hauptsache günstige Gasanlage dank 07er Kennzeichen
Hallo, ich fahre einen Mercedes W116 280 SE, Bj. 1978 auf eine 07er Nummer, d. h. ich brauche kein Tüv und keine Asu. Wer baut möglichst günstig eine Gasanlage in meinem 6 Zylinder? Marke egal, Papiere brauche ich auch nicht.
47 Antworten
Re: Re: Re: Ihr habt alle keine Ahnung
Zitat:
Original geschrieben von Gasjeeper
Das heißt für mich: Ist die Gasanlage nicht vom TÜV abgenommen verliert er seinen Versicherungsschutz.
Besser ist das. Eine mängelbehaftete Gasanlage ist im Oldtimer nicht minder gefährlich.
Den Versicherungsschutz verliert man nicht so leicht, man kann aber von der Versicherung in Regreß genommen werden, wenn die Schadenursache in ursächlichem Zusammenhang mit der nicht geprüften Umrüstung steht.
Eine Betriebserlaubnis muß das Fahrzeug beim roten Kennzeichen nicht besitzen (egal ob 06er Werkstatt- oder 07er Oldiekennzeichen), aber das Fahrzeug muß Verkehrssicher sein und den geltenden Bestimmungen entsprechen. Vereinfacht gesagt es muß in einem TÜV fähigen Zustand sein, was Umrüstungen und Fahrzeugzustand betreffen. Dafür ist der Halter verantwortlich.
Das rote Kennzeichen ist kein Freibrief für irgendwelche Umbauten, auch wenn es ab und zu dafür gehalten wird.
Zitat:
Original geschrieben von Cosworth
Das rote Kennzeichen ist kein Freibrief für irgendwelche Umbauten, auch wenn es ab und zu dafür gehalten wird.
Ist das aber hier bei dem Gasanlage-Einbau nicht der Fall?
Die (gebrauchte) Gasanlage ist von einer deutschen Fachwerkstatt eingebaut worden. Hierfür habe ich auch ein Schriftstück auf dem genaustens dokumentiert ist, welche Anlage bei welcher Laufleistung eingebaut wurde. Ich könnte diese Anlage jetzt im Fahrzeugbrief eintragen lassen. Aber wozu soll ich das machen??? Um 150 € los zu werden. Für nichts??? Den Brief will kein Schwein sehen solange ich mit der 07er Nummer fahre. Rein theoretisch könnte ich den Wagen 100 Jahre fahren ohne ihn auch nur einmal irgendwo vorführen zu müssen.
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Ahja. Das ist ja soweit gut gemacht von Dir. Da hast Du ja auch schon mal eine gewisse Sicherheit, dass die Anlage fachgerecht eingebaut wurde, denn dafür haftet der Umrüster.
Ich habe mir nur soweit Gedanken gemacht wegen der Sicherheit. Sonst würde viel. einer mit 07er Kennzeichen auf die Idee kommen: "Da wurschtel ich mir mal irgendwelche Teile einer Gasanlage rein und fahr damit, denn ich kann ja machen was ich will." Denn das kann ja nicht sein.
Garnicht witzig!
Also also Oldtimer und Youngtimer Fan finde diese Idee garnicht witzig, denn die =7 Kennzeichen wurden eigentlich ausgegeben um unser Hobby zu vereinfachen und nicht um uUnfug damit anzustellen!
Da sich der Bloedsinn der heir getrieben wurde mitlerweile herumgesprochen hat gibts bald Fartenbuecher und Nachweise zur Fahrt. Hier wurde mal wieder eine gute Idee kabutt gemacht von uns selbst!
Also wenn Gas das mit Zulassung, im uebrigen sehen die Herren beim Tuev das jetzt auch ein weniger streng und nehmen dir eine Venturianlage haeufig auch als Zeitgemaesses Zubehoer ab (was so nicht in den Richtlinien steht) und du behaelst dein H-Kennzeichen!
Ansonsten empfehle ich dir ein Alltagsauto und einen Oldi fuer den Spass, hab miene Pagode fuer den Sommer und ein 500 E mit e-gas (LPG) fuer den Winter.
Sonst denk halt mal ueber einen Motor mit D-Jetronik (280-350) nach, den koenntest du sogar mit der neuesten sequentiellen Anlage laufen lassen (8 Zyl als 2x4), wuerde auch bei einem Ds 21/23 einspritzer funktionieren.
Dazu kann ma ja noch einen Kat einbauen, fuer den 280 und 3.5 (350) kanst du sogar bei Wurm einen G-Kat beziehen der die Lambdaregelung durch Zusatzprozessoren in deine Orginaleinspritzung integriert!
Ich hoffe du denkst mal drueber nach?
MFG Pagodino
Re: Garnicht witzig!
Zitat:
Original geschrieben von blauabano
Also also Oldtimer und Youngtimer Fan finde diese Idee garnicht witzig, denn die =7 Kennzeichen wurden eigentlich ausgegeben um unser Hobby zu vereinfachen und nicht um uUnfug damit anzustellen!
Da sich der Bloedsinn der heir getrieben wurde mitlerweile herumgesprochen hat gibts bald Fartenbuecher und Nachweise zur Fahrt. Hier wurde mal wieder eine gute Idee kabutt gemacht von uns selbst!
Das sind mal wahre Worte. Genau aus diesen Grund habe ich mir kein Auto, welches die 07er Zulassung erfüllt geholt, da ich mein Auto fahren möchte wann und wohin ich möchte, einfach wenn ich Lust drauf habe und nicht nur zu Veranstaltungen. Meiner ist jetzt "nur" 15 Jahre alt. Er wird nie mit 07 fahren aus o.g. Grund. Vielleicht bekommt er in 15 Jahren mal ein H-Kennzeichen - mal sehen.
Re: Ihr habt alle keine Ahnung
Moin,
Sorry ... aber in welcher Welt lebst Du ? 😁 DU bist alleinig für den Strassentauglichen Zustand deines KFZ verantwortlich. Das heißt, dein Fahrzeug muss der STVZO bei Erstzulassung deines Fahrzeuges GENÜGEN. Tut es dies nicht, verstößt du gegen eine zentrale Auflage der 07er Nummer. Im übrigen kann dich JEDER Polizeibeamte per Mängelkarte zu einer PFLICHT-TÜV-Sicherheitsuntersuchung schicken. Passiert das und dein Fahrzeug befindet sich in nicht dem geforderten Zustand, ist das 07er Kennzeichen meistens weg. Da Missbrauch des Kennzeichens ziemlich scharf geahndet wird.
Davon abgesehen ... spricht eine LPG Anlage im Fahrzeug für eine Alltagsbnutzung des Fahrzeuges, welche laut zugrundeliegender Ausnahmeverordnung UNTERSAGT ist. Wer sein Fahrzeug NUR zu den erlaubten Ereignissen einsetzt ... wird selbst die Kosten einer gebrauchten Anlage KAUM wieder reinfahren. Das heißt, im Zweifel auch schlechte Karten vor Gericht, falls es mal zu Streitigkeiten wegen einer "Erhaltungsfahrt" kommen sollte.
Nix mit ... "Keine Ahnung" ... nur genauer gelesen, als du es vermutlich getan hast.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von HappyDavid
So, habe jetzt meine 07er Nummer!!! Jetzt mal an alle Besserwisser: Bei der Zulassung einer 07er Nummer braucht man nur die Fahrzeuge angeben, die mit dieser Nummer gefahren werden. TÜV ist nicht erforderlich!!! Man braucht nur eine Verkehrssicherheitsprüfung vom Tüv, falls also eine Gasanlage drin sein sollte, würde der Tüv gar nicht kontrollieren ob die eingetragen ist. Mit dieser Prüfunf vom Tüv meldet man in der Regel ein neues Fahrzeug auf seine 07er Nummer an. Man braucht das Fahrzeug dann nie wieder vorführen, da der Halter ab dann für die Verkehrsicherheit des Fahrzeuges verantwortlich ist.
Hi,
Gasanlagen gab es schon vor dem zweiten Weltkrieg und in der Zeit kurz danach waren sie auch in D recht verbreitet (übertroffen aber sicher vom Holzvergaser). Ende der 70er Jahre (um die Zeit geht es ja hier) waren sie eher in Benelux anzutreffen.
Somit sehe ich kein Problem, ein Fahrzeug damit nachzurüsten, egal ob H oder 07. Wenn die Anlage vom TÜV überprüft ist, sollte es keine Probleme geben. Bei 07 braucht man sie auch nicht in irgendwelche Papiere eintragen zu lassen.
Ob eine Alltagsnutzung vorliegt, läßt sich anhand des Fahrtenbuches nachweisen.
Gruß
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von kat2
Wenn die Anlage vom TÜV überprüft ist, sollte es keine Probleme geben.
.. und genau darum geht es ja hier im Thread, da man der Meinung ist, dass die Gasanlage nicht vom TÜV überprüft werden muss. Wenn dr TÜV das abgesegnet hat ist es mir doch egal ob in H, 07 oder normaler Zulassung. Der Sicherheitsaspekt sollte meiner Meinung nach auch bei einer 07-Zulassung nicht außer Acht gelassen werden.
Hi,
gibt es nicht eine allgemeine Prüfpflicht für Gasanlagen? Z.B. auch in Wohnwagen, auf Booten etc.? Früher mußte das mal aller paar Jahre geprüft werden (unabhängig von der HU beim Auto).
Gruß
Stefan
Stimmt. Diese Prüfpflicht für Wohnwagen gibt es auch noch heute - alle 2 Jahre zum regulären TÜV, aber wenn der Wohnwagen nicht angemeldet ist, bzw. der auf einem Grundstück angemeldet steht, dann schaut auch keiner nach dem TÜV und nach der Anlagenprüfung. Aufgefordert wird man jedenfalls von keiner Stelle diese Prüfung alle 2 Jahre machen zu lassen. Wenn er TÜV braucht, dann geht nichts ohne die Gasprüfung, dh. wenn man ihn in den öffentlichen Verkehr bringen will.
Wie das bei Gasanlagen auf Booten ist weiß ich nicht. Also müsste das auch bei einem 07er Kennzeichen gelten, wenn das Auto im öffentl. Verkehr fahren soll - und das soll es ja auch. So wie bei den Wohnwagen / Wohnmobilen soll es ja mal warscheinlich für PKWs mit Gas werden. Alle 2 Jahre mit dem fälligen TÜV die Gasanlagenprüfung. Das 07er Kennzeichen bleibt da wohl eine gesetzliche Grauzone.
@ gasjeeper
Stimmt, was du schreibst. Aber bei nicht angemeldeten WOWA´s siehts so aus, daß sich kein Schwein um eine Gasprüfung kümmert. Außer der Campingplatzbesitzer besteht bei seinen Dauerkunden drauf. Und sollte man eine Campingversicherung für den Wagen haben, ( gibts echt für Dauerstandwagen, deckt alle Schäden ab, incl Brand und Einbruchdiebstahl ), dann fragen die im Brandfall nach der Gasprüfung. Wenn du die dann nicht nachweisen kannst, zahlt die Versicherung auch nicht. Grund ist dann die unsichere Gasanlage. Soviel dazu.
@ happy david
Zum ursprünglichen Thema kann ich nur sagen, egal ob Vorschrift oder nicht. Ich würde in so ´nem Fall zum Tüv fahren und abnehmen lassen. Zu meiner eigenen Sicherheit. Sorry - ob Pflicht oder nicht, ob Eintrag in irgendeinen Wisch, egal, MEINE Sicherheit geht vor. Und damit schütze ich auch meine Mitmenschen ein wenig.
Gruß
Klaus
Auch der LPG-Tank hat eine Prüfpflicht, alle 10 Jahre, das erste mal etwas kürzer, da er ja schon "auf Halde" lag. Ein gebrauchter Tank noch früher. Steht auf dem Tank drauf...
Moin,
Stefan ... da sehe Ich kein Problem. Die Zeitgenössischheit ist nicht in Frage gestellt. Was Ich in abrede spreche ist die ZWINGENDE Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges. Insbesondere die Probleme, die im Schadensfalle entstehen können. Verbaust Du Felgen ohne ABE an dein neues Auto, dann entspricht dieses Fahrzeug bis zu einer TÜV Prüfung ja grundlegend auch nicht mehr den Zulassungsvorschriften. Egal ob diese Felge nunmal zeitgenössisch ist oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kat2
Hi,
Gasanlagen gab es schon vor dem zweiten Weltkrieg und in der Zeit kurz danach waren sie auch in D recht verbreitet (übertroffen aber sicher vom Holzvergaser). Ende der 70er Jahre (um die Zeit geht es ja hier) waren sie eher in Benelux anzutreffen.
Somit sehe ich kein Problem, ein Fahrzeug damit nachzurüsten, egal ob H oder 07.
Volle Zustimmung ... sie muss nicht eingetragen sein. Aber zur eigenen Absicherung würde ich mir einen Prüfbericht des TÜVs Ausstellen lassen. Scheiß was auf die paar Euro, ein im Zweifel verlorener Rechtsstreit oder ein verlorener Versicherungsanspruch kommt garantiert teurer.
Zitat:
Original geschrieben von kat2
Wenn die Anlage vom TÜV überprüft ist, sollte es keine Probleme geben. Bei 07 braucht man sie auch nicht in irgendwelche Papiere eintragen zu lassen.
Hier kommt wieder die Denkweise des Gesetzgebers rein, gell ?! Stell dir vor ... im Fahrtenbuch steht eine Nutzung, wo der Bearbeiter denkt ... hmmm die ist aber nicht so richtig, oder ?! Dir die 07er Wegnehmen will ... weil er eine Alltagsnutzung unterstellt. Du sagst, eh ... dir gehts ja nicht gut und ziehst mit dem vor Gericht (alleine schon um die Strafe nicht zahlen zu müssen) ... Dann wird dein Auto begutachtet um festzustellen ob es wirklich ein gepflegtes Hobbyfahrzeug ist ... dabei wird eine Gasanlage festgestellt, die aber erst seit 1 Jahr drin ist. WAS wird der Richter in dem Fall DENKEN ?! Klar ... der fährt damit zum Spaß rum und nutzt das Teil um möglichst billig zu fahren. Eine Gasanlage ist hier ein Indiz, um gegen einen zu entscheiden. Was anderes wäre es, wenn die Gasanlage da Nachweißlich seit 1979 drin ist ... dann wäre sie ein "Kollateralschaden", gleich ob sie genutzt wird oder nicht.
Wie gesagt ... du musst ja davon ausgehen, das solche Sachen immer nur dann akut werden, WENN halt Streitigkeiten vorliegen, nicht "just for fun".
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von kat2
Ob eine Alltagsnutzung vorliegt, läßt sich anhand des Fahrtenbuches nachweisen.
Gruß
Stefan