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Scheinwerfer mit e-Zeichen: Zulässig?

Themenstarteram 4. April 2017 um 16:05

Hallo,

ich habe nun ein Fahrzeug übernommen, bei dem serienmäßigen Scheinwerfer gegen angedunkelte ersetzt sind. Ich habe keine Papiere bekommen, wie z.B. eine ABE. Im Fahrzeugschein findet sich keine Eintragung dazu.

Die Scheinwerfer besitzen ein e-Zeichen. Bin ich richtig informiert, wenn das ausreicht für die Zulässigkeit?

Beste Antwort im Thema
am 4. April 2017 um 17:59

es gibt unter den Uniformierten Spezis, die mehr Wissen diesbezüglich haben, als einem lieb sein kann ;)

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Sicher, dass die Scheinwerfer nicht nachträglich foliert/lasiert wurden? Dann bringt auch kein E-Zeichen was...

am 4. April 2017 um 16:36

gewöhnlich brauchen Teile mit E-Prüfzeichen keine ABE, sofern in diesem Fall der schwarzen Scheinwerfer die Schwärzung ab Werk ist und nicht nachträglich lackiert wurde - letzteres ist nicht zulässig.

Themenstarteram 4. April 2017 um 17:20

Perfekt, Danke. Dann kann ich beruhigt damit herumfahren.

am 4. April 2017 um 17:26

... obwohls auch Chinesen-Scheisse gibt mit gefaketem E-Prüfzeichen ... das sagt dir aber spätestens der TÜV, wenn dir nicht vorher die Rennleitung die Weiterfahrt untersagt :D

Ob die Dinger legal sind lässt sich doch ganz einfach klären.

Fahr zum TÜV und frage dort nach.

Wenn du erst mal bei einer Polizeikontrolle eine Mängelkarte und ein Bußgeld bekommst ist es leider zu spät.

Themenstarteram 4. April 2017 um 17:42

Zitat:

@klamann15 schrieb am 4. April 2017 um 19:33:53 Uhr:

Wenn du erst mal bei einer Polizeikontrolle eine Mängelkarte und ein Bußgeld bekommst ist es leider zu spät.

Auf welcher Basis soll denn das geschehen?

am 4. April 2017 um 17:59

es gibt unter den Uniformierten Spezis, die mehr Wissen diesbezüglich haben, als einem lieb sein kann ;)

E Kennzeichen alleine reicht nicht.

Es muss auch gekennzeichnet sein, um welche Beleuchtungsart es sich handelt.

Z. B.:

A - Standlicht

B - Nebellampe

C - Abblendlicht

R - Fernlicht

RL - Tagfahrlicht

1 - Blinker

Themenstarteram 4. April 2017 um 18:02

Ich mache morgen mal ein Foto davon. Foliert oder lasiert ist da nix. Eine kurze Recherche ergab, dass es sowas damals im Zubehör von einer Firma "in.pro" gab.

am 4. April 2017 um 18:09

davon gehn wir ja mal aus, wenn wir über E-Prüfzeichen reden.

Dass da kein einsames E auf dem Teil rumlungern sollte, versteht sich von selbst ;)

Hier mal - aus enem anderen Forum kopiert - eine Übersicht, hoffentlich aktuell:

Übersicht E-Prüfzeichen und dazu gehörigen Kennzahlen

Scheinwerfer und Heckleuchten

Die folgenden Staaten gehören zur Economic Commission for Europe (ECE) (zu deutsch: Wirtschaftskommission für Europa)

Die Zahl nach dem E verrät, welches Land die Genehmigung für ein Autoteil erteilt hat. Dies bedeutet aber nicht, dass das auch das Herstellungsland ist.

Ort der Zulassung

E1 Deutschland

E2 Frankreich

E3 Italien

E4 Niederlande

E5 Schweden

E6 Belgien

E7 Ungarn

E8 Tschechien

E9 Spanien

E10 ehemaliges Jugoslavien

E11 Grossbritannien

E12 Österreich

E13 Luxemburg

E14 Schweiz

E15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)

E16 Norwegen

E17 Finnland

E18 Dänemark

E19 Rumänien

E20 Polen

E21 Portugal

E22 Russische Föderation

E23 Griechenland

E24 Irland

E25 Kroatien

E26 Slowenien

E27 Slowakei

E28 Weißrussland

E29 Estland

E31 Bosnien und Herzegowina

E32 Lettland

E34 Bulgarien

E35 Kasachstan

E36 Litauen

E37 Türkei

E39 Aserbaidschan

E40 Mazedonien

E42 Europäische Union

E43 Japan

E45 Australien

E46 Ukraine

E47 Südafrika

E48 Neuseeland

E49 Zypern

E50 Malta

E51 Südkorea

E52 Malaysia

E53 Thailand

E56 Montenegro

E58 Tunesien

Ausführung: Scheinwerfer

A - Begrenzungslicht

B - Nebellicht

C - Abblendlicht

R - Fernlicht

CR - Fern- und Abblendlicht

C/R - Fern- oder Abblendlicht

HC - Halogen Abblendlicht

HR - Halogen Fernlicht

HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht

HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht

DC - Xenon Abblendlicht

DR - Xenon Fernlicht

DC/R - Bi-Xenon

/ - nicht zusammen einzuschalten

 

Ausführung: Heckleuchten

A - Begrenzungsleuchte

AR - Rückfahrscheinwerfer

F - Nebelschlussleuchte

IA - Rückstrahler

R - Schlussleuchte

S1 - Bremsleuchte

2a - hintere Blinkleuchte

 

Sonstige Leuchten

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen

5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge

6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m

SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge

SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

RL - (Daytime Running Light) Tagfahrleuchten

sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5

für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt

 

sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaußenseite.

Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden.

Themenstarteram 4. April 2017 um 18:20

So hab mal zwei Bilder gemacht, was mit dem alten Handy und bei den Lichtverhältnissen nicht gerade berauschend war.

Was ich sehe:

E4 - also in den Niederlanden zugelassen worden.

HC/R - Halogen-Fern-/Abblendlicht, welches nicht zusammen leuchten kann

A - Standlicht

17.5 - Lichtsträke

Pfeil rechts u. links - gibt Einbaurichtung vor

02 9503 - ??? Zulassungsnummer? Ist aber 6-stellig

Ganz unten steht auch noch was.

2017-04-04-20-03-49
2017-04-04-20-04-54

Manche nehmen auch die Streuscheibe ab und lackieren nur den Reflektor --> unzulässig.

Die Streuscheiben sehen mir irgendwie nicht nach einer Zubehörlösung aus. Sieht für mich aus wie Original.

Gruß

Jürgen

Themenstarteram 5. April 2017 um 7:50

Der Reflektor ist silber/chromfarben. Die dunkle Optik wurde erreicht, indem das Gehäuse aus dunklem Kunststoff gegossen/gespritzt wurde. Auch außen ist das Gehäuse schwarz, nimmt man die Kappe ab, blickt man auf ein ebenso schwarzes "Kunststoffgewinde". Mit einem Messer einen ganz kleinen Span abgehobelt, der ist auch schwarz. Wurde also schwarzes Granulat verwendet und nicht der Kunststoff überlackiert.

Für mich sieht das nach einem originalen Produkt aus, keine Bastelei. Da e-Zeichen vorhanden, bedarf es also keiner Papiere und Eintragungen. Die Scheinwerfer bleiben drin.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Vielleicht hilft das bei der Lösungsfindung?

Gruß,

der_Nordmann

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