlich die möglichkeit die plakette auch bei geringen mängeln zu verweigern wenn eine beseitigung der mängel nicht zu erwarten ist.
Zitat:
Original geschrieben von plop73
der prüfer hat grundsätzlich die möglichkeit die plakette auch bei geringen mängeln zu verweigern wenn eine beseitigung der mängel nicht zu erwarten ist.
..was man oftmals unter den Prüfern für "Fachleute" antrifft ist hinlänglich bekannt.
Na und.. wenn ich beim Einen die Plakette nicht bekomme, fahre eben zum Nächsten. Was soll`s. Ist ja Auswahl genügend vorhanden. Dann gibt es da noch die DEKRA und andere Istitutionen.
@Webfreak,
pfeif mal mit dem Dampfstrahler über den Unterboden und die Achse(n). Vielleicht sieht es dann nicht so auffällig aus 😉
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@Webfreak,
pfeif mal mit dem Dampfstrahler über den Unterboden und die Achse(n). Vielleicht sieht es dann nicht so auffällig aus 😉
War nicht nötig! Das Ergebnis der HU: Keine festgestellten Mängel.
Ich war übrigens bei der GTÜ.