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Handyvideos als Beweis zulässig ?!?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 7:30

Hallo Forum,

heute morgen in der Zeitung habe ich diesen Artikel entdeckt. Soviel zum Thema, dass selbstgedrehte Videos vor Gericht nicht zugelassen sind. Ob das Urteil wohl auch in höheren Instanzen bestehen würde?

Gruß, Hannes

Edit:

Nun kann man die Frage stellen, ob der BMW-Fahrer noch für das selbst dokumentierte Nutzen des Handys während der Fahrt einen drauf kriegt...

Beste Antwort im Thema

Interessant - jetzt wird der nächst höhere Level im täglichen Krieg auf den Straßen erreicht: Gegenseitige Provokationen und deren Aufzeichnung als Videobeweis.

Die Zahl der "kranken" Verkehrsteilnehmer scheint zuzunehmen.

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am 26. Juni 2012 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Asche über mein Haupt, ich bin auch nicht unfehlbar.

Kann das mal ein Mod oben anheften?:D:D

MFG Thomas

Bei 12.839 ausgefeilten, stichhaltigen, qualitativ wertvollen Fachbeiträgen kann man sich einen Ausrutscher ja mal erlauben....:cool: (:D ) Oder war es der zweite ? :confused:

am 26. Juni 2012 um 11:05

Worüber reden wir hier? Handyvideo, das während (!!!) der Fahrt entstanden ist? Komisch, ich weiß, das man ein Handy NICHT MEHR in die Hand nehmen darf, sobald der Motor gestartet wurde!

Egal was der Richter da entschieden und ob er das Handyvideo als Beweis zugelassen hat ... es war NICHT rechtens! Gegen das Urteil würde ich bis zum höchsten Gericht Berufung einlegen!

Gleichwohl bedeutet das NICHT, dass ich den Vorfall (ausbremsen) gut heiße. Im Gegenteil grenzt das schon an Körperverletzung! Kein Witz!

Ok, WIR standen nicht vor Gericht und jeder Richter entscheidet anders. Wäre das Handy z.B. FEST eingebaut, so das ich nicht unbedingt abgelenkt werde und selbiges NICHT in die Hand nehmen muß ...

So ist es ... wie immer Helden unter sich ... Unwissenheit gepaart mit Vermutungen und Spekulationen. :cool:

Mal langsam. Ich darf als Fahrer ein Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen, das ist korrekt. Aber wenn ich mich darüber hinweg setze wird ein auf diese Weise erstelltes Video nicht automatisch als Beweismittel ungültig. Ich muss möglicherweise mit einer Sanktionierung für die Handy-Nutzung anfreunden, das wars dann aber auch.

Es geht auch darum was damit "Bewiesen" werden soll.. Drängeln ? Mangels Skala unmöglich, auch wenn der Gegner mm nah auffährt.

Genauso mit Geschwindigkeit usw.

Wenn mit einem Video ein krasses "Vorfahrtnehmen" aufgenommen wird, dann ist das wiederum anders, weil die Tat keine "Skala" oder Eichung benötigt.

Um ein zu dichtes und ggfs. aggressives Auffahren beweisen zu können wäre auch ein Handy-Video geeignet. Die Abstände kann man - mit den entsprechend größeren Toleranzen - auch anderweitig ermitteln. Eine wie auch immer geartetete Skala haben die Provida-Fahrzeuge ja auch nicht.

ja ok, das mit den mm war übertrieben. Aber zum reinen Beweisen eines zu niedrigen Abstandes reicht es wohl nicht.

Warum nicht? Wenn der Hintermann so dicht auffährt, dass beispielsweise gerade noch die Scheinwerfer zu sehen sind und man weiterhin sieht, dass diese permanent für die Lichthupe benutzt werden, dann wird unterm Strich kein Abstandsverstoss aber eine Nötigung bei rumkommen.

Ich gebe dir in sofern recht, dass es schwierig sein dürfte, "nur" den Abstandsverstoss zu sanktionieren. Hierfür bedarf es konkreter Zahlen. Sehr wohl kann ein solches Video aber dazu geeignet sein, das Verhalten eines anderen zu beweisen.

So war es ja auch im verlinkten Bericht des Eröffnungsbeitrags. Auf welche Geschwindigkeiten der Vordermann abgebremst hat war unwichtig. Wichtig war, wie heftig und abrupt er dies gemacht hatte und vor allem der fehlende Anlass für ein Bremsmanöver.

Ich hoffe, der Link geht jetzt ( :rolleyes: ) : http://www.visitec-gmbh.de/?p=395 Ist zwar ein Privatunternehmen, aber die Voraussetzungen sind gut geschildert.

Das mag bei fest installierten Überwachungskameras so sein. Hier steht ja die Frage im Raum, wie es mit Handy-Videos aussieht.

Dazu hier die Einschätzung eines Anwalts.

Gut der Hinweis auf den Sachverständigen, ich hatte zwar auch einen Anwaltslink, aber dieses Fachchinesisch war unzumutbar....

am 26. Juni 2012 um 12:50

Moinsen,

wie hier schon richtig geschrieben wurde, liegt die Zulasung/Würdigung von privaten (Handy)Videos im ermessen des Richters.

Dieses hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Insbesondere bei Strassenverkehrsdelikten ist man bei Gericht hier aber eher sehr zurückhaltend (vor allem bei potentiellen Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen), da Urteile, die (größtenteils) auf solch Videomaterial basieren, regelmäßig in der nächsten Instanz revidiert werden müssen.

Man vergleiche hier auch den (technischen) Aufwand der seitens der Executive, bei Viedeomessungen (z.B. Provida oder Abstandsmessungen von Brücken) getrieben wird, um die Messungen vor Gericht unanfechtbar zu machen; und selbst das gelingt hier ja nicht immer.

Im konkreten Fall vermute ich, dass der Richter bemüht war eine Art "salomonisches Urteil" zu sprechen (Verzicht auf Anordnung eines Fahrverbotes und deutliche Reduzierung der Geldstrafe), um dem (ohnehin schon überlasteten) Justizapparat den Gang durch die Instanzen (seitens der Streithähne) zu ersparen und dennoch dem Golffahrer für sein Revanchefoul einen fühlbaren Denkzettel zu erteilen...

Somit dürften alle Seiten einigermaßen zufriedengestellt sein und auf Anfechtungen verzichten.

 

am 26. Juni 2012 um 16:22

Das ist ein sinnvolles Urteil. Man stelle sich vor, trotz Videobeweis keine Verurteilung gegenüber dem Angeklagten zu erreichen. Da würde ich mir schon sehr verarscht vorkommen.

am 26. Juni 2012 um 19:42

'Mal meine Meinung zu der Handy-Film-Geschichte während der Fahrt:

Es wird ja hier die Frage aufgeworfen, ob man sich selbst der Gefahr aussetzt, ein Bußgeld zu erhalten, weil man während der Fahrt das Handy in die Hand genommen hat.

Die Vorschrift bzw. das dementsprechende Gesetz (oder auch Verordnung) dient ja dazu, dass keiner mit Ausreden daher kommen kann, er habe nicht telefoniert, sondern lediglich auf die Uhr des Handys gesehen o. ä.

Wenn man jetzt also während der Fahrt filmt - zumal noch eine Straftat (Nötigung) - und diesen Film dem Gericht vorlegt, sollte also klar sein, dass der Handybenutzer nicht telefoniert hat. Würde man diesen jetzt dennoch wegen Telefonieren am Steuer o. ä. bestrafen, nur weil er das Handy in der Hand hatte, wird der Sinn des Handyverbot-Gesetzes total ausgehebelt.

Es gibt vor Gerichten immer einmal wieder praktische Sonderfälle, wo der "kleine" pflichtbewusste Polizist mit seinen beschränkten juristischen Grundkenntnissen ein bußgeldrechtliches Verhalten o. ä. sieht, weil jemand eindeutig gegen diese oder jene Norm verstoßen hat. Vor Gericht haben die Richter jedoch oft das Einsehen, dass dieses und jenes Gesetz so in der Praxis absolut keinen Sinn macht bzw. das Gesetz auch für den zu entscheidenden Sonderfall eigentlich gar nicht gedacht ist.

Somit würde ein vernünftiger Richter hier hoffentlich dem Handy-Filmer kein Bußgeld o. ä. auferlegen.

am 29. Juni 2012 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Warum sollten Handyvideos auch grundsätzlich beweisuntauglich sein? Sie haben sicherlich eine andere Beweiskraft als beispielsweise die Videos aus den Provida-Fahrzeugen, da diesen eine ganz andere Technik zugrunde liegt (u.a. Einblendung der Geschwindigkeit). Deutsche Richter sind frei in der Beweiswürdigung und wenn ein Handy-Video entsprechend aussagekräftig ist, dann ist es selbstverständlich ein mögliches Beweismittel.

Mit einem Androidhandy und Torque kann ich dir Videos mit genauer Position, Geschwindigkeit, Gaspedalstellung, G-Sensor usw. machen. Dabei muss ich das Telefon nicht mal anfassen, dank Saugnapfhalter. Ein besseres und genaueres Beweismittel kann ein Richter gar nicht bekommen. :)

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