hat das schon mal jemand erlebt ????

BMW 3er E36

War heute in der City und der Scheiß Parkscheinautomat war defekt.

Alle münzen die eingeschmissen wurden kamen unten wieder raus.

Naja dachte ich dann halt ohne wenn das Teil defekt ist.

Hatte auch niemand in der Reihe nen Parkschein so das er wohl tatsächlich defekt war.

Als ich nach 45 min wieder kam war ein knölchen dran mit folgender Aufschrift.

sie haben ihr Fahrzeug verbotswidrig geparkt.
Parken ohne Parkscheibe an defekten Parkautomaten
Ventile VR09 HR05 VL (nichts eingetragen und Hl auch nichts.

Erst mal was soll das mit den Ventilen der Achsen ????

Und 2. wenn die schon wissen das ,das Teil defekt ist warum steht es dann nicht dran und woher soll ich wissen das man an defekten Parkscheinautomaten ne Parkscheibe braucht ?????????

Spinnen die jetzt völlig ???? Ist ja wohl ne Frechheit das die selbst bei defekten Automaten kassieren und anscheinend noch auf der sicheren Seite sind.....

glaub echt ich spinne, na mal warten bis der Zahlbescheid kommt dann kriegen die erst mal ein Brif von mit und wenn ich zur Zeitung gehen muß, was für abzocker........

Wer hat das schon mal erlebt und kann mir sagen ob das Rechtens ist was die da machen ?????

Thx´s Sam

Beste Antwort im Thema

hehe, na dann grüße ich aus Essen Kray mal den Steelenser Parksünder 🙂

Wie schon beschrieben, geh und gugg nach der Automatennummer, und teile sie in deinem Widerspruch dem Ordnungsamt mit.

Aber vergiwisser dich erst ob du nicht wirklich im Halteverbot gestanden hast, den man darf nicht überall auf dem Platz parken.

LG gruß aus Kray

doerkel

PS: Ich finde es immer wieder witzig, was ich in vielen Foren lese:

musste so eine Leiche auskramen ???

das Thema gab es schon xxx mal !!!

wieso machste dafür extra nen neues Thema auf ???

etc. pp.

manchmal ist es schon verwirrend, das heisst im Umkehrschluss, das Thema gab es schon, suche es und lies es, wage dich nicht es wiederzubeleben und mach ja kein Neues auf, das kostet Speicherplatz,außerdem wir wollen unsere Ruhe haben 🙂

denkt mal drüber nach 😉

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Also ich kann mich schwach erinnern das mal in der Fahrschule gehört zu haben. Ist aber ja schon etwas her. Aber da wurde das mal gesagt, dass eine Parkscheibe dann aufgestellt werden muss. Das mit den Ventilen und den Achsen hat den Zweck, dass die Kontrolleure bestimmen können, ob du in der Zwischenzeit mal mit dem Auto gefahren bist, oder ob du die ganze Zeit da gestanden hast (ohne zu fahren).

Zitat:

Original geschrieben von Lord_Graves


Also ich kann mich schwach erinnern das mal in der Fahrschule gehört zu haben. Ist aber ja schon etwas her. Aber da wurde das mal gesagt, dass eine Parkscheibe dann aufgestellt werden muss. Das mit den Ventilen und den Achsen hat den Zweck, dass die Kontrolleure bestimmen können, ob du in der Zwischenzeit mal mit dem Auto gefahren bist, oder ob du die ganze Zeit da gestanden hast (ohne zu fahren).

Na das mit den Ventilen ist ja schon mal was, ist ja auch einleuchtend aber als ich vor 17 oder 18 Jahren meinen Lappen gemacht habe gab es noch gar keine Parkautomaten.

Ich lass mich überraschen

Jeder Führerscheininhaber muss die aktuelle StVO beherrschen...wer sich nicht über Änderungen informiert, ist schlicht und ergreifend selber schuld!

P.S.: Was machst Du denn z.B., wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite an einer Haltestelle steht? Oder konkreter: mit welcher Geschwindigkeit darfst Du an dem Bus vorbeifahren?

P.P.S.: Ich habe seit ca. 13 Jahren den Führerschein und freue mich über jeden kaputten Parkscheinautomaten - das spart nämlich Geld...

Zitat:

Original geschrieben von samstrike


Und 2. wenn die schon wissen das ,das Teil defekt ist warum steht es dann nicht dran und woher soll ich wissen das man an defekten Parkscheinautomaten ne Parkscheibe braucht ?????????
Spinnen die jetzt völlig ????
...
Wer kann mir sagen ob das Rechtens ist was die da machen ?????

Das der Automat defekt ist, hast du wie beschrieben selbst festgestellt. Das man in solchen Fällen eine Parkscheibe benutzen muß, ist Fahrschulwissen bzw. in der StVO nachzulesen. Die Vorgehensweise der Bediensteten der Stadtverwaltung ist rechtlich einwandfrei und nicht angreifbar.

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Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72


Jeder Führerscheininhaber muss die aktuelle StVO beherrschen...wer sich nicht über Änderungen informiert, ist schlicht und ergreifend selber schuld!

P.S.: Was machst Du denn z.B., wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite an einer Haltestelle steht? Oder konkreter: mit welcher Geschwindigkeit darfst Du an dem Bus vorbeifahren?

P.P.S.: Ich habe seit ca. 13 Jahren den Führerschein und freue mich über jeden kaputten Parkscheinautomaten - das spart nämlich Geld...

So weit ich weis darf man an dem Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei wenn überhaupt.

Trotzdem habe ich einen Hals überall abgezockt zu werden auch wenn es rechtlich einwandfrei ist.......die nächste Politesse muß dafür dann einstecken.

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72


Jeder Führerscheininhaber muss die aktuelle StVO beherrschen...wer sich nicht über Änderungen informiert, ist schlicht und ergreifend selber schuld!

P.S.: Was machst Du denn z.B., wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite an einer Haltestelle steht? Oder konkreter: mit welcher Geschwindigkeit darfst Du an dem Bus vorbeifahren?

P.P.S.: Ich habe seit ca. 13 Jahren den Führerschein und freue mich über jeden kaputten Parkscheinautomaten - das spart nämlich Geld...

ich mache mein blaulicht und mein martinshorn an und fahre mit 120 sachen an dem bus vorbei...😉

muß das dann aber nicht sonen schulbus sein? ich weiß nicht mehr ganz so genau....hmmm, ich kram mal meine alte StVO raus hier..VK-Recht Herr Krause lässt grüßen..😉

edit:
was für nen bus ist egal...!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


ich mache mein blaulicht und mein martinshorn an und fahre mit 120 sachen an dem bus vorbei...😉

LOL,das ist natürlich die Tiviallösung 😁

Zitat:

Jeder Führerscheininhaber muss die aktuelle StVO beherrschen...wer sich nicht über Änderungen informiert, ist schlicht und ergreifend selber schuld!

*blablub blablub*

wo wir grade beim klugscheissen sind: es heisst "selbst schuld" nicht "selber schuld" ;-)

hörst du dich eigentlich selbst reden? solche sätze bin ich nur von meinem inzwischen 90jährigen ex-prof für wirtschaftsrecht gewohnt, aber der würde sich nie hierher verlaufen!

Zitat:

Original geschrieben von Toaster64


solche sätze bin ich nur von meinem inzwischen 90jährigen ex-prof für wirtschaftsrecht gewohnt, aber der würde sich nie hierher verlaufen!

Der von Marsupilami72 beschriebene Sachverhalt entspricht der geltenden Rechslage. Da ist es unerheblich, was der Einzelne über die Sinnhaftigkeit derselben denkt....

Jo, die haben recht, wenn der Automat kaputt ist, dann muss die Parkscheibe her.
Wenn du dann keine hast, dann kostet es 5 €.

Normaler weise (ich weiss nicht genau, ob das regional abhängig ist), kostet es immer 5 €, wenn man keinen hinweis hinterlässt wie lange man parkt, also im klartext, wenn man weder einen parkschein noch eine parkuhr hat, dann fallen immer 5 € an.

wenn man einen abgelaufen parkschein oder parkscheibe in der windschutzscheibe hat, dann wird die zeit die man seit ablaufen der parkerlaubnis schon da steht aufs bussgeld gerechnet.

(oder man muss pauschal 15€ blechen, aber wie gesagt, ich weiss nicht ob es regional abhängig ist, weiss nur das es bei mir so ist)

Greetz

Timo

Mit 5 Euro wäre ich für meine unwissenheit ja noch einverstanden aber 15 da mecker ich erst mal auch wenn es nix bringt.

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


ich mache mein blaulicht und mein martinshorn an und fahre mit 120 sachen an dem bus vorbei...😉

völlig falsch !

es reicht aus wenn man das Abblendlicht durchgehend betätigt und die Leute durch durchgehendes Huppen darauf aufmerksam macht...
Du bist ja schließlich der stärkere Verkehrsteilnehmer 😁

Zitat:

Der von Marsupilami72 beschriebene Sachverhalt entspricht der geltenden Rechslage. Da ist es unerheblich, was der Einzelne über die Sinnhaftigkeit derselben denkt....

du willst also sagen wenn man eine andere meinung hat als die, die der geltenden rechtslage entspricht soll man die für sich behalten?

du wärst nen prima mauersoldat gewesen:

"ich musste den unbewaffneten flüchtling erschiessen, er wollte in die faschistische bundesrepublik deutschland fliehen"

nicht falsch verstehen! das beispiel ist unglücklich aber macht es eben am besten deutlich worauf ich hinaus will,...

das hier ist eine diskussionsplattform, und wenn man seine argumente durch dritte (hier gesetzgeber) stützen muss, ist man hier falsch! hier geht es um deine meinung, nicht um die von 382 parlamentariern die diesen dicken wischer mal verabschiedet haben,...

meine meinung is, dass es abzocke ist,... genau wie blitzen in 30er zonen an schulen um 3 uhr nachts!
genau die tatsache, dass es rechtskonform ist macht uns doch alle erst so stinkig^^

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