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Handyvideos als Beweis zulässig ?!?

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 7:30

Hallo Forum,

heute morgen in der Zeitung habe ich diesen Artikel entdeckt. Soviel zum Thema, dass selbstgedrehte Videos vor Gericht nicht zugelassen sind. Ob das Urteil wohl auch in höheren Instanzen bestehen würde?

Gruß, Hannes

Edit:

Nun kann man die Frage stellen, ob der BMW-Fahrer noch für das selbst dokumentierte Nutzen des Handys während der Fahrt einen drauf kriegt...

Beste Antwort im Thema

Interessant - jetzt wird der nächst höhere Level im täglichen Krieg auf den Straßen erreicht: Gegenseitige Provokationen und deren Aufzeichnung als Videobeweis.

Die Zahl der "kranken" Verkehrsteilnehmer scheint zuzunehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Worüber reden wir hier? Handyvideo, das während (!!!) der Fahrt entstanden ist? Komisch, ich weiß, das man ein Handy NICHT MEHR in die Hand nehmen darf, sobald der Motor gestartet wurde!

Egal was der Richter da entschieden und ob er das Handyvideo als Beweis zugelassen hat ... es war NICHT rechtens! Gegen das Urteil würde ich bis zum höchsten Gericht Berufung einlegen!

Gleichwohl bedeutet das NICHT, dass ich den Vorfall (ausbremsen) gut heiße. Im Gegenteil grenzt das schon an Körperverletzung! Kein Witz!

Es gibt gerade zwei Diskussionen.

Diskussion 1: Darf man es als Beweismittel einsetzen.

Das Gericht hat es eingesetzt.

Laien sollten darüber nicht diskutieren, sondern einen Anwalt befragen, wenn sie die Wahrheit wissen wollen. Das Stammtischgfeschwätz bringt nichts. Zum Glück wirden hier bereits Quellen angegeben, die es bestätigen.

 

Diskussion 2: Darf man wärend der Fahrt das Handy in der Hand halten.

Die Antwort lautet nein. Eine Kammera ist erlaubt, aber ein Handy ohne Ausnahme verboten. Da die Presse dank der geliebten Meinungs-bild-ung nicht alles neutral berichtet, kann es sein, das der Kläger eine Strafe bekommen hat. Ich kann mir aber auch vorstellen, das nichts passiert ist, weil er ja nicht erwischt wurde. Darüber im Forum zu diskutieren, und (ohne angabe einer Quelle) wilde Thesen aufzustellen, wäre ebenfalls Stammtischgeschwätz.

am 30. Juni 2012 um 9:07

Trotzdem darf man doch noch darüber reden, oder...;)

 

User letzter Lude hat nach meiner Meinung das "Richtige gesagt"....besser ein Handy-Video-Beweis als gar keiner.....und Verschwörungstheorien alla "gefälscht"....na ja.....der Beschuldigte/Angeklagte der auf dem Video zu sehen ist, muss ja auch noch was dazu äußern!

 

Und der Richter wird sich schon seine Meinung bilden, notfalls unter Hinzunahme eines Sachverständigen!

 

 

Handy-Benutzung wegen eines Video"s was zur Aufklärung von X dienen könnte....da wird jeder Richter abwägen....den Handy-Benutzter über eine mdl. Ermahnung hinaus zu sanktionieren!

 

Denn er dient als Zeuge im Prozess und nicht als Beklagter....

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Trotzdem darf man doch noch darüber reden, oder...;)

User letzter Lude hat nach meiner Meinung das "Richtige gesagt"....besser ein Handy-Video-Beweis als gar keiner.....und Verschwörungstheorien alla "gefälscht"....na ja.....der Beschuldigte/Angeklagte der auf dem Video zu sehen ist, muss ja auch noch was dazu äußern!

Drüber reden darf man, aber nicht das Gesetz verdrehen. ;)

Es kommt immer auf die sache an. Ein Anwalt wird einen schon beraten, ob es sinnvoll ist das Video zu zeigen. Man muss sich halt entscheiden, eventuell selber Strafe bekommen, damit ein anderer eine Strafe bekommt... Es ist ja kein Unfall passiert. Bei dem Manöver hätte es allerdings leicht tote geben können.

Unser Rechtssystem ist eh in meinen Augen absolut unverständlich. Die Kripo darf nicht mal die Daten der Mautbrücken auf den Autobahnabschnitten auswerten, um den Autobahnschützen (vermutlich Lkw-Fahrer) dingfest zu machen. Denn es gibt mehrere Schnittpunkte, wo man die Zeit auf weniger als 1 Minute eingrenzen könnte, wo sich der Täter XY zum Tatzeitpunkt befand. Aber dank dem Datenschutzgesetz werden größtenteils die falschen (die Täter) geschützt und die die es schützen soll (die normale Bevölkerung), deren Adressen werden fröhlich weiterverkauft (eindeutig festgestellt bei mir, weil die Firma X mich mit einem falschen Namen angeschrieben hat und diese Adresse mit exakt der gleichen Schreibweise bei einer anderen Firma aufgetaucht ist (Nachname Gehrf statt Gehrt. EIn Schelm wer böses dabei denkt.

Hallo, Bootsmann22,

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Egal was der Richter da entschieden und ob er das Handyvideo als Beweis zugelassen hat ... es war NICHT rechtens! Gegen das Urteil würde ich bis zum höchsten Gericht Berufung einlegen!

selbst wenn das Filmen während der Fahrt nicht gesetzlich abgedeckt wäre (hier wäre z. B. der Rechtfertigende Notstand als Rechtfertigungsgrund möglich), kann das Video trotzdem verwertet werden.

Theoretisch wäre allenfalls möglich, dass der Handynutzer selber auch sanktioniert wird, aber praktisch wird das mit Sicherheit kaum passieren.

Der aufnehmende Beamte, der Staatsanwalt und auch der Richter werden hier in aller Regel das Legalitätsprinzip anwenden und den Beweis für die strafbare Handlung über den Verstoß setzen.

Dazu kommt, dass es meistens mehr als 3 Monate braucht, bis es nach der Tat zu einem Gerichtsverfahren kommt, so dass die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit (Handyverstoß) bereits verjährt ist.

Hallo, Einige_Fragen,

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

 

Wenn man jetzt also während der Fahrt filmt - zumal noch eine Straftat (Nötigung) - und diesen Film dem Gericht vorlegt, sollte also klar sein, dass der Handybenutzer nicht telefoniert hat. Würde man diesen jetzt dennoch wegen Telefonieren am Steuer o. ä. bestrafen, nur weil er das Handy in der Hand hatte, wird der Sinn des Handyverbot-Gesetzes total ausgehebelt.

Nö.

Der Sinn des "Handyverbot-Gesetzes" (§ 23 StVO) liegt nicht darin, nur das Telefonieren während der Fahrt zu verbieten, sondern auch andere Tätigkeiten

( Guggst Du hier )

Nichtsdestotrotz würde das Filmen im vorliegenden Fall sicher nicht sanktioniert (s. o.).

Zitat:

Es gibt vor Gerichten immer einmal wieder praktische Sonderfälle, wo der "kleine" pflichtbewusste Polizist mit seinen beschränkten juristischen Grundkenntnissen ein bußgeldrechtliches Verhalten o. ä. sieht, weil jemand eindeutig gegen diese oder jene Norm verstoßen hat. Vor Gericht haben die Richter jedoch oft das Einsehen, dass dieses und jenes Gesetz so in der Praxis absolut keinen Sinn macht bzw. das Gesetz auch für den zu entscheidenden Sonderfall eigentlich gar nicht gedacht ist.

Viele "kleine pflichtbewusste Polizisten" können es in ihrem Bereich mit ihren juristischen Kenntnissen durchaus mit vielen Staatsanwälten und Richtern aufnehmen, wie ich schon selber oft genug feststellen konnte.

Im Gegensatz zum Richter hat der "kleine Polizeibeamte" allerdings keine direkte Entscheidungsmöglichkeit, bzw. - befugnis, wenn es um die Höhe des Bußgeldes, die Verhängung eines Fahrverbotes oder um die Höhe eines Strafbefehls handelt.

Er kann lediglich den Vorgang so, wie er ist, zur Anzeige bringen und bei einer Verkehrsowi die Tatbestandnummern eintragen, die für das Delikt vorgesehen sind, bzw. bei einer Straftat die jeweiligen Straftatbestände, ggf. mit Paragrafen, einfügen.

Ein erfahrener Beamter kann allerdings erheblichen Einfluss auf das Strafmaß bzw. auf das Bußgeld ausüben, indem er im Abschlussbericht seine Einschätzung zum Sachverhalt mitteilt, und viele Bußgeldsachbearbeiter, Staatsanwälte und Richter greifen diese Anregungen auch auf, da der Beamte im Gegensatz zu ihnen den direkten Kontakt mit dem Betroffenen/Beschuldigten hatte und somit den Vorfall oft besser einschätzen kann.

Viele Grüße,

Uhu110

am 30. Juni 2012 um 11:29

NOCHMAL mein Einwand zum nachdenken! Ich fahre auf der Autobahn und irgendein Hirni versucht mich auszubremsen ... Soweit klar und Verständlich, ja?

Nun nehme ich mein Handy oder meine Kamera zur Hand um den Ausbremsvorgang zu filmen, auch klar wovon wir reden, ja?

Nun kommt aber der entscheidende Punkt bei der Sache. Wenn ICH ausgebremst wurde ... hatte ich genug damit zu tun, dem Bremser auszuweichen und einen Unfall zu vermeiden! So, nun erklärt mir doch bitte mal, wie ihr das bewältigen wollt, einen Ausbremsvorgang filmisch festzuhalten und gleichzeitig einen Unfall vermeiden ... Also ICH schaffe sowas nicht!

Anders, wenn das ganze ein Beifahrer filmt! Dann können wir uns aber die Diskussion darum sparen, ob ich als Fahrer das Handy während der Fahrt in der Hand hatte.

Ob so ein Video später als Beweis zugelassen wird, entscheidet der Richter und nicht wir hier oder irgendein Rechtsanwalt, der nur seine juristisch/persönliche Meinung wiedergibt. Den Spruch kann er in irgendeinem Supermarkt ans schwarze Brett heften, mehr nicht.

Ist nun MEIN Einwand verständlicher? Wer nun das Gegenteil behauptet ... dem kann ich auch nicht mehr helfen. Nur würde ich das gerne in der Praxis sehen, ausweichen und gleichzeitig filmen. Sowas passiert allenfalls im Film oder TV und ist NICHT die Realität! Da verwechseln offensichtlich einige Videospiele mit der Wirklichkeit, pardon!

Noch was, damit mein Einwand verständlicher wird. Wir reden hier von Geschwindigkeiten jenseits der 100 km/h!!! und einem Mindestabstand von etwa 5-10m!!! Wer DA noch den Nerv hat einen Film zu drehen, während er ausgebremst wird. Es sei denn ... es ist eine abgesprochene Sache und ich WEISS das der Ausbremser mich (angeblich) ausbremsen will.

Nur, bei ÜBER 100km/h und geringem Abstand ... mache ICH keine Filme mehr ... Dann versuche ich einen schwerwiegenden Unfall zu vermeiden!

dazu kommt noch folgendes:

ich muss mein handy ggf erstmal aus der tasche ( welche auch immer ) holen

in den cam modus kommen usw usw usw

am 30. Juni 2012 um 14:29

@ Bootsmann22:

Bei Ausbremsungs- und/oder Nötigungssachverhalten muss man nicht immer eine Vollbremsung hinlegen.

Ich würde sogar vorsichtig behaupten, dass die wenigsten "Nötiger" eine Vollbremsung hinlegen, weil da die Gefahr sehr hoch ist, dass der Ausgebremste einen vielleicht noch hinten drauf fährt. - Sicherlich könnte man an dieser Stelle darüber philosophieren, inwieweit ein "Nötiger" überhaupt etwas denkt.

Ich habe dies selbst schon erlebt: Unterwegs mit einem Van und vor mir fuhr jemand relativ langsam - aber nicht zu langsam - auf der linken Spur der Autobahn. Der Hintermann konnte (auf Grund der Größe des Vans) vermutlich nicht sehen, dass ich den "Linksschleicher" vor mir habe und so hat dieser wahrscheinlich gedacht, ich sei der Linksstreifenblockierer. ==> Folge: Ich wurde rechts überholt und langsam unter Einsatz der Schweibenwischanlage auf ca. 50 km/h heruntergebremst. Dann fuhr das Fahrzeug sicherlich 1-2 Minuten mit 50 km/h vor mir her; mehrfache Verwendung des Mittelfingers durch das Schiebedach inklusive. - Bei so einer Aktion wäre noch nach dem eigentlichen Herunterbremsen genügend Zeit gewesen, reichlich Beweismaterial für die Nötigung zu sammeln. Hätte ich ein entsprechendes Smartphone zur Hand gehabt, hätte ich diesen Fall garantiert zur Anzeige gebracht.

Fazit:

Es gibt also durchaus praktische Fälle, wo man das Handy/Smartphone auch während der Fahrt zur Beweisaufnahme einsetzen kann.

tja, da lobe ich mir meine cockpitcam :D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

NOCHMAL mein Einwand zum nachdenken! Ich fahre auf der Autobahn und irgendein Hirni versucht mich auszubremsen ... Soweit klar und Verständlich, ja?

Nun nehme ich mein Handy oder meine Kamera zur Hand um den Ausbremsvorgang zu filmen, auch klar wovon wir reden, ja?

Nun kommt aber der entscheidende Punkt bei der Sache. Wenn ICH ausgebremst wurde ... hatte ich genug damit zu tun, dem Bremser auszuweichen und einen Unfall zu vermeiden! So, nun erklärt mir doch bitte mal, wie ihr das bewältigen wollt, einen Ausbremsvorgang filmisch festzuhalten und gleichzeitig einen Unfall vermeiden ... Also ICH schaffe sowas nicht!

In dem Bericht steht ja auch nicht, das wärend dem ausbremsen das Handy gegriffen wurde, sondern vorher. Fast schon als wüsste er, das wieder was passieren wird. (oder er mit dem Filmen nur provozieren wollte)

Manche Leute machen in ihrer Agresivität wirklich dumme Dinge.

am 25. Februar 2013 um 12:22

Um dem Vorwurf der unberechtigten Handy-Nutzung für Videoaufnahmen vorzubeugen, habe ich eben fest installierte Mini-Videokameras rings rum, die den gesamten Fahrverlauf dokumentieren.

Schon mancher Anwalt hat seinem Mandanten zur Widerspruchsrücknahme geraten, wenn er von der Videoexistenz erfuhr. Ich habe nämlich schon erlebt, daß der Richter, als er das Video sah, vom Strafbefehl abrückte und der jeweiligen gemeinnützigen Organisation wesendlich mehr Geld zugesprochen hatte, weil er da sah, wie gefährlich die jeweilige Situation wirklich war.

Mir ist es auch lieber, wenn eine gemeinnützige Organisation die Kohle bekommt, als daß das Geld ins Staatssäckel rollt. *g*

@bootsmann

 

Manche scheinen geradezu artistische Fähigkeiten zu besitzen. Die fahren, rauchen, drehen am Radio und wenn es brenzlig wird, gelingt ihnen das schlingernde Fahrzeug mit einer Hand wieder in die Spur zu bringen, weil ja die andere Klaue das Handy hält. Das alles ohne Drehbuch!

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Mal langsam. Ich darf als Fahrer ein Handy während der Fahrt nicht in die Hand nehmen, das ist korrekt. Aber wenn ich mich darüber hinweg setze wird ein auf diese Weise erstelltes Video nicht automatisch als Beweismittel ungültig. Ich muss möglicherweise mit einer Sanktionierung für die Handy-Nutzung anfreunden, das wars dann aber auch.

Ich war letztes Jahr Zeuge eines Unfalls mit anschließender Unfallflucht. Ich habe den Unfallverursacher gefilmt und auch fotografiert - während der Fahrt. Das habe ich dann der Polizei bei der anschließenden Anzeige als Beweismittel angeboten, was sehr gern angenommen wurde. Sanktionen für mich gab es keine, obwohl ich zugegeben hatte, dass ich das während der Fahrt angefertigt hatte.

Gruß

Marc

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

NOCHMAL mein Einwand zum nachdenken! Ich fahre auf der Autobahn und irgendein Hirni versucht mich auszubremsen ... Soweit klar und Verständlich, ja?

Nun nehme ich mein Handy oder meine Kamera zur Hand um den Ausbremsvorgang zu filmen, auch klar wovon wir reden, ja?

Nun kommt aber der entscheidende Punkt bei der Sache. Wenn ICH ausgebremst wurde ... hatte ich genug damit zu tun, dem Bremser auszuweichen und einen Unfall zu vermeiden! So, nun erklärt mir doch bitte mal, wie ihr das bewältigen wollt, einen Ausbremsvorgang filmisch festzuhalten und gleichzeitig einen Unfall vermeiden ... Also ICH schaffe sowas nicht!

Musst du auch gar nicht - bei meinem Fall war es so, dass ich dokumentiert habe, dass das Fahrzeug mit eintsprechendem Kennzeichen zu der Zeit an benanntem Ort war. Zudem noch ein Bild oder auch das Gesicht des Fahrers auf´s Video, dann kann er schon mal nicht mehr sagen. Ich war überhaupt nicht dort.

Mittlerweile habe ich eine kleine Kamera vorne in der Windschutzscheibe - hat nicht viel gekostet - sieht man kaum. Aber ich möchte sehen, wie sich da einer raus redet, wenn alles auf Video fest gehalten ist.

Gruß

Marc

Interessant - jetzt wird der nächst höhere Level im täglichen Krieg auf den Straßen erreicht: Gegenseitige Provokationen und deren Aufzeichnung als Videobeweis.

Die Zahl der "kranken" Verkehrsteilnehmer scheint zuzunehmen.

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